iPad beim Autofahren
Darf ich während der Fahrt ein iPad benutzen, um eMails zu checken, im Internet surfen usw.?
Zitat:
§23 StVO (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Ein iPad ist ja in meinen Augen kein Mobil- oder Autotelefon, da es keine Telefonfunktion besitzt.
Sehe ich das richtig?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gofradomp schrieb am 18. Dezember 2014 um 19:02:22 Uhr:
Darf ich während der Fahrt ein iPad benutzen, um eMails zu checken, im Internet surfen usw.?
Nein. Jedenfalls nicht, wenn du einen Hauch Intelligenz besitzt. Denn dann erkennst du, warum sich so ein Blödsinn von selbst verbietet.
68 Antworten
also ich habe mein samsung tablett mit der halterung unter der sonnenblende befestigt,so habe ich noch besseren blendschutz wenn die sonne mal wieder tief von vorne kommt und blendet
unglaublich auf welch sau blöde ideen leute kommen.
http://wrapper.zeit.de/karriere/beruf/2012-06/kreativitaet-kritikZitat:
@Chris870bd schrieb am 20. Dezember 2014 um 20:38:43 Uhr:
unglaublich auf welch sau blöde ideen leute kommen.
Dieses Phänomen kenne ich. Aber wo liegt hier der Bezug zum Einsatz des I-Pad im Kraftfahrzeug durch den Fahrer?
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Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Dezember 2014 um 13:39:47 Uhr:
Zitat:
@jetsetjohn schrieb am 19. Dezember 2014 um 12:40:01 Uhr:
Was ist an der Radio Bedienung so eine große Ablenkung? Oder wenn ich eine andere CD etc. einlege?Die Strecke, die man vollkommen blind dabei zurücklegt.
Es ist nicht die Zeit, die man auf das Radio selbst blickt, sondern von dem Moment, wo man den Blick von der Straße abwendet bis zu dem Zeitpunkt, wann man wieder vollständig auf die Straße sieht und auf etwas reagieren könnte (+Reaktionszeit), was da u.u. längst geschehen ist..
Was viele als "Sekundenbruchteil" ansehen sind allein schon bei der Radiobedienung oftmals mehr als 3 Sekunden und entsprechen bei gemütlichen 130 km/h gleich mal 110 Meter völliger Blindflug.
Also wer 3 Sekunden nur auf das Radio starrt ohne auf die straße zu sehen dem kann man nicht helfen. Also länger als 1 Sekunde braucht man da wohl nicht, wobei man auch aufs radio und Straße gleichzeitig sieht
Und dafür hast du vier Jahre gebraucht ?
Es geht halt nicht bei jedem alles schnell...
Aber so blöd ist es nicht, den Fäden wieder aufleben zu lassen. Denn nun verbietet die StVO die Benutzung von Tablets eindeutig. Bin nur nicht sicher, ob diese als Berührungsbildschirme oder tragbare Flachrechner bezeichnet werden. Stehen beide in §23.
Zitat:
@lachs4709 schrieb am 24. März 2018 um 23:29:01 Uhr:
Zitat:
@Roadwin schrieb am 19. Dezember 2014 um 13:39:47 Uhr:
Die Strecke, die man vollkommen blind dabei zurücklegt.
Es ist nicht die Zeit, die man auf das Radio selbst blickt, sondern von dem Moment, wo man den Blick von der Straße abwendet bis zu dem Zeitpunkt, wann man wieder vollständig auf die Straße sieht und auf etwas reagieren könnte (+Reaktionszeit), was da u.u. längst geschehen ist..
Was viele als "Sekundenbruchteil" ansehen sind allein schon bei der Radiobedienung oftmals mehr als 3 Sekunden und entsprechen bei gemütlichen 130 km/h gleich mal 110 Meter völliger Blindflug.
Also wer 3 Sekunden nur auf das Radio starrt ohne auf die straße zu sehen dem kann man nicht helfen. Also länger als 1 Sekunde braucht man da wohl nicht, wobei man auch aufs radio und Straße gleichzeitig sieht
Wenn man 3 sekunden aufs Radio schaut dann kann ich das machen wenn ich eine freie strecke habe, kein Fußgänger unterwegs ist und für 3 Sekunden kein Verkehr und 3 Sekunden blind geradeaus zufahren, dürfte so schwer nicht sein. Einfach Lenkrad gerade halten. Sind bei 50km/h gerade mal 40 Meter die man zurücklegt.