Inanspruchnahme Vollkasko
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage bzgl. der Vollkaskoversicherung.
Verlangt die Versicherung zur Bearbeitung immer einen Polizeibericht? Also muss der Vorfall(auch wenn niemand sonst zu Schaden kam) durch die Polizei aufgenommen worden sein?
Oder reicht ein normales Gutachten?
Danke schon mal!
Beste Antwort im Thema
Wenn sonst nix beschädigt wurde, kann eigentlich auch dein Wagen nicht beschädigt sein.
19 Antworten
Nicht die AKB's, sondern der Versicherungsvertrag ist maßgeblich. Dort ist die SB aufgeführt.
Das mit der SB bei den Eigenschäden (Garage/Haus/ eigenes anderes KFZ steht in den AKB
Zitat:
Bei mir steht da, die SB der VK wird fällig, minstestens aber 150,- €
Steht in meinen AKB auch so.
Geht's hier um Eigenschäden an der Garage/Haus/eigenes anderes Kfz? Nein. Also interessiert h i e r ausschließlich die im Versicherungsvertrag vereinbarte SB.
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Die Diskussion ist hieraus
Zitat:
@BadHunter schrieb am 13. Dezember 2014 um 20:29:46 Uhr:
Kann ja auch passieren dass man in seiner eigenen Garage "aneckt" oder wo auch immer...
VK ist ja für Eigenschäden, also gerade selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, da. Da braucht man keine Polizei, sofern niemand und nichts sonst zu Schaden gekommen ist...
Wenn man in einen Graben fährt, dabei keinen Baum, Pfeiler oder was auch sonst beschädigt, einfach von der Straße abkommt, z.B. wegen Glatteis, was soll dann die Polizei aufnehmen?
und hieraus
Zitat:
1. Wenn du in der eigenen Garage aneckst, dann brauchst du eine Premium Tarif, damit der Schaden überhaupt von der Vollkasko bezahlt wird.
2. Wenn du in den Graben fährst, ist meistens ein Flurschaden mit dabei. Man begeht dann Fahrerflucht, wenn man den Schaden nicht der Polizei meldet.
entstanden.
Wenn ich mich jedes Mal aufregen würde, wenn ein Thema OT wird, dann hätte ich Bluthochdruck und dürfte hier nicht mehr präsent sein 😉.
Also, immer 😎 bleiben 😉.