Intrigantes Blitzerfoto
Folgendes:
Ich, 18 Jahre, innerhalb der Probezeit, bin mit Omis Auto bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn etwas knapp dran gewesen. 150km/h mit 30 Meter Abstand. Folgen: 3 Punkte, Nachschulungsseminar und 180€ Strafe.
Zum Auto & co: Das Auto gehört eigentlich mir, ist aber auf meine Großmutter zugelassen und versichert. Sie hat mich bei der Versicherung als Fahrer eingetragen, dementsprechend bin ich versichert. Das ganze war um einiges billiger als es über mich zu versichern. Meine Oma wohnt in Nürnberg, ich wohne in München. Dort wurde auch die Messung durchgeführt.
Also, nach 3 Wochen landet ein Zettel bei meiner Oma, sie solle der Polizei den Fahrer mitteilen. Nachdem Omi eine gute Stute ist, hat Sie schriftlich ihr Zeugenverweigerungsrecht eingereicht. Dreisterweise hat die Polizei dann bei ihr angerufen und Sie befragt, allerdings hat sie jede Frage mit "ich verweigere hierzu meine Aussage" beantwortet. Soweit so gut.
Neulich liegt bei mir ein Brief von der Polizei im Kasten, mit dem oben genanntem Fall. Ich solle doch eine Aussage zum Fahrer machen.
Erste Frage: Wie schafft es bitte die Polizei, herauszufinden, dass ich mit diesem Auto fahre? Weder meine Mutter, meine Oma noch ich tragen den selben Namen. Außerdem kennt mich bei Omi in der Nachbarschaft keine Sau, weil ich mich da höchstens im Jahr 5x blicken lasse. Schleift die Polizei mein Blitzerfoto durch ihre Kartei und gleicht biometrische Daten ab? Oder lassen die sich von der Versicherung sagen, wer eingetragen ist und nicht?
Bei der Versicherung ist allerdings auch mein Bruder (außerhalb der Probezeit) als Fahrer eingetragen. Nachdem wir uns beide recht ähnlich sehen und das Blitzerfoto nicht unbedingt direkt einen von uns beiden identifizieren würde, stellt sich für mich die Frage, was passiere wenn ich meinen Bruder als Fahrer angebe. Hätte den Vorteil dass sich meine Probezeit nicht verlängert und ich die 350€ für das Nachschulungsseminar spare. Die Strafe würde ich logischerweise bezahlen.
Jaaaa ich weiß, Falschaussage und so weiter, aber wäre die Polizei nicht zufrieden wenn die Strafe bezahlt ist und die Punkte vergeben? Auch wenn es den falschen trifft... Wie hoch sind meine Chancen? Hat jemand von euch irgendwas Ähnliches erlebt und was empfehlt ihr mir?
Lg
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Ich bin selbst Fahranfänger und jetz will ich dir mal was sagen:
1. Bei 150km/h nur 30m Abstand ist in meinen Augen schon fast kriminell
2. Zum dicht auffahren die Eier haben
3. Aber um für den Scheiss geradezustehen nicht?
Ne, lieber heulen, und ach mein geliebter Führerschein....
Wie wärs mit
1. Denken
2
2. Handeln
Und jetz sei ein Mann und steh dazu.
159 Antworten
Ob 30m bei 150km/h schon kriminell sind kann ich nicht beurteilen.
Ich weiss nicht wie sich der Fall ereignet hat.
30m entspricht etwa 0,7sek.
Naja.
Die Frage wäre auch wie lange du hinten draufgeklebt bist.
Aber man sollte zu seinen Fehlern stehen
Ich spiele mich sicher aber sicher nicht als Richter auf bei totaler Unkenntnis der Sachlage.
Würde ich ein Video sehen könnte ich urteilen.
Kriminell oder nicht
Ja oder einfach mal ok nein war unvermeidbar.
Rein theoretisch könnte deine Oma die Schuld auf sich nehmen.
Die Nachschulung würdest du dir auf diese Weise ersparen - aber da sie schon ihre Aussage verweigert hat werden die sicher merken was Sache ist wenn sie nun doch zugibt das sie es war. Und wenn sie dir draufkommen dann hast du es nicht mehr nur mit Punkten und Nachschulung zu tun sondern mit einer Handfesten anzeige und kommst vermutlich vor Gericht.
