Investitions Booster der Bundesregierung für Gewerbetreibende und Selbständige für E-Autos
Das hat das Kabinett nun vorgeschlagen.
75% AfA im ersten Jahr
10% AfA im zweiten Jahr
und dann kleckerweise den Rest, Fahrzeugwert maximal 100.000 EUR. Beim Höchststeuersatz erhalte ich also für die ersten zwei Jahre über 37.000 EUR vom Kaufpreis zurück. Hört sich zunächst einmal gut an.
Der VW Händler sagt, das sei ein Selbstgänger, weil die Regierung die Mehrheit habe. Ich solle gern schon unten rechts unterschreiben, es zählt das Zulassungsdatum.
Der Steuerberater sagt, das sei noch nicht verabschiedet und man weiß ja nie ... Und selbst wenn, dann ist immer noch nicht klar, ob das Bestelldatum oder das Zulassungsdatum oder das Rechnungsdatum entscheidend ist. Also abwarten.
Habt Ihr schon Brainstorming gemacht oder seid vielleicht schon tätig geworden?
14 Antworten
Ich war nur insoweit "tätig", als ich die Pläne abgelehnt habe. Weil sie wieder nur Firmenfahrzeuge begünstigen und nichts bringen für den Betrieb des E-Autos beim privaten Zweitbesitzer. Weder kann er besser öffentlich laden, noch nimmt es ihm die Bedenken über die Lebensdauer von Akku&Co und teure Reparaturen (was wohl die typisch genannten Gründe sind, warum ein E-Auto von Privatleuten auch nicht günstig gebraucht angeschafft wird).
Aber sorry, du wolltest wohl keine Diskussion darüber anstoßen, sondern über den praktischen Umgang mit der Regelung.
Das stimmt zwar, ich wollte nicht grundsätzlich darüber diskutieren, aber ich gebe Dir gern Recht.
Nicht für Privatleute, nicht für Leute, die leasen möchten, anders als damals, als es für alle die hohen Zuschüsse gab, aber auch nicht nachhaltiger. Es wirkt, wie mit der heißen Nadel gestrickt 😐
Falls der Gewerbetreibende/Selbstständig das E-Auto tatsächlich kauft und nicht least, so bringt ihm diese Abschreibung ohnehin im Endeffekt nichts. Beim 100.000,- € Auto hat er in zwei Jahren bereits 85.000,- € abgeschrieben, und verkauft das Auto dann für 15.000,- € an den Zweitnutzer? Allenfalls im Verwandten-/Bekanntenkreis mit getürkter Rechnung. Und beim korrekter Rechnungserstellung erzielt er einen zu versteuernden Veräußerungsgewinn.
Und weiternutzen lohnt nicht, da die restliche Abschreibung minimal ist.
@JohnDoe2025 : Übernimmt der Händler denn die Garantie für die steuerlichen Änderungen? Oder hast du ein Rücktrittsrecht, falls es nicht so kommt, wie der meint?
Ich habe den Händler nicht gefragt, ob er mit seinem Einkommen für seine Empfehlung gerade stehen würde, glaube aber, dass er das nicht machen möchte 😂
Hinsichtlich der AfA hast Du Recht. Versteuert werden muss bei Verkauf die Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert und unter dem Strich ist es dann egal außer einem kleinen Liquiditätsvorteil.
Ich hingegen bin in der komfortablen Lage, dass ich mein Gewerbe in wenigen Jahren abmelde und dann in den Genuss eines Freibetrages komme und der Freibetrag wird höher sein als die zu erwartende Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert.
Deshalb bin ich im Moment mit dem Team Friedrich & Lars ganz zufrieden. Jedenfalls in diesem Punkt 😀👍
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Sinnvoll wäre eine Förderung von kleinen E-Fahrzeugen um diese wettbewerbsfähiger zu machen. Am anderen der Ende der preislichen Fahnenstange ist das nur reine Geldverschwendung.
Interessant ist auch der Punkt, dass der Zulassungsmonat unerheblich ist, um in 2025 trotzdem die ganzen 75% des Kaufpreises absetzen zu können. Das ist für mich hochinteressant. Ab 2026 habe ich sowieso eine anderweitige Abschreibung, so dass die Konzentration auf 2025 für mich top ist. Zudem "schluckt" die hohe Abschreibung auch den Veräußerungsgewinn des bisherigen Fahrzeugs (500e), falls dieser verkauft wird.
