In Probezeit 3 Punkte was nun
Hey,
Ich wurde mit meinem Auto angehalten da haben sie bemängelt das bei einem Reifen der Reifenprofil unter 1,6mm war und die Tieferlegungsfedern sowie die Felgen nicht eingetragen waren.
Also habe ich alles eingetragen und vorgezeigt. Jetzt ist Post gekommen mit einem Bußgeld für mich 85,00€ und mein Vater 100€. Außerdem steht in klein gedruckt das es mit 03 Punkten bewertet wird.
So wie es aussieht muss ich ja eine Nachschulung machen aber Ich habe nicht gewusst das die Federn nicht eingetragen waren, das Auto habe ich vor ca. 3 Monaten so gekauft auf dem Tüv zettel stand das die Federn mit den Reifen durchgekommen ist und der Verkäufer meinte auch ist alles eingetragen, deswegen habe ich ja gedacht das es eingetragen ist.
Bei dem Reifenprofil habe ich gewusst das die nicht mehr so Top sind deswegen habe ich die nochmal außen nachgemessen und 3,4mm raus bekommen der Zöllner hat mir gesagt das bei Tierfergelegten Autos sich der Reifen innen mehr abnutzt -_- bekommt man ja nirgends gesagt.
Und ist es eine Gute Idee wenn ich dahingehe und sage das es eigentlich mein Auto ist und es nur auf mein Vater angemeldet ist damit er die Punkte usw. nicht bekommt.(was ja auch stimmt)
Komme ich mit diesen Aussagen dort weit oder geht das denen am A**** vorbei.
Beste Antwort im Thema
und jetzt? pech gehabt!
was bringt dir ein reifen der aussen volle 9mm profil hat aber innen glatze ist? mal abgesehen davon das dann an deiner achse was komplett verbogen ist/wäre.
aber fassen wir mal zusammen:
1) tiefergelegte autos und die reifen das passt schon. du veränderst deine achsgeometrie. und wen du nicht ein sündhaft teures gewinde fahrwerk kaufst wo man alls einstellen kann dann bist du an diversen sachen eben einfach am ende und musst damit leben das a) dein reifen schräg steht, b)der reifen einen extrem hohen verschleiss hat und c) NATÜRLICH an der "kleinsten" stelle das profil gemessen werden muss! es bringt nix aussen zu messen und innen schaut der draht raus. mit der ausrede kannst nicht kommen! sowas sollte schon in deinem persönlichen interesse sein!
somit sind die 3 punkte schonmal 100% RICHTIG und SINNVOLL verteilt!
2) "alles eingetragen"....ja was jetzt? scan mal alle papiere die du hast. der witz ist:
wen du felgen eintragen lässt dann steht unter den auflagen "nur mit serien federn". änderst du nun auch die federn so MUSST du das ganze "in verbindung mit" abnehmen lassen. in den meisten fällen ist das dann eine einzelabnahme im sinne von §21. und das bedeutet das du mit dem wisch vom tüv SOFORT zur zulassungsstelle gehen MUSST und neue papiere benatragen MUSST. das steht ja auch riesengross drauf: "antrag auf erteilerung einer neuen betriebserlaubniss". somit ist zwar alles abgenommen und rein optisch gesehen alles ok, ABER dein fahrzeug fährt ohne betriebserlaubniss weil man eben verpent hat die neuen papiere zu beantragen. somit ist alles eingetragen und du bist trotzdem fällig!
somit sind die punkte und die strafe auch zu 100% RICHTIG und SINNVOLL!
fazit:
es ist einzig und allein deine schuld da DU es vergessen hast oder keinen bock gehabt hast dich darum zu kümmern. wen ich zu dir sage "das is schon ok wen in den laden da drüben gehst und geld aus der kasse nimmst" dann is also alles roger? keiner hinterfragt was? und natürlich is alles eingetrage. schliesslich will der verkäufer ja was verkaufen und keine technische leiche rumstehen ham!
das dein vater auch punkte bekommt is auch richtig da er der halter des wagens ist. und erzählen kannst du das alles deinem frisör. mit der "ey aldär isch schwöre" nummer kannst du keinen blumentopf gewinnen. es gibt papiere. die klipp und klar aussagen wer der halter ist. und steht eben (warscheinlich aus versicherungstechnischen gründen) dein vater drinne. btw wen sowas nun deine versicherung spitz bekommt wo der eintrag "fahrer unter 23 jahren" bestimmt (damits noch billiger wird) mit NEIN angekreuzt ist dann is da der nächste supergau vorprogrammiert.
die nachschulung hast eben aus unwissenheit/faulheit zu 100% berechtigt gewonnen.