Meine Meinung:
Gib zu das du es warst - mach die Sache für alle Beteiligten am leichtesten. Die Nachschulung wird dich nicht umbringen... 4 Sitzungen a 135Minuten und 1x Fahren - kostet zwischen 200 und 400€ - ich habe 380€ bezahlt.
Dazu kommt die verlängerte Probezeit. Das Seminar ist nicht als Strafe gedacht, es soll eine Hilfe für dich sein das du auf dich und andere im Straßenverkehr besser acht gibst. Man nimmt einige Themen durch die einen wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen... sei froh das es nur das ist...schlimmer wäre ein Unfall - was bei der Witterung und dem dichten Auffahren sehr schnell passiert... ich hab selbst einige Fehler gemacht in der ersten Zeit in der ich mein Schein hatte - aber ich hab draus gelernt...
@ TE: Bist Du
a) bei Facebook und
b) dort auf Bildern erkenntlich ?
Wenn die Polizei einen Verdacht hat, kann sie sich dort schnell Gewissheit verschaffen.
Unterschätze niemals Deinen "Gegner" 😉.
Achja, Facebook - das wurde schon einigen zum Verhängniss.
Die Behörden sind eben auch nicht blöd...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Das Seminar ist nicht als Strafe gedacht, es soll eine Hilfe für dich sein das du auf dich und andere im Straßenverkehr besser acht gibst. Man nimmt einige Themen durch die einen wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen...
Eben. Durch eine Weigerung würde sich der TE auch dem Verdacht der Lernunwilligkeit aussetzen.
Zitat:
Original geschrieben von h0rsti18
Erste Frage: Wie schafft es bitte die Polizei, herauszufinden, dass ich mit diesem Auto fahre? Weder meine Mutter, meine Oma noch ich tragen den selben Namen.
Du hast Dir direse Frage doch schon beantwortet. Du bist bei der Versicherung als Fahrer angegeben und diese gibt Auskunft. Welcher Versicherung ein Fahrzeug zugehört, läßt sich ganz einfach über das Zentralregister herausfinden.
Zitat:
Original geschrieben von h0rsti18
Schleift die Polizei mein Blitzerfoto durch ihre Kartei und gleicht biometrische Daten ab?
Meinen Informationen zufolge steht biometrische Gesichtserkennung via Software den normalen Polizeibehörden noch nicht zur Verfügung. Beim BKA mag es anders aussehen ... aber das Perso-Foto ist hinterlegt und kann zum Abgleich bei der Ermittlung des Fahrers benutzt werden.
Zitat:
Original geschrieben von h0rsti18
Bei der Versicherung ist allerdings auch mein Bruder (außerhalb der Probezeit) als Fahrer eingetragen. Nachdem wir uns beide recht ähnlich sehen und das Blitzerfoto nicht unbedingt direkt einen von uns beiden identifizieren würde, stellt sich für mich die Frage, was passiere wenn ich meinen Bruder als Fahrer angebe.
Du gibst bitte
nichtDeinen Bruder an, sondern äußerst Dich zunächst gar nicht zur Sachlage (bis auf die vorgeschriebenen Mindestangaben zur Person). Dein Bruder macht - sofern er auch einen Anhörungsbogen erhält - dasselbe. Man muß Dir nachweisen, daß Du gefahren bist - nicht andersherum. Ihr könnt beide vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Zitat:
Original geschrieben von h0rsti18
Hat jemand von euch irgendwas Ähnliches erlebt und was empfehlt ihr mir?
Erst einmal sendest Du den Anhörungsbogen zurück und wartest auf einen Bußgeldbescheid. Kommt dieser nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wurdest Du vom Glücksschwein gebumst und solltest in Zukunft - an dieses Schwein denkend - wirklich an Deinem Fahrstil arbeiten.
Wird Dir ein Bußgeldbescheid zugestellt, suchst Du Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht und läßt Dich beraten. Es gibt für Juristen Mittel und Wege, Dir alleine schon mit richtigen Formulierungen zu helfen. Das Anwaltshonorar buchst Du unter "Lehrgeld" ab.
An die Gutmenschen und Oberlehrer:
Es kann auch durchaus möglich sein, daß die Abstandsmessung für den TE zu einem wirklich ungünstigen Zeitpunkt kam und dieser nicht absichtlich als "notorischer Linksspur-Räumdienst" die 75m unterschritten hat.