Zitat:
@Steph666 schrieb am 13. Juni 2025 um 05:43:14 Uhr:
Sinnvoll wäre eine Förderung von kleinen E-Fahrzeugen um diese wettbewerbsfähiger zu machen.
Das gibt es ja zumindest schon beim sogenannten Jobrad. Müßte halt nur auf PKW erweitert werden.
Das ist auch so eine unsinnige Förderung. Zwei Nachbarn haben die Dinger, natürlich jeweils zwei Stück. Und der Nutzen für den Job? Nicht gegeben, dazu ist der Arbeitsweg zu lang. Da wird weiterhin der schöne Diesel genommen.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 21. Juni 2025 um 13:58:30 Uhr:
Das gibt es ja zumindest schon beim sogenannten Jobrad. Müßte halt nur auf PKW erweitert werden.
Fad Jobrad ist doch für 99% uninteressant.
Jobrad und wie die Lösungen alle heißen ist schon interessant, nur nicht für den Endkunden. Interessant ist das für den Händler (verkauft zum Listenpreis, plus Wartung plus Zubehör), für die Leasing-Bank (nimmt hohen Leasing-Faktor), für den den Vermittler (kriegt Prämie) und vielleicht noch für den Arbeitgeber (kann Kosten absetzen).
Und dann laufen Hinz und Kunz los und leasen sich teure Räder, die sie nicht brauchen, weil es ja so schön niedrige Raten sind und wegen Steuer und so :-)
Zurück zum Thema;
85% AFA nach 2 Jahren? ich glaub es hackt. Wird zum selben Ergebnis führen, nämlich dass unnötige Investitionen in überteuerte Autos getätigt werden. Na, muss jeder selber wissen.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 24. Juni 2025 um 08:57:20 Uhr:
85% AFA nach 2 Jahren? ich glaub es hackt. Wird zum selben Ergebnis führen, nämlich dass unnötige Investitionen in überteuerte Autos getätigt werden. Na, muss jeder selber wissen.
Typisches Geschenk an die Autohersteller um deren Geschäft wiederzubeleben.
Für wen auch sonst? Versprochen haben sich Politiker doch schon immer mit ihren Versprechen vor der Wahl.
Zitat:
@JohnDoe2025 schrieb am 12. Juni 2025 um 20:22:51 Uhr:
Ich habe den Händler nicht gefragt, ob er mit seinem Einkommen für seine Empfehlung gerade stehen würde, glaube aber, dass er das nicht machen möchte 😂
Hinsichtlich der AfA hast Du Recht. Versteuert werden muss bei Verkauf die Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert und unter dem Strich ist es dann egal außer einem kleinen Liquiditätsvorteil.
Ich hingegen bin in der komfortablen Lage, dass ich mein Gewerbe in wenigen Jahren abmelde und dann in den Genuss eines Freibetrages komme und der Freibetrag wird höher sein als die zu erwartende Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert.
Deshalb bin ich im Moment mit dem Team Friedrich & Lars ganz zufrieden. Jedenfalls in diesem Punkt 😀👍
Das Thema ist ja nun durch den Bundesrat - hast du das hier schonmal genauer mit dem Steuerberater besprochen? Bei mir besteht eine ähnliche Situation, dass ich wegen Geschäftsaufgabe in zwei Jahren den Freibetrag erhalte.
Mich würde zudem interessieren, ob das hier nur auf echte Neubestellungen anwendbar ist, oder auch auf Gebrauchtfahrzeuge (vom Händer mit MwSt etc.)? (im Text steht ja immer nur "neu angeschafft" - darunter verstehe ich, dass das Fahrzeug im entsprechenden Zeitraum dem Betriebsvermögen zugehen muss, nicht aber, dass das Fahrzeug neu hergestellt sein muss.
Nach meinem Kenntnisstand (Mitteilung von meinem Steuerberater) muss es kein Neuwagen sein, nur ein nach dem 01.07.25 angeschafftes Voll-Elektro-KFZ.