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Immer Ärger in der Schweiz

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 9:48

Hallo!

Ich fuhr anfang Jannuar von Lustenau richtung San Bernardino nach Italien!

In Chur war wegen starkem Schneefall für LKW Phase rot(alle LKW müssen warten bis die Strasse richtung San Bernardino geräumt ist)

Nach 3 Std ging es dann wieder weiter, und bei Thusis ist eine Tankstelle die ich angesteuert habe, weil ich dringend auf die Toilette musste!

Ich fuhr aus der Tanke in den Kreisverkehr, und ich Idiot nahm die zweite Ausfahrt aus dem Kreisel und nicht die erste:confused:

Nach 50m kam ein Verbotsschild für LKW und es ging danach mächtig Bergauf(die Strasse war Schneebedeckt)

Ich also an dem Verbotsschild rechts geblinkt, angehalten, in den Spiegel geschaut und umgedreht(in einem zug, Strasse sehr breit und links und rechts Notfallbuchten)das war der größte Fehler des Tages!!!!

Ich habe niemand behindert, denn es war kein Mensch unterwegs außer die zwei Polizisten die mir entgegen gekommen sind und meine Aktion von weitem beobachtet haben!

Die beiden haben ihr Blaulicht angeschaltet, vor mir umgedreht und mich zur Polizeiwache mitgenommen!

Sie fragten mich, ob Ich wüßte was Ich falsch gemacht habe!?

Habe Ihnen gesagt, Ich musste umdrehen weil es geradeaus ja nicht mehr weitergegangen wär!

Ich habe die durchgezogene Linie überfahren, die unter dem Schnee nicht sichtbar versteckt war:confused:

Ich fragte die beiden was Ich sonst hätte machen sollen, weil die 50m rückwärts bis hin zum Kreisverkehr wären ja auch nicht erlaubt gewesen und die durchgezogene Linie konnte Ich ja wegen dem Schnee nicht sehen!?

Ich bekam keine Antwort!

Wenn Ich weiter fahren möchte, dann muss Ich als Ausländer 400€ Sicherheitsleistung hier lassen, ansonsten wird mein LKW stillgelegt!

Ich habe bezahlt, in der Hoffnung das die Sache erledigt ist(400€ für das vergehen ist ja mehr als genug)!!!!!!

Gestern bekomm Ich Post aus der Schweiz, und Ich soll noch mal 430€ bezahlen(Bearbeitungsgebühren, Polizeikosten und bla bla bla)

Ich frage mich im ernst, ob die in der Schweiz noch richtig zimmern??????????

Die wollen von mir 830€ Strafe, für eine Lapalie die fast jeder von uns schon einmal gemacht hat!

Wenn heute einer eine alte Oma am Zebrastreifen mit 1,6 Promille über den Haufen schiebt, dann kann das nicht viel teurer sein!!

Ich kann ersatzweise auch 8 Tage ins Gefängnis gehen wenn Ich nicht zahlen will!!

Das hab Ich mir schon überlegt, denn wer kann sich schon 8 Tage Vollpension in so einem teurem Land leisten:D

Gruß Eric

 

Beste Antwort im Thema
am 8. Juli 2009 um 17:54

Ich bin ein Schweizer und kann dazu nur folgendes sagen:

 

-Schick das ganze Dossier zusammen mit dem einem Brief der genau und ehrlich erläutert was Sache war/ist. Immer schon anständig und höflich sein. Bitte darin um erneute Prüfung.

 

-Du kannst argumentieren indem Du sagst, dass eine Retourfahrt viel gefährlicher gewesen wäre als das vollzogene Wendemanöver. Du hättest die best möglichste Variante in der Situation gewählt. Es sei keiner da gewesen der die Retourfahrt in den Kreisel abgesichert/überwacht hätte. Schreib das auf einem Firmen- o. neutralenpapier. Dein Chef soll Dir ein Schreiben beilegen das er bezeugt das Du quasi ein zuverlässiger Chauffeur bist und er Dir glaubt. Wenn Du schon länger dort arbeitest soll er das im Schreiben vermerken. Kannst auch hinschreiben das die Polypen anständig und korrekt in Ihrem Auftreten gewesen seien. Du musst halt ein wenig unten durch im Schreiben aber so hast Du die grösste Chance. In der Schweiz kannst Du mit einem ehrlichen schreiben etwas heraus holen.