Bei 150 km/h legt der Wagen pro Sekunde knapp 41,6 Meter zurück ... nur eine Sekunde nicht zu 100% aufgepasst, das kurze Bremsmanöver des Vordermanns (der vielleicht sogar die Meßeinrichtung gesehen und instinktiv gebremst hat) nicht richtig mitbekommen und schon sind die 75 Meter zu 30 Metern zusammengeschrumpft. Wenn just in diesem Moment die Abstandsfalle zuschlägt ... dumm gelaufen, aber noch lange kein Anzeichen für grob fahrlässiges Verhalten.
Keiner der hier Anwesenden kann mir erzählen, daß ihm/ihr noch nie ein derartiger Fehler unterlaufen ist ...
Zitat:
Original geschrieben von JeanLuc69
Du hast Dir direse Frage doch schon beantwortet. Du bist bei der Versicherung als Fahrer angegeben und diese gibt Auskunft. Welcher Versicherung ein Fahrzeug zugehört, läßt sich ganz einfach über das Zentralregister herausfinden.Zitat:
Original geschrieben von h0rsti18
Erste Frage: Wie schafft es bitte die Polizei, herauszufinden, dass ich mit diesem Auto fahre? Weder meine Mutter, meine Oma noch ich tragen den selben Namen.
Zitat:
Original geschrieben von JeanLuc69
Meinen Informationen zufolge steht biometrische Gesichtserkennung via Software den normalen Polizeibehörden noch nicht zur Verfügung. Beim BKA mag es anders aussehen ... aber das Perso-Foto ist hinterlegt und kann zum Abgleich bei der Ermittlung des Fahrers benutzt werden.Zitat:
Original geschrieben von h0rsti18
Schleift die Polizei mein Blitzerfoto durch ihre Kartei und gleicht biometrische Daten ab?
Zitat:
Original geschrieben von JeanLuc69
Du gibst bitte nicht Deinen Bruder an, sondern äußerst Dich zunächst gar nicht zur Sachlage (bis auf die vorgeschriebenen Mindestangaben zur Person). Dein Bruder macht - sofern er auch einen Anhörungsbogen erhält - dasselbe. Man muß Dir nachweisen, daß Du gefahren bist - nicht andersherum. Ihr könnt beide vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.Zitat:
Original geschrieben von h0rsti18
Bei der Versicherung ist allerdings auch mein Bruder (außerhalb der Probezeit) als Fahrer eingetragen. Nachdem wir uns beide recht ähnlich sehen und das Blitzerfoto nicht unbedingt direkt einen von uns beiden identifizieren würde, stellt sich für mich die Frage, was passiere wenn ich meinen Bruder als Fahrer angebe.
Zitat:
Original geschrieben von JeanLuc69
Erst einmal sendest Du den Anhörungsbogen zurück und wartest auf einen Bußgeldbescheid. Kommt dieser nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wurdest Du vom Glücksschwein gebumst und solltest in Zukunft - an dieses Schwein denkend - wirklich an Deinem Fahrstil arbeiten.Zitat:
Original geschrieben von h0rsti18
Hat jemand von euch irgendwas Ähnliches erlebt und was empfehlt ihr mir?Wird Dir ein Bußgeldbescheid zugestellt, suchst Du Dir einen Anwalt für Verkehrsrecht und läßt Dich beraten. Es gibt für Juristen Mittel und Wege, Dir alleine schon mit richtigen Formulierungen zu helfen. Das Anwaltshonorar buchst Du unter "Lehrgeld" ab.
An die Gutmenschen und Oberlehrer:
Es kann auch durchaus möglich sein, daß die Abstandsmessung für den TE zu einem wirklich ungünstigen Zeitpunkt kam und dieser nicht absichtlich als "notorischer Linksspur-Räumdienst" die 75m unterschritten hat.
Bei 150 km/h legt der Wagen pro Sekunde knapp 41,6 Meter zurück ... nur eine Sekunde nicht zu 100% aufgepasst, das kurze Bremsmanöver des Vordermanns (der vielleicht sogar die Meßeinrichtung gesehen und instinktiv gebremst hat) nicht richtig mitbekommen und schon sind die 75 Meter zu 30 Metern zusammengeschrumpft. Wenn just in diesem Moment die Abstandsfalle zuschlägt ... dumm gelaufen, aber noch lange kein Anzeichen für grob fahrlässiges Verhalten.
