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Inspektion beim VW Golf überzogen

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 8:15

Hey,

ich habe die erste Inspektion mal gnadenlos überzogen und ignoriert, nun habe ich nächste Woche einen Termin. Fällig war sie im Winter (ja, ich weiss - bitte keine Belehrungen ;) ).

Wenn der VW Händler im Serviceheft zurückdatieren sollte, gibt es noch andere Anhaltspunkte wo man sehen könnte dass die Inspektion überzogen wurde? Es handelt sich um ein Privatleasing Auto (Inspektion wird nicht beim Händler gemacht wo ich ihn her habe und zurück geben muss).

Olli

Beste Antwort im Thema
am 28. Juni 2018 um 8:41

Süß, dass du glaubst, der Händler verlässt sich auf das Serviceheft. Der Steckt an und sieht via OBD, wann der Service gemacht wurde. Und da lässt sich nichts manipulieren.

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Ich habe vom Te keine Angaben zur Erstzulassung, Km Stand etc pp. vernommen, somit kann man da schon noch hoffen, wenn die 2 Jahres Frist oder 30 tkm nicht Gtt weiß wohin überzogen sind.

Ansonsten ist mir sein Verhalten unbegreiflich.

am 28. Juni 2018 um 13:42

Vielleicht nicht die Kohle gehabt als die Inspektion fällig war? Das wäre ein Grund den ich bedingt begreifen könnte

Zitat:

@Olli779 schrieb am 28. Juni 2018 um 11:21:12 Uhr:

https://www.frag-einen-anwalt.de/...traeume-beim-Leasing--f206640.html

 

hmmm

Vergleiche diesen Text mit Deinen vertraglichen Möglichkeiten.

Falls Du die Inspektion bei Lieschen Müller machen lassen darfst, dann sehe ich sehr unkomplizierte Möglichkeiten.

Wenn Du Grundsatzurteile findest, die sich an dem Inhalt Deines Links anlehnen, sehe ich auch wieder Möglichkeiten.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 28. Juni 2018 um 15:38:18 Uhr:

Ich habe vom Te keine Angaben zur Erstzulassung, Km Stand etc pp. vernommen, somit kann man da schon noch hoffen, wenn die 2 Jahres Frist oder 30 tkm nicht Gtt weiß wohin überzogen sind.

Ansonsten ist mir sein Verhalten unbegreiflich.

Die Qualität dieses Forums nimmt jedes Mal mit der anmassenden Be- und Abwertung (meist auch noch spekulativ) ab. Zudem ist das auch klar am Thema vorbei!

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 14:13

Zitat:

@cementario2 schrieb am 28. Juni 2018 um 16:07:58 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 28. Juni 2018 um 15:38:18 Uhr:

Ich habe vom Te keine Angaben zur Erstzulassung, Km Stand etc pp. vernommen, somit kann man da schon noch hoffen, wenn die 2 Jahres Frist oder 30 tkm nicht Gtt weiß wohin überzogen sind.

Ansonsten ist mir sein Verhalten unbegreiflich.

Die Qualität dieses Forums nimmt jedes Mal mit der anmassenden Be- und Abwertung (meist auch noch spekulativ) ab. Zudem ist das auch klar am Thema vorbei!

Was für eine Zwei-Jahres-Frist?

Das Auto ist EZ Ende 2015, Laufleistung jetzt ist 27.000 km, und es war die erste Wartung die ich verpennt habe. Und bei Übernahme des Autos hatte der Wagen 11.000km auf der Uhr und war 1 Jahr alt.

Dann ist der zeitliche Rahmen wohl gesprengt.

Wenn da im Leasingvertrag nichts von Vertragswerkstatt steht, so würde ich diese meiden. Denn wie zuvor schon geschrieben wurde, stehen die Leistungen der Vertragshändler in der Datenbank.

am 28. Juni 2018 um 14:45

Hi!

Warte doch erst mal ab, was passiert.

Halte in Zukunft die Intervalle ein und verhandle das bei der Rückgabe.

Von Rückdatierung rate ich kategorisch ab. Das wäre wohl strafbar.

