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In der Schweiz geblitzt worden - Welche Gesetze gelten?

Themenstarteram 18. Juni 2008 um 17:58

Hallo zusammen,

 

habe über Fronleichnam mit ein par Kumpels eine Motorradtour in die Schweiz unternommen. Jetzt, 3 Wochen später bekomme ich Post von der Kantonspolizei aus dem Kanton Uri.

Vorwurf:

21Kmh Geschwindigkeitsüberschreitung bei zulässigen 50Kmh innerorts !!!

 

Nun einige Fragen...

- Es wird geschrieben, dass es sich hierbei um eine erhebliche Überschreitung der zul. Geschw. handelt, und das ordentliche Verfahren (Anzeigeerstattung an die zuständige Strafinstanz) angewandt wird.

Mit welchen Folgen muss ich hier rechnen?

- Angenommen ich war zu diesem Zeitpunkt nicht der Fahrer und weiß auch nicht mehr wer das Fahrzeug gefahren hat. Denn wir haben die Fahrzeuge immer untereinander getauscht. Wird dann automatisch der Fahrzeughalter haftbar gemacht? Wie wird allgemein bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz geahndet, ist Halter oder Fahrer haftbar?

- Ich wurde aufgefordert die Personalien des verantwortlichen Lenkers innert 10 Tagen vorzuweisen. Was würde passieren wenn ich mich nicht mehr bei den Kollegen melde?

- Mit welchen Folgen (außer einer enormen Geldbuße) habe ich zu rechnen? Kann ich Punkte bekommen? Gälte ein Fahrverbot nur in der Schweiz oder auch in Deutschland?

 

Ich weiß, das sind viele Fragen auf einmal. Aber ich hätte gerne gewusst in was ich mich da reingeritten habe.

Hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen...

 

Danke und Gruß

Yannik

Beste Antwort im Thema
am 19. Juni 2008 um 8:18

Strafe bezahlen und gut ist. Wer innerorte mit so hoher Geschwindigkeit fährt sollte auch dafürt gerade stehen...

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Zitat:

Original geschrieben von ch-polo

Zitat:

Original geschrieben von JohnnyBravo2

 

Nein, muessen die in der Schweiz nicht (wie auch in vielen anderen Laendern) - wenn der Halter nicht den Fahrer nennen kann, dann ist eben der Halter dran. Spart dem Staat ungemein Kosten und vereinfacht den Prozess. ;-)

Gruss,

Martin

Nein, das stimmt jedenfalls in der Schweiz nicht. Verkehrsregelverletzungen sind immer Lenkerdelikte und keine Halterdelikte! Und du hast recht, durch diese Lenkerermittlung entstehen extreme Kosten. Und am Schluss war es doch der Halter, der nichts zugeben wollte...

Besten Dank! Das ist mir Neu. Ich hatte bislang immer "Halterhaftung" im Kopf (im Kanton ZH).

Gruss,

Martin (der bislang toitoitoi damit noch nichts zu tun hatte)

am 19. Juni 2008 um 15:20

Das mit der Halterhaftung gibts schon, aber nicht bei Strafverfahren.

D.h. eine Parkbusse muss vom Halter beglichen werden, wenn er den Fahrer nicht mehr weiss.

Aber eine Straftat ist schon ein anderes Level und keine OW. Man kann ja nicht einen unschuldigen ins Gefängnis stecken.

Wenn alle 3 Fahrer ein schwarzes Lederkombi trugen, wird das mit der Identifikation mittels der Kleidung schon schwierig resp. unmöglich. Bleibt noch der Helm, aber je nach Qualität des Fotos... und und und...

@ch-polo:

Wie lange bleibt die fehlbare Person im Fahndungsregister? Ist es nur das Nummernschild, wenn z.B. der Fahrer nicht indentifiziert werden kann?

Weil, wenn es nur das Nummernschild ist, kann man sich doch einfach ein neues Besorgen und dann mit dem neuen wieder einreisen. Denke nicht, dass die Schweiz die Möglichkeit hat Nummernschildwechsel in Deutschland nachzuvollziehen.

am 19. Juni 2008 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von Nalge

 

Das mit der Halterhaftung gibts schon, aber nicht bei Strafverfahren.

D.h. eine Parkbusse muss vom Halter beglichen werden, wenn er den Fahrer nicht mehr weiss.

Aber eine Straftat ist schon ein anderes Level und keine OW. Man kann ja nicht einen unschuldigen ins Gefängnis stecken.

Eine Ordnungsbusse (z.B. Parkbusse) ist ein abgekürztes Strafverfahren, d.h. es wird ohne Richterentscheid bei Bezahlung rechtskräftig. Wird nicht bezahlt, so wird ein ordentliches Verfahren ("Strafverfahren") eingeleitet, mit Richterentscheid und so weiter. Ist also eigentlich das Gleiche.

