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Im Keller eingebrochen - Winterräder weg

Hi Leute,
nachdem ich hier im Forum Versicherung immer interessiert mitlese, muss ich jetzt leider auch eine Frage stellen. Bei mir im Keller wurde heute eingebrochen. Meine Winterräder und 2x5L Kanister Motoröl sind weg. Tür kaputt etc.
Ich habe eine Hausratversicherung. Was zahlt diese? Für das Öl habe ich noch eine Rechnung. Also wird das erstattet? Sind aber auch nur 50€.
Viel mehr interessiert mich, was mit den Rädern ist. Es sind 4x original Audi A3 8L Ambition Felgen mit Winterreifen 6mm Profil. Diese habe ich zusammen mit dem Auto gekauft , deswegen gibt es leider keine Rechnung. Was kann ich machen, wenn überhaupt?
Kleine Anmerkung: Anfang diesen Jahres hatte ich einen Unfall. Deswegen habe ich noch ein Gutachten, in dem Bilder der Winterräder und die genaue Bezeichnung der Reifen sowie Profiltiefe steht. Hilft mir das irgendwie weiter?

Ich bin sicher Ihr könnt mir kompetent helfen.
Grüße

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13 Antworten

Das sollte ein Fall für die Hausratversicherung sein.
Beim Öl sehe ich kein Problem.
Bei den Felgen und Reifen wirst du den Zeitwert ersetzt bekommen.Wie der bei Kompletträdern ermittelt wird weiß ich nicht.
Nur auf eine Frage solltest du ne Antwort haben.
Warum sind die Winterräder ( wir haben die erste Dezemberwoche um ) im Keller und nicht am Auto????

}Nur auf eine Frage solltest du ne Antwort haben.

Warum sind die Winterräder ( wir haben die erste Dezemberwoche um ) im Keller und nicht am Auto????{

Ich vermute mal, weil die Sommerräder noch am Auto sind.

Ich bin beim DPD beschäftigt und ich kann euch sagen, viele Leute bestellen ihre Winterreifen erst jetzt beim Händler. Man kann sagen, dass jeder Lieferfahrer mindestens einen Satz im Sprinter zum Ausliefern hat. Letzte Woche erst gesehen, mal sehen wies diese Woche ist. Sogar Lkw Reifen waren dabei.

Hi,
ja nachdem, wie Deine KFZ-Bedingungen gestaltet sind, übernimmt die Räder auch die Teilkasko.
Einige Anbieter bezahlen auch im Keller eingelagerte Räder.

Den Nachweis, dass die Räder tatsächlich da waren, musst Du aber führen können.
Wenn Du sie mit dem Wagen gekauft hast, sollten Sie zumindest im Kaufvertrag autauchen, sonst wird es schwer...

Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Nur auf eine Frage solltest du ne Antwort haben.
Warum sind die Winterräder ( wir haben die erste Dezemberwoche um ) im Keller und nicht am Auto????

Weil wir in Berlin erst seit Anfang letzter Woche Temperaturen unter 10°C haben. Sommerreifen sind natürlich noch am Auto und ich bin auch froh, dass es so ist. Die Sommerfelgen und Reifen sind nämlich 1 Jahr jung und um einiges mehr Wert als die Winterschlappen.
Wird denn erstattet obwohl keine Rechnung vorhanden ist? Mir ist klar, dass ich nur den Zeitwert kriege. Und nach meiner Einschätzung ist dieser Zeitwert auch echt gering. Es sind zwar orignal Audi Alufelgen, aber eben auch 10 Jahre alt und die Reifen auch ca. 5 Jahre, aber noch gute 6mm weil echt wenig benutzt. Die Frage ist, gibts überhaupt was ohne Rechnung?!

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hi,
ja nachdem, wie Deine KFZ-Bedingungen gestaltet sind, übernimmt die Räder auch die Teilkasko.
Einige Anbieter bezahlen auch im Keller eingelagerte Räder.
Den Nachweis, dass die Räder tatsächlich da waren, musst Du aber führen können.
Wenn Du sie mit dem Wagen gekauft hast, sollten Sie zumindest im Kaufvertrag autauchen, sonst wird es schwer...
Gruß
Hafi

Hab leider nur Haftplicht, aber eben auch ne Hausratversicherung extra für solche Fälle. Wie kann ich beweisen, dass die Reifen da waren? Ok ich hatte sie liegend auf Zeitung und auf der Zeitung ist bestimmt Abrieb oder so. Die Kripo kommt erst morgen, heute hatten sie keine Zeit. Soll ich die netten Beamten darauf hinweisen, dass die da irgendwie Spuren sichern sollen, dass da mal Reifen lagen?

