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Inwieweit hat ein privat ausgesprochenes Parkverbot eine rechtliche Grundlage?

Themenstarteram 26. September 2020 um 12:22

Hallo,

bei mir in der Wohngegend ist die Parksituation recht angespannt. Nun hat eine hier (neu) ansässige Firma (Handwerker) an ihre Hauswand Schilder mit der Aufschrift "Ladezone - widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" angebracht.

Vor dem Gebäude ist ein Bürgersteig und eine öffentliche Straße.

Bislang haben die Anwohner der umliegenden Häuser auch dort geparkt.

Jetzt werden immer mehr aufgefordert dort nicht zu parken. Teils durch persönliche Ansprache teils mit Zetteln hinter dem Scheibenwischer, mit Texten wie "hier nicht parken!!!" (Drei Ausrufezeichen aber ohne freudliches Bitte).

Meine Frage nun: wie ist das juristisch bzw. verkehrsrechtlich zu bewerten? Also, dürfen die anderen verbieten vor dem Gebäude zu parken?

 

Beste Antwort im Thema

Kurz und knapp: Nein, da können sie garnichts machen.

Rufe einfach mal auf dem zuständigen örtlichen Behörde an oder schreibe denen eine E-Mail, das in deiner Nachbarschaft an Stelle XY von der Firma eigenmächtig Verkehrschilder angebracht worden sind.

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Hatte das gleiche mal bei der Arbeit. Die Firma hat sich auch einfach (nicht offizielle) Schilder an die Wand geklatscht und meinte dann, dass da niemand mehr parken dürfte. Das ist natürlich nicht richtig. Gab sogar Zettel an den Autos nach dem Motto; zu blöd zum lesen. Darauf hab ich dann absichtlich die Firmenfahrzeuge dort abgestellt.

Bis heute gibt's da kein offizielles Halte-/Parkverbot. Könnte auch daran liegen, dass diese beiden Plätze auf dem Bild sowieso schon die einzigen freien Stellen auf einer Länge von 40 Metern vor der gesamten Firma sind (Einfahrt links neben dem Gebäude, Einfahrt rechts neben dem Gebäude, Einfahrt zum Tor, Sperrfläche).

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Themenstarteram 26. September 2020 um 20:25

Zitat:

@xis schrieb am 26. September 2020 um 22:09:42 Uhr:

Zitat:

@Swallow schrieb am 26. September 2020 um 21:31:51 Uhr:

 

Die Fragestellung war aber ohnehin nicht, ob man dort überhaupt parken darf, sondern ob jemand privates dort das parken verbieten darf, bzw. selektiert, wen er dort parken lässt und wen nicht.

Interessant ist nämlich, dass es scheinbar genehm ist, wenn ein LKW sowie ein Anhänger des sich daneben befindlichen Unternehmens - denen gehört auch die Einfahrt - dort steht. Und diese angebliche "Ladezone" blockiert. Das kommt nämlich häufig vor.

Das kann dann recht interessant werden, weil sie das dann selbst auch nicht dürfen, wenn dort Parkverbot offiziell beschildert ist. Wenn Du schlecht gelaunt bist, kannst denen das Eigentor einschenken.

Hinzu kommt dass generelle Parkverbot zu bestimmten Zeiten mit bestimmten Tonnagen und Anhängern in Wohngebieten, auch die Abstände zur Einfahrt dürften mit dem LKW+Anhänger schwer einzuhalten sein, denn es spielt keine Rolle, dass die Einfahrt einem selbst gehört. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn sich jemand anmaßend verhält, kann daraus ein Bumerang werden. Liegt an Dir.

Also bis auf die "Ladezone Schilder" ist da nichts ausgeschildert.

Parken, wie schon geschrieben evtl. gemäß StVO nicht zulässig.

Laut "Flurfunk" sind angeblich schon dort parkende bedroht worden. Eine möglicherweise übertriebene Darstellung. Mir hat man lediglich einen Zettel mit einer immerhin klaren Aufforderung verpasst.