35 Antworten
Nun mal langsam und bissel Aufklärung in dem Chaos.
@onkel-howdy
Auch eine Rad-Reifen-Kombi in Verbindung mit einer Tieferlegung KANN unter Umständen über eine Änderungsabnahme gemacht werden, also den einfachen 19(3)er. Und dann kann durchaus im Abnahmeprotokoll stehen, daß eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erst bei nächster Befassung mit den Papieren erfolgen kann, sprich also irgendwann. Sicher steht in vielen Prüfzeugnissen die Auflage drin, daß beispielsweise die Rad-Reifen-Kombi nur in Verbindung mit Serienfedern geht, aber halt nicht in allen Prüfzeugnissen. Oder der Kunde geht erst mit den Rädern zum TÜV und läßt das eintragen, und dann läßt er die Federn mit Serienwinterrädern eintragen. Ist zwar alles nicht sauber, aber Praxis. Und außerdem muß man auch an die armen Kollegen von GTÜ, KÜS & Co. denken, die "nur" PI sind und überhaupt keine 21er Untersuchungen machen dürfen. Diese Fraktionen schrecken ja mangels Befugnis ohnehin vor nichts zurück und tragen solche Mehrfachänderungen gern auch über den 19(3)er ein, gelle ;-))
Ebenfalls kann die Abnahme über 19(2) in Verbindung mit 21 erfolgt sein. Dann ist eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorgeschrieben. Unverzüglich bedeutet in der Legaldefinition "ohne schuldhaftes Verzögern". Wenn der TE nun aber nicht gezögert hatte oder...., das 21er Gutachten, wenn es denn vorliegt, ist max. 18 Monate gültig.
@TE
@alle
Mit den Profiltiefen sollte man mal richtig nachlesen. Ich hatte schon selbst mal ein echtes Problem mit der Rennleitung, was wir in der Tat vor Gericht klären lassen mußten. Mein alter W210 lief an der Vorderachse gern mal innen an den Reifen ab, weil man den Sturz nun mal schlecht korrigieren kann (außer mit Sturzkorrekturbolzen, die 210er Gemeinde weiß, wovon ich spreche). Und der Schutzmann meinte, die Reifen sind innen an der Schulter abgefahren. Er mußte vor Gericht lernen, daß man genau lesen muß. Die 1,6mm Mindestprofil gelten nur in den Hauptprofilrillen (TWI-Markierungen!!), und, wenn keine TWI-Markierungen vorhanden sind, dann auf 3/4 der Reifenbreite. Merke: Außen kann es in der Tat "glatt" sein, es mag net schön sein und ist sicher auch nicht sinnvoll, aber es ist schlicht zulässig.
So long,
der Gardiner
Und mit was für einer Strafe muss ich jetzt rechnen??
Ist es mit dem Bußgeld jetzt schon geregelt oder kommt noch Aufbauseminar und Probezeit Verlängerung auf mich zu.
Der abgefahrene reifen ist ja ein B-Versoß (3 Punkte) und darf ich mir erlauben,
und das die unbekannte federn mit den Reifen nicht eingetragen bzw. keine Papiere vorhanden waren kommt da nur ein Bußgeld auf den Fahrzeughalter zu oder wie sieht das aus??
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das ist so nicht richtig. Es kommt schlicht und einfach drauf an, was der TÜV reinschreibt. Entweder sind die Papiere sofort zu korrigieren oder bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren. Sind zwei vollkommen verschiedene Sachen und auch nicht an eine bestimmte technische Untersuchung gebunden. Von daher wäre ich mal vorsichtig mit so pauschalen Anschuldigungen 🙄Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wen du felgen eintragen lässt dann steht unter den auflagen "nur mit serien federn". änderst du nun auch die federn so MUSST du das ganze "in verbindung mit" abnehmen lassen. in den meisten fällen ist das dann eine einzelabnahme im sinne von §21. und das bedeutet das du mit dem wisch vom tüv SOFORT zur zulassungsstelle gehen MUSST und neue papiere benatragen MUSST. das steht ja auch riesengross drauf: "antrag auf erteilerung einer neuen betriebserlaubniss". somit ist zwar alles abgenommen und rein optisch gesehen alles ok, ABER dein fahrzeug fährt ohne betriebserlaubniss weil man eben verpent hat die neuen papiere zu beantragen
moin chef....
