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Ich darf Gutachten nicht einsehen. Datenschutz?!

Themenstarteram 25. Januar 2020 um 21:36

Hallo liebe Motor-Talk-Community,

ich bin ganz neu hier und würde mich sehr freuen, wenn ich eure Hilfe in Anspruch nehmen darf und mir jemand weiterhilft.

Ich stehe kurz davor bei einem Autohändler einen gebrauchten Audi A3 (45.000 km Laufleistung) zu kaufen, bzw. den Vertrag an den Händler zurückzusenden (die Kaufsumme des Fahrzeugs beläuft sich auf 16.750 Euro).

Das Auto habe ich umfangreich besichtigt mit meinem Laienwissen geprüft sowie eine Probefahrt gemacht. Alles soweit unauffällig und in Ordnung.

Was mich im Gespräch mit dem Verkäufer jedoch stutzig gemacht hat und nun zweifeln lässt, ist seine Aussage zu einem vorhandenen Gutachten. Er hat das Fahrzeug als Leasingrückläufer angekauft und davor wohl ein Dekra-Gutachten erstellen lassen. Auf meine Frage, ob ich das Gutachten ausgehändigt bekäme oder ansehen dürfte, wurde meine Bitte zurückgewiesen. Er könne mir aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Einblick gewähren. Ich hätte ein Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug und darauf könne ich mich verlassen.

Das ist für mich nun doch ein wenig unverständlich. Ein positives Gutachten ist doch ein gutes Verkaufsargument. Den Name des Vorbesitzers erfahre ich doch durch einen Blick in den Brief, und geprüft wird lediglich das Fahrzeug und keine personenbezogenen Daten!

Wenn im Gutachten keine groben Mängel erwähnt werden, kann er mir das Dokument doch ohne weiteres aushändigen oder zumindest Einblick gewähren, oder sprechen tatsächlich Datenschutz-Gründe dagegen? Kann mir das jemand beantworten? Lieben Dank für eure wertvollen Tipps!

Beste Antwort im Thema

Datenschutzgründe ... :D ... Na eher werden da wohl Dinge drinstehen, die er dir nicht sagen will. Einsicht könnte er dir ohne weiteres geben.

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Datenschutzgründe ... :D ... Na eher werden da wohl Dinge drinstehen, die er dir nicht sagen will. Einsicht könnte er dir ohne weiteres geben.

Hi

ist doch Einfach .

Wenn du Geil auf den Wagen bist kaufe ihn.

Wenn du Zweifel hast sagen dem Händler wenn ich dieses Gutachten nicht einsehen kann (er könnte ja den Namen abdecken) dann gehe ich wieder ohne Wagen.

Es gibt doch nur die 2 Wege.

Bei unseren Leasingwagen von der Firma steht immer auf den Ersten Blatt die Daten wer ihn gefahren hat usw und dann kommt das Gutachten auf den anderen Seiten also könnte er die erste Seite abdecken und dir eine Kopie zur Ansicht vorlegen .Aber warum wohl macht er es nicht !!!!

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 9:24

Hallo,

vielen Dank @berlin-paul, vielen Dank @porks für eure Einschätzung!

So wie ich euch verstehe, ist es also ohne weiteres gängig, ein vorhandenes Gutachten vorzulegen?!

Dann steht für mich fest, dass ich das Fahrzeug nicht kaufen werde, wenn ich das Gutachten nicht mindestens einsehen darf, persönliche Daten kann der Verkäufer ja gerne im Vorfeld schwärzen...

Moin,

Das haben wir schon Mal diskutiert. Fakt ist - das Gutachten gehört demjenigen, der es beauftragt hat. In der Regel der Leasinggesellschaft UND dem Vorbesitzer. Dementsprechend DARF dir der VK das nicht aushändigen. Wäre er nicht beteiligt - wüsste er davon auch nichts. Sprich: Datenschutz ist Blödfug,es hat etwas EIGENTUM zu tun.

Wenn du ein Gutachten haben willst - dann beauftrage eines, dann bekommst du das auch.

