Inspektion nach Garantie noch nötig? Eure Meinungen sind gefragt!

Hallo zusammen!

Ich möchte Euch gerne fragen ob ich etwas vergessen habe in meinen Überlegungen.

Meine Garantie ist diesen Monat abgelaufen, sprich Inspektion zur Wahrung der Werksgarantie ist nicht mehr nötig.
Ich lege keinen Wert auf ein gepflegtes Scheckheft, da ich das Auto fahre bis es kaputt ist. Also kein Verkauf geplant wo die regelmäßige Inspektion zur Wertsteigerung gut wäre.

Klar, da wäre noch der Sicherheitsaspekt, aber wenn ich Dinge wie Ölwechsel oder Zahnriemen selbst im Kopf habe, wozu dann zahlen?

Bei mir wäre jetzt die große Inspektion fällig, ganz schön teuer. Wenn jemand mir noch etwas sagen kann, was ich nicht bedacht habe bin ich dankbar, ansonsten lasse ich es nämlich denke ich.

Danke!

Beste Antwort im Thema

Abzocke ist doch immer nur, wenn man Geld ausgeben muss. Wenn man Geld einnimmt, beispielsweise durch Lohn oder Gehalt, ist es immer zu wenig, weil "die da oben" sich die Taschen voll machen.
Dass der durchschnittliche Stammtischler nicht begreift, dass das nicht so ist, ist jetzt kein Wunder.

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Zitat:

@HTC schrieb am 25. Oktober 2015 um 07:17:47 Uhr:


Es hilft aber recht herzlich wenig, wenn ich den Service wegen der Garantie trotzdem in einer Renaultwerkstatt machen lassen muß.

Das musst du seit 2002 aber nicht. Für die Garantie ist es ausschlaggebend, dass die Inspektionen nach den Hersteller-Vorschriften erledigt wurde, das kann auch in einer freien Werkstatt passiert sein.

Mehr dazu

.

Das ist leider bei Renault etwas anderes. Dort ist diese Werkstattpflicht ein Garant für die vollständige Übernahme der Reparaturen. Machst du es wo anders sinken die Prozente bis hin zur Ablehnung der Rechnung. Es haben einige mittlerweile die Erfahrung gemacht und deshalb wollte ich kein Risiko eingehen...

Ist aber auch bei anderen Marken so oder so ähnlich. Recht haben und Recht bekommen...

HTC

Die wenigsten freien Werkstätten können überhaupt eine Inspektion nach Werksvorgabe durchführen. Dazu müßten Sie den Wartungsplan für exakt das betreffende Fahrzeug aus dem Herstellersystem holen der für exakt diese Inspektion gilt. Dazu kommen noch eventuelle Serviceaktionen die auch die Vertragswerkstatt nur erfährt wenn Sie die FIN ins System eingeben. Das Problem ist das die wenigsten Freien sich überhaupt einen Zugang zu den Herstellersystemen leisten und wenn doch dann zahlen sie lieber für einzelne Zugriffe wenn es Probleme gibt.
Auch haben die wenigsten Freien überhaupt Diagnosecomputer die dem Herstellerumfang entsprechen, auch eine Kostenfrage.
Man rechne mal zusammen was Zugänge zu den Wartungs-und Fehler- wie auch Diagnosesysteme für mehrere Marken kosten würden, dann wären Sie teurer als die Vertragswerkstatt.
Ergo arbeiten die Freien bei Problemen lieber mit Vertragswerkstätten zusammen und sparen sich die Kosten, was aber dazu führt das die Inspektionen nicht immer den Herstellervorgaben entsprechen.

Woher nimmst du dieses Wissen?

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Zitat:

@HTC schrieb am 25. Oktober 2015 um 11:05:02 Uhr:


Das ist leider bei Renault etwas anderes. Dort ist diese Werkstattpflicht ein Garant für die vollständige Übernahme der Reparaturen.

