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Inwieweit hat ein privat ausgesprochenes Parkverbot eine rechtliche Grundlage?

Themenstarteram 26. September 2020 um 12:22

Hallo,

bei mir in der Wohngegend ist die Parksituation recht angespannt. Nun hat eine hier (neu) ansässige Firma (Handwerker) an ihre Hauswand Schilder mit der Aufschrift "Ladezone - widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" angebracht.

Vor dem Gebäude ist ein Bürgersteig und eine öffentliche Straße.

Bislang haben die Anwohner der umliegenden Häuser auch dort geparkt.

Jetzt werden immer mehr aufgefordert dort nicht zu parken. Teils durch persönliche Ansprache teils mit Zetteln hinter dem Scheibenwischer, mit Texten wie "hier nicht parken!!!" (Drei Ausrufezeichen aber ohne freudliches Bitte).

Meine Frage nun: wie ist das juristisch bzw. verkehrsrechtlich zu bewerten? Also, dürfen die anderen verbieten vor dem Gebäude zu parken?

 

Beste Antwort im Thema

Kurz und knapp: Nein, da können sie garnichts machen.

Rufe einfach mal auf dem zuständigen örtlichen Behörde an oder schreibe denen eine E-Mail, das in deiner Nachbarschaft an Stelle XY von der Firma eigenmächtig Verkehrschilder angebracht worden sind.

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Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 23:24:15 Uhr:

... Wer aber meint, mir rotzfrech wahlweise Bequemlichkeit, mangelnde Cleverness oder sonstwas zu unterstellen, der muss auch abkönnen, wenn er/sie/es die dazu passende Anwort erhält.

Hoffentlich bist du im Straßenverkehr nicht auch so "dünnhäutig"?

Themenstarteram 27. September 2020 um 21:49

Ich melde mich besser erst wieder, wenn ich bei der Polizei angefragt habe.

 

Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 23:49:17 Uhr:

Ich melde mich besser erst wieder, wenn ich bei der Polizei angefragt habe.

Keine erfolgversprechende Adresse.

Besser: Stadt. Geht auch per E-Mail. Vorteil: die E-Mail wird intern weitergeleitet, bis jemand die Antwort weiß. Nachteil Telefon: da passiert genau das Gleiche, nur wenn jemand gerade nicht kann, ist der Anruf zu Ende und Du darfst es später versuchen.

Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 23:29:17 Uhr:

Zitat:

@Swallow schrieb am 27. September 2020 um 23:24:15 Uhr:

... Wer aber meint, mir rotzfrech wahlweise Bequemlichkeit, mangelnde Cleverness oder sonstwas zu unterstellen, der muss auch abkönnen, wenn er/sie/es die dazu passende Anwort erhält.

Hoffentlich bist du im Straßenverkehr nicht auch so "dünnhäutig"?

Wie gesagt,.seine Signatur sollte nicht nur im Strassenverkehr gelten.

Zitat:

@Swallow schrieb am 26. September 2020 um 14:22:43 Uhr:

Hallo,

bei mir in der Wohngegend ist die Parksituation recht angespannt. Nun hat eine hier (neu) ansässige Firma (Handwerker) an ihre Hauswand Schilder mit der Aufschrift "Ladezone - widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" angebracht.

Vor dem Gebäude ist ein Bürgersteig und eine öffentliche Straße.

Bislang haben die Anwohner der umliegenden Häuser auch dort geparkt.

Jetzt werden immer mehr aufgefordert dort nicht zu parken. Teils durch persönliche Ansprache teils mit Zetteln hinter dem Scheibenwischer, mit Texten wie "hier nicht parken!!!" (Drei Ausrufezeichen aber ohne freudliches Bitte).

Meine Frage nun: wie ist das juristisch bzw. verkehrsrechtlich zu bewerten? Also, dürfen die anderen verbieten vor dem Gebäude zu parken?

Ja.

Einfache Frage, einfache Antwort. Aber unter welchen Umständen das so ist, das willst du ja nicht wissen, also wird das auch nicht näher erläurtert.

Doch. "Vor dem Gebäude" heißt ja nicht "auf der Straße".

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. September 2020 um 14:24:41 Uhr:

Doch. "Vor dem Gebäude" heißt ja nicht "auf der Straße".

Das wollte der TE ja nicht wissen. Also bitte ausschließlich auf seine Frage eingehen!

Zitat:

@Swallow schrieb am 26. September 2020 um 14:22:43 Uhr:

Hallo,

bei mir in der Wohngegend ist die Parksituation recht angespannt. Nun hat eine hier (neu) ansässige Firma (Handwerker) an ihre Hauswand Schilder mit der Aufschrift "Ladezone - widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt" angebracht.

Vor dem Gebäude ist ein Bürgersteig und eine öffentliche Straße.

Bislang haben die Anwohner der umliegenden Häuser auch dort geparkt.

