ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. ist das fahrerflucht?

ist das fahrerflucht?

Themenstarteram 5. September 2008 um 18:42

am mittwoch hab ich einen kunden beliefert! beim reinfahren in den hof sackte ich vorne rechts ein und dachte mir nur nanu, was war das denn? bin ausgestiegen, machte die ladebordwand auf und mir wurde klar warum ich vorne rechts eingesackt bin! ich fuhr über einen kanaldeckel, der die last meines LKW´s offensichtlich nicht aushielt! ich bin jedoch davon ausgegangen, daß der kanaldeckel schon vorher kaputt war, bin also nach beendigung meiner ladetätigkeit weitergefahren!

am donnerstag mußte ich außerplanmäßig den selben kunden nochmals anfahren! er wieß mich dann auf den kaputten kanaldeckel hin! er würde der fa. eine rechnung schicken! mein chef und ich sind jedoch einer meinung: ein kanaldeckel wie er zu tausenden in europa verwendung findet muß einer derartigen belastung standhalten! der kunde bekomme keinen cent! meine überlegung ist aber nun ob ich mich da nun der fahrerflucht strafbar gemacht hab! wie beschrieben bin ich davon ausgegangen, daß der kanaldeckel bereits kaputt war! schließlich darf ein kanaldeckel nicht einfach einkrachen!

Beste Antwort im Thema

Das sind zwei verschiedene Sachen.

1. Fahrerflucht

Wenn Du einen Unfall hast, hast Du gewisse Pflichten. Fährst Du einfach weiter, dann ist das Fahrerflucht. In Deinem Fall ist von Fahrerflucht tatsächlich auszugehen. Ob Du deswegen belangt wirst, steht aber auf einem anderen Blatt.

2. Schadenersatz aus Sachbeschädigung

Wenn der Weg für Deine Lasten ausgelegt ist, muss der Kanaldeckel - auch auf einem Privatgelände - die Last auch aushalten. Hält der Kanaldeckel die Last Deines Fahrzeuges nicht aus, muss entsprechend darauf hingewiesen werden. Fehlt dieser Hinweis dürfen die sich die Schadenersatzforderung in die Haare schmieren.

Begegnet doch einfach der Schadenersatzforderung mit der Ankündigung der Bestellung eines Gutachters, dessen Kosten die ggfs. zu bezahlen haben, wenn der feststellt, dass Du nicht den Schaden verursacht hast. Vergisst nicht die Kosten mal zu titulieren. Manche schrecken vor solchen Summen schon zurück.

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Das sind zwei verschiedene Sachen.

1. Fahrerflucht

Wenn Du einen Unfall hast, hast Du gewisse Pflichten. Fährst Du einfach weiter, dann ist das Fahrerflucht. In Deinem Fall ist von Fahrerflucht tatsächlich auszugehen. Ob Du deswegen belangt wirst, steht aber auf einem anderen Blatt.

2. Schadenersatz aus Sachbeschädigung

Wenn der Weg für Deine Lasten ausgelegt ist, muss der Kanaldeckel - auch auf einem Privatgelände - die Last auch aushalten. Hält der Kanaldeckel die Last Deines Fahrzeuges nicht aus, muss entsprechend darauf hingewiesen werden. Fehlt dieser Hinweis dürfen die sich die Schadenersatzforderung in die Haare schmieren.

Begegnet doch einfach der Schadenersatzforderung mit der Ankündigung der Bestellung eines Gutachters, dessen Kosten die ggfs. zu bezahlen haben, wenn der feststellt, dass Du nicht den Schaden verursacht hast. Vergisst nicht die Kosten mal zu titulieren. Manche schrecken vor solchen Summen schon zurück.

War das ganze auf einer Öffentlichen Strase oder schon auf dem Firmengelände?

Themenstarteram 5. September 2008 um 19:05

war auf privatgrund!