Eher noch würde ich dazu raten, bei der Rückgabe erst mal gemütlich den Leasinggeber seine Forderungen auflisten zu lassen und das Päckchen dann einem von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwalt in die Hand zu drücken. Denn die Forderungen der Leasinggeber sind in den allermeisten Fällen völlig überzogen.

Ich nehme an, das Wartungsintervall besagt 2 Jahre oder 30.000 Km, je nach dem, was zuerst eintritt. Nun wurde zwar das zeitliche Intervall einige Monate überzogen, dasjenige der Laufleistung jedoch noch unterschritten (immer unter der Annahme, das Intervall ist so wie ich oben beschrieb).

Woraus soll denn hier eine hohe "Strafzahlung" abgeleitet werden?

Die Kiste benötigt frisches Öl wegen der Kilometer, die es "arbeiten" musste, nicht wegen des zeitlichen Alters des Öls (auch 6 Jahre wären unbedenklich). Die Km wurden ja sogar unterschritten.

Die Bremsflüssigkeit wird erneuert, womit auch dieses Problem geheilt ist. Wäre sie zu stark mit Wasser angereichert, so dass die Bremswirkung nachlässt, wäre dies ein Problem des aktuellen Leasingnehmers, nicht aber das eines zukünftigen Käufers, der ja dann schon längst frische Bremsflüssigkeit im Auto hat.

Der Technik macht eine solche einmalige Ausdehnung des zeitlichen Serviceintervalls gar nichts aus, sofern die Intervalle danach eingehalten werden. Dies wird auch ein Gutachter bestätigen.

Es kann eine minimale Wertminderung wegen des nicht perfekten Checkheftes geben, aber diese wird überschaubar sein.

Nur wegen eines um 6 Monate über- und 3.000 Km unterschritenen Servicetermins wird kein normaler Mensch dieses Auto nicht kaufen.

Ich vermute, der nächste TÜV-Termin ist vor der nächsten Inspektion fällig. Darauf würde ich achten.

Die nächste Inspektion pünktlich machen.

Vor der Rückgabe das Auto aufbereiten lassen. Es wird dann zwar immer noch Diskussionen über kleinste Kratzer geben, die aber leichter abgewehrt werden können, wenn der Wagen insgesamt gepflegt zurück gegeben wird.

Noch einfacher wird die Diskussion, wenn man den nächsten Wagen wieder dort kauft / least.

HC

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 28. Juni 2018 um 16:45:13 Uhr:

Die Kiste benötigt frisches Öl wegen der Kilometer, die es "arbeiten" musste, nicht wegen des zeitlichen Alters des Öls (auch 6 Jahre wären unbedenklich).

Naja irgendeinen Grund wird die Zeitbeschränkung ja schon haben.

Zitat:

Die Bremsflüssigkeit wird erneuert, womit auch dieses Problem geheilt ist. Wäre sie zu stark mit Wasser angereichert, so dass die Bremswirkung nachlässt, wäre dies ein Problem des aktuellen Leasingnehmers, nicht aber das eines zukünftigen Käufers, der ja dann schon längst frische Bremsflüssigkeit im Auto hat.

Der aber trotzdem durch früheres Wasser im Bremssystem erhöhte Korrosion haben könnte (wobei die Wechselintervalle normalerweise hier IMHO sehr stark übertrieben sind)

Gruß Metalhead

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 14:51

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 28. Juni 2018 um 16:37:53 Uhr:

Dann ist der zeitliche Rahmen wohl gesprengt.

Wenn da im Leasingvertrag nichts von Vertragswerkstatt steht, so würde ich diese meiden. Denn wie zuvor schon geschrieben wurde, stehen die Leistungen der Vertragshändler in der Datenbank.

"in einem vom Hersteller annerkannten Betrieb"

Ich frage mich gerade, wie man die Inspektion verpennen kann. Das Fahrzeug zeigt doch an, wenn eine Inspektion fällig ist? Wenn das nicht korrekt hinterlegt war, würde ich VW das ankreiden, da du dich ja auf die Anzeige verlassen können musst.