Da dort gerade 2 Leute vor der Tür standen und rauchten, bin ich rüber und habe gefragt, ob der Zettel von ihnen wäre.

Dies wurde indirekt bestätigt ("vom Chef") und erklärt dieser Parkraum solle Kunden vorbehalten bleiben.

 

 

Die haben diesen Streifen zwischen Gebäude und Gehweg, dort müsste das Parkverbot-Schild gelten.

Übrigens hatte ich das auch mal auf einem Privatgrundstück. Da hat der Eigentümer einer Wohnung das Schild "Wohnung 1" an die Fassade gepappt, also am Parkplatz vor seinem Fenster.

Die Fassade ist aber Gemeinschaftseigentum, das Schild hatte er nicht abgesprochen. Trotzdem blieb die Aktion ohne Folgen, weil sich die Eigentümergemeinschaft spinnefeind war.

Jedenfalls habe ich eines Tages den unverschämten Zettel an meinem Roller gefunden (neben dem man problemlos parken konnte), als ich ein Rad auf einer Ecke dieses Parkplatzes hatte. Nach kurzer Rücksprache mit meiner Vermieterin, die mir obige Sachverhalte erklärt hatte, habe ich mein Auto dort abgestellt, und stehen lassen, Zettelwirtschaft und Beschilderung hin oder her.

Besser wäre, man geht miteinander respektvoll um.

Zum obigen Foto würde ich annehmen, dass man nicht an der Wand parken darf, und nie den Bezug zur Fahrbahn vermuten. Manche sind echt witzig.

Zitat:

@xis schrieb am 26. September 2020 um 22:09:42 Uhr:

Hinzu kommt dass generelle Parkverbot zu bestimmten Zeiten mit bestimmten Tonnagen und Anhängern in Wohngebieten, auch die Abstände zur Einfahrt dürften mit dem LKW+Anhänger schwer einzuhalten sein

Wenn dort eine Firma ist, kann es schlecht als reines Wohngebiet deklariert sein.

Du argumentierst mit Logik. Relevant ist nur die mögliche Bewertung durch Behörden oder ein Gericht. Im Endeffekt kann es auf Beides hinauslaufen, wenn dort auch Privatwohnungen stehen, solange es noch nicht am konkreten Fall nach einer Anzeige geprüft wurde.

...in D sind die wenigsten Gebiete wo Wohnhäuser stehen auch wirklich Wohngebiete, da diese von Städten und Gemeinden möglichst vermieden werden und statt dessen Mischgebiete ausgewiesen werden.

Mischgebiete haben gegenüber Wohngebieten den Vorteil, dass man in der Nutzung erheblich felxibler ist und dort z.B. auch mal problemlos eine gewerbliche Nutzung (Gewerbesteuereinnahmen!) genehmigt werden kann.

Und da hier, wie auch von @DB NG-80 schon erwähnt bereits mindestens ein GEwerbebetrieb angesiedelt ist würde ich auch davon ausgehen, dass es sich um ein Mischgebiet und kein Wohngebiet handelt.

Außerdem muß man erstmal gucken... gem. §12 StVO geht das Parkverbot in Wohngebieten erst ab 7,5 Tonnnen los und ist zusätzlich zeitlich stark eingeschränkt - "von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen"

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,

4. auf Bahnübergängen,

5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen.

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

3. in Kurgebieten und

4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) ...

(4) ...

(4a) ...

(5) ...

(6) ...

Wie wäre es denn mit 2 oder 3 aussagekräftigen Fotos anstelle des verzerrten Google-Streetview-Fotos, auf dem die Beschilderung noch nicht mal vorhanden war?

Themenstarteram 27. September 2020 um 6:21

Wozu?

Die Situation ist auch so klar erkennbar. Wirklich verzerrt ist ohnehin nur der Vordergrund.