Hallo,

das erinnert mich an eine Sache die ich schon erlebt habe. Bin auf einer schmalen Straße ganz nach rechts auf die Betonrinne gefahren um da zu halten. Die Rinne war vor dem Bordstein verlegt. Aber irgendwie konnte die das Gewicht nicht ab und machte sich selbständig. Auf alle Fälle hat mich ein Anwohner (wohl sehr Pflichtbewusst) bei der Polizei angesch..... . Ich kam nicht mal mehr bis zum LKw, da standen sie schon hinter mir. Sie meinten ich hätte die Straße beschädigt, ...blablalabergrütz. Auf alle Fälle sollte ich ein Protokoll unterschreiben. Ich habe dann dankend abgelehnt, und ihnen gesagt das sie es bitte an die Firma schicken sollten. Es kam auch, und unser Anwalt bekam es auf den Tisch.

Ende vom Lied war, Luftnummer. Lt. Gesetzgeber, muss der gesamte öffentliche Verkehrsraum für Fahrzeuge mit einer Achslast von 8to. befahrbar sein. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählt glaube alles, was nicht eingefriedet ist, oder anderweidig als Privatgrundstück kenntlich gemacht wurde.

Wie in deinem Fall zu verfahren ist, ist schwer zu entscheiden. Wie oft fahrt ihr den Kunden an? Man darf nie vergessen, der Kunde kann auch ein Hofverbot gegen dich, oder die Firma beim Versender erwirgen, dann könnte das für euch teuer werden wie so ein Kanaldeckel. Da sollte dein Chef mal mit dem dortigen Chef reden.

Gruß Ronald

Normalerweise hält ein Kanaldeckel einer gewissen Belastung stand. Auf mit LKW befahrenen Flächen im öffentlichen Bereich werden 20t Deckel verbaut, d.h. sie müssen einer Belastung von 20t standhalten und da man diese Art von Deckel im Normalfall mit nur einem Rad eines 30/40 Tonners befährt kann man sich vorstellen, dass die Schachtabdeckungen für ein Vielfaches davon ausgelegt sind.

Allerdings kann es sein, dass es sich bei dem befahrenen Deckel um einen 5t handelt, der auf Fußwegen Verwendung findet oder aus Kostengründen auf privaten Grundstücken verbaut wird. Oder noch einfacher - egal welche Klasse von Schachtabdeckung...der Deckel hatte ne Macke weg. Denn wenn immerzu LKW drüberfahren oder darauf abgestellt werden, kann das Material schonmal ermüden und Du hast dem Teil den Rest gegeben.

Und "Fahrerflucht"...was wäre denn passiert, wenn das Teil dir zB im öffentlichen Verkehrsraum beim Drüberfahren eingebrochen wäre? Du hättest es nichtmal gemerkt und wärst weitergefahren...der nächste PKW oder Mopedfahrer wäre dann verunfallt und keiner wäre so wirklich Schuld an dem kaputten Schachtdeckel.

Und ich habe in der Zeit seit der Ausbildung bis jetzt ne Menge kaputter Schächte und -abdeckungen gesehen. Massivem LKW-Verkehr zB in Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen hält kein Deckel lange stand.

hm, Ronald ist mir zuvorgekommen. Das stimmt, öffentlicher Verkehrsraum muss so befestigt sein, dass keine Gefährdung für den Straßenverkehr davon ausgehen kann. Oder eben mit Warn-/Verbotsschildern ausgestattet sein, die zB eine gewisse Achslast oder das befahren des Seitenstreifens, etc. verbietet.

Themenstarteram 5. September 2008 um 19:43

ich hätte das tatsächliche gewicht des LKW´s auf ca. 10 tonnen geschätzt! andauernd wird diese fläche nicht mit LKW´s befahren! die einzigen, die von dieser seite beliefern (einaml pro woche) ist unsere fa.!

ich denke, daß der kanaldeckel altersbedingt bereits nicht mehr standhaft war! werde wohl nächste woche mal versuchen den kanaldeckel zu bekommen um dann ein gutachten erstellen zu lassen!

Zitat:

Original geschrieben von lumpis nachbar

ich hätte das tatsächliche gewicht des LKW´s auf ca. 10 tonnen geschätzt! andauernd wird diese fläche nicht mit LKW´s befahren! die einzigen, die von dieser seite beliefern (einaml pro woche) ist unsere fa.!

dann war es ja leicht herauszufinden wer den Deckel beschädigt hat.