 

-Ich kann Dir sagen das es einen Ausländer etwas mehr kostet als die Schweizer selber. Die Verwaltungskosten sind so hoch weil sie evtl. davon ausgehen das Du nicht sofort bezahlst oder sie Dir hinterher springen müssen. Das tun sich übrigens auch! Bei Höhenverstössen besteht hier nahezu kein Spielraum. Wir haben sehr viele Brücken und Tunnels die eher eng als gross sind. Des weiteren bist Du auf einer absoluten Transitstrecke und da verstehen die Polypen halt keinen Spass. Was ich ehrlich gesagt auch verstehen kann. Ob jetzt 4.04m zu hoch sind, darüber lässt es sich  streiten. Eine Grenze muss es geben die liegt aktuelle bei off. 4m......

Die Gotthard u. SanBernadino sind effektive Hauptachsenstrasse die nicht umfahren werden können. Über den Pass kannste eh gleich vergessen, die sind so eng u. steil das ginge gar nicht. Die Kantonsstrassen werden auch erst im äussersten Notfall freigegeben weil die auch nicht für diesen Schwerverkehr gedacht sind. Ich hab das mal mit eigenen Augen gesehen. In jeder Spitzkehre musste der eine den anderen vorlassen damit er in die freie Lücke kann und der nächste nachrücken kann und dieser wieder in die freie Lücke. Da hat es einer nicht ganz verstanden und alles blieb stehen bis es für einen Zug Platz gab. Zum Teil musste man auch zwei Mal in der Kurve ansetzten um herum zu kommen. Das war am SanBernadino. Da ist die Schweiz einfach extrem empfindlich das ist so. Wenn bei einem Tunnel was passiert ist die Hölle los.

Wir abeiteten auf der Autobahn als am Gotthard vor ca. 2 Jahren ein Unfall passierte wo der Tunnel kompl. gesperrt werden musste. Unsere Baustelle die sich über Kilometer erstreckte wo viele Firmen auch am Arbeiten waren musste innerhalb von 2-3 Stunden geräumt werden. Da hiess es dann fast Hals über Kopf "Aus fertig, weg da, zusammen räumen, alles weg."

 

-Ich komme so halbwegs aus der Region (östliche Ostschweiz). Ich bin in 20min. in Chur, in45min. in Thusis mit dem PKW. In Chur wirst Du wohl in der Oberen Au auf einen grösseren Parkplatz verwiesen worden sein, direkt neben der Autobahn. Weiter hinten hätte es noch ein Hallenbad gehabt mit sehr warmen Wasser, Sauna, etc. :D

 

-Der Parkplatz Chur dient als Haupt Abstellplatz für LKW auf Transit, wenn der voll ist gibt es unterwegs nicht mehr allzuviel Platz. GGf. könnte es sein das Sie noch im 2006/2007 eröffneten Schwerkverkehrskontrollzentrum Realta Platz machen. Aber nachher sind Parkplätze rar.

 

Das Verhalten der Polizisten war schon ein wenig fragwürdig das steht ausser Diskussion. Sind halt Bündner ! :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D *Insider*

Sie hätten Dich mündlich verwarnen können was jeder einfach zur Kentniss genommen hätte, obschon auch dies daneben gewesen wäre.

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am 8. Juli 2009 um 10:32

Klär doch mal mit einem anwalt ab, wie es aussieht, wenn man die Linie nicht erkennen konnte. Meiner meinung nach sollte man bei sowas auf jedenfall Einspruch erlegen, denn sowas geht ja nicht an. Da könnte man ja auch hingehen, und irgendwo wo es immer schneit, irgendwelche Linien auf die Straße malen, und immer schön mit 10 Polizeistreifen abkassieren.... Ist zwar übertrieben, aber wäre genau so.

Man hätte auch einfach erklären können, das dort eine Linie ist, und das man das das nächste mal nicht mehr machen solle. Das was die Polizei mit Ausländern macht, ist in jeder Hinsicht reine Abzocke. Und das darf man einfach nicht hinnehmen.