LG Kester

Zitat:

@Plastikbus schrieb am 26. Januar 2020 um 10:24:41 Uhr:

Hallo,

vielen Dank @berlin-paul, vielen Dank @porks für eure Einschätzung!

So wie ich euch verstehe, ist es also ohne weiteres gängig, ein vorhandenes Gutachten vorzulegen?!

Dann steht für mich fest, dass ich das Fahrzeug nicht kaufen werde, wenn ich das Gutachten nicht mindestens einsehen darf, persönliche Daten kann der Verkäufer ja gerne im Vorfeld schwärzen...

Ganz einfach, Du hast es ja schon selbst beantwortet.

ist das Gutachten OK, hat er nix zu verbergen und es wäre ein tolles Verkaufsagument von ihm.

Zeigt er es nicht, mußt Du davon ausgehen das etwas faul ist, wenn etwas faul ist dann wird das Auto nicht gekauft. A3 giebt es wie Sand am mehr. Und wenn der Preis sooo unglaublich ist um wahr zu sein, dann ist er auch unglaublich.

Du hast also 2 Möglichkeitn

1. Du schaust Dir das Gutachten an und wenns OK ist kaufst Du das Auto

2. Du schauest es Dir nicht an, dann kasfst Du das Auto nicht.

Und im Übrigen: Wessen daten sollen den hier geschützt werden? Es darf sich ja nur um personenbezogene daten handeln und die können geschwärzt werden bzw. stehen in den papieren eh drin.

Alles andere ist nicht schützenswert (jedenfalls nicht vor dem Gesetz)

Hi

genau zwar gehört das Gutachten dem Auftraggeber, aber hier liegt es ja dem Händler vor und er hat es ja auch dem Käufer gesagt . Also müsste ja der Verkäufer im Besitz des Gutachten sein und somit darf er das daraus Daten weitergeben (Im Rahmen des Datenschutzes)

Warum macht er es nicht müsste doch wohl jedem Klar sein .Er will das der Käufer nicht alle Infos zu dem Wagen bekommt .

Dem würde ich sagen ja dann wird das wohl nix mit einer Geschäftsbeziehung mit Ihrer Firma und mir und auch Zukünftig nicht.

am 26. Januar 2020 um 16:59

Zitat:

@porks schrieb am 26. Januar 2020 um 17:55:49 Uhr:

 

Warum macht er es nicht müsste doch wohl jedem Klar sein .Er will das der Käufer nicht alle Infos zu dem Wagen bekommt .

Richtig, denn in dem Gutachten wird der Zustand des Wagens bei der Leasingrückgabe aufgenommen worden sein. Also vor der Aufbereitung und eventuellen Retusche von kleinen Lackbeschädigungen usw.

Themenstarteram 26. Januar 2020 um 19:01

Vielen Dank euch allen für die so hilfreichen Antworten!!

@Rotherbach - der Verkäufer sagte mir, dass er selbst das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Also wird es doch nach allgemeiner Auffassung nach auch ihm gehören, oder nicht?

Unabhängig davon will ich das Gutachten ja auch gar nicht ausgehändigt bekommen, sondern lediglich einsehen.

Natürlich stimme ich dir vollkommen zu, wenn du sagst, dass ich auch selbst ein Gutachten beauftragen kann, was ich bei der Kaufsumme auch sicherlich nicht scheue... aber auch diese Investition gehe ich nur ein, wenn ich ein gutes Gefühl habe, dass das Auto vermutlich Ordnung ist und sich der Aufwand lohnt.

Und wie StephanRE schon richtig erwähnt hat - A3 gibt’s wie Sand am Meer, da muss es nicht zwingend dieser eine sein...

Moin,

Der Händler ist dabei ein sogenannter Erfüllungsgehilfe und selbst wenn er dies aus welchem Grund auch nicht sein sollte - dann gehören 50% des Gutachtens dem Vorbesitzer. Ergo - ist das Gutachten NICHT verwendungsfrei.

Du willst es einsehen - sorry, aber das ist bereits VERWENDEN und dazu musst du das dürfen. Darfst du aber eben nicht.

