ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. sachbeschädigung auf der BA 3 mit fahrerflucht...

sachbeschädigung auf der BA 3 mit fahrerflucht...

Themenstarteram 5. November 2008 um 14:43

hallo leute,hab da nen rießen mist gebaut...

bin heute nacht von kassel nach hause gefahren und mein abs stecker hat die ganze zeit verrückt gespielt bin rausgefahren und hab dann dadurch mind 1 stunde verloren.

bin dann natürlich total müde geworden und leichte schlangenlinien gefahren.auf höhe rasthof aurach hat dann ein fahrer (nicht D) unerwartet die bremse reingehauen bin dann halt erschrocken ausgewichen und hab die leitblanke angetatzt.wollte dann die polizei anrufen die haben dann aber schon bescheid gewusst und mich in tennenlohe rausgeholt...

problem ich fahr DHL linie und hab 10min luft von kassel nach nürnberg.andre verkehrsteilnehmer oder ähnliches nicht wurde nicht verletzt

schaden ca. 850 euro ---) 5 leitblankenteile a 150 euro

meinen führerschein hab ich noch

hab ne blütenreine weste was lenk und ruhezeit betrifft bzw in flensburg 0!! punkte und keine probezeit mehr

würde mich über jede antwort, link, erfahrungsberichte, oder sonstige sachen freuen

vielen dank im vorraus

 

Ähnliche Themen
8 Antworten

Erstmal Anwalt benachrichtigen.

Nun so mit 800- 1000€ Strafe + 6- 9 Monaten Fußgänger kannst Du da schon einplanen. Hatte ein nun ExKollege auch letztens gehabt.

Und bei Verzögerungen das nächstemal das CCC Hannover anrufen die kümmern sich schon um alles weitere was den DHL Kram betrifft (egal ob Päckchentour oder Fracht). Da brauchst Du auch nicht so zu hetzen.

tja nu fahrerflucht bleibt fahrerflucht

ist uninteressant wie deine berufliche "Notlage" zu dem Unfallzeitpunkt ausgeschaut hat

Es geht hier um Bürgerpflichten

Nebenbei hättest du wenn du müde bist und schon schlangenlinien fährst die Fahrt komplett unterbrechen müssen da du in dem Moment ja nicht mehr Fahrtauglich bist, wie sich ja auch rausgestellt hat

wann wolltest du denn die Polizei anrufen?

Zwischen Unfallort und rausholen liegen immerhin 100 Km und mehrere Möglichkeiten einen Parkplatz zum telefonieren anzusteuern.

mit dem reinen Scahden der Planken ist es ja nicht getan, da kommen auch noch Arbeitskosten hinzu die mit einer Teilsperrung der Autobahn verbunden sind etc etc

Du hattest doch bestimmt vor an dem nächstem Rastplatz mit der Möglichkeit zum telefonieren anzuhalten, da Du ja kein Telefon dabei hast ;).

Generell hat man sofort stehen zu bleiben, wenn ein Schaden verursacht. Allerdings auf der Autobahn sich und andere in Gefahr zu bringen, wegen einem Schaden an der Leitplanke, bleibt fraglich. Rechtlich gesehen ist es ganz klar Fahrerflucht. Bevor Du Schritte in Eigenregie unternimmst, gehe zum Anwalt, auf gar keinen Fall versuchen selbst was zu unternehmen, das geht 100% in die Hose. Eine Rechtsschutzversicherung, falls Du eine Hast, wird Dir nicht zu Seite stehen. (Vorsatz)

Gehe mal im Internet auf einem Bußgeldkatalog, dort wirst Du sehen, das bei einem Schaden von glaube ich bis 1200 € von einem Fahrverbot abgesehen werden kann. (unter bestimmten Voraussetzungen) Andernfalls kommt hier wohl ein Fahrverbot von 1 Monat in betracht. Ich berufe mich hier auf Deine Angaben bzgl. der Schadenshöhe.

Oh das ist natürlich dumm gelaufen, dass die Polizei da angehalten hat - somit liegt keine Nachmeldung innerhalb der 24h Frist aus eigenem Antrieb vor.

Hmmm ich denke für einen Berufskraftfahrer, wo der Führerschein ja wichtig ist, ab zum Anwalt.