Wenns nicht klappt, nimm die 8 Tage Vollpension, dann zahlen die Wenigstens ein vielfaches der 400€ die du schon gezahlt hast dafür, dass du da sitzt.

Armes Europa, wenn sowas wirklich erlaubt ist... Die Lizenz zum Geld drucken...

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 13:31

@DanielvanAalst

Hallo!

Wir haben einen Anwalt in der Firma, den hat mein Chef schon angerufen!

Der hat die Erfahrung gemacht wenn er Einspruch in der Schweiz einlegt, wird die ganze Sache noch teurer!

Man muß dann die Gerichtskosten zahlen usw.

Das Problem ist, wenn Ich nicht reagiere dann geht die ganze Sache nach Deutschland!

Die Deutsche Polizei leistet denen in der Schweiz Amtshilfe, und irgendwann bekomme Ich von einem Deutschen Gericht eine Zahlungsaufforderung, die Ich dann auch bezahlen muss(sagt der Anwalt...)

Dachte am Anfang auch, die können mir eh nix weil die Schweiz nicht in der EU ist!

Daraus wird wohl nix............!!!

Gruß Eric

am 8. Juli 2009 um 14:44

Die Lizenz zum Geld drucken... Ich weiß schon warum ich was gegen die Schweizer und Österreicher Polizei habe... Die zocken nur ab. Ich glaube das 90% der Polizisten dafür eingestellt werden Geld einzutreiben. Denn viele müssen ja durch deren Land, und da lohnt sich das für die richtig da abzuzocken...

Ist es denn wirklich so, das man in der Schweiz für das überfahren einer durchgezogenen Linie 830€ zahlen muss? Ist das ein festgelegter satz, oder ist das Variabel? Nach dem Motto Schweizer zahlen weniger, andere mehr?

Und was genau steht den in dem Brief drin? wird dir vorgeworfen, das du auch den verkehr gefährdet hast?

Ich habe mal einen Blick in die Bussenliste geworfen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html

Das Überqueren einer durchgezogenen Linie wird in Tatbestand 310 beschrieben und kostet 60 Franken. Da kommt noch die obligatorische Verwaltungsgebühr drauf, aber das ergibt keine 830 Euro Bußgeld.

Da war doch dann noch mehr?

Was ich bisher gelesen habe, ist das deutsch-schweizerische Polizeiabkommen noch nicht in Kraft, womit ein Vollzug der Strafe in Deutschland nicht möglich ist.

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 15:07

Da müßten wir mal warten, bis sich hier ein Schweizer zu Wort meldet, vielleicht kennt der sich ja mit den Strafen in seinem Land aus?

In dem Schreiben steht schon drin, daß Ich niemand gefährdet habe(Zeugen:die zwei Polizisten)

Leider steht nicht dabei das an diesem Tag mächtig Schnee lag!

In dem Protokoll das Ich bei der Polizei unterschrieben habe, bestand Ich aber darauf das sie das vermerken.(was sie auch gemacht haben)

Ich bin ja mal ganz ehrlich, ich hätte auch dort umgedreht wenn die Linie sichtbar gewesen wär, denn wo hätte ich denn hinfahren sollen???

Bin mal gespannt was da noch so alles auf mich zu kommt:confused:

Eric

Themenstarteram 8. Juli 2009 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Ich habe mal einen Blick in die Bussenliste geworfen: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_031/app1.html

Das Überqueren einer durchgezogenen Linie wird in Tatbestand 310 beschrieben und kostet 60 Franken. Da kommt noch die obligatorische Verwaltungsgebühr drauf, aber das ergibt keine 830 Euro Bußgeld.

Da war doch dann noch mehr?

Was ich bisher gelesen habe, ist das deutsch-schweizerische Polizeiabkommen noch nicht in Kraft, womit ein Vollzug der Strafe in Deutschland nicht möglich ist.

Mehr war da nicht(Gott sei Dank, sonst hätten sie mich warscheinlich noch an Ort und Stelle gehängt)

Wir fahren seit ca 4 jahren regelmäßig durch die Schweiz, und dies ist mein zweiter Verstoß!

