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Import-Auto Verkauf

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 21:37

Hallo zusammen!

Ich habe vor einigen Jahren ein Auto aus den USA importiert und in Deutschland mit dem Gutachten gemäß $21 StVZO zugelassen. Dementsprechend besitze ich die Zulassungsbescheinigung Teil II zu dem Fahrzeug.

Nun möchte ich das Fahrzeug verkaufen und fragen mich, ob dem Käufer bei der Anmeldung der Fahrzeugbrief reicht, oder er dieses Gutachten auch brauchen wird?

Besten Dank für eure Infos.

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11 Antworten

Zitat:

@Nardo schrieb am 26. Juni 2018 um 23:37:05 Uhr:

Hallo zusammen!

Ich habe vor einigen Jahren ein Auto aus den USA importiert und in Deutschland mit dem Gutachten gemäß $21 StVZO zugelassen. Dementsprechend besitze ich die Zulassungsbescheinigung Teil II zu dem Fahrzeug.

Nun möchte ich das Fahrzeug verkaufen und fragen mich, ob dem Käufer bei der Anmeldung der Fahrzeugbrief reicht, oder er dieses Gutachten auch brauchen wird?

Besten Dank für eure Infos.

Der Fahrzeugbrief reicht (und natürlich dann dementsprechend auch eine gültige HU). Das Auto hat deutsche Papiere und benötigt nun daher die alten Gutachten zur Zulassung nicht mehr.

Gruß Sitzheitzung

am 27. Juni 2018 um 6:43

Du hast hoffentlich keine besonderen Ausnahmen für das Fahrzeug als "Umzugsgut" bekommen. Die wird der Käufer nämlich nicht mehr bekommen.

 

Das Gutachten braucht er nicht, alles aus dem Gutachten wurde in die ZB1 und ZB2 übertragen.

ZB Teil I + ZB Teil II werden im Normalfall zur Zulassung benötigt. Ein vorhandenes Gutachten könntest Du zumindest in Kopie mitgeben, wenn Du das Original aus irgendwelchen Gründen noch benötigst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juni 2018 um 09:19:29 Uhr:

 

wenn Du das Original aus irgendwelchen Gründen noch benötigst.

Wird oft gerne einbehalten, weil es ordentliche Gutachter gibt,die auf dem 21er Gutachten einen Vermerk über einen evtl vorhandenen Salvage Title machen.

Das soll der nächste Käufer natürlich nicht wissen. Praktizieren viele der Importeure von im Ostblock zusammengeschraubten verunfallten hochwertigen Fahrzeugen, mit einer Tageszulassung.

Wenn ZB 1 und 2 erstellt sind, wird das Gutachten entsorgt

Gruß M

Achso ... über die VIN findet man das bei den meist amerikanischen Totalschäden zwar raus, aber da haben die Leute den Karren in der Regel schon an der Backe.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juni 2018 um 13:15:32 Uhr:

Achso ... über die VIN findet man das bei den meist amerikanischen Totalschäden zwar raus, aber da haben die Leute den Karren in der Regel schon an der Backe.

Genau Paul,

Da aber ZB 1 und 2 schon vorliegen, kommt bei zB deutschen Kfz keiner auf die Idee mal bei Carfax zu stöbern.

Gruß Martin

am 27. Juni 2018 um 15:30

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Juni 2018 um 17:07:20 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Juni 2018 um 13:15:32 Uhr:

Achso ... über die VIN findet man das bei den meist amerikanischen Totalschäden zwar raus, aber da haben die Leute den Karren in der Regel schon an der Backe.

Genau Paul,

Da aber ZB 1 und 2 schon vorliegen, kommt bei zB deutschen Kfz keiner auf die Idee mal bei Carfax zu stöbern.

Gruß Martin

Sollte man aber vielleicht mal machen.

Klick mich. http://www.nw.de/.../22176011_Abzocke-mit-Totalschaden.html

War das Fahrzeug denn zwischenzeitlich zugelassen? Oder hast du nur eine ZB II erstellen lassen?

Blanko ZB 2 gibt's nur für Neufahrzeuge

Bereits schon mal im Ausland zugelassene Fahrzeuge, müssen zur Erstellung der ZB 2 zugelassen werden.

Zulassungsverordnung - FZV)

§ 12 Zulassungsbescheinigung Teil II

1)

 Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind oder waren, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs zulässig.

Diese Regelung ist mir durchaus bekannt und doch keine Antwort auf meine Frage. Abgesehen davon zeigt die Realität, dass es dort Dinge geben kann, auch wenn diese vom Gesetzgeber nicht gewollt sind. Von daher wäre ich dankbar, wenn der TE mir die Antwort geben könnte...

Verfügt das Frzg denn über eine bestandene HU? Denn sonst ist nix mit Zulassen für den Käufer (also ohne HU und ohne 21er)

 

Wäre zwar nicht dein Problem aber wäre eine Folge) ;-)

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