Zitat:

@ch-polo:

Wie lange bleibt die fehlbare Person im Fahndungsregister? Ist es nur das Nummernschild, wenn z.B. der Fahrer nicht indentifiziert werden kann?

Keine Ahnung, das weiss ich nicht.

Achtung, nicht dass es hier zu Verwechslungen kommt: Das Ganze gilt nur für die Schweiz. Wie es in D aussieht mit den Parkbussen weiss ich nicht.

am 19. Juni 2008 um 17:46

Ne Nummernschild nicht, aber wenn du in eine Kontrolle kommst und Ausweis vorzeigst, dann haben Sie dich.

am 19. Juni 2008 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von acer2k

Ne Nummernschild nicht, aber wenn du in eine Kontrolle kommst und Ausweis vorzeigst, dann haben Sie dich.

Aber eben... wenn die deinen Namen nicht haben wie halt allenfalls im Fall der Motorradfahrer, bleibt nur das Nummernschild und dann ist es Ratsam dieses zu verbrennen und ein neues zu holen. Dann haben die nichts mehr in der Hand.

am 26. Juli 2008 um 15:46

Mahlzeit!

ich wurde auch vor ca. einem Jahr in der Schweiz geblitzt. Einen Monat später habe ich dann eine Übertretungsanzeige in Höhe von 60 CHF = 37.95 € erhalten (Es wurden bei Basel mit 15 km/h abzgl. Toleranz = 10km/h gemessen). Nach rund einem Jahr möchte ich am kommenden Dienstag wieder in die Schweiz fahren, habe aber den Betrag noch nicht beglichen, bzw. vergessen, das dieses Knöllchen noch ausstand. Nach etwas recherche im Internet ist mir nun klar, dass wahscheinlich ein sogenantes ordentliches verfahren gegen mich eingeleitet wurde. Drei fragen sind mir dabei noch offen geblieben:

1. Ich habe nie eine Mahnung, oder zumindest einen Bescheid erhalten, in dem das Verfahren eröffnet wurde bzw. in dem die Strafanzeige erstellt worden ist. Kann es sein, dass das verfahren noch nicht läuft, bzw. bekommt man überhaupt noch mal ein zweites Schreiben aus der Schweiz, oder schicken die lediglich diese eine Übertretungsanzeige und lassen denn Verkehrssünder bei Wiedereinreise "gegen die pumpe renen"?

2. Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten, die sich nun ergeben? Ich habe von 180 CHF bis 250 CHF gehört...oder etwa mehr?

3. Die Horror-Stories bezgl. Festnahme und Knast in einem solchen fall liest man häufiger. Dies machen die Schweizer logischerweise um die Geldbusse einzutreiben. Erfolgt die Festnahme direkt und unter allen Umständen, oder nur wenn man nicht sofort bezahlen kann? Dies ist besonders wichtig, da ich nur durch die Schweiz durchfahren möchte und am Mittwoch morgen um 9 eine Fähre in Genua gebucht habe....kann ein begleichen der Schuld nicht vor Ort erfolgen, werde ich wohl über Österreich mit entsprechendem Kostenaufwand nach Genua fahren müssen.

Gruß

Hallo!

Die beste Möglichkeit wäre, einfach bei den zuständigen schweizer Polizisten anzurufen. Möglicherweise kannst Du direkt an der grenze bezahlen.

Allerdings halte ich die Wahrscheinlichkeit für ausgesprochen gering, erwischt zu werden, sofern man nicht mit demselben Kennzeichen, auf welches die Strafe läuft, wieder einreist.

Ich bin sehr, sehr oft in CH gewesen und bin kein einziges Mal kontrolliert worden. Weder an der Grenze, noch auf der Straße.

By the way: ich wurde in CH auch noch nie geblitzt.

Ich fahre in CH absolut regelkonform, da die Mondpreise dort ja allseits bekannt sind. Tempomat und Hörbuch rein - fertig. Härtere Sanktionen haben eben doch eine abschreckende Wirkung... ;-)

Gruß,

M.

am 26. Juli 2009 um 14:04

Mir ist das auch im Sommer 2008 passiert.

Ich habe den schweizer Behörden geantwortet, dass ich mein Fahrzeug an

- Ital. Vorname, schreib ich hier nicht rein

- Ital. Nachname

- aus Neapel

- Adresse weiß ich nicht

kurz verliehen hatte. Man könne doch sicher die Adresse herausfinden und dann möge man ihm doch bitte die gerechte Strafe abverlangen.

So war es natürlich auch, ganz klar. Ich fahre nie zu schnell.

Ergebnis: Keine Reaktion mehr, freie Einreise weiterhin.

Gruß

Sterzel

am 15. April 2018 um 1:54

Zitat:

@ch-polo schrieb am 19. Juni 2008 um 16:17:40 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von skynetworld

Was ist denn, wenn man sein Motorrad verliehen hat (und man sich partout nicht mehr daran erinnern kann, welcher seiner Freunde das gewesen sein könnte) ?

