Im Dunkeln leuchtendes Auto- legal in D?

Hey,
Beim rumsurfen habe ich etwas interessantes entdeckt!
Eine Folierung die im dunkeln leutet!
Aus reinem Interesse!😉
Darf ich sowas in Deutschland fahren?
Es ist ja keine Beleuchtung!
Und dieses gelb bei Licht sieht ja auch nicht zu pekig aus...

http://www.youtube.com/watch?v=_fjaWtduAV0&feature=related

Laut meinen ... Holländisch-Kentnissen, soll so eine Folierung um die 1300€ kosten-also nicht unbezahlbar
http://www.carwrapstudio.nl/prijzen

Also darf man mit sowas fahren?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


und wo liegt das problem? 😕
Beim bürokratischen Wasserkopf, der's grundlos verbietet.

Wer mit ner Leuchtfolie schon überfordert ist, was macht der dann erst, wenn ihm nachts ein Auto mit... Achtung... gut festhalten... jetzt hört ihr gleich was schreckliches, undenkbares... eingeschaltetem Abblendlicht(!!!) entgegen kommt?

Wie kommst du auf überfordern? Aber muss man grundlos (selbst wenn einige hundert ihr Fahrzeug so "verschönern" wollten) den Sehnerv mehr belasten? In dem Fall sehe ich den Wasserkopf eher bei dir.

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*facepalm*

Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Und ich kenn Autos, die haben zwei von der Sorte...

Ich hab fünf.

Fünf Scheinwerfer, nicht schlecht.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Wo ist dein Problem?
Beim bürokratischen Wasserkopf, der's grundlos verbietet.

Wie kommst du darauf, daß die Folien grundlos verboten sind? 😕

Der Grund, daß sie verboten sind, liegt in der Tatsache, daß diese Folien keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO haben.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wie kommst du darauf, daß die Folien grundlos verboten sind? 😕

Der Grund, daß sie verboten sind, liegt in der Tatsache, daß diese Folien keine Zulassung für den Geltungsbereich der StVZO haben.

Na das ist ja mal ne tolle Begründung. Sie sind verboten, weil sie nicht zugelassen (also verboten) sind... Oh man...

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Sie sind verboten, weil sie nicht zugelassen (also verboten) sind... Oh man...

Wo habe ich das behauptet? 🙄

Sie sind nicht zugelassen, weil sich hier der Hersteller wohl noch nicht einmal die Mühe gemacht hat, ein Zulassungsverfahren in Auftrag zu geben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wo habe ich das behauptet? 🙄

Das habe ich grade einen Post zuvor zitiert.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Das habe ich grade einen Post zuvor zitiert....

...aber vollkommen falsch interpretiert....

Wenn du der Meinung bist das sei so, dann korrigiere doch einfach deine zuvor missverständlich formulierte Aussage.

An der Aussage gibt es nichts zu korrigieren, da sie eindeutig ist.

Außenbeleuchtungen an Kraftfahrzeugen benötigen eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer), wenn die Fahrzeuge, welche damit ausgerüstet sind, im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden sollen. Liegt diese Zulassung nicht vor, dürften diese Teile nicht montiert werden, bzw. wenn sie montiert werden, dann dürfen die damit ausgerüsteten Fahrzeuge nicht im Geltungsbereich der StVZO bewegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


An der Aussage gibt es nichts zu korrigieren, da sie eindeutig ist.

Dann habe ich richtig interpretiert und es bleibt dabei. Verboten weil's verboten ist. So eine dämliche Begründung.

Wenn es immer noch Verständnisprobleme geben sollte:

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen

Nein, von Anfang an keinerlei Verständnisproblem.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn es immer noch Verständnisprobleme geben sollte:

http://de.wikipedia.org/wiki/E-Pr%C3%BCfzeichen

Ja Drahkke es wird hier immer schlimmer, die User die den letzten Schuß nicht gehört haben, werden immer mehr. 😁  

MfG aus Bremen

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