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Inzahlungnahme altes Auto bei Neukauf im Autohaus

Hallo,
ich habe am Montag einen Neuwagen in einem Autohaus gekauft, das wurde mir noch angemeldet und ich kann es nun heute abholen.
Der Kauf ist finanziert über eine Anzahlung in bar + Inzahlungnahme meines alten Autos + Finanzierung über die Autobank.
Nachher fahre ich mit meinem alten Auto dort hin, stelle es da ab und fahre mit meinem neuen Auto nach Hause.
Da in dem Kaufvertrag nur steht "Anzahlung x €" und dies nicht aufgeschlüsselt ist in x€ bar + Inzahlungnahme des Fahrzeugs XY für x€ frage ich mich nun: muss ich da jetzt noch so nen Kaufvertrag von ADAC aufsetzen, wo alles genau drin steht?
Wie kann ich sicher sein dass das Autohaus mein Auto auch tatsächlich abmeldet? (dies ist so vereinbart)
Ich habe sämtliche Mängel mündlich benannt, hatte auch Unterlagen über Reparaturen usw. dabei, dies hat das Autohaus aber nicht weiter interessiert. Ich möchte aber keinesfalls nach Verkauf bzw. Inzahlungnahme meines alten Autos davon noch irgendwas hören. Das alte Auto muss repariert werden damit man damit wieder fahren kann. Dies ist alles mündlich geklärt.
ich habe aber nichts schriftlich.
(Das Autohaus ist ein seriöses grosses Autohaus.)

Dazu noch eine 2. Frage: ich habe noch meine alten Winterreifen bei ATU eingelagert. Die Frist zur Abholung ist mittlerweile abgelaufen, d.h. ich muss nun nachzahlen. Für die Einlagerung habe ich Betrag x € bezahlt, da die Frist nun rum ist sind nun bei Abholung der Reifen noch 18 € zu zahlen.
Da ich die Reifen nicht mehr brauche und auch nicht abholen und privat verkaufen möchte habe ich mündlich vereinbart, dass ich auf die Rechnung von ATU eine Vollmacht schreibe dass der Händler XY die Reifen abholt und die 18 € dafür bezahlt.
Wie kann ich nun sicher sein, dass ich da auf der sicheren Seite bin? (was ist wenn der Händler die Reifen dann doch nicht abholt, dann bekomme ich irgendwann von ATU eine Abschlussrechnung über x€ mit dem Verweis dass die Reifen nun - wie im Vertrag vereinbart - entsorgt wurden.)

vielen Dank für eure Tipps! 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@camper0711 schrieb am 5. Juli 2018 um 21:11:17 Uhr:


(außer Du hast dem Autohaus einen Vermittlungsauftrag gegeben, dass die das Auto in Deinem Namen weiterkaufen und nur als Vermittler auftreten sollen - ist aber eher unüblich)

nein, das Autohaus hat mir das Auto abgekauft (inkl. Ankaufschein) und es dann direkt an einen Händler weiter verkauft. Der kam auch schon gestern direkt als ich gerade noch da war um mein Neues abzuholen. Da ich nächste Woche eh nochmal mit dem Neuen hin muss, weil noch ein Softwareupdate gemacht werden muss, werde ich das mit der Sachmängelhaftung noch nachtragen lassen.
Der Händler meldet mein Auto heute direkt ab.
Ich hatte das mit der Sachmängelhaftung (und diverse Geschichten die ich dazu im Internet gelesen habe) angesprochen, das Autohaus meinte dazu er kenne diese Geschichten. Dies müsse man tatsächlich bei irgendwelchen "Fähnchenverkäufern" beachten, aber bei seinem (seriösen) Autohaus müsse ich mir da keine Sorgen machen. Dies sei dann sein Problem wenn der Händler da jetzt mit Beschwerden ankommen würde. Er arbeite aber schon seit Jahren mit seinem Händler zusammen, da sei noch nie sowas vorgekommen.
insoweit bin ich etwas beruhigt. Werde mir dies aber nächste Woche dann trotzdem noch ergänzen lassen, dann habe ich es auch schriftlich und bin dann komplett beruhigt.
🙂

Danke für alle eure Tipps! 🙂

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Zitat:

@camper0711 schrieb am 5. Juli 2018 um 21:11:17 Uhr:


(außer Du hast dem Autohaus einen Vermittlungsauftrag gegeben, dass die das Auto in Deinem Namen weiterkaufen und nur als Vermittler auftreten sollen - ist aber eher unüblich)

nein, das Autohaus hat mir das Auto abgekauft (inkl. Ankaufschein) und es dann direkt an einen Händler weiter verkauft. Der kam auch schon gestern direkt als ich gerade noch da war um mein Neues abzuholen. Da ich nächste Woche eh nochmal mit dem Neuen hin muss, weil noch ein Softwareupdate gemacht werden muss, werde ich das mit der Sachmängelhaftung noch nachtragen lassen.
Der Händler meldet mein Auto heute direkt ab.
Ich hatte das mit der Sachmängelhaftung (und diverse Geschichten die ich dazu im Internet gelesen habe) angesprochen, das Autohaus meinte dazu er kenne diese Geschichten. Dies müsse man tatsächlich bei irgendwelchen "Fähnchenverkäufern" beachten, aber bei seinem (seriösen) Autohaus müsse ich mir da keine Sorgen machen. Dies sei dann sein Problem wenn der Händler da jetzt mit Beschwerden ankommen würde. Er arbeite aber schon seit Jahren mit seinem Händler zusammen, da sei noch nie sowas vorgekommen.
insoweit bin ich etwas beruhigt. Werde mir dies aber nächste Woche dann trotzdem noch ergänzen lassen, dann habe ich es auch schriftlich und bin dann komplett beruhigt.
🙂

Danke für alle eure Tipps! 🙂

Zitat:

@ErnaMueller schrieb am 6. Juli 2018 um 07:21:39 Uhr:


... er kenne diese Geschichten. Dies müsse man tatsächlich bei irgendwelchen "Fähnchenverkäufern" beachten, ...

darum hatte ich den Hinweis auf die Vermittlungsauftrags-Masche in Klammern beigefügt - irgendwann in X Jahren liest jemand der Thread, weil er seine Kiste bei Mohammeds Alt-ABM-Aufpolierstudio per Vermittlungsauftrag "in Zahlung" zu geben meint - und der nächste Käufer nach 3 Monaten von ihm Gewährleistung will 😉

Zitat:

@ErnaMueller schrieb am 6. Juli 2018 um 07:21:39 Uhr:


Dies sei dann sein Problem wenn der Händler da jetzt mit Beschwerden ankommen würde. Er arbeite aber schon seit Jahren mit seinem Händler zusammen, da sei noch nie sowas vorgekommen.

ist auch das übliche, dass "richtige" Autohäuser einen oder ein paar Stammaufkäufer haben, die ALLES (über 1xy.000 km/X Jahren/n Vorbesitzern) in Paketen günstig abnehmen - und schauen, wie sie die Kisten gewinnbringend vermarkten!

na dann sind ja nun hoffentlich alle zufrieden und haben was davon 🙂

warte nun nur noch auf die Abmeldebestätigung (sollte heute passieren) und die Abholung der Reifen bei A.T.U

🙂

Zitat:

@ToddBeamer schrieb am 5. Juli 2018 um 23:21:35 Uhr:



Zitat:

@ErnaMueller schrieb am 5. Juli 2018 um 13:02:11 Uhr:


aber wenn das Autohaus das Auto an einen Händler weiter verkauft (der das dann z.B. exportiert), kann der mich dann irgendwie belangen?
ich habe zwar alle Mängel mündlich benannt, aber es ist ja garnichts schriftlich fixiert worden.

nein, von dem Dritten hast du nichts zu befürchten - theoretisch aber von deinem Vertragspartner, wenn der hinterher Mängel gegen dich geltend macht! Daher solltest du schon auf einen Gewährleistungsausschluss achten.

Wie oben geschrieben: Der Vertragspartner ist ein Autohaus. Also Profis noch dazu interessiert Ihn als Kunden zu halten. Die haben sich das Auto bestimmt vorher genau angesehen oder den Preisentsprechend niedrig angesetzt. Klar kann man immer den Teufel an die Wand malen. Aber muß ja nicht immer alles Schlecht sein.

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Zitat:

@StephanRE schrieb am 6. Juli 2018 um 14:36:11 Uhr:


... Die haben sich das Auto bestimmt vorher genau angesehen oder den Preisentsprechend niedrig angesetzt. ...

in der Praxis eher letzteres:

die Autos gehen "im Paket" an den Aufkäufer - das heißt dieser hat einfach die bei den Inzahlungnahmen anfallende Mischung aus mehr verschlissenen und komplett runtergerockten Möhren 😉

(ist nicht die Liste an fälligen Reparaturen ein zentrales Verkaufsargument?!)

das Autohaus hat mir ungesehen, nach Auflistung der Mängel dafür 1800€ berechnet...

Zitat:

@ErnaMueller schrieb am 6. Juli 2018 um 21:14:10 Uhr:


das Autohaus hat mir ungesehen, nach Auflistung der Mängel dafür 1800€ berechnet...

eben eine Mischkalkulation.

mal bringt das Auto beim Verkauf Verlust, mal Gewinn. Meist Gewinn.
Hättest Du das Auto privat verkauft, hättest Du viellicht mehr Geld bekommen, aber Du hättest erstmal nen Käufer finden müssen...Und genau so rechnen die Autohäuser bei Inzahlungnahme

das war ja genau das was ich nicht wollte: meinen Urlaub mit Autoverkauf verbringen :/

Dann war die Inzahlungnahme ja genau das Richtige für Dich.

Ja...! Bis jetzt alles bestens 🙂

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