Oder anders gefragt:

Müssen die einem nicht nachweisen, daß man selber gefahren ist?

Dies erläutere ich mal nach Schweizer Recht, wird wohl im Rechtshilfeverfahren gleich sein:

Falls man den Namen des Lenkers nicht bekannt gibt, wird eine Lenkerermittlung durchgeführt, das heisst, ein Polizeibeamter bekommt den Auftrag, den Lenker herauszufinden. Dabei wird er wohl zuerst den Halter befragen, danach alle möglichen weiteren Mitfahrer. Dabei ist man verpflichtet, den Lenker anzugeben. Und die Masche mit dem vergessen zieht wohl spätestens bei Vorlage des Fotos, bei der man die Motorradanzüge der in Frage kommenden Personen ja unterscheiden kann, nicht mehr.

Warum soll diese Masche mit den Motorradanzügen nicht mehr ziehen?

Wenn ich z.B. ein Motorrad zum Verkauf angeboten habe und es sind mehrere Leute damit gefahren, wie soll ich mich dann an die einzelnen Motorradanzüge erinnern, wer welchen getragen hat.

Marke, Farbe etc.

 

 

am 15. April 2018 um 4:23

Hallo Lachs,

Das Thema, auf das Du geantwortet hast, ist gut 10 Jahre alt. Ich denke der Fragensteller hat inzwischen eine Lösung gefunden ;-)

am 15. April 2018 um 4:50

Hi!

Zitat:

@Nalge schrieb am 19. Juni 2008 um 11:28:16 Uhr:

 

Im normalfall bedeutet das 1 Monat Fahrverbot und irgendwas um 300 Euro Busse... so in der Art.

Das die Knöllchen nach 3 Jahren Verfallen ist mir neu... dachte, wenn man danach erwischt wird, gibts halt die Busse inkl. Verzugszinsen zahlbar SOFORT!

Das Moped wird aber nicht beschlagnahmt... das ist erst, wenns wirklich dick kommt.

Und 12km/h als erheblich zuschnell betiteln ist sowieso nur in der Schweiz der Fall. Die Spinnen die Schweizer (bin selbst einer)

Im Grossen und Ganze... meidet die Schweiz wenns geht! In letzer Zeit sind übertreiben sie es Vollkommen... mit allem, was den Verkehr an sich betrifft.

Warum wehrt Ihr Schweizer Euch eigentlich nicht gegen diesen Schwachsinn?

Mit Eurer direkten Demokratie hättet Ihr doch zeitnah ein realistisches Limit von z.B. 160 durchsetzen können, ohne, wie in Deutschland, von einer Minderheit grüner Spinner in den Altparteien ausgebremst zu werden.

So gut wie immer wenn ich mit Schweizern über Straßenverkehr spreche. ärgern sie sich über ihre engen Limits und das exzessive Blitzen.

Nur eine Minderheit sind die schweizer Extremschleicher, die am liebsten rückwärts fahren würden, so scheint mir.

Also, weshalb tut Ihr nichts dagegen?

Ich muss ja leider alle 2-4 Wochen durch Euer schönes Land fahren und kriege jedes Mal die Motten angesichts dieser elenden Schleicherei. Tempomat mit "+2", das letzte Mal habe ich in den 90ern in CH ein Ticket bekommen. Und man verliert auf Strecke 2h im Vergleich zu einer realistischen Reise-V von 180-200.

Das nervt!

HC

am 15. April 2018 um 5:46

Vielleicht ist die Mehrheit ja auch ganz zufrieden mit einem Tempolimit? Vielleicht treffen ja die sogenannten Altparteien und Grünen doch den richtigen Nerv?

Aber für sachliche Argumente sind laute und beleidigende Wutbürger (Zitat: "grüne Spinner") ja eher weniger offen.

Ich bin Ü30, Familienvater und würde ein Tempolimit in Deutschland sehr begrüßen. Entspannt und entschärft, gerade für mich als Vielfahrer (60.000km/anno).

Ach war das schön, als Motor Talk noch ein unpolitisches Autoforum war.

Ich frage mich, ob die Leute, die hier fragen, wie sie um eine Strafe wegen eines Deliktes im Strassenverkehr herunkommen, die Verantwortung auch in anderen Lebensbereichen auf andere abwälzen wollen?

Bezahlt doch einfach eure Strafe und gut ist. Fahren wollen wie die grossen aber bezahlen wie die kleinen...oder so. :)

Ja, ich wurde auch schon öfters geblitzt, mir ist aber nie in den Sinn gekommen, da irgendwie rumzutricksen.

Wir haben keine Zeit uns zu wehren, wir müssen arbeiten...

@lachs4709

 

Was du da treibst ist Leichenfledderei.

 

Der TE ist seit 2014 nicht mehr hier online gewesen, also interessiert ihn deine Antwort sicher auch nicht.

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