In welchen EU-Ländern darf man mit einem deutschen Autoführerschein der Klasse B 125er fahren?
Moin Moin Zusammen,
kennt jemand eine konkrete Übersicht in welchen Ländern man mit einem deutschen Führerschein der Klasse B, 125er bzw. A1 Motorräder fahren darf?
Ich weiß z.B. dass das auf den Kanaren erlaubt ist und in Italien auch. So richtig eindeutige Aussagen finde ich jedoch nirgends. Es gibt zwar auf der Seite vom ADAC Infos, die scheinen aber auch nicht ganz korrekt zu sein. In Italien heißt es da nämlich, dass man einen italienischen Führerschein benötigt, das stimmt aber meines Wissens nicht, es ist auch mit dem deutschen Führerschein erlaubt. In Frankreich z.B. jedoch nicht.
So richtig steige ich aber überhaupt nicht durch und ich weiß nicht woher man verlässliche Infos bekommt.
Auf Wikipedia findet man folgendes, dort steht es gilt auch für Touristen, aber ich glaube irgendwie nicht dasss es stimmt. Demnach dürfte man doch in Frankreich mit DE Führerschein fahren, meines Wissens gehts da aber ziemlich sicher nicht :-D
https://de.wikipedia.org/.../F%C3%BChrerschein_%28EU-Recht%29?...
Folgernder Hintergrund:
Ein Freund von mir hat den B196 gemacht und wir würden gerne eine Tour ins Ausland machen. Dafür müssen wir natürlich wissen, in welchen Ländern er mit seinem Autoführerschein fahren darf, da der B196 ja nur für Deutschland gilt.
Freue mich über Rückmeldungen, danke!
22 Antworten
Zitat:
@Papstpower schrieb am 17. Juli 2021 um 06:32:29 Uhr:
Trotzdem ist der B196 nur national. Seine Frage war, wo er mit dem B in Europa 125er fahren darf.
Dreistellige Ziffern hinter dem Buchstaben sind immer national und gelten nur im ausstellenden Land (B196, B197).
Hallo Finy007, bist Du denn im Nachhinein noch irgendwo anders fündig geworden?
Schöne Grüße,
Gerhard.
Zitat:
@Christian74 schrieb am 17. Juli 2021 um 18:42:20 Uhr:
Zitat:
@finy007 schrieb am 17. Juli 2021 um 15:03:53 Uhr:
Danke, aber das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Es ist richtig, dass der B196 nur national gilt. Sprich mit diesem Führerschein darf man lediglich in DE 125er fahren.
Es gibt aber Länder die akzeptieren den normalen EU-Führerschein der klasse B um in dem Land Motorräder bis 125ccm zu fahren. Das kenne ich aus eigener Erfahrung von Gran Canaria und auch in Italien wurde uns da so erklärt, bzw. wurden uns so Fahrzeuge vermietet. Klar, auch dort kann ich nicht die Hand für ins Feuer halten, dass das rechtlich korrekt ist.Aber genau deswegen frage ich ja, woher ich verlässliche und konkrete Informationen bekomme. Bleibt mir da nur übrig mich in das französische Verkehrsrecht einzulesen? Kann doch nicht sein, dass sich mit diesem Thema bisher niemand beschäftigt hat...
Wenn man mit Klasse B plus B196 keine 125er in Italien fahren darf, dann darf man mit Klasse B allein garantiert auch keine 125er fahren. Alles andere würde doch überhaupt keinen Sinn machen.
Gruß Christian
Der B196 ist in der Tat national. Jedoch wird in Italien zum führen einer 125er keine Schlüsselzahl benötigt. In Italien darf jeder ab 21 mit einem B Führerschein 125er Fahren. Heißt auf Deutsch, die B196er dürfen auch ohne die Schlüsselzahl dort fahren.
Zitat:
@Haasinger schrieb am 21. März 2022 um 20:01:54 Uhr:
Zitat:
@Christian74 schrieb am 17. Juli 2021 um 18:42:20 Uhr:
Wenn man mit Klasse B plus B196 keine 125er in Italien fahren darf, dann darf man mit Klasse B allein garantiert auch keine 125er fahren. Alles andere würde doch überhaupt keinen Sinn machen.
Gruß Christian
Der B196 ist in der Tat national. Jedoch wird in Italien zum führen einer 125er keine Schlüsselzahl benötigt. In Italien darf jeder ab 21 mit einem B Führerschein 125er Fahren. Heißt auf Deutsch, die B196er dürfen auch ohne die Schlüsselzahl dort fahren.
Das wusste ich nicht.
Was ich gerade gelesen habe: Motorräder dürfen in Italien erst ab 150ccm Hubraum auf die Autobahn!
Ähnliche Themen
Das führte Anfang der 90er in Italien zur Einführung von extrem leistungsfähigen 125ern, mit bis über 30PS und sogar 7 Gängen, da sie quasi „jeder“ fahren durfte. Nur halt nicht auf der Autobahn.
Zitat:
@Christian74 schrieb am 17. Juli 2021 um 18:42:20 Uhr:
In Italien darf jeder ab 21 mit einem B Führerschein 125er Fahren.
Nicht ganz: in Italien gibt es kein gesondertes Mindestalter. Klasse B reicht. Egal wie alt.
Zitat:
Heißt auf Deutsch, die B196er dürfen auch ohne die Schlüsselzahl dort fahren.
Eher: auch Nicht-B196er dürfen in Italien fahren (denn ohne die SZ ist man ja kein B196er).
Warum es keine rechtssicheren Informationen gibt? Nun, weil das die Länder teilweise selbst nicht so genau wissen. Die Botschaften hingegen verstehen die Problematik nicht richtig. Den Ministerien ist das Thema zu poplig. Die EU sieht keinen Handlungsbedarf. Einzige Chance wäre es, durch ein Gericht eine Entscheidung zu erreichen. Aber dazu müsste man "erwischt" werden.