Übrigens können da auch durchaus schützenswerte Daten drinstehen, die dem Unternehmerischen Schutz unterliegen - das Gutachten wird sicherlich bei der Kalkulation berücksichtigt worden sein.

Und jetzt kommen wir in den Bereich der Paranoia - weil ich nicht darf, muss irgendwas schreckliches da drin stehen??? Das dir der VK nicht eh sagen müsste, wenn er dies weiß? Ein Unfallschaden? Muss er dir sagen. Sonst was? Alles was das schreckliches drinstehen könnte muss er dir ganznohne Gutachten mitteilen. In diesem Gutachten steht drin - wieviel Steinschläge vorhanden sind, ob die Reifen abgefahren waren usw.pp. Krams den du selbst sehen kannst. Das einzige was bei dir Grad im Kopf abläuft ist - das gibt es, das will ich sehen. Wie würde dein Gedankengang denn aussehen, wenn es das Gutachten nicht gäbe oder der VK nix davon erwähnt hätte?

Prüf das Auto so, wie jedes andere auch, Stelle die richtigen Fragen, schau in die richtigen Ecken und dann entscheide.

LG Kester

Einsicht in das Gutachten kann und darf der Verkäufer jedem geben. Personenbezogene Daten sind dabei ggf. zu schwärzen. Eine Weitergabe von Verfielfältigungsstücken wäre nicht statthaft, wenn dieses nicht mit dem Gutachtenersteller vereinbart sein sollte.

Moin,

Nein. Darf er nicht. Dazu müssten alle Beteiligten zustimmen. Und offenbar will ja schon der Verkäufer nicht und weshalb sollte der ehemalige Halter noch wollen und in der Regel sagt auch die Leasinggesellschaft Nein dazu. Klar kann man machen - aber stets und um jeden Preis?! Um hinterher den Händlervertrag zu verlieren? Um ne Konventionalstrafe zahlen zu müssen?!

Ich frag mich immer noch, was man da drin gedenkt zu finden ... das einen irgendwas sagen soll, was man nicht entweder erfragen kann oder selbst sehen kann. Da geht es nur um ... Oh da gibt es was ... Ich will ... Bestimmt steht da was drin, was der mir verheimlichen will, was ich aber unbedingt wissen muss. Sorry - aber das ist doch echt zu billig. Der einzige Grund hier zu zweifeln ist - das es das gibt. Reine Paranoia. Und ich will aber.

LG Kester

Welches gesetzliche Verbot schwebt Dir da vor?

warum erwähnt der verkäufer das Gutachten wenn er es eh nicht zeigen darf bzw. will? das ist Blödsinn.

 

Hätte er mal nix davon gesagt dann wäre alles gut gewesen. Der verkäufer hat den stein ins rollen gebracht, dann soll er auch sehen wie er ihn wieder zum stehen bekommt.

 

Und wie der Vorredner schon gesagt hat: Welches Gesetz sollte da was gegen haben? Wenn ich als ursprünglicher Besitzer das Fahrzeug zurück gebe bzw. dem Händler verkaufe verliere ich auch sämtliche Rechte an dem Fahrzeug. inkl. irgendwelcher Gutachten. Nur die Personenbezogenen Daten müssen natürlich unkenntlich gemacht werden.

Üblicherweise werden die Gutachten zur Leasingrückgabe erstellt. Sie enthalten keine personenbezogenen Daten, denn KM-Stand und Zahl der Vorbesitzer kann man ja am Auto einsehen, Schäden sind eh meldepflichtig. Damit gibt es kein Datenschutzargument, das Gutachten nicht zu zeigen. Und der Händler, der das Auto mit und auf Basis des Gutachtens kauft, hat ein Nutzungsrecht an diesem Gutachten. Warum sollte diese Nutzung nicht einschließen, dass man es einem potentiellen Käufer zeigt?

Die Gründe sind also vorgeschoben. Ich weiß, dass Händler die Gutachten aus Prinzip nicht gerne zeigen, aber sachlcihe Gründe dafür gibt es eigentlich nicht, wenn man nichts am Auto zu verbergen hat (Vorschäden oder so).

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