Beim ersten, war Ich 4cm zu hoch und habe 320€ Strafe bezahlt!(mein Chef)

Anscheinend sehe ich so aus, daß bei mir mächtig Schotter zu holen ist, oder die Strafen sind für Ausländer um einiges höher wie für die Schweizer!!!!

am 8. Juli 2009 um 16:54

Dann klär mal mit dem Anwalt ab, dass der sich schlau machen soll, woher die 830€ kommen, und das die dir das Rest Geld, welches du als Sicherheitsleistung hinterlegt hast mal schnell wieder geben sollen. Denn das kann ja wirklich nicht sein... Oder aber die machen dir 2 stricke draus, einmal wenden wo es nicht erlaubt war, und einmal das überqueren der Linie. Was kostet es wohl erst, wenn man an einem Stopp Schild nicht anhält? 5000€ und das Fahrzeug? Ach ja, und noch 3 mal Lebenslänglich ^^

am 8. Juli 2009 um 17:54

Ich bin ein Schweizer und kann dazu nur folgendes sagen:

 

-Schick das ganze Dossier zusammen mit dem einem Brief der genau und ehrlich erläutert was Sache war/ist. Immer schon anständig und höflich sein. Bitte darin um erneute Prüfung.

 

-Du kannst argumentieren indem Du sagst, dass eine Retourfahrt viel gefährlicher gewesen wäre als das vollzogene Wendemanöver. Du hättest die best möglichste Variante in der Situation gewählt. Es sei keiner da gewesen der die Retourfahrt in den Kreisel abgesichert/überwacht hätte. Schreib das auf einem Firmen- o. neutralenpapier. Dein Chef soll Dir ein Schreiben beilegen das er bezeugt das Du quasi ein zuverlässiger Chauffeur bist und er Dir glaubt. Wenn Du schon länger dort arbeitest soll er das im Schreiben vermerken. Kannst auch hinschreiben das die Polypen anständig und korrekt in Ihrem Auftreten gewesen seien. Du musst halt ein wenig unten durch im Schreiben aber so hast Du die grösste Chance. In der Schweiz kannst Du mit einem ehrlichen schreiben etwas heraus holen.

 

-Ich kann Dir sagen das es einen Ausländer etwas mehr kostet als die Schweizer selber. Die Verwaltungskosten sind so hoch weil sie evtl. davon ausgehen das Du nicht sofort bezahlst oder sie Dir hinterher springen müssen. Das tun sich übrigens auch! Bei Höhenverstössen besteht hier nahezu kein Spielraum. Wir haben sehr viele Brücken und Tunnels die eher eng als gross sind. Des weiteren bist Du auf einer absoluten Transitstrecke und da verstehen die Polypen halt keinen Spass. Was ich ehrlich gesagt auch verstehen kann. Ob jetzt 4.04m zu hoch sind, darüber lässt es sich  streiten. Eine Grenze muss es geben die liegt aktuelle bei off. 4m......

Die Gotthard u. SanBernadino sind effektive Hauptachsenstrasse die nicht umfahren werden können. Über den Pass kannste eh gleich vergessen, die sind so eng u. steil das ginge gar nicht. Die Kantonsstrassen werden auch erst im äussersten Notfall freigegeben weil die auch nicht für diesen Schwerverkehr gedacht sind. Ich hab das mal mit eigenen Augen gesehen. In jeder Spitzkehre musste der eine den anderen vorlassen damit er in die freie Lücke kann und der nächste nachrücken kann und dieser wieder in die freie Lücke. Da hat es einer nicht ganz verstanden und alles blieb stehen bis es für einen Zug Platz gab. Zum Teil musste man auch zwei Mal in der Kurve ansetzten um herum zu kommen. Das war am SanBernadino. Da ist die Schweiz einfach extrem empfindlich das ist so. Wenn bei einem Tunnel was passiert ist die Hölle los.

Wir abeiteten auf der Autobahn als am Gotthard vor ca. 2 Jahren ein Unfall passierte wo der Tunnel kompl. gesperrt werden musste. Unsere Baustelle die sich über Kilometer erstreckte wo viele Firmen auch am Arbeiten waren musste innerhalb von 2-3 Stunden geräumt werden. Da hiess es dann fast Hals über Kopf "Aus fertig, weg da, zusammen räumen, alles weg."

