Im absoluten Halteverbot geparkt mit verkehrsbehinderung?!
Hallo, habe im absoluten Halteverbot geparkt, ist keine schmale Straße und da stehen immer autos. Also wirklich behindert wird da niemand.
Nun habe ich aber eine Verwarnung mit Behinderung erhalten, was 25euro kosten soll.
Lohnt es sich Einspruch einzulegen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Bewusst falsch geparkt und Einspruch einlegen? Darf ich klauen und mich beschweren wenn ich erwischt werde?
21 Antworten
Zitat:
@sc_911 schrieb am 2. Februar 2018 um 17:47:22 Uhr:
Moin, die meisten hier sind wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden heute morgen? 😁Immerhin ein paar haben verstanden (vielleicht hätte ich es deutlicher beschreiben müssen, wenn ja sorry dafür), dass ich mit dem Knöllchen für das absolute Halteverbot einverstanden bin, es geht nur um den Zusatz der Behinderung, der meiner Ansicht nach, nicht gegeben war.
Weder ist dort eine Ein / Ausfahrt, noch abgesenkter Bordstein oder sonstiges...
Aber nungut, werde die 25Euro zahlen und mich nicht mehr damit beschäftigen.
Gruß und schönen Abend noch
Wie war die verbliebene Restfahrbahnbreite ? Müssen MINDESTENS 3,05 Meter sein.
Zitat:
@sc_911 schrieb am 2. Februar 2018 um 16:42:52 Uhr:
Hallo, habe im absoluten Halteverbot geparkt, ist keine schmale Straße und da stehen immer autos. Also wirklich behindert wird da niemand.
Für eine Beurteilung der Sachlage reichen diese Angaben
nichtaus.
Wie kommst du zu der Einschätzung das da niemand wirklich behindert wird?
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 3. Februar 2018 um 11:59:17 Uhr:
Zitat:
@sc_911 schrieb am 2. Februar 2018 um 17:47:22 Uhr:
Moin, die meisten hier sind wohl mit dem falschen Fuß aufgestanden heute morgen? 😁Immerhin ein paar haben verstanden (vielleicht hätte ich es deutlicher beschreiben müssen, wenn ja sorry dafür), dass ich mit dem Knöllchen für das absolute Halteverbot einverstanden bin, es geht nur um den Zusatz der Behinderung, der meiner Ansicht nach, nicht gegeben war.
Weder ist dort eine Ein / Ausfahrt, noch abgesenkter Bordstein oder sonstiges...
Aber nungut, werde die 25Euro zahlen und mich nicht mehr damit beschäftigen.
Gruß und schönen Abend noch
Wie war die verbliebene Restfahrbahnbreite ? Müssen MINDESTENS 3,05 Meter sein.
Wenn ich mich rechte erinnere gilt diese "weniger als 3 Meter"Regelung nur bei der Fahrstreifenbegrenzung ( Z. 295 )
141413 Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifen- 0 15,00
begrenzung (Zeichen 295/296 *)) ein Abstand von weniger als
3 Metern verblieb, und behinderten +) dadurch Andere.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
54.1 BKat; § 19 OWiG
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. Februar 2018 um 13:46:44 Uhr:
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 3. Februar 2018 um 11:59:17 Uhr:
Wie war die verbliebene Restfahrbahnbreite ? Müssen MINDESTENS 3,05 Meter sein.
Wenn ich mich rechte erinnere gilt diese "weniger als 3 Meter"Regelung nur bei der Fahrstreifenbegrenzung ( Z. 295 )
141413 Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifen- 0 15,00
begrenzung (Zeichen 295/296 *)) ein Abstand von weniger als
3 Metern verblieb, und behinderten +) dadurch Andere.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG;
54.1 BKat; § 19 OWiG
Nö, gilt generell.
§12 StVO...
(1) Das Halten ist unzulässig
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,....
Die 3,05 kommen aus bisherigen rechtskräftigen Urteilen. 2,55 Meter max. zulässige Fahrzeugbreite + 0,5 Meter Sicherheitsabstand.
Bezieht sich auf die Fahrbahn, d.h. Gehwege oder auch befahrbare Seitenstreifen zählen da nicht.
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Und was ist mit Fahrradspuren auf der Fahrbahn? Zählt das auch als Fahrbahnbreite?
Zitat:
@13inch schrieb am 4. Februar 2018 um 11:20:12 Uhr:
@neuerbesitzerUnd was ist mit Fahrradspuren auf der Fahrbahn? Zählt das auch als Fahrbahnbreite?
Mit durchgezogener Linie gehört der Radfahrstreifen nicht zur Fahrbahn und darf normalerweise mit dem Auto auch nicht befahren werden
Logisch. Jede andere Regelung diesbezüglich ergäbe auch keinen Sinn.