Keiner der hier Anwesenden kann mir erzählen, daß ihm/ihr noch nie ein derartiger Fehler unterlaufen ist ...
Bestreize ich auch nicht, das mir so ein Fehler schonmal unterlaufen ist 😉
Allerdings wurde ich nie erwischt bis jetzt und würde auch erst gar nicht nach einem Ausweg suchen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Bestreize ich auch nicht, das mir so ein Fehler schonmal unterlaufen ist 😉
Allerdings wurde ich nie erwischt bis jetzt und würde auch erst gar nicht nach einem Ausweg suchen 😉
Auch Du würdest nach einem Ausweg suchen, wenn durch einen Verlust der Fahrerlaubnis z.B. Deine berufliche Existenz bedroht wäre und Du finanziell gewisse Probleme hättest, die nötigen Mittel aufzubringen.
Das ist aber jetzt was völlig anderes. Hier geht es um einen Fahranfänger der einen Fehler gemacht hat - seine Fahrerlaubnis darf er ja weiterhin behalten. Nur soll er eben an dem Aufbauseminar teilnehmen - das Schadet wirklich keinem...
Ich kann die Situation nicht zu 100% beurteilen - aber normalerweise merke ich wenn ich zu nah dran bin... v.a bei 30 Metern!
Das mach ich nichtmal im Sommer - und schon garnicht im Winter bei Wasser, Schnee und Eis auf den Straßen...
Zitat:
Original geschrieben von JeanLuc69
Auch Du würdest nach einem Ausweg suchen, wenn durch einen Verlust der Fahrerlaubnis z.B. Deine berufliche Existenz bedroht wäre und Du finanziell gewisse Probleme hättest, die nötigen Mittel aufzubringen.Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Bestreize ich auch nicht, das mir so ein Fehler schonmal unterlaufen ist 😉
Allerdings wurde ich nie erwischt bis jetzt und würde auch erst gar nicht nach einem Ausweg suchen 😉
Fürd berufliche gibts Sonderregelungen 😉
Aber nen anwalt kann man sich dann leisten?
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Aber nen anwalt kann man sich dann leisten?
Das gibt auch mir immer zu denken, besonders dann, wenn keine Rechtschutzversicherung besteht...😉
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Fürd berufliche gibts Sonderregelungen 😉
Aber nen anwalt kann man sich dann leisten?
Bei knappen 600€ wäre der Anwalt wohl das kleinere Übel, solange es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Und die "Sonderregelungen für Berufstätige" kann man a) ohne Rechtsbeistand auch nicht so einfach in Anspruch nehmen und sind b) zumeist mit einem doppelten bis dreifachen Bußgeld verbunden.
Nochmal: es geht hier um unbeabsichtigte Fehler, nicht um rowdyhaftes Verhalten im Straßenverkehr.
Zitat:
Original geschrieben von JeanLuc69
Bei knappen 600€ wäre der Anwalt wohl das kleinere Übel, solange es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Und die "Sonderregelungen für Berufstätige" kann man a) ohne Rechtsbeistand auch nicht so einfach in Anspruch nehmen und sind b) zumeist mit einem doppelten bis dreifachen Bußgeld verbunden.Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Fürd berufliche gibts Sonderregelungen 😉
Aber nen anwalt kann man sich dann leisten?Nochmal: es geht hier um unbeabsichtigte Fehler, nicht um rowdyhaftes Verhalten im Straßenverkehr.
Ob beabsichtigt oder nicht,
Erwischt ist erwischt
Da kann man eben nix dran ändetn, so hart das klingt.
Wenns beabsichtigt ist wärs noch dramatischer
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Da kann man eben nix dran ändetn, so hart das klingt.
man kann es zumindest versuchen, indem man sämtliche möglichkeiten ausschöpft, die unser freiheitlicher rechtstaat seinen bürgern bietet. wenn das nichts bringt, dann kann man immer noch zahlen. aber doch bitte nicht vorher.
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Ob beabsichtigt oder nicht,
Erwischt ist erwischtDa kann man eben nix dran ändetn, so hart das klingt.
Und ob man daran etwas ändern kann ... man muß halt nur wissen, wie 😉