 

-Ich komme so halbwegs aus der Region (östliche Ostschweiz). Ich bin in 20min. in Chur, in45min. in Thusis mit dem PKW. In Chur wirst Du wohl in der Oberen Au auf einen grösseren Parkplatz verwiesen worden sein, direkt neben der Autobahn. Weiter hinten hätte es noch ein Hallenbad gehabt mit sehr warmen Wasser, Sauna, etc. :D

 

-Der Parkplatz Chur dient als Haupt Abstellplatz für LKW auf Transit, wenn der voll ist gibt es unterwegs nicht mehr allzuviel Platz. GGf. könnte es sein das Sie noch im 2006/2007 eröffneten Schwerkverkehrskontrollzentrum Realta Platz machen. Aber nachher sind Parkplätze rar.

 

Das Verhalten der Polizisten war schon ein wenig fragwürdig das steht ausser Diskussion. Sind halt Bündner ! :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D *Insider*

Sie hätten Dich mündlich verwarnen können was jeder einfach zur Kentniss genommen hätte, obschon auch dies daneben gewesen wäre.

Themenstarteram 9. Juli 2009 um 10:04

@peach82

Hallo,

Vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht!

Deine Idee mit dem Schreiben von meiner Firma, finde Ich super.

Werde so argumentieren wie du es geschrieben hast (ist ja auch die Wahrheit)

Bin seit 10 Jahren in meiner Firma und habe keinen einzigen Punkt in Flensburg(bin also kein Rowdy)!

Mein Chef steht da auch voll hinter mir!

Habe gerade Urlaub und werde mal ein nettes Schreiben aufsetzen.

Nochmal vielen Dank für deine Tips;)

PS

Das Schwimmbad in Chur kenne ich natürlich, im Restaurant gibt es lecker Pizza zu einem, für die Schweiz, günstigen Preis;););)!!!!!!!!!

Gruß Eric

am 9. Juli 2009 um 17:20

Ich weiss von mehreren Leuten die zu schnell unterwegs waren und dann einfach einen Brief aufgesetzt haben und darin mitteilten, sie wüssten auch nicht warum genau aber es sei so gewesen und es hätte keine Absicht, keinen Grund dafür gegeben. Die haben alle erhebliche Strafreduktion erhalten.

Ich habe auch schon, ausserhalb vom Str.-verkehr, mit einem solchen Brief Erfolg gehabt.

 

Schreib auf jedenfall welcher Kreisel genau und welche Polizisten etc.... Möglichst genau, die haben Zeit um Kontrolle Deiner Angaben. Als Bsp. siehe Datei im Anhang.

 

Nun ja, ich würde an Deiner Stelle evtl. sogar einen Auszug aus Flensburg kommen lassen und den Beilegen. Jede Information die der Staat noch besorgen muss interessiert ihn nicht. Hingegen wenn Du den Auszug schon mit beilegst, hat er schon alles und lesen muss er es noch selber also tut er es auch. Aber wenn er erst Auskunt einholen muss, dann kackt ihn das schon an bevor er den Hörer abhebt. Je mehr Infos Du freiwillig hinzu gibst und dabei keine Beanstandungen oder Auffälligkeiten zu finden sind, desto grösser werden die Chancen.

 

Übrigens bist Du quasi fast an meiner Türe vorbei gefahren. Ca. 1km von mir ist die Autobahn.

Ich weiss ehrlich gesagt nicht ob es dort noch ein Restaurant hat aber im Schwimmbad hat es schöne Bünderinnnen! ^^ :D

Die Bünder sind halt fast schon ein wenig ein anderes Volk als die anderen Ostschweizer, daher sind Sie bei den Zürchern nicht besonders beliebt. Aber jeder Mensch ist anders/verschieden.

 

 

 

 

am 9. Juli 2009 um 21:47

Also bis jetzt haben wir genau einmal ein Problem in der Schweitz bekommen. Das war weil unser Lkw 400kg zu schwer war und fast 8 Tonnen wog.. dann mussten wir halt auf einen andern Lkw umladen war aber auch unsere Schuld von daher... alles okay..

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