Falsch. Das war bis 2002 so, diese Regelung wurde aber von der EU kassiert (GVO 1400/2002) und sämtliche Hersteller, die auf dem europäischen Markt aktiv sind, haben sich dementsprechend verpflichtet, auch Renault.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 25. Oktober 2015 um 13:58:09 Uhr:


Die wenigsten freien Werkstätten können überhaupt eine Inspektion nach Werksvorgabe durchführen. Dazu müßten Sie den Wartungsplan für exakt das betreffende Fahrzeug aus dem Herstellersystem holen der für exakt diese Inspektion gilt. Dazu kommen noch eventuelle Serviceaktionen die auch die Vertragswerkstatt nur erfährt wenn Sie die FIN ins System eingeben. …

Das ist, gelinde gesagt, Quatsch. Alle freien Werkstätten können sich ohne Probleme die Wartungspläne besorgen. Darüber hinaus gehende Serviceaktionen der Hersteller interessieren hier überhaupt nicht und sind für die Garantieansprüche völlig ohne Belang.

So deutlich wollte ich es vorhin nicht sagen...

Ich weiß, aber einer muss ja … :-)

Die Freien können sich die Wartungspläne besorgen, sicher. Aber für Tagesaktuelle ist in der Regel ein kostenpflichtiger Zugang nötig und Das für diverse Marken wird nicht Billig.
Die EU hat zwar durchgesetzt das Freie Zugang zu den Daten bekommen müssen, aber die Hersteller müssen Das nicht kostenlos machen.
In den meisten Fällen wird es auch kaum Ärger geben, aber wenn sich kurzfristig Änderungen am Plan ergeben und Die nicht berücksichtigt wurden und es deswegen zu einem Schaden kommt ist der Hersteller Raus und dazu gehören auch Serviceaktionen. Die sind gerne mal im Rahmen der Inspektion durchzuführen und selbst Vertragswerkstätten sind dann Selbstzahler wenn Die nicht durchgeführt wurde und ein Schaden entsteht.
So hat ein Kollege meines Händlers schon einen Motor selbst zahlen dürfen weil Er eine Aktion nicht durchführte, Er hat bei Auftragsannahme ins System geschaut und das war einige Tage bevor die Aktion im System auftauchte. Hätte Er am Tag der Inspektion nochmals reingeschaut wäre der Schaden vermieden worden und Ford hätte gezahlt. Aber da die Aktion einen Tag vor der Inspektion im System war aber der Händler nicht nochmals am Tag der Inspektion nachschaute war Er der Zahler, Richterlich bestätigt.
Was wäre wohl wenn eine Freie diese Inspektion hätte durchgeführt? Der hätte ziemlich sicher nicht mal die Möglichkeit gehabt die Infos zu bekommen, was nämlich nicht im öffentlich zugänglichen Bereich von ETIS sondern nur bei Vertragshändlern und Freien die Zahlen zu sehen.

Ich kann mich nur wiederholen: Freiwillige Serviceaktionen der Hersteller haben keine Auswirkung auf eine Garantie, auch wenn du hier irgendwelche tageszeitenabhängige Fälle konstruierst! Selbst wenn es der Bekannte eines Freundes des Bruders des Händlers ist …

Zitat:

@birscherl schrieb am 23. Oktober 2015 um 19:23:54 Uhr:


Kostet echt alles nichts? Interessant …

Das Altöl trägt sich mit dem Verkauf quasi von selbst!

Je nach Entsorger wird sogar der Sammeltank kostenfrei der Werkstatt zur Verfügung gestellt...

...ein Ölabscheider ist hingegen nicht zwangsläufig für den reinen Ölwechsel vorgeschrieben - und ob man unbedingt Kunde in einer Werkstatt sein möchte, die eine derartige Abzocke mit der "Belastung" des Ölabscheiders rechtfertigen will (lassen die das Öl einfach auf den Boden laufen und kehren das dann in den Gulli?!) - das waage ich mal stark zu bezweifeln...

...insofern stellt der Entsorgungebeitrag nichts anderes als eine Querfinanzierung der falsch berechneten Lohnkosten dar, der den Verlust durch den nichtverkauf des eigenes Öles mit bis zum 10fachen des Einkaufspreises etwas abmildern soll!