Wenn das Rausziehen nicht allzuweit weg ist vom Unfallort denke ich muss man da nicht so Schwarz sehen - schliesslich kann man nicht einfach auf der Autobahn anhalten, sondern kann / muss die Fahrt ja fortsetzen bis zum nächsten sicheren Halteplatz.

Die Erstberatung beim Anwalt ist sowieso ja nicht so teuer, lieber JETZT frühzeitig zu einem gehen, damit er sich evtl gleich vorab mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzt - wichtig ist ja kein Personenschaden, nicht auffällig bisher von daher könnte das nochmal gut gehen - ich drück dir mal die Daumen.

Die Schadenssumme ist zwar nicht so extrem hoch - allerdings werden an LKW Fahrer andere Maßstäbe gesetzt (erhöhte Betriebsgefahr) - letztlich Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

am 6. November 2008 um 11:55

Habe die Ehre,

das mit dem Fall der "tätigen Reue" und dem 24-h Karrenzzeitraum bezüglich der nachträglichen Rückmeldung wäre in dem Falle sowieso nicht gegangen.

§ 142 Abs. 4 StGB geht davon aus, dass die Nachmeldung nur für Bagatellunfälle im ruhenden Verkehr möglich ist. Wenn man in Anlehnung an die einschl. Literatur davon ausgeht, dass ein Bagatellschaden im Falle der tätigen Reue bis max. ca. 1.300,-- € anzunehmen ist, könnte der TE u.U. hier noch darunter fallen. Es scheitert jedoch eindeutig an der Tatbestandsvoraussetzung "außerhalb des fließenden Verkehrs". Absatz 4 will eigentlich nur unbedeutende Parkschäden abdecken.

Allerdings ist dann, wenn rechtzeitig nachgemeldet wird und die obigen Voraussetzungen vorliegen, ein Absehen von Strafe durch das Gericht nur fakultativ, es wird lediglich Strafmilderung garantiert.

Entgegen der vorherrschenden Meiung kann man also nicht bei allen Unfällen "tätige Reue" im Sinne des Absatzes 4 zeigen.

mfg

Tobias

Zitat:

Original geschrieben von jagerg

problem ich fahr DHL linie und hab 10min luft von kassel nach nürnberg.andre verkehrsteilnehmer oder ähnliches nicht wurde nicht verletzt

äh wie ist das für einen Autofahrer zu verstehen? Was ist wenn du 30 Minuten länger brauchst weil z.B. ein Stau ist?

Naja wenn es eine Standspur gibt - und ich dachte die A6 hätte da eine - dann kommt der Unfallort ja dem .4 schon nahe, denn die Standspur ist ja zweckbestimmt zum Abstellen von defekten Fahrzeugen - die Nutzung für den fliessenden Verkehr ist grundsätzlich verboten.

Allerdings bin ich die A6 so weit Richtung Osten schon länger nicht mehr gefahren - Standstreifen verschwinden ja auch gerne.

Egal da die Polizei ja schon Bescheid wusste ist das ja sowieso keine Option (gewesen)

Themenstarteram 6. November 2008 um 15:11

erst mal danke an alle die mir geschrieben haben und für die links.

zu den fragen:

- wenn stau oder änliches ist muss es beweisen können oder die mitbekommen,muss auch im lager anrufen ---)heißt im netz polizei oder radio

- der polizist hat zu mir gesagt "wenn der sachschaden unter 1600 oder 1400 Euro liegt dann wird von einem fahrverbot abgsehen,muss dann "NUR" schaden und strafe zaheln

- freiich ist des fahrerflucht und ich war müde aber wennst du einmal -wie mir passiert ist - zu spät kommst ist beim nächstenmal die tour weg wennst pech hast streichen sie dir

alle touren

-wollt anrufen und 2min später haben die mich dann rausgezogen und hab den polizisten meine anrufliste im handy gezeigt...

- der polizist hat dann auch gesagt die nachmeldepflicht ist jetzt auch nicht mehr aktuell

- 4 wochen pause ist in ordnung aber net länger sonst ist mein urlaub weg :)

wenn sich was ergibt dann sag ich euch auf jeden fall bescheid

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. sachbeschädigung auf der BA 3 mit fahrerflucht...