Kann es vielleicht auch sein, dass empfohlene und notwendige Inspektionen aufgeführt sind und du nur eine empfohlene nicht gemacht hast?

Wann war die letzte Inspektion (mit km-Stand) und wann wäre die nächste gewesen?

Wie der TE in seinem anderen Thread im März diesen Jahres geschrieben hatte, war ihm dies sehr wohl bewusst und wohl seine bewusste Entscheidung.

Das ist dann natürlich selten dämlich...

Aus eigener Erfahrung mit 2 Fahrzeugen kann ich bestätigen, dass bei einem nur leicht überzogenen Service (zumindest bei meinen beiden Fahrzeugen) nicht einmal ein Kulanzantrag gestellt wurde. Das eine Fahrzeug stand abgemeldet zum Verkauf, als der Service fällig war, direkt nach Kauf wollte ich etwas auf Kulanz behoben haben. Der Servicemensch sagte, dass es eigentlich kein Problem sei, aber der letzte Service nicht gemacht wurde und es egal ist, dass das Fahrzeug bei Fälligkeit abgemeldet war und ich direkt nach Anmeldung zu der Vertragswerkstatt gefahren bin.

Das dürfte für den einen oder anderen ein Grund für einen Satten Abzug sein.

am 28. Juni 2018 um 16:08

Ich weiß nicht, warum so viele hier der Meinung sind, dass man beim Leasing alle Wartungen durchführen lassen müsse. Das trifft nur zu, wenn es entsprechende Großabnehmervereinbarungen gibt, was hier nicht der Fall sein dürfte.

Ansonsten gibt es beim Leasing nach den Bedingungen von VW nur eines zu beachten: Es darf bei der Rückgabe (!) des Fahrzeugs kein Service fällig sein. Was ein oder zwei Jahre vorher war, interessiert nicht.

Mit der Gewährleistung, Garantie oder Kulanz kann es sich anders verhalten, aber darum ging es ja hier nicht.

Und wie schon geschrieben wurde, wird die Werkstatt den Service nicht rückdatieren und es würde auch nichts nützen, wenn man im Papier-Serviceheft ein falsches Datum einträgt. Über OBD ist das Serviceereignis auslesbar und aus der Reparaturhistorie geht es auch hervor.

Themenstarteram 28. Juni 2018 um 16:11

Zitat:

@Florian333 schrieb am 28. Juni 2018 um 18:08:54 Uhr:

Ich weiß nicht, warum so viele hier der Meinung sind, dass man beim Leasing alle Wartungen durchführen lassen müsse. Das trifft nur zu, wenn es entsprechende Großabnehmervereinbarungen gibt, was hier nicht der Fall sein dürfte.

Ansonsten gibt es beim Leasing nach den Bedingungen von VW nur eines zu beachten: Es darf bei der Rückgabe (!) des Fahrzeugs kein Service fällig sein. Was ein oder zwei Jahre vorher war, interessiert nicht.

Mit der Gewährleistung, Garantie oder Kulanz kann es sich anders verhalten, aber darum ging es ja hier nicht.

Und wie schon geschrieben wurde, wird die Werkstatt den Service nicht rückdatieren und es würde auch nichts nützen, wenn man im Papier-Serviceheft ein falsches Datum einträgt. Über OBD ist das Serviceereignis auslesbar und aus der Reparaturhistorie geht es auch hervor.

So in etwa liest sich auch der Vertrag und deckt sich mit dem, was ich gegooglet habe.

Naja, war schon echt dämlich, aber ich hatte halt meine diversen Gründe und muss nun dafür gerade stehen :)

Wie lautet denn der genaue Wortlaut aus deinem Vertrag bezüglich Wartung?

 

Gemäß den mir vorliegenden Leasingverträgen von VW steht unter IX Abs.3, dass alle vom Hersteller in der Betriebsanleitung stehenden Vorschriften bezüglich Wartung einzuhalten sind.

 

Und dagegen hättest du mit nicht innerhalb der Fristen durchgeführten Wartung verstoßen.

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