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Informationspflicht kfz Zulassungsstelle

Themenstarteram 26. Dezember 2015 um 18:05

Hallo, liebe Wissenden,

muss die KFZ-Zulassungsstelle der Vorversicherung mitteilen, dass das KFZ auf einen anderen Eigentümer umgemeldet worden ist? Ich weiss, dass sie das Finanzamt benachrichtigen muss. Wenn ja - wo steht das geschrieben? Habe großen Ärger mit meiner Versicherung die behauptet, dass ich das hätte tuen müssen. Aber womit denn? Abmeldungsbestätigungen gibt es ja nicht mehr. Und wenn man das einfach gegenüber der Versicherung behaupten würde, würde halb Deutschland ohne Versicherungsschutz rumfahren... :o))

Vielen Dank für eine professionelle Antwort

Bernie

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Thraciel schrieb am 26. Dezember 2015 um 21:44:46 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 20:58:40 Uhr:

Normalerweise unterrichtet die Zulassungsstelle ja auch die Versicherer, das ergibt sich alleine schon aus der gesetzlichen Pflicht nach §24 FZV. Der TE muss halt mal Rückmeldung geben, welche Situation er meint. Ist das Fahrzeug nämlich außer Betrieb gesetzt, erfolgt natürlich keine Benachrichtigung.

Aber doch nicht bei einem reinen Halterwechsel (z.B. von meiner Mutter auf mich).

Verkauf ist ja ein anderer Fall, dort legt der neue Eigentümer ja eine neue Versicherungsbescheinigung vor,

Bei jedem Halterwechsel muss eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Geht gar nicht anders.

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Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 20:58:40 Uhr:

Normalerweise unterrichtet die Zulassungsstelle ja auch die Versicherer, das ergibt sich alleine schon aus der gesetzlichen Pflicht nach §24 FZV. Der TE muss halt mal Rückmeldung geben, welche Situation er meint. Ist das Fahrzeug nämlich außer Betrieb gesetzt, erfolgt natürlich keine Benachrichtigung.

Aber doch nicht bei einem reinen Halterwechsel (z.B. von meiner Mutter auf mich).

Verkauf ist ja ein anderer Fall, dort legt der neue Eigentümer ja eine neue Versicherungsbescheinigung vor, sodass die alte Versicherung informiert wird dass das Fahrzeug nun übergegangen ist. (Ich habe bisher aber immer meine Versicherung kurz per Email informiert, erspart Ärger und die können gleich drauf schauen ob das Fahrzeug wirklich umgemeldet worden ist)

Zitat:

@Thraciel schrieb am 26. Dezember 2015 um 21:44:46 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 20:58:40 Uhr:

Normalerweise unterrichtet die Zulassungsstelle ja auch die Versicherer, das ergibt sich alleine schon aus der gesetzlichen Pflicht nach §24 FZV. Der TE muss halt mal Rückmeldung geben, welche Situation er meint. Ist das Fahrzeug nämlich außer Betrieb gesetzt, erfolgt natürlich keine Benachrichtigung.

Aber doch nicht bei einem reinen Halterwechsel (z.B. von meiner Mutter auf mich).

Verkauf ist ja ein anderer Fall, dort legt der neue Eigentümer ja eine neue Versicherungsbescheinigung vor,

Bei jedem Halterwechsel muss eine neue Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Geht gar nicht anders.

Zitat:

@testmal schrieb am 26. Dezember 2015 um 19:52:21 Uhr:

Moin,

die Zulassungstelle ist doch nur für die Kfz-Steuer zuständig,

muß ich immer gleich bezahlen :o

schönen Gruß

Nein, die Steuerhoheit liegt beim Staat, vertreten durch die Zollbehörde.

Zitat:

@bernie318ti schrieb am 26. Dezember 2015 um 19:05:31 Uhr:

Hallo, liebe Wissenden,

muss die KFZ-Zulassungsstelle der Vorversicherung mitteilen, dass das KFZ auf einen anderen Eigentümer umgemeldet worden ist? Ich weiss, dass sie das Finanzamt benachrichtigen muss. Wenn ja - wo steht das geschrieben? Habe großen Ärger mit meiner Versicherung die behauptet, dass ich das hätte tuen müssen. Aber womit denn? Abmeldungsbestätigungen gibt es ja nicht mehr. Und wenn man das einfach gegenüber der Versicherung behaupten würde, würde halb Deutschland ohne Versicherungsschutz rumfahren... :o))

Vielen Dank für eine professionelle Antwort

Bernie

Bei der Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter ist ein neuer Nachweis einer Versicherung vorzulegen, siehe auch § 23 FZV.

Nach der Umschreibung wird die Zollbehörde unterrichtet und das KBA. Vom KBA werden diese Umschreibungsinformationen weitergeleitet an die Versicherungen.

Ob nun Deine Versicherung es vertraglich geregelt hat, dass auch Du als Halter sie über den Wechsel informieren muss, vermag ich nicht zu sagen, weil ich Deinen Vertrag nicht kenne. Aber es könnte durchaus so sein. Dazu solltest Du einfach mal in Deine Vertragsbedingungen schauen.

Wie soll man denn ohne Meldung an die Versicherung eine Bescheinigung bekommen?

Wobei ich zuletzt keinen vorlegen musste. Mag aber am gleichen Familiennamen gelegen haben.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:10:12 Uhr:

Wie soll man denn ohne Meldung an die Versicherung eine Bescheinigung bekommen?

