Ich darf Gutachten nicht einsehen. Datenschutz?!
Hallo liebe Motor-Talk-Community,
ich bin ganz neu hier und würde mich sehr freuen, wenn ich eure Hilfe in Anspruch nehmen darf und mir jemand weiterhilft.
Ich stehe kurz davor bei einem Autohändler einen gebrauchten Audi A3 (45.000 km Laufleistung) zu kaufen, bzw. den Vertrag an den Händler zurückzusenden (die Kaufsumme des Fahrzeugs beläuft sich auf 16.750 Euro).
Das Auto habe ich umfangreich besichtigt mit meinem Laienwissen geprüft sowie eine Probefahrt gemacht. Alles soweit unauffällig und in Ordnung.
Was mich im Gespräch mit dem Verkäufer jedoch stutzig gemacht hat und nun zweifeln lässt, ist seine Aussage zu einem vorhandenen Gutachten. Er hat das Fahrzeug als Leasingrückläufer angekauft und davor wohl ein Dekra-Gutachten erstellen lassen. Auf meine Frage, ob ich das Gutachten ausgehändigt bekäme oder ansehen dürfte, wurde meine Bitte zurückgewiesen. Er könne mir aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Einblick gewähren. Ich hätte ein Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug und darauf könne ich mich verlassen.
Das ist für mich nun doch ein wenig unverständlich. Ein positives Gutachten ist doch ein gutes Verkaufsargument. Den Name des Vorbesitzers erfahre ich doch durch einen Blick in den Brief, und geprüft wird lediglich das Fahrzeug und keine personenbezogenen Daten!
Wenn im Gutachten keine groben Mängel erwähnt werden, kann er mir das Dokument doch ohne weiteres aushändigen oder zumindest Einblick gewähren, oder sprechen tatsächlich Datenschutz-Gründe dagegen? Kann mir das jemand beantworten? Lieben Dank für eure wertvollen Tipps!
Beste Antwort im Thema
Datenschutzgründe ... 😁 ... Na eher werden da wohl Dinge drinstehen, die er dir nicht sagen will. Einsicht könnte er dir ohne weiteres geben.
22 Antworten
Moin,
Wer sagt, dass es ein Gesetz gibt? Schon Mal was von Vertragsregelungen gehört?
In meinem letzten Gutachten stand drin:
Der Nutzerkreis ist beschränkt auf die angegebenen Nutzerkreise. eine Nutzung zu anderen Zwecken als die im Zweck des Gutachtens benannten Zwecke, insbesondere die Offenlegung gegenüber unbeteiligten Dritten ist untersagt.
Was gibt es daran bitte rumzudiskutieren? Das Gutachten gehört euch nicht und Ende. Wenn ihr es zu sehen bekommt - freut euch und sonst ist das eben so.
Und nochmals - WAS soll in dem Teil stehen, was ihr nicht auf andere Weise eh benannt bekommen müsst oder was man eh sieht? Welchem ZWECK (!!!) soll das ganze dienen?
Ihr habt kein Recht das Gutachten zu sehen - also friss oder stirb. Nur abzuleiten, dass da weiß Gott was drin stünde, was verheimlicht werden muss - meine Güte ... Echt viel Fantasie.
LG Kester
Beim Leasingrückläufer wird eine Zustandsbewertung auch zu Verkaufszwecken des LG vorgenommen. Der Käufer (Händler) hat das Gutachten offenbar bekommen. Dass Käufer es nicht bekommen sollen und Kaufinteressenten nicht sehen dürften, scheint mir nicht naheliegend.
Bei so einer Rumeierei des Verkäufers wird ein vorsichtiger Kaufinteressent kein Vertrauen aufbauen können und vom Kauf eher Abstand nehmen. Das kann auch nicht im Interesse des Verkäufers liegen. Ein Einsichtsrecht ins Gutachten gibt es selbstredend nicht und hat auch keiner behauptet.
