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In Griechenland 125er fahren!

Themenstarteram 8. April 2008 um 10:14

Hi! Da ich dieses Jahr Urlaub in Griechenland machen werde, habe ich mich gefragt, ob es dort erlaubt ist mit der Führerscheinklasse B (alt:3) 125er zufahren. Ich habe dies bereits schon mal gemacht, da ja die Gesetze etwas lockerer gesehen werden. Jetzt wollte ich mal wissen, ob das wirklich erlaubt ist. Habt Ihr eine Ahnung?

Beste Antwort im Thema

Hallo Günni,

na dann lies doch einfach mal hier nach :

http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1491/Artikel/dokument.htm

Es geht nicht um einen Führerschein der Klasse A1 sondern um den alten "3er-Lappen".

In Italien scheren sich allerdings die großkotzigen Carabinieri wirklich einen Dreck um gültiges EU-Recht.

Einem Nachbarn mit dem "Grauen" haben sie dort tatsächlich eine saftige Geldstrafe aufgebrummt und gedroht das Auto an die Kette zu legen wenn er nicht bezahlen würde.

Was nützt es Dir wenn Du im Recht bist, gegen die verbeamteten Wegelagerer dort hast Du eh keine Chance.

Die zocken ganz gezielt nur Touristen ab, weil sie ganz genau wissen das wegen 150 Euro kein blöder Torist aus Germania einen internationalen Prozess anleiert.

Gruß

Reimund

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Zitat:

Original geschrieben von michalisgr

Zitat:

Original geschrieben von Heavendenied

@michalisgr:

Also sorry, aber auch Griechenland kann sich nunmal nicht einfach so über geltendes EU Recht hinweg setzen. Wenn du zahlst und dein Anwalt nicht fähig ist dann ist das eben noch lange kein Grund, dass das ganze auch Rechtens wird.

Wer nen EU Führerschein hat in dem die Klasse M drin steht, der darf damit in jedem Land der EU fahren (zumindest jeder über 18, drunter gibts Sonderregelungen) und bei wem A1 steht der darf auch ne 125er fahren.

Wer mit nem alten Lappen "erwischt" wird ist wie ich schon schrieb selbst schuld, denn dass nicht jeder Polizist in jedem Land wissen kann, wer was mit welchem Führerschein fahren darf ist klar, das ist ja auch einer der Gründe, warum es den EU-Führerschein gibt.

GENAU DAS HABE ICH AUCH GESCHRIEBEN!!LIES MEIN 1 BEITRAG!

und noch etwas zu dem was du geschrieben hast!

Also sorry, aber auch Griechenland kann sich nunmal nicht einfach so über geltendes EU Recht hinweg setzen.

Ach wirklich?? Unser land hat bis 30.12.2007 sich nie an die Europarichtlinie gehalten die hies zoll frei autos nach hellas zu bringen! Es hat jedes jahr Milliarden an Busgelder an die EU gezahlt!! Es ist halt ein Land fuer sich!!!

am 14. Mai 2008 um 12:19

sagt mal Leute,

so oft wie in den beiträgen hier das Wort "halt" vorkommt, dürftet Ihr gar kein fahrzeug fahren, sondern müßtet sofort stehen bleiben.

Ständig ruft einer halt

So, nun mal im Ernst, ich habe einen grauen alten zerknitterten Lappen, auf dem Foto bin ich 15, das Ding ist inzwischen über 30 Jahre alt und damit habe ich schon in verschiedenen Ländern Polizeikontrollen erlebt und nie hat einer was bemängelt auch nicht nach dem ein Unfall in Schottland.

Im Führerschein ist in der Mitte die alte Klasse 4 eingetragen, das hat zum Autofahren immer gereicht. Auf die letzte Seite, auf der dann 1 + 3 nachgestempelt wurden, hat noch kein Polizist geblättert und auch die Autovermieter - selbst die großen - schauen weder im In- noch im Ausland hinten nach. Hauptsache irgendein gestempeltes wichtiges Dokument und gut iss.

Was kostet eigentlich ein EU-Führerschein?

Wär aber aquch irgendwie schade um das gute Stück, oder?

die jeweiligen klassen, egal ob auto oder motorrad werden innerhalb der EU gegenseitig anerkannt. die regelungen der schlüsselzahlen innerhalb der länder können, müssen aber nicht auf besucher andere länder anerkannt werden. umgekehrt können länder regelungen zum führen eines leichtkraftrades aber auch auf bürger anderer länder übertragen.

der deutsche B 196 ist zB noch nirgends ausser D. anerkannt aber natürlich der A1.

In österreich darf ein deutscher mit autoführerschein (ausnahme vor 1.4.1980) keine 125 ccm maschine führen, jedoch nach 3 jahren in spanien.

es ist kompliziert. die jeweiligen schlüsselzahlen gelten jedenfalls nur für die bürger des jeweiligen landes, nicht für Touristen dort. einzige mir bekannte ausnahme: spanien.

alte führerscheine sind bis mindestens 2022 in der ganzen EU anerkannt. dann werden sie nach und nach abgelöst. neben den klassen sind in alten lappen ja auch die erweiterungen und schlüsselzahlen eingetragen. auch die alte klasse 3 regelung bis 1.4. 1980.

Das einzige mir bekannte EU Land, wo man als deutscher im Urlaub mit autoführerschein ein leichtkraftrad fahren darf ist spanien (man muss 3 jahre Klasse B haben), leider weiss ich nicht, wie das in griechenland ist.

falls jemand hier eine übersicht darüber findet, wäre ein link dazu super.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 6. November 2020 um 17:17:33 Uhr:

die jeweiligen klassen, egal ob auto oder motorrad werden innerhalb der EU gegenseitig anerkannt. die regelungen der schlüsselzahlen innerhalb der länder können, müssen aber nicht auf besucher andere länder anerkannt werden. umgekehrt können länder regelungen zum führen eines leichtkraftrades aber auch auf bürger anderer länder übertragen.