Im übrigen habe ich ja bereits darauf hingewiesen, dass die Fragestellung nicht die Parksituation aus Sicht der StVO in Sachen zulässiger Abstände zu Einmündungen oder Einfahrten angeht.

Nähme man diese zum Maßstab, ist parken dort wohl, wenn überhaupt nur für max. 1 PKW zulässig.

In der Vergangenheit konnte man sich aber, ohne belangt zu werden, zu dritt dort hinstellen.

Auch heute steht da wer, unter Missachtung der StVO. Nämlich der besagte Anhänger der Nachbarsfirma und ein Lieferwagen des Betriebs um den es hier geht.

Dass in einer Großstadt mit teils prekärer Parksituation die StVO nicht immer eingehalten wird, sollte dabei nicht zur Diskussion stehen.

Und wie gesagt, die Fragestellung war und ist eine andere.

Das beigefügte Bild lässt erahnen, daß rechts hinter dem Tor ein großer Hof sich befindet.

Dort scheint der Platz ausreichend vorhanden zu sein um Firmenwagen (Lieferwagen) zu parken und auch zu beladen.

Die Firma möchte, so wurde es berichtet, den Platz vor dem Gebäude auf der Straße für Kunden freizuhalten.

Das kann sich die Firma abschminken, solange der Bereich als öffentlicher Parkraum ausgewiesen ist.

Ich gehe mal davon aus, denn weitere Infos zu den Schildern fehlen, daß es sich dabei um Baumarkt-Schilder handelt, oder Schilder, die sich jeder Hinz und Kunz bei Schildermaxe.de bestellen kann.

Solange da nix "offizielles" von den Behörden geregelt ist, handelt es sich um öffentlichen Parkraum und Jede(r) kann hier sein Fahrzeug abstellen. Wer zuerst kommt malt zuerst und die Kunden müssten sich halt woanders einen Parkplatz suchen.

OK, wenn man da eh nicht parken darf, wegen der StVO, dann verstehe ich den ganzen Aufriss nicht mehr.

Themenstarteram 27. September 2020 um 7:53

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 27. September 2020 um 09:26:51 Uhr:

OK, wenn man da eh nicht parken darf, wegen der StVO, dann verstehe ich den ganzen Aufriss nicht mehr.

/Edit: Die #PS ist nicht der (mein) Punkt.

Neulich entnahm ich einer deutschen Tageszeitung, dass die Zahl funktionaler Analphabeten überraschend hoch sei.

Unter funktionalen Analphabeten versteht man Menschen die zwar einzelne Wörter lesen können, aber beim Verstehen längerer Texte Probleme haben.

Inwieweit diese Zahl wirklich hoch ist weiß ich nicht, aber es gibt offenbar welche.

Trotzdem Danke für deinen Beitrag.

;)

Haha, OK, jetzt weiß ich, warum mein Edit im anderen Post auf einmal weg war.

 

/Edit: Wenn ich sowieso wo eigentlich nicht parken darf, ist's mir wurscht ob da irgendein Sportsfreund ein Schild hinpappt oder nicht.

Themenstarteram 27. September 2020 um 8:25

Prima, bist nun auch du schlauer.

Schönen Tag noch.

Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 08:21:10 Uhr:

.....

In der Vergangenheit konnte man sich aber, ohne belangt zu werden, zu dritt dort hinstellen.

Auch heute steht da wer, unter Missachtung der StVO. Nämlich der besagte Anhänger der Nachbarsfirma und ein Lieferwagen des Betriebs um den es hier geht.

....

Jetzt wissen wir warum dich dieses Thema so beschäftigt.

Weil es in der Vergangenheit geduldet wurde und jetzt jemand versucht cleverer zu sein als der Rest der Anwohner.

Dich stört das Fehlverhalten anderer, nur dein eigenes ist zu tolerieren?!

Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 10:25:58 Uhr:

Prima, bist nun auch du schlauer.

Schönen Tag noch.

Dieser Kommentar sagt wohl alles!

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