Im Kaufvertrag steht leider nur "8-Fach-Bereifung", aber wie gesagt existiert ein Gutachten von Januar 2009, wo genau diese Winterfelgen drauf sind inklusive genauer Bezeichnung der Bereifung und der Profiltiefe.

Ich sehe da gar kein Problem. Bei jedem Diebstahl kann man ja nicht beweisen, welche Teile genau verschwunden sind. Man kann es nur behaupten (und ist dabei der Wahrheit verpflichtet!:o) und muss ggf. nachweisen, dass man die Teile besaß und was sie mal gekostet haben, sofern dieser Nachweis zu führen ist.
Der TE hat aber die Räder sowohl im Kaufvertrag als auch in einem Gutachten aufgeführt - damit dürfte der Besitznachweis erbracht worden sein.
Oder erstatten Verischerungen nur die Dinge, bei denen die Entwendung per Videoüberwachung nachgewiesen werden kann? :rolleyes:

Also so wie ich das kenne, ist KFZ-Zubehör beim Diebstahl generell nicht über die Hausratversicherung versichert sondern über die Teilkasko. Wenn man keine Teilkasko hat, hat man Pech. Es ist auch nur der komplementäre Reifensatz versichert, also der Winterreifensatz wenn man Sommerreifen montiert hat und umgekehrt.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25


Also so wie ich das kenne, ist KFZ-Zubehör beim Diebstahl generell nicht über die Hausratversicherung versichert sondern über die Teilkasko. Wenn man keine Teilkasko hat, hat man Pech. Es ist auch nur der komplementäre Reifensatz versichert, also der Winterreifensatz wenn man Sommerreifen montiert hat und umgekehrt.

Ich habe gerade in den Vertragsbedingungen geschaut. Du könntest Recht haben, aber es ist auch nicht genau formuliert. Da steht:

Zitat:

Zum Hausrat gehören alle Sachen (ausgenommen Handelsware), die sich in Ihrer Wohnung befinden, auch wenn sie Ihnen nicht gehören, wie zum Beispiel:
- Wohnungseinrichtung
- Textilien
- Elektrogeräte
- Arbeitsgeräte
[...]


Von Kfz-Zubehör steht da leider nichts. Also wäre im Prinzip nichtmal das Motoröl erstattbar. Aber es kann mir doch keiner verbieten Autozubehör in der Wohnung zu lagern?
Weiß da jemand genauer wie das in einem solchen Fall gehandhabt wird?

P.S. Fahrräder sind ja auch in der Hausratversicherung inbegriffen. Ein Fahrrad befindet sich ja normalerweise auch nicht in der Wohnung.

Edit:
Hab jetzt den entscheidenen Absatz weiter unten gefunden. Kfz aller Art und Zubehör sind ausdrücklich nicht versichert. Verdammte Sch...! War ja klar, das was es betrifft ist nicht versichert.
Ich danke Euch jedenfalls für die Hilfe!

Zitat:

Hab jetzt den entscheidenen Absatz weiter unten gefunden. Kfz aller Art und Zubehör sind ausdrücklich nicht versichert.

Oha. Ich könnte wetten, das steht so in den Bedingungen fast jeder HausratV und also auch meiner.

Da ich meine jeweils nicht am Fahrzeug befindlichen Räder wie der TE im Keller lagere, frage ich mich gerade, wie ich mich gegen Schäden absichern kann. Teilkasko habe (und will) ich nicht. Muß doch mal den Versicherungsmenschen fragen, ob es eine Im-Haus-gelagertes-KFZ-Zubehör-Versicherung gibt ...

Wenn du meinst, eine Kasko sei überflüssig, dann wohl wegen deiner persönlichen Risikoabschätzung. Ist das Risiko, dass man die Autosachen aus dem Keller klaut, nicht erheblich geringer??? :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


Muß doch mal den Versicherungsmenschen fragen, ob es eine Im-Haus-gelagertes-KFZ-Zubehör-Versicherung gibt ...

mach mal und berichte

als ich bei 2 Versicherern nachfragte rollten die nur die Augen bei der Frage danach wie ich mein dauerhaft stillgelegtes Motorrad im Haus abgesichert bekommen könnte, da es als Oldtimer nicht mehr zum Fahren genutzt werde sondern nur noch ein "Möbelstück" oder "Kunstgegenstand" sei

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