wo is die pauschale anschuldigung? das "in den meisten fällen" gelesen? aber fangen wir mal an:
es ist richtig das bei einer eintragung im sinne von §19 entweder "bei nächster gelegenheit" oder "umgehen" in den tüv papieren steht. da aber felgen und federn ZUSAMMEN in den meisten fällen (achtung wie pauschalisiert?) eine eintragung nach §19 dank der auflagen die sich gegenseitig aufheben NICHT möglich ist und somit das ganze im sinne von §21 gemacht werden muss. es gibt hierfür diverse ausnahmen z.b. h&r prüft bei seinen gewindefahrwerken für den 35i eben alle serien rad/reifen kombis UND eine 8*17er kombi mit 205/40er pellen. hat man nun serien bereifung oder 8*17er mit den reifen drauf DANN gehts mittels §19 und "irgendwann mal" in den schein eintragen lassen. hat man aber eine 7,5*17er felge mit 205/40er reifen dann is eben ein §21 angesagt und die papiere müssen SOFORT korrigiert werden.
somit kommt es nicht drauf an was der tüv schreibt (den genau DAS ist eine pausche aussage) sondern WAS in den gutachten steht.
@gardiner
sag ich doch 😉
hast du n aktenzeichen zu der reifengeschichte?!
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wo is die pauschale anschuldigung?Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Das ist so nicht richtig. Es kommt schlicht und einfach drauf an, was der TÜV reinschreibt. Entweder sind die Papiere sofort zu korrigieren oder bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren. Sind zwei vollkommen verschiedene Sachen und auch nicht an eine bestimmte technische Untersuchung gebunden. Von daher wäre ich mal vorsichtig mit so pauschalen Anschuldigungen 🙄
Deine pauschale Anschuldigung lautete, dass verpennt worden wäre, neue Papiere erstellen zu lassen. Woher willst du das wissen, dass überhaupt neue notwendig waren, da ja durchaus verschiedene Varianten in der TÜV-Bescheinigung drin stehen könnten? Glaube kaum, dass deine hellseherischen Fähigkeiten so weit reichen...
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Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
aber fassen wir mal zusammen:somit sind die 3 punkte schonmal 100% RICHTIG und SINNVOLL verteilt!
somit sind die punkte und die strafe auch zu 100% RICHTIG und SINNVOLL!
die nachschulung hast eben aus unwissenheit/faulheit zu 100% berechtigt gewonnen.
Da ist einer richtig glücklich drüber. Aber es ist OK. Er soll seine Agressionene lieber hier ablassen, als im Strassenverkehr.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Deine pauschale Anschuldigung lautete, dass verpennt worden wäre, neue Papiere erstellen zu lassen. Woher willst du das wissen, dass überhaupt neue notwendig waren, da ja durchaus verschiedene Varianten in der TÜV-Bescheinigung drin stehen könnten? Glaube kaum, dass deine hellseherischen Fähigkeiten so weit reichen...Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
wo is die pauschale anschuldigung?
meine hellseherischen fähigkeiten sind begrenzt ja....die brauch ich auch nicht den ich hab ja geschrieben:
Zitat:
"alles eingetragen"....ja was jetzt? scan mal alle papiere die du hast.
btw wen man dann den text des te liest:
Zitat:
Ja hab ja nachgeschaut da war der Tüv zettel dabei und da stand drauf: Tieferlegungsfedern mit Reifen 215/40/17 gem. §... zugelassen.
dann ist die frage nach dem scan ja schonmal in die richtige richtung und die VERMUTUNG (das hat nix mit pauschalisierung oder meinen löchern in den händen zu tun) das da was verpennt wurde ist auch nicht abwägig. deshalb nochmals die frage an den te:
scan, oder um welchen § gehts in dem tüv bericht?
Nähers siehe STVZO. Besonders der § 19 ( 3 ) ist sehr zu empfehlen.
Näheres: http://www.juraforum.de/.../...g-und-wirksamkeit-der-betriebserlaubnis
Hier hab mal den Zettel Fotografiert: (unten bei Bemerkung: )
http://www7.pic-upload.de/06.06.11/dr9harz4gjg5.jpg
laut onkel-howdy
Zitat:
es ist richtig das bei einer eintragung im sinne von §19 entweder "bei nächster gelegenheit" oder "umgehen" in den tüv papieren steht.
kann ich es ja erst bei nächster gelegenheit eintragen und in dem Mängelschreiben stand ja nimmt Reifen und federnkombination nicht ab. Da nun alles eingetragen ist kommt deswegen nix auf mich zu.
Also habe ich wegen den abgefahrenen Reifen ein B-Verstoß und es belibt bei dem Bußgeld. Liege ich da richtig??
aaaaaaaaaaalso.
das is´n "tüv bericht" über eine tüv untersuchung. da muss es noch mehr drüber geben. das war nur ne feststellung das es "ok ist", es handelt sich aber meiner meinung nach NICHT um die abnahme selber.
dein problem wird ein ganz einfaches sein. du hattest den richtigen zettel nicht dabei. der vorbesitzer wird eine hu gemacht haben und dabei die passenden papiere dabei gehabt haben. dieses wurde auf den hu bericht eben vermerkt.
btw das du jetzt alles eingetragen hast (wie den? mit dem zettel auf jeden fall eher weniger. oder steht da doch mehr drauf?) kommt natürlich noch was nach. den die mängel waren ja.