2-stellige Schlüsselzahlen gelten international, 3-stellige nur national. Eine gegenseitige Anerkennung würde vermutlich mit EU-Recht kollidieren. Deswegen gibt es das nicht und wird es auch nicht geben.

Zitat:

der deutsche B 196 ist zB noch nirgends ausser D. anerkannt aber natürlich der A1.

A1 ist ja auch eine harmonisierte Klasse, wohingegen B196 nur eine nationale Ausnahmeregelung darstellt (genehmigt durch EU-Recht). Im Übrigen ist der österreichische Code 111 auch nicht im Ausland anerkannt. Die Regelungen in den angeblich anerkennenden Ländern gelten nämlich auch ohne Code 111, und somit auch für alle (EU-)Führerscheine. Also auch für deutsche, egal ob B196 oder nicht.

Zitat:

In österreich darf ein deutscher mit autoführerschein (ausnahme vor 1.4.1980) keine 125 ccm maschine führen, jedoch nach 3 jahren in spanien.

Der alte 3er bis April 1980 ist eben nach Äquivalenzregelung kein reiner Autoführerschein, sondern beinhaltet auch die echte Klasse A1, so wie der heutige B auch die Klasse AM beinhaltet. Ähnliche Äquivalenzen gibt es auch für ältere ausländische Führerscheine (bspw. aus Frankreich).

In Spanien ist die Berechtigung unabhängig von einer Schlüsselzahl, deswegen gilt sie auch für deutsche und andere ausländische Fahrerlaubnisse der Klasse B.

Zitat:

es ist kompliziert.

Eigentlich nicht wirklich.

Zitat:

die jeweiligen schlüsselzahlen gelten jedenfalls nur für die bürger des jeweiligen landes, nicht für Touristen dort. einzige mir bekannte ausnahme: spanien.

3-stellige Schlüsselzahlen sind eben nationale Schlüsselzahlen und können somit logischerweise nur in den jeweiligen nationalen Varianten des EU-Führerscheins eingetragen werden. B196 also nur in Deutschland, Code 111 nur in Österreich, etc. Wer also einen österreichischen Führerschein mit Code 111 hat, dann aber nach Frankreich zieht, dabei aber den österreichischen FS behält, die/der darf auch zukünftig als Tourist in Österreich weiterhin Code 111 nutzen.

Zitat:

alte führerscheine sind bis mindestens 2022 in der ganzen EU anerkannt. dann werden sie nach und nach abgelöst. neben den klassen sind in alten lappen ja auch die erweiterungen und schlüsselzahlen eingetragen. auch die alte klasse 3 regelung bis 1.4. 1980.

Die Äquivalenzen werden in der Äquivalenztabelle aufgelistet. Die ist in allen EU-Sprachen verfügbar und somit für eine/n griechische/n Polizistin/en genauso zu lesen, wie für eine/n Deutsche/n:

https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A02016D1945-20161109

(allerdings ist die aktuelle Version noch nicht in alle Sprachen übersetzt, deswegen hier die - leicht fehlerhafte - Vorgängerversion:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32016D1945 )

Zitat:

Das einzige mir bekannte EU Land, wo man als deutscher im Urlaub mit autoführerschein ein leichtkraftrad fahren darf ist spanien (man muss 3 jahre Klasse B haben), leider weiss ich nicht, wie das in griechenland ist.

Griechenland hat im September 2020 dafür die Schlüsselzahl 121 eingeführt. Die gibt's halt wie gesagt nur in griechischen Führerscheinen. Wer also KEINEN griechischen Führerschein besitzt, braucht min. die Klasse A1, um 125er fahren zu dürfen.

Andere Länder, in denen es ohne Schlüsselzahl geht: Italien, Lettland, Polen (auch 3 Jahre), Tschechien (nur Automatik), Portugal (Mindestalter 25 Jahre), Slowakei (2 Jahre, nur Automatik).

Zitat:

falls jemand hier eine übersicht darüber findet, wäre ein link dazu super.

Hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_(EU-Recht)#Kraftr%C3%A4der_Klasse_A1_mit_dem_Auto-F%C3%BChrerschein_Klasse_B

Eine Anmerkung noch:

Es gibt tatsächlich einige Länder, die zwar mit Klasse B das fahren von 50ern erlauben, aber offiziell keine Klasse AM erteilen. Die ist dann auch nicht im Führerschein eingetragen. Polen wäre das z.B. Ein/e polnische/r TouristIn dürfte damit in Griechenland keine 50er Roller fahren, ein/e deutsche/r TouristIn schon. Ein/e Pole/in darf aber in Deutschland 50er fahren, weil das deutsche Fahrerlaubnisrecht auch AusländerInnen die Klasse AM zugesteht, wenn diese die Klasse B besitzen.

Anmerkung 2:

Selbstverständlich sind bei touristischen Aufenthalten auch die alten Papierführerscheine aus allen Ländern jeweils gegenseitig anzuerkennen. 2008 gab es da mit den Äquivalenzen allerdings noch Unterschiede. Erst mit der großen Reform im Januar 2013 wurde da vieles vereinheitlicht. Aber da viele Leute sich damit nicht ernsthaft auseinandersetzen, liest und hört man dazu viel Halbwissen und halbwahre Geschichten, in denen wichtige Details fehlen (die dem Erzählenden nicht als wichtig vorkommen).

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