1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. 190er
  7. Identqualität!?

Identqualität!?

Mercedes W201 190er

Da ich leider bei google nicht wirklich was verstehe, erhoffe ich mir hier Hilfe. ich bin derzeit auf der Suche nahc Bremscheiben und Belägen für die VA, da meine sehr weit unten sind. Nun habe ich mir vor ein paar monaten erst bei MB die scheiben und beläge für die HA geholt, da mir allerdings die guten 110-120 Euro sehr teuer sind, wollte ich mir diesesmal eventuell billigere holen, da ich auf anderen seiten stets gelesen habe, das die Scheiben aus dem Zubehörshop qualitativ nciht minder gut sind als die von Mercedes, eher sogar gleich gut.
Jedoch stoße ich ständig auf Begriffe wie Identqualität oder Erstausrüsterqualität.
Worin genau liegen die Unterscheide?
Was genau besagen diese mir fremden Begriffe?
Was ist besser, schlechter oder ist alles gleichgut?

da jedes Auto bremsen muss, will ich auch etwas gutes verbauen. An den bremsen will ich also nix sparen, wenn jedoch das beste nunmal so viel wie MB kostet, werde ich sie von da beziehen.

mit freundlichem gruß Ben 🙂

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ben1338


Jedoch stoße ich ständig auf Begriffe wie Identqualität oder Erstausrüsterqualität.
Worin genau liegen die Unterscheide?
Was genau besagen diese mir fremden Begriffe?
Was ist besser, schlechter oder ist alles gleichgut?

Das mal einer diese Begriffe hinterfragt und nicht einfach nachplappert ist gleichermaßen intelligent wie selten und verdient deshalb schon ein "Danke".

Die Begriffe "Identqualität" "und "Erstausrüsterqualität" sind trotz Versuche der EU diese zu standardisieren schwammig und sagen nichts aus. Sie werden derart inflationär verwendet dass man sie am besten ignoriert. Ebenso die oft durcheinandergeworfenen Begriffe OEM, OES etc.

Selbst der billigste Powerpreller aus ebay, der seine China-Bremsscheiben für 29,95 anbietet, versichert dass die Teile in bester Erstausrüsterqualität sind.

Letztens habe ich mich auch über einen Fernsehbeitrag gewundert, indem es u. a. um Bremsteile als "Identteile" ging. Der sparsame Verbraucher würde damit genau dasselbe bekommen wie mit den orig. Bremsscheiben vom Mercedes-Händler.

Wenn man weiß das Mercedes bislang immer noch seine Bremsscheiben selbst herstellt, erkennt man was für ein Scheiss diesbezüglich überall erzählt wird.

FP

15 weitere Antworten
15 Antworten

Mahlzeit !

Apropos Denkfehler - jetzt bist Du irgendwie ganz vom Thema (Ersatzteile) abgeglitten und mit dem Begriff "Rechtegeber" irgendwo im Bereich Marken- und Urheberrecht gelandet.

Der Käufer von Bremsteilen kann die zugesicherten Eigenschaften der Teile vom Verkäufer (Powerpreller) einfordern. Es geht dabei nicht was der Hersteller ChingChong über die Produkte sagt, sondern was der Powerpreller über die von ihm angebotenen ChingChong Produkte sagt.

Bei Gericht wird sich vorab die Frage stellen, war die Angabe "Erstausrüsterqualität" im Zusammenhang als a) zugesicherte Eigenschaft zu sehen oder war es nur b) ein Werbeanpreisung.

Wenn a) stellt sich die Frage der Definition der Angabe "Erstausrüsterqualität", uns das auch wieder in Zusammenhang mit den anderen Produktangaben.

Und dann stellt sich die Frage inwieweit diese Angabe auf das gekaufte Produkt zutrifft oder nicht.

Und das kann kein Gutachter gerichtsfest mit zwei/drei Blicken feststellen. Fraglich ist, ob er es überhaupt feststellen kann, wenn er für Analyse und Versuche z. B. nur ein paar Paare Bremsscheiben zur Verfügung hat. Es muss ja eine grundsätzliche "Minderwertigkeit" bewiesen werden, sonst kann sich der Anbieter mit zufälligen Ausrutschern als bedauerliche Einzelfälle herausreden.

Je nach dem wie das Gericht den Begriff "Erstausrüsterqualität" definiert hat, daraus die vom Gutachter zu prüfenden Fragen formuliert hat bräuchte er auch die entsprechenden Originalteile als Referenz.

Danach liegt es wieder am Gericht, wie es die vom Gutachter festgestellten Unterschiede beurteilt.

Für den Privatmann werden alleine die Kosten so eines Verfahrens viel zu gross sein, ebenfalls für kleinere Wettbewerber, also andere Anbieter die wettbewerbsrechtlich nach UWG z. B. die Anpreisungen "Erstausrüsterqualität" verbieten lassen wollen.

FP

Deine Antwort