Wie dämlich muss ein Verkäufer sein ein Gutachten zu erwähnen um dann zu sagen zeigen geht nicht. Entweder wollte er mit dem Gutachten prallen, dann zeigt man es oder der Verkäufer hätte nicht davon sprechen sollen.
Mit der Angabe es gibt es ein Gutachten hat er natürlich das Interesse des Käufers geweckt und der will es sehen. Ich anstelle des TE würde es dann auch einsehen wollen und wenn es verneint wird das Autohaus ohne Kaufvertrag verlassen.
hi
wie wir den Tiguan für meine Frau abgeholt haben (war ein Leasing Rückläufer) hat der Verkäufer (VW ) ohne was zu sagen uns den Bericht von der Dekra gezeigt damit konnten wir genau sehen was an dem Wagen war . Es war nix am wagen vermerkt . Und dann sagte er Wenn wir den Wagen kaufen geht er noch mal zur Dekra mit einen Kompletten Check (16 Seiten waren es) da war Wirklich alles Aufgeführt und es waren nur Sachen zum Schmunzeln wie leicht verschmutzte Gummifußmatte und solche Sachen .
Ich fragte den Verkäufer noch warum so ein Aufwand . er sagte nur weil wir und Sie dann genau Wissen das wir nicht ... und nix zu Verbergen haben . so ein Wagen kostet ja auch viel Geld (Ja stimmt schon der hat alles drin was es von VW für den Tiguan gibt)
Und so Muss Kundenservice sein darum haben wir dort schon 2 Wagen geholt.
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Zitat:
@porks schrieb am 27. Januar 2020 um 16:50:28 Uhr:
Ich fragte den Verkäufer noch warum so ein Aufwand . er sagte nur weil wir und Sie dann genau Wissen das wir nicht ... und nix zu Verbergen haben . so ein Wagen kostet ja auch viel Geld (Ja stimmt schon der hat alles drin was es von VW für den Tiguan gibt)
das sagt er. Was er meint ist: all das, was wir geprüft haben und Ihnen sagen fällt nicht mehr unter die Gewährleistung, daher schützen wir uns mit so einem Gutachten primär selbst.
Hi zusammen,
jetzt hat es mir keine Ruhe gelassen: Ich habe heute selbst ein Gutachten (DEKRA Siegel) für das Fahrzeug erstellen lassen. Dieses gehört nun mir ganz alleine und ich kann damit machen was ich möchte ;-)
Und was soll ich sagen - es steht nichts Schlimmes drinnen: ein paar Kleinigkeiten, die der Verkäufer vor Kauf noch beheben wird (z.B. HU abgelaufen, Kühlflüssigkeit mehr als Maximum und Reifendruckkontrollsystem Fehlfunktion).
Für mich ein gutes Zeichen, dass mich der Händler in meinem Wunsch nach einem Gutachten bekräftigt und unterstützt hat.
Grundsätzlich ist so ein Gutachten auch für einen Händler gut. Sollte während der ersten 6 Monate (also bis zur Beweislastumkehr) ein Mangel auftreten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war, außer der Händler kann beweisen, dass das nicht so war. Meist kann der Händler das natürlich nicht. Mit einem Gutachten vor Verkauf, kann er das dann (natürlich nicht bei allen Mägeln) schon. Angenommen, dem Käufer fällt auf, dass das Getriebe ist nach 4 Monaten eine Undichtigkeit hat. Dies hat normalerweise die Folge, dass der Händler in der Gewährleistung steckt und nachbessern muss, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Kann er das aber mit einen Gutachten (zB Dekra mit den ganzen Checkpunkten im Gutachten) widerlegen, dass dem nicht so war, schaut der Käufer in die Röhre, selbst innerhalb der ersten 6 Monate.
Die Sachmängelhaftung in Deutschland ist leider nur bis 6 Monate nach Kauf wertvoll. Also bis zum Zeitpunkt der Beweislastumkehr.
Moin,
Naja - der Gesetzgeber geht im Falle das ein Mangel beim Verkauf noch nicht sichtbar war, aber davon aus, dass er bereits angelegt war. So einfach ist das nun auch nicht.
LG Kester