Wenn nur Eure Firma da durchfährt dann wird das Ding einfach einmal gezahlt und der Kunde ist zufrieden.

Wieviel kostet denn so ein Deckel?

Bei Epay gibt es welche gebraucht für 1 Euro...den lakierst du in Firmenfarbe und machst Euer Logo drauf und ihr habe noch eine kostenlose Werbung.

Wozu dann noch ein Gutachten erstellen das Geld kostet?

Erinnert mich etwas an den Maschendrahtzaunfall...

Zitat:

Original geschrieben von Nullachtfuenfzehn

Und "Fahrerflucht"...was wäre denn passiert, wenn das Teil dir zB im öffentlichen Verkehrsraum beim Drüberfahren eingebrochen wäre? Du hättest es nichtmal gemerkt und wärst weitergefahren...

das problem an der sache ist, das er den schaden aber gesehen hat ohne ihn dann zu melden.....womit wir dann bei der (strenggenommen) vorsätzlichen fahrerflucht angelangt sind.....und das ist dann schon ein kleiner unterschied obs im fließenden verkehr passiert und er nichts merkt weil er denkt es wäre nur ein schlagloch gewesen.....

Das sind natürlich wieder ganz andere Aspekte, die Ralfo und Magirus anbringen. Eine Schachtabdeckung dürfte in jedem Fall günstiger kommen als ein Rechtsstreit. Eine Beton-/Guss "BEGU" - Schachtabdeckung kostet je nach Gewichtsklasse 150-350€. Und lackieren muss man da nichts...aber ne gute Werbemaßnahme wär's @ Ralfo...

Allerdings ist vorher festzustellen, ob der Schacht an sich keine Schäden hat, sonst kann es richtig teuer werden, dann muss der Schachtring neu gesetzt werden, inklusive Abdeckung. Das kommt übrigens auch dann zum Tragen, wenn der Schachtdeckel passender Form nicht mehr lieferbar ist (sehr alt, Herstellerfirma nicht mehr auf dem Markt, etc.) denn auch wenn alle Schachtabdeckungen rund sind und aus demselben Material, so passt nicht jeder Deckel auf jeden Schachtring.

Ich denke auch, zahlen und gut ist's. Schließlich handelt es sich hier um einen Kunden der Firma, den man (denke ich mal) behalten möchte.

am 6. September 2008 um 6:59

Also dann gebe ich mal meinen Senf dazu.

Wenn du schon bemerkst das bei dir ein Schachtdeckel zu Bruch gegangen ist dann hättest du mindestens den Besitzter darüber informieren müssen.

Damit er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommt.

Denn was wäre denn passiert wenn du mit deinem LKW an einem Bruchstück von dem schon kaputten Schachtdeckel dir ein Reifen aufgeschlitzt hättest. Dann würdest du vom Deckeleigentümer das Geld verlangen und nicht andersrum.

Unfallflucht naja könnte sein aber bezahlen würde ich den Deckel nicht, denn der Grundstücksbesitzer muss dafür sorgen das die Deckel halten oder die Überfahrt verbieten wenn sie es nicht tun.

Themenstarteram 6. September 2008 um 9:13

Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704

dann war es ja leicht herauszufinden wer den Deckel beschädigt hat.

Wenn nur Eure Firma da durchfährt dann wird das Ding einfach einmal gezahlt und der Kunde ist zufrieden.

1. ich hab bis dato nicht gewußt, daß wir die einzigen sind, die von dieser seite anliefern!

2. es könnte ja auch ein anderes fahrzeug (nicht-lieferant) den kanaldeckel beschädigt haben!

Themenstarteram 6. September 2008 um 9:17

Zitat:

Original geschrieben von jammerossi

Wenn du schon bemerkst das bei dir ein Schachtdeckel zu Bruch gegangen ist dann hättest du mindestens den Besitzter darüber informieren müssen.

nochmal auf deutsch! ich hab eben NICHT gewußt, daß der kanaldeckel erst durch die last meines LKW´s zusammengekracht ist! ich bin davon ausgegangen, daß der kanaldeckel bereits kaputt war! diesmal verstanden?

Deine Antwort
Ähnliche Themen