Wobei ich zuletzt keinen vorlegen musste. Mag aber am gleichen Familiennamen gelegen haben.

Möchtest du uns etwas mitteilen? Wenn ja, was? Aus diesem Posting wird man nicht schlau, noch dazu weil jeglicher Bezug fehlt.

@ Tecci6N

Abmeldung ist etwas anderes als eine Stilllegung!

Dann bitte mal den Unterschied erklären, insbesondere mit den gesetzlichen Grundlagen.

Nein, das sehe ich nicht so. Der eine meldet ab. Das ist nicht Tatbestand des § 24. Der andere meldet an mit neuen Kennzeichen und seiner eigenen Versicherung. Deshalb bekommt die Versicherung des alten Besitzers keine Nachricht.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 21:42:03 Uhr:

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 26. Dezember 2015 um 21:21:44 Uhr:

Ich habe mir den § 24 FZV noch mal angesehen. Der Fall des Überganges des Fahrzeuges auf einen anderen Eigentümer

Könnte man indirekt als Beendigung der Zulassung des einen Halters bzw. der Zuteilung eines Kennzeichens für den neuen Halter oder sogar der Zugang einer neuen Versicherungsbestätigung umdeuten. Alle Fälle wären abgedeckt.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 26. Dezember 2015 um 21:42:03 Uhr:

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 26. Dezember 2015 um 21:21:44 Uhr:

oder die Abmeldung des Fahrzeuges ist dort allerdings nicht

Doch, Nr. 4 sagt doch Außerbetriebsetzung :)

Aber mal abgesehen von einer gesetzlichen Pflicht, selbst wenn sie nicht existent ist oder wäre, bekommen die Versicherer immer Bescheid, alles andere würde im totalen Chaos enden. In den Fällen, in denen es mal schief läuft, können die Versicherer aber alles mit der Zulassungsstelle leicht klären, ist ja EDV-technisch alles nachvollziehbar.

@ Tecci6N Stilllegung ist das endgültige aus dem Verkehr ziehen des Fahrzeugs (z. B. Verschrottung) alles andere ist eine Abmeldung.

Nö. Wo soll das deiner Meinung nach gesetzlich geregelt sein? Insbesondere deine Begrifflichkeiten?

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:12:59 Uhr:

Zitat:

@Thraciel schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:10:12 Uhr:

Wie soll man denn ohne Meldung an die Versicherung eine Bescheinigung bekommen?

Wobei ich zuletzt keinen vorlegen musste. Mag aber am gleichen Familiennamen gelegen haben.

Möchtest du uns etwas mitteilen? Wenn ja, was? Aus diesem Posting wird man nicht schlau, noch dazu weil jeglicher Bezug fehlt.

Ich quote den Beitrag darüber grundsätzlich nicht.

Die Frage ist ganz einfach: Wenn ich zum ummelden eine Bescheinigung der Versicherung vorlegen muss, so muss ich dies meiner Versicherung mitteilen. (So das Fahrzeug in meinem Besitz verbleibt bzw. meine Versicherung weiterläuft) Sonst bekomme ich die neue Bescheinigung schließlich nicht.

Leider hat der TE ja nicht aufgeklärt um welchen Fall es ihm geht.

Sollte er das Fahrzeug verkauft haben, so bekommt meines Kenntnisstandes (und dem meiner Versicherung) die alte Versicherung Bescheid sobald die Neue übernommen hat.

Ich vertraue sowas aber nicht und überall wo mein Name druntersteht und es Geld kostet habe ich ein Eigeninteresse, dass das wirklich korrekt läuft. Von daher geb ich die Info selber weiter.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 27. Dezember 2015 um 17:59:28 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 27. Dezember 2015 um 16:12:59 Uhr:

 

Möchtest du uns etwas mitteilen? Wenn ja, was? Aus diesem Posting wird man nicht schlau, noch dazu weil jeglicher Bezug fehlt.

Die Frage ist ganz einfach: Wenn ich zum ummelden eine Bescheinigung der Versicherung vorlegen muss, so muss ich dies meiner Versicherung mitteilen. (So das Fahrzeug in meinem Besitz verbleibt bzw. meine Versicherung weiterläuft) Sonst bekomme ich die neue Bescheinigung schließlich nicht.

Ich kapiers immer noch nicht :confused: Mag an mir liegen oder an deiner Art, etwas zu umschreiben oder schlicht falsche Begrifflichkeiten zu benutzen. Insbesondere der Teil in der Klammer verwirrt mich komplett, da man ja grad in diesen Fällen nix von seiner Versicherung braucht. Aber sei's drum, wird nicht kriegsentscheidend sein...

Thraciel meint offensichtlich: "Wenn ich zur Zulassung meines Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle eine Bescheinigung von meiner Versicherung vorlegen muss, dann muss ich das vorher meiner Versicherung auch mitteilen, sonst bekomme ich keine Bescheinigung" Logisch , oder?

Ich kann den Zusammenhang mit der Diskussion allerdings auch nicht erkennen. Der Sachverhalt ist ein anderer.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 27. Dezember 2015 um 17:39:14 Uhr:

@ Tecci6N Stilllegung ist das endgültige aus dem Verkehr ziehen des Fahrzeugs (z. B. Verschrottung) alles andere ist eine Abmeldung.

Sowas von nicht richtig !

Heute nennt man das nur noch außer Betriebsetzen und nichts anderes.

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