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In Spanien gemeldetes Auto zum deutschen TÜV ?

Themenstarteram 17. Mai 2010 um 19:13

Salve liebe Motortalker.

Egal welche der zahlreichen Suchmaschinen ich auch füttere, ich bekomme immer nur Links zu Beiträgen, welche sich mit in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen Spanien beschäftigen.

Auch dieses Sub-Forum scheint mir nicht unbedingt der richtige Ansatz zu sein, aber vielleicht findet sich ja doch jemand mit ein wenig Erfahrung?

Das Problem:

Ich habe im April einen VW-Golf III aus Frankreich nach Deutschland gefahren, dieser soll im Juni/Juli zurück in die Normandie.

Das Fahrzeug gehört meiner Mutter (wir sind deutsche Staatsbürger, meine Mutter ist seit 20 Jahren Resident in Spanien und hat dort auch den entsprechenden Steuerstatus etc.pp.), ich bin bei der Versicherung als zusätzlicher Fahrer eingetragen worden.

Der Wagen ist frisch versichert, jedoch ist die ITV (analog zum TÜV o.ä.) Ende April abgelaufen.

Nun versuche ich herauszufinden, ob ich das Fahrzeug in Deutschland (Niederrhein) einer Prüfstelle vorstellen kann, um dort bei Mängelfreiheit ein innerhalb Europas gültiges Dokument zu erhalten, mittels welchem ich das Fahrzeug innerhalb der EU bewegen darf.

Wie eingangs erwähnt: Auf meiner Suche finde ich unzählige Beiträge zum Thema "Deutsches KFZ in Spanien ... blablabla".

Für die Neugierigen:

Meine Mutter pendelt regelmäßig zwischen Spanien (Erstwohnsitz) und Frankreich (Zweitwohnsitz).

Der Golf ist eigentlich das Einkaufsauto in Frankreich und wurde einmal im Jahr nach Spanien gefahren.

Im vergangenen Jahr ging dies aus persönlichen Gründen nicht und der Wagen blieb sechs Monate in Frankreich, wurde von den Nachbarn immer wieder mal bewegt und so fit gehalten.

 

Ein Import nach Frankreich lohnt sich nicht wirklich (da gibt es auch schöne Autos für einen guten Kurs mit allen Papieren ;) ).

Bestenfalls wird der Wagen im Oktober von Frankreich nach Spanien überführt und dann dort verkauft.

Den Wagen auf einen Trailer und dann direkt von D nach E?

Das kostet, aber ordentlich, wäre also nicht wirtschaftlich.

Ist der Golf nun in D gestrandet, oder gibt es die Möglichkeit der Erlangung einer EU-weit gültigen Prüfbescheinigung?

Vielen Dank für eure Mühen im Voraus ;)

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28 Antworten

darf man als in D gemeldeter überhaupt ein im Ausland angemeldetes Fahrzeug hier im Inland fahren? NEIN, auch wenn man bei der Versicherung als 2.Fahrer einegtragen ist. Oder ist dein Wohnsitz ebenfalls in Spanien?

Lass dich nicht dabei erwischen, wird richtig teuer. Steuerpflicht besteht für ein von Dir, so du denn in D gemeldet bist, für das Fahrzeug hier in D und nicht weil es auf deine Mutter die in ESP gemeldet ist dort.

Bitte ?

Hier fahren soviel rum, deren Autos irgendwo angemeldet sind....

ändert nichts an der Steuerhinterziehung ab dem 1. Meter, sobald man seinen Wohnsitz in D hat und ausländische Kennzeichen bewegt. Auch dazu gabs schon mehrere Threads und diverse Urteile.

am 18. Mai 2010 um 6:32

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

 

Die 6Monatsregelung ist dir aber bekannt oder? ;)

die werden sich aber darauf fixieren, dass der TE in D gemeldet ist und es die ganze zeit war und daraus resultierend den residenznachweis/spanische steuerbescheide/irgendwas sehen wollen, bevor man einstellt.

(gerade) dass man da als "zweiter" fahrer im versicherungsnachweis drinsteht macht die sache imho auch nicht besser.

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 6:40

Turbocivic, ohne Dir nun zu nahe treten zu wollen:

Lies doch bitte meinen Eingangspost mal richtig durch, ja?

Das Fahrzeug gehört meiner Mutter, welche es auch dauerhaft nutzt.

Sie hat ihren festen Erstwohnsitz in Spanien und zahlt dort auch Steuern etc.

Ich hab jetzt mal den hier zuständigen TÜV angeschrieben, mal sehen ob und wie man antwortet.

Da gibt es doch garantiert wieder einen europäischen § für. Kennt den keiner ? :confused:

am 18. Mai 2010 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von Andrea850

Sie hat ihren festen Erstwohnsitz in Spanien und zahlt dort auch Steuern etc.

wenn ihr die kiste ohne tüv nicht bewegen wollt, sollte sich besser auch deine mutter um den tüv kümmern.

zu spät - jetzt hast du schon den zuständigen tüv angeschrieben.