Da du offensichtlich weder die Funktion eine Ölabscheiders noch die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb einer Werkstatt ohne Ölabscheider kennst, solltest du dich erst mal ein wenig schlau machen.
Aber klar, der Entsorgunsbeitrag von 50 Cent pro Liter ist nur eine Querfinanzierung der falsch berechneten Lohnkosten von … äh, wie viele Sekunden werden denn für 50 Cent gearbeitet?

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. Oktober 2015 um 17:29:24 Uhr:


...solltest du dich erst mal ein wenig schlau machen.

Zumindest was Aufbau, Funktion und Wartung von Ölabscheidern angeht dürfte ich wohl mehr Ahnung von der Materie

(sowohl technisch- wie auch physikalischer & chemischer Natur)

haben als somancher Werkstattbetreiber der nur einen Wartungsvertrag dafür hat... 😉

Was die rechtlichen Vorraussetzungen angeht, schrieb ich zum einen "nicht zwangsläufig" da die Gesetze hierzu regional unterschiedlich sind - zum anderen es auch von der Größe & Beschaffenheit der Werkstatt abhängt...

...insofern gebe ich das mit dem

"schlau machen"

gerne an dich zurück - hier hast du offensichtlich noch großen Nachholbedarf!

Zitat:

äh, wie viele Sekunden werden denn für 50 Cent gearbeitet?

Wieviele Sekunden werden denn bei Inspektionen für den so gerne berechneten "Kleinteil-Aufschlag" der sich meist im Rahmen von 3-5€uro befindet gearbeitet, der dann Unkosten wie einen Spritzer Bremsenreiniger und etwas Sprühöl abdeckt?

Nichts anderes stellen die Altölkosten dar - nur ist man hier auf dem schmalen Brett (genauso wie mit dem Kleinteil-Aufschlag), diese so niedrig zu halten dass die Kunden nicht nachfragen, sondern einfach zahlen!

Am Ende dient beides nur dazu die zu niedrig gewählten Lohnkosten & Nebenkosten abzumildern, damit der Betrieb wirtschaftlich arbeiten kann...

Zurück zur Ausgangsfrage: Ich entscheide das unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten für jedes Fahrzeug individuell.

Die zum familiären Fuhrpark zählende B-Klasse (EZ 03.2007, aktuell 165 tkm) beispielsweise wurde bis dato regelmäßig zum Service bei einer autorisierten Mercedes-Benz-Werkstatt verbracht, da MB bei dem Fahrzeug bis 8 Jahre volle Kulanz bei Rost gewährt. Und das habe ich bei dem Fahrzeug auch benötigt. Der Wert der Kulanzleistungen bis in dieses Jahr hinein betrug ein Mehrfaches der Kosten der Wartungen, lest gern hier http://www.motor-talk.de/.../rost-t3798083.html?... . Nun ist das Fahrzeug älter als 8 Jahre. Wo ich die nächste Wartung machen lassen werde, da bin ich noch unentschlossen.

Bei den anderen Fahrzeugen des familiären Fuhrparks, dem MB Vito (EZ 10.2009, aktuell 192 tkm) und dem Opel Astra G (EZ 03.2002, aktuell 227 tkm) führe ich die gemäß Wartungsplan fälligen Arbeiten selbst aus. Wozu ich keine Lust habe oder unfähig bin, lasse ich machen, teilweise bei Vertragswerkstätten, teilweise bei Freien Werkstätten - je nach Preis, der bei Freien nicht immer niedriger ist.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 25. Oktober 2015 um 19:24:26 Uhr:


...da MB bei dem Fahrzeug bis 8 Jahre volle Kulanz bei Rost gewährt.

Die "Rostgarantie" kann oftmals separat von der Inspektion gemacht werden...

...bei Ford z.B. kostet dies ca. 15-25€ für den Stempel im Serviceheft - unabhängig davon ab eine Inspektion bei Ford durchgeführt wurde oder nicht!

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