Hab aus dem Internet Teilgutachten für die Federn und Felgen geladen. Mit dem Bin ich zum Tüv der hat dann alles bestätigt Hier:
http://www7.pic-upload.de/thumb/06.06.11/gkk7uapt9564.jpg
Mit dem zeug bin ich zur Zulassungstelle und die haben mir alles eingetragen.
Da steht ja "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gemäß §19 Abs.3 StVZO" Also das gleiche wie auf dem Tüvzettel
Edit:
Das stand bei dem Bußgeldbescheid:
Sie führen das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. .
§36 Abs. 2, § 69a StVZO; §24 StVG; 212 BKat
Sie haben das unvorschriftsmäßig (Räder mit Reifen 215/45R17 i. V. m. unbekannten Tieferlegungsferdern montiert. Kombination nicht abgenommen oder eingetragen) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Und dann stand da noch in klein:
Hinweis: Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wird die Entscheidung mit 03 Punkten bewertet.
Wenn ich noch weitere Probleme bekomme da ich ja in der Probezeit bin wann wird das ungefähr kommen??
Zitat:
Original geschrieben von Berni02
Hab aus dem Internet Teilgutachten für die Federn und Felgen geladen. Mit dem Bin ich zum Tüv der hat dann alles bestätigt Hier:
http://www7.pic-upload.de/thumb/06.06.11/gkk7uapt9564.jpg
Mit dem zeug bin ich zur Zulassungstelle und die haben mir alles eingetragen.
Da steht ja "Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gemäß §19 Abs.3 StVZO" Also das gleiche wie auf dem Tüvzettel
Da haben wir es doch schon: "Berichtigung der Fahrzeugpapiere erst bei nächster Befassung"...die Eintragung in die Papiere ist daher sekundär, wichtig war halt, dass alles korrekt eingebaut und abgenommen war. Das war es vorher halt nicht mit dem Bogen von GTÜ...
@ Berni02 & all:
Könnt Ihr nicht mal Bilder ganz normal vom PC hochladen, anstelle über "Pic-Upload.de" oder ähnliche Konsorten zu gehen, bei denen sich 6 (!) 😠 Werbe-tabs öffnen ? Wo ist das Problem mit einem Bild-upload von der Festplatte ?
Danke.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
@ Berni02 & all:Könnt Ihr nicht mal Bilder ganz normal vom PC hochladen, anstelle über "Pic-Upload.de" oder ähnliche Konsorten zu gehen, bei denen sich 6 (!) 😠 Werbe-tabs öffnen ? Wo ist das Problem mit einem Bild-upload von der Festplatte ?
Danke.
Weil es zu einfach ist.
evtl. bekommen die auch geld dafür.
@onkel-howdy
@gardiner
sag ich doch 😉
hast du n aktenzeichen zu der reifengeschichte?!Nö, geht leider nicht. Wie man sich vorstellen kann, war die ganze Sache im Nachhinein den Grünen sichtlich peinlich, zumal ich und der Anwalt mehrfach vorher gesagt hatten "Jungs, lasst es nach, das gibt 'ne blutige Nase". Das Prob war, dass sie sich vom "Bürger" nicht belehren lassen wollten, und schon gar nicht auf der Straße, und schon überhaupt gar nicht im Beisein neuer auszubildender Polizeier, da muß man als Kontrollstellenleiter anscheinend den Harten machen, und nun konnte man wohl nicht zurück.
Und zumal die grünen Jungs regelmäßig in unserer Technischen Prüfstelle sitzen und dort technisch beraten und geschult werden, das ist ja auch gut so.
Nunmehr hat mein Anwalt mit denen ein gentlemen agreement ausgehandelt, die haben alles zurückgenommen gegen komplette Kostenübernahme des Verfahrens + Anwalt, und wir haben gesagt, daß wir es nicht weiterpetzen. Deswegen hatte ich nur die Fakten genannt, aber kein Az..
Bitte um Verständnis.
Grüße der Gardiner
Herzlichen Glückwunsch dass du zur finanziell bessergestellten Kaste gehörst.
Wie du festgestellt hast, ist in Deutschland das Gesetz zwar für alle gleich, aber die welche Geld für Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichte aufbringen können, stehen nunmal regelmäßig anders da.
Mfg, Mark
Auch mit RA.