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Inspektion beim VW Golf überzogen

Hey,

ich habe die erste Inspektion mal gnadenlos überzogen und ignoriert, nun habe ich nächste Woche einen Termin. Fällig war sie im Winter (ja, ich weiss - bitte keine Belehrungen 😉 ).
Wenn der VW Händler im Serviceheft zurückdatieren sollte, gibt es noch andere Anhaltspunkte wo man sehen könnte dass die Inspektion überzogen wurde? Es handelt sich um ein Privatleasing Auto (Inspektion wird nicht beim Händler gemacht wo ich ihn her habe und zurück geben muss).

Olli

Beste Antwort im Thema

Süß, dass du glaubst, der Händler verlässt sich auf das Serviceheft. Der Steckt an und sieht via OBD, wann der Service gemacht wurde. Und da lässt sich nichts manipulieren.

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Zitat:


So in etwa liest sich auch der Vertrag und deckt sich mit dem, was ich gegooglet habe.
Naja, war schon echt dämlich, aber ich hatte halt meine diversen Gründe und muss nun dafür gerade stehen 🙂

Brauchst Dich nicht zu rechtfertigen! Es ist jetzt so und damit basta.
Aber schreibe bitte, wie die Geschichte ausgegangen ist bzw. für welchen Weg Du dich entschlossen hast.

Viele Grüße

Es gibt von VW ein Heft "Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe". Darin heißt es u.a.:

Akzeptierter Gebrauchszustand:
- Inspektion im Rückgabemonat nicht fällig und Inspektion erst nach Kilometerintervall > 1000 km fällig

Nicht akzeptierter Gebrauchszustand:
- Fälliger Ölwechsel sowie fällige Wartungen laut Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige
- Inspektion im Rückgabemonat fällig oder Inspektion nach Kilometerintervall < 1000 km fällig

Das gilt bei der Rückgabe. Daneben gibt es aber gemäß Lessingvertrag weitere Pflichten wie VK und TK sowie eben Wartungen gemäß Vorgabe des Herstellers.

Hast du bei VW geleast? Der TE schon. Von daher ist wohl kaum relevant, was in deinem Vertrag steht, außer du hast auch bei VW geleast. Was steht denn bei dir unter Pflichten?

Hi!

Zitat:

@Florian333 schrieb am 28. Juni 2018 um 19:16:39 Uhr:


Bei meinem Vertrag nicht. Und jetzt? 🙂
Außerdem wurde ja behauptet, er müsse mit Abzügen bei der Rückgabe rechnen. Es geht ja nur um die Rückgabe.

Lies noch mal genau.
Das gibt´s nicht.

HC

Hallo,

ich frage mich gerade, was der überzogene Service mit Verkehr & Sicherheit zu tun hat? Der Wagen wird ja dann nicht zur Gefahr.

Ab ins Golf-Forum damit!

Grüße,

diezge

Zitat:

@BMWRider schrieb am 28. Juni 2018 um 11:22:13 Uhr:



Zitat:

@Olli779 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:11:13 Uhr:


ich lasse die Wartung ja bei VW machen, nur leider einige Monate zu spät. Die zweite, also dann die darauf folgende werde ich auf jeden Fall pünktlich machen lassen... :/

Eine zweite pünktliche Wartung hebt eine erste verspätete Wartung aber nicht auf. Wie bereits geschrieben dürften Kulanz- und Garantieansprüche verwirkt sein.

Seit wann gibt es einen Anspruch auf Kulanz? Diesen Anspruch kann man sich nicht verderben, da er nicht existiert. Eine Kulanz ist ein freiwilliges Entgegenkommen, die immer, und jederzeit gegeben werden kann, aber nicht gegeben werden muss...

Habe ich doch kurz vergessen, dass hier jedes Wort mehrfach auf die Goldwaage gelegt wird. Ich meinte natürlich, dass man erst gar keinen Kulanzantrag stellen braucht da absehbar ist, dass dieser im Hinblick auf die verspätete Wartung abgelehnt wird. Und ich möchte betonen, dass du vollkommen Recht hast und selbstverständlich keinerlei Kulanzansprüche bestehen. Geht ja schon im reinen Sinne des Wortes "Kulanz" nicht. Asche auf mein Haupt und vielen Dank für die Klarstellung. Am Ende glaubt das noch jemand und macht beim Hersteller den Dicken, weil doch der BMWRider auf Motor-Talk was von Ansprüchen geschrieben hat.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 28. Juni 2018 um 19:16:39 Uhr:


Bei meinem Vertrag nicht. Und jetzt? 🙂
Außerdem wurde ja behauptet, er müsse mit Abzügen bei der Rückgabe rechnen. Es geht ja nur um die Rückgabe.

Kann ich mir nicht vorstellen.
In den AGB zu jedem Leasingvertrag (bei VW übrigens unter IX) findet sich ein Passus wie zum Beispiel:

Zitat:

Der Leasingnehmer ist verpflichtet, blablabla unter Beachtung der Betriebs-, Wartungsanweisungen,
sowie Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des
Herstellers/Lieferanten einschließlich der im Serviceheft vorgegebenen
Serviceintervalle
in einem ordnungsgemäßen, blablabla Fällige Wartungsarbeiten hat
der Leasingnehmer pünktlich,
notwendige Reparaturarbeiten
unverzüglich blabla Hersteller/Lieferanten anerkannten
Fachbetrieb oder eblablablubb unter
Verwendung von Original-Ersatzteilen auszuführen.

Vielleicht hast Du deine AGB ja einfach noch nicht gelesen?

nun ist der Mod auch in die Erbsenzählerfalle getappt 😁

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 29. Juni 2018 um 04:47:06 Uhr:


Hi!

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 29. Juni 2018 um 04:47:06 Uhr:



Zitat:

@Florian333 schrieb am 28. Juni 2018 um 19:16:39 Uhr:


Bei meinem Vertrag nicht. Und jetzt? 🙂
Außerdem wurde ja behauptet, er müsse mit Abzügen bei der Rückgabe rechnen. Es geht ja nur um die Rückgabe.

Lies noch mal genau.
Das gibt´s nicht.

Äh, warum soll ich genau lesen? Ich habe doch nichts dergleichen behauptet.

Zitat:

@Matsches schrieb am 29. Juni 2018 um 10:25:23 Uhr:


Vielleicht hast Du deine AGB ja einfach noch nicht gelesen?

Das steht in meinem Vertrag nicht drin. Außerdem stellt sich auch hier wieder die Frage, was passieren soll, wenn man dagegen verstößt. Gibt es Sanktionen während der Leasingzeit? Nein, welche sollten das auch sein? Gibt es Nachteile bei der Rückgabe am Ende der Leasingdauer? Auch nicht, siehe oben.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 29. Juni 2018 um 09:20:50 Uhr:


Ich meinte natürlich, dass man erst gar keinen Kulanzantrag stellen braucht da absehbar ist, dass dieser im Hinblick auf die verspätete Wartung abgelehnt wird.

Die Erfolgsaussichten bei VW, was allgemein eine Kulanz angeht liegt irgenwo zwischen sehr gering, und nicht vorhanden. Einen Kulanzantrag würde ich immer stellen. Mehr als nein sagen können die nicht.

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