Immer Die Bullen
Hallo
Wie schaut es aus wenn die polizei einen Bezichtigt Überholt zu haben obwohl die Verkehrslage nicht zuließ??
(WORAUF 50 € und 3 PUNKTE stehen)
einen dabei aber nicht auf frischer tat erwischt hat???????????????
Sonder ne halbe h später in nem Cafe gefunden hat!!! Kommt man da raus aus der nummer??????
BITTE SCHNELLE ANTWORT
Beste Antwort im Thema
Oh man... scheiße bauen und dann hier um Hilfe betteln ....
18 Antworten
Warte einfach den Anhörungsbogen ab und nehm dir einen Anwalt. So würde ich es zumindestens machen wenn ein Fahrverbot droht. Fahrtenbuch ist nicht das schlimmste auf der Welt, nur kommst du dann damit nicht mehr davon.
mein gott.... also wegen 50€ würd ich da kein so nen theater machen.
Noch dazu wenn du knapp überholst und die rennleitung kommt entgegen😁
also wenn du keine verkehrsrechtsschutz ohne sb hast, wovon ich ausgehe da du ja sonst einfach den anwalt fragen könntest, würd ich einfach den fuffi abdrücken und gut😁
Also Überholt, von Vorn gesehen, dann weiter, die zu Zweit...einer gleich das Kennzeichen notiert...gefunden und gestellt...
Soweit der Ablauf ja?
Ich HOFF Du hast vom Verweigerungsrecht gebrauch gemacht und erstmal NIX dazu geäußert.. ( Erkläre weiter unten wieso!)
Also denke es läuft in etwa so ab:
Anzeige wg Überholen im Überholverbot, beweis Zeugenaussage 2 mal Rennleitung,
evtl sogar noch ein weitere Autofahrer der rangezogen wird(wärend die gedreht haben vl..)
Du wirst einen Anhörungsbogen erhalten und DAS ist dann dein Zeitpunkt zum Anwalt zu tigern !!!( Guter VerkehrsrechtsAW is klar!!)
Dieser holt zuerst AKTENEINSICHT ( was wird genau vorgeworfen, mit welchen Zeugen etc etc etc)
Danach wird dein AW eine Antwort formulieren.
Dann wird deine Aussage geprüft und evtl ein Verfahren eröffnet.
Vor Gericht wird es dann irgendein Urteil geben.
Nun zu einigen Pkt:
1. Niemals etwas angeben Vor Ort ( Man kann NACH Akteneinsicht IMMER etwas ziemlich passendes formulieren!!)
2. Polizistenaussagen werden "schwerwiegender" beurteilt wie eine "zivil" Aussage..( Beamte bekommen andere Bewertung)
3. Die Chance ohne irgendwas dabei weg zu kommen seh ich bei max 15%..
4. Aufgrund der Tatsachen ( Selbige Kombi/Fahrzeug und passender Halter evtl auch) sieht fast Jeder Richter die Aussagen
der Rennleitung als Glaubwürdig!
5. Lieber NIX sagen als RumLÜGEN!! ( sonst kommt da im verfahren noch Falschaussage etc zu !!)
6. In einem solchen Fall hast OHNE AW fast Null Chancen.
7. Aufgrund der "Fälle" vor Gericht und deren Erfahrung sind viele Richter eher auf Seiten der Beamten wie auf Deiner
( Unfair vl, nit nachweisbar, aber Tatsache in der Realität)
Nun zu dem Verfahren, denke es wird je nach "Fähigkeiten" deines AW und etwas Glück zu einem Fahrtenbuch führen..
im Ungünstigsten Fall gibt der Richter den Beamten Recht ....
Ein Tip dazu: Ein AW-Beratungsgespräch ist IMMER kostenlos ( Du gehst hin fragst unverbindlich nach ob evtl Anwalt besser oder nit)
Der AW wird Dich dann aufklären wie wo was und wie am besten Vorgehen.
Aber Ixh frage mich ob dieser Sache:
Überholen und NICHT gesehen das von Vorn ein Rennleitungswagen kommt??
( Kenne ja weder den Ort noch Zeit, aber wenn Ich sowas nit seh LASS Ich es..)
naja...dazu denk Ich Mir meinen Teil.
Viel Glück bei der Sache..
P.S. Am einfachsten ist es Verstoss zu geben, 50euronen + Punkte kassieren fertig, alles andere
(wie oben erwähnt) Lohnt nur bei Gefahr des Pkt-stand zu hoch...
oder als absoluter Streithammel...
Erstens ist der Threadtitel fragwürdig, weiter ist MT keine Plattform für juristische Beratung.
Gute Tipps hatte es IMHO genügend gegeben, somit ist der Thread zu.
Gruss
aurian
MT Moderation