Jetzt werden immer mehr aufgefordert dort nicht zu parken. Teils durch persönliche Ansprache teils mit Zetteln hinter dem Scheibenwischer, mit Texten wie "hier nicht parken!!!" (Drei Ausrufezeichen aber ohne freudliches Bitte).

Meine Frage nun: wie ist das juristisch bzw. verkehrsrechtlich zu bewerten? Also, dürfen die anderen verbieten vor dem Gebäude zu parken?

Doch wollte er!;)

Themenstarteram 29. September 2020 um 15:34

Ich versprach ja mich zu melden, wenn ich mit der Polizei gesprochen habe.

Das ist nun geschehen.

Also, zunächst hatte ich einen mittelprächtig gelaunten Beamten am Telefon, der mich gleich anpflaumte, ob mir das jetzt zu unbequem wäre und überhaupt …

Na ja, jedenfalls wurde ich an eine „zuständige Abteilung“ weitergeleitet, wo man sich zunächst redlich bemühte mir Auskunft zu geben.

Allerdings kam der Inhalt meiner eigentlichen Frage nicht wirklich an, und so verlangte man von mir, erst mal ein paar Fotos der Gegend zu knipsen – weil so könne man schließlich keine Aussage treffen.

Mit dem Street View Bild bin ich dort übrigens ebenfalls durchgefallen.

Zu weiteren Bilderbesprechungen kam es aber nicht, da sich die Diskussion plötzlich auf die grundsätzliche Legalität dort überhaupt zu parken verlagerte.

Mein Hinweis, dass ich eigentlich nur wissen wollte, ob Privatpersonen öffentlichen Grund ausschließlich zu persönlichen Privatnutzung annektieren dürfen, verpuffte weitgehend wirkungslos.

Völlig wurscht hieß es, schließlich sei, dank meiner unzureichenden Informationen !!!, noch nicht mal klar, ob da überhaupt wer parken dürfte.

Von irgendwem kam noch der Einwand – das Ganze hatte sich inzwischen zu einer Telefonkonferenz ausgeweitet – dass ich wohl nur sauer wäre, weil jemand anderes cleverer als ich gewesen sei.

Ein anderer meinte, er verstünde den Aufriss nicht.

Und ich muss sagen, das mit der Cleverness hat mich dann doch ins Grübeln gebracht.

Allerdings nicht ohne vorher meinen Unmut kund zu tun, dass ich so einen Quatsch jetzt nicht erwartet hätte und ob man meine Frage nicht verstehen könne oder wolle.

Statt Einsehen erntete ich allerdings nur Unverständnis. Ich sei unverschämt hieß es. Nun ja, wenigstens ist Unverschämtheit etwas, dass auch der … ähm jeder auf Anhieb versteht.

Mein Fazit nach den gemachten Erfahrungen: Ich werde mir ebenfalls so ein Schild kaufen und mir einen Privatparkplatz einrichten. Eine freie Hauswand mit Bürgersteig davor wird sich doch finden lassen …

So clever bin ich schon lange.

Und dazu hänge ich noch einen weiteren Warnhinweis: nämlich keinesfalls bei Motor Talk im V&S Bereich um Rat zu fragen. Außer man ist völlig schmerzbefreit und steht auf bizarre Diskussionsverläufe.

:D

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

HALT MOMENT MAL

Ist das WIRKLICH so geschehen ???

Nein, natürlich ist das so nicht geschehen, wenigstens nicht bei meinem Anruf bei der Polizei (doch eine gute Adresse). Und nicht 110, sondern die Nummer der Kontaktbeamtin dieses Viertels.

Um es kurz und knapp zu sagen:

Die Schilder haben keine Relevanz. D.h. dort darf jeder parken (im Rahmen der StVO) und keiner darf es anderen verbieten. Es ist öffentlicher Grund!

Man ist wegen dieser Geschichte schon vorher auf die Herrschaften aufmerksam geworden (Beschwerden gab es schon mehrere), wird dort einen behördliche Ansprache halten und will auch dafür sorgen, dass LKW und Anhänger (vom offenbar befreundeten Nachbarbetrieb) nicht wie in der Vergangenheit geduldet, dort immer wieder StVO widrig parken.

Das stimmt mit dem überein, was an Informationen aus diesem Thread zu bekommen war, bevor er aus dem Ruder lief.

Danke dafür.

Netter Ausklang.:-)

Ja, finde ich auch, netter Ausklang.

Schön wenn dann mal eine Rückmeldung kommt.

Im übrigen sollte sich der TE nicht so sehr beschweren, an den Unstimmigkeiten ist er auch nicht ganz unschuldig.

Na denn, dann beende ich das hier mal, es ist ja wohl alles gesagt.

Auf die Wiederholungen warten wir dann mal nicht.

Moorteufelchen

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