:p :rolleyes:

am 18. Mai 2010 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Da gibt es doch garantiert wieder einen europäischen § für. Kennt den keiner ? :confused:

irgendwie muss es gehen.

 

3 länder - esp, fr und D - 3 nationale erstwohnsitze. warum muss man nun ausgerechnet in D steuer abführen?

meldet man die kiste in D an und fährt damit nach esp runter - begeht man dann steuerhinterzieheung in fr und esp?

Zitat:

Original geschrieben von yanfred

Paar Tage vorher holst du dir dann auf der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen (Das mit dem gelben Rand). Das ist im Prinzip wie die rote Nummer. Da kannste im Prinzip dann alles fahren, was 4 Räder, ein Chassi und n Motor hat.

...

Weiß jetzt aber leider nur nicht genau, ob das Deutsche Kennzeichen dann auch im Ausland gültig ist, sollte aber eig schon sein wegen EU und so weiter.

die sgeht selbstverständlich nicht, EU hin oder her. die gelben 5Tageskennzeichen sind erstens nicht wie die rote nummer und zweitens ausschließlich für die verbringung innerhalb Deutschlands zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

ändert nichts an der Steuerhinterziehung ab dem 1. Meter, sobald man seinen Wohnsitz in D hat und ausländische Kennzeichen bewegt. Auch dazu gabs schon mehrere Threads und diverse Urteile.

Also muss ich, wenn ein Verwandter aus dem Ausland mich besucht und ich sein ausländisches Fahrzeug bewege, das Fahrzeug ummelden und Steuern bezahlen?

Dass das nicht zutreffend sein kann, ist doch wohl klar.

 

Die Regelung besagt, dass ein ausländisches Fahrzeug, das nicht nur vorübergehend von einem festen Standort aus bewegt wird, in Deutschland angemeldet werden muss. Fahrzeuge mit ausländschem Kennzeichen, die von Vertretern auf Reisen von Hotel zu Hotel verwendet weren, fallen z.B. nicht darunter.

Welchen Zeitraum "nicht nur vorübergehnd" umfasst, ist Auslegungsache.

 

O.

natürlich darfst du als in deutschland gemeldeter dein KFZ mit deutschem Kennzeichen im Ausland bewegen. Problem ist aber wenn ein Engländer dein deutsches KFZ in England bewegen will oder du als Jemand mit deutschem Wohnsitz das Auto eines Verwandten oder Bekannten welches im Ausland angemeldet ist hier in D bewegst

in §3 KraftStG.(Ausanahmen der Besteuerung) findet sich folgendes:

Von der Steuer befreit ist das Halten von

[..]

13.

ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben

[..]

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 14:14

Alles schön und gut soweit.

Aber könnten wir zum Thema zurückkehren?

Das Fahrzeug STEHT in Deutschland und wird das nächste Mal bewegt werden, wenn es entweder zur HU oder zurück nach Frankreich gefahren werden wird.

Der TÜV würde eine HU machen und dies dokumentieren - ohne Gewähr auf die Gültigkeit / das Anerkennen ausländischer Behörden.

Europa hat zwar Bleistift- und Zahnstocherverordnungen, aber mit dem Straßenverkehr scheint es echte Probleme zu geben.

Wäre doch schön, wenn dieses CE-Zeichen auf Elektrogeräten auch durch den TÜV für KFZ angewendet werden könnte.

Vielleicht meldet sich aber ja doch noch jemand, der bereits mit der Materie zu tun hatte.

Allen anderen aber nochmals mein Dank für die rege Beteiligung.

am 18. Mai 2010 um 15:08

ohne den damen zu nahe treten zu wollen - aber was macht euch so sicher, dass derjenige, der mit der materie zu tun hatte euch das erzählen wird, was ihr hören wollt?

wenn es darum geht, dass der versicherungsschutz bei der überführung nicht entfällt, bietet es sich doch an, sich bei der (spanischen) versicherung zu erkundigen, was sie für einen solchen fall vorgesehen hat.

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 21:04

Es geht sich natürlich AUCH um den Versicherungsschutz (welcher lt. Auskunft der Versicherung auch dann besteht, wenn die Verkehrstauglichkeit durch eine zertifizierte Prüfstelle festgestellt wurde), vor allem aber darum, während der Fahrt nicht komplett aus dem Verkehr gezogen zu werden.

Worst case wäre ja bspw. schlechtgelaunter Verkehrspolizist, welcher die Weiterfahrt untersagt und zunächst eine Feststellung der Verkehrstauglichkeit nach nationalen Kriterien verlangt.

Wenn nun bereits ein Teilnehmer hier Erfahrung in einem vergleichbaren Fall gemacht hätte, dann könnte dessen Erfahrung das Procedere natürlich wesentlich erleichtern.

Auch gut möglich, dass jemand schreibt, er seie bei einer ähnlichen Unternehmung grandios gescheitert und man müsse das Fahrzeug per Trailer nach Spanien zum ITV schaffen.

Eine ergebnisoffene Diskussion halt ;)

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