Hydraulische Auflaufbremse: Zulassungsfähig?
Moin
wir überlegen aus den USA Wohntrailer zu kaufen. Die meisten haben ja diese unsägliche E-Bremse drauf, die man zwar umbauen kann was aber eher schwer ist.
Wir reden nicht von Trailer mit Sattelkupplung sondern von Wohntrailer mit Deichsel. BEi der letzten Tour hatten wir einen Autotrailer mit hydraulischer Auflaufbremse. Ich habe mich da mal schlau gemacht, die haben die Trommeln für den Trailer mit passendem Zugmaul sowie mit integrierter Handbremse. Nu ist das Zugmaul ungeheuer klobig....gibt es das nicht in D auch etwas kleiner? Und weiß jemand wie es da ist mit der Zulassung?
43 Antworten
Nein darfst du nicht. Der Kugelkopf darf 1mm abnutzen aber nicht größer werden. Das Zugmaul könnte zwar bei einem entsprechenden Verschleiß passen aber legal ist es dadurch nicht
Wenn Du einen zugelassenen Kugelkopf bekommst (es gibt welche), musst Du diese im Einschub verschrauben (habe ich schon erwähnt) damit die AHK eingetragen wird. Zudem sind hierzulande maximal 3.5 to. Anhängelast an Kugelkopfkupplungen zulässig. Bei der Stützlast bin ich mir nicht sicher, aber mehr als 125 kg habe ich noch an keinem Fahrzeug mit Kugelkopfkupplung gesehen.
Ja Du bist beratungsresistent, weshalb ich Dich wieder an die KFZ-Prüfstelle Deines Vertrauens verweise. Ich bin sicher die Prüfingenieure werden meine Aussagen bestätigen.
Stützlast max 4% der max AH Last. also 3.5ooKG wären 140 Kilo glaube ich.
Also alles grün
Aber...es gibt keinen gesetzlichen Wert was den Kugelkopf angeht....es gibt einen ISO Wert aber die ISO hat keine gesetzgeberische Wirkung, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Ein tatsächliches GEsetzt (!) habe ich nicht finden können...somit wäre also der Punkt US Kupplung auf D Kugel wäre also nach meinem bisherigen Wissen nicht verboten. was den technischen PArt angeht....
Ob ich dafür eine Einzelabnahme bekomme im Rahmen eines Bremsentest beim TÜV ist ja wieder was anderes...
Moin Moin !
Zitat:
Aber...es gibt keinen gesetzlichen Wert was den Kugelkopf angeht....es gibt einen ISO Wert aber die ISO hat keine gesetzgeberische Wirkung, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Ein tatsächliches GEsetzt (!) habe ich nicht finden können.
dann empfehle ich doch mal , dir die StVZO durchzulesen ! da steht doch tatsächlich eine Menge wissenswertes drin , du brauchst auch gar nicht viel lesen , du kannst gleich mit dem § 22a anfangen ( und aufhören 😁 )
Mfg Volker
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Ist mir bekannt...und wo genau steht da jetzt etwas über den Kugelkopfdurchmesser?
Ich weise mal darauf hin daß an meinem F150 Pickup dutzende Teile verbaut sind die keine Einzel- oder Gruppenprüfung haben sondern als "Wird schon klappen" durchgewunken werden, z.B der Anhängebock an sich. Meine Hinterachse....in USA gekaufte Verschleissteile....
In §41 wird auch sehr viel geschrieben jedoch nix über die Kugelkopfgrösse oder Bauartprüfung...lediglich Vorgaben sind benannt die einzuhalten sind
Im §22a steht ja nur drin, dass du eine Bauartgenehmigung brauchst.
Wie du sie bekommst steht in der Fahrzeugteileverordnung, und welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind listen die "Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22 a StVZO" auf (kurz: TA). Konkret die TA 33 für "Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen." Da liest man z.B. "7.1 Kupplungskugeln müssen in Form, Maßen und Anbaubedingungen DIN 74 058 (Ausgabe September 1988) entsprechen. Andere Größen sind zulässig, wenn eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist." Das dürfte deinen Planungen deutlich entgegen stehen.
Aber es gibt ja alternativ noch die Möglichkeit, internationale Vorschriften anzuwenden (natürlich nur solche, die in Deutschland bzw. der EU gültig sind). Das wären auf die Schnelle vermutlich die 94/20/EG und die ECE-R 55.01. Da wird sich aber auch jeweils die 50mm-Angabe finden.
Es ist easy...ich werde mir drüben das Zeug holen (kostet ja nicht die Welt), die Bremsen direkt mit der passenden Trommelanlage umbauen und damit zum TÜV fahren und sehen was die sagen.
Zitat:
@dagehtshin schrieb am 13. April 2023 um 07:09:39 Uhr:
Es ist easy...ich werde mir drüben das Zeug holen (kostet ja nicht die Welt), die Bremsen direkt mit der passenden Trommelanlage umbauen und damit zum TÜV fahren und sehen was die sagen.
Tu das und poste dann bitte was dabei rausgekommen ist.
So ziemlich jeder andere würde sich erst mit dem TÜV (oder anderer Prüforganisation) unterhalten, um Fehler, doppelte Arbeit und unnötige Kosten im Vorfeld zu vermeiden. ;-) Aber mach nur! Ich freue mich auf Deinen Post über das Ergebnis.
Alle haben gesagt "Das geht nicht" bis jemand kam, der das nicht wusste und es einfach gemacht hat.
Viel Erfolg @dagehtshin
Gruß
Andre
Zitat:
@tchibomann schrieb am 13. April 2023 um 09:28:29 Uhr:
Alle haben gesagt "Das geht nicht" bis jemand kam, der das nicht wusste und es einfach gemacht hat.Viel Erfolg @dagehtshin
Gruß
Andre
gehen, im Sinne von Funktionieren, wird es sicherlich, aber ob es eingetragen wird ist ja noch mal eine ganz andere Frage. Zum Thema eintragen gibt es eben genau formulierte Vorschriften die eingehalten werden müssen und da ist ja auch nichts dran zu rütteln.
Aus eigener Erfahrung,
Es wird nicht klappen eine 50,8mm Kugel und
Eine 50mm Kupplung miteinander zu verheiraten.
Der Anhänger fällt bei der ersten Bodenwelle runter von der Kupplung!
MfG
Zitat:
@rosi03677 schrieb am 13. April 2023 um 09:53:37 Uhr:
Aus eigener Erfahrung,
Es wird nicht klappen eine 50,8mm Kugel und
Eine 50mm Kupplung miteinander zu verheiraten.Der Anhänger fällt bei der ersten Bodenwelle runter von der Kupplung!
MfG
Es geht ja um 50.8mm Kupplung auf 50mm Kugel...
Und da ich mal nen US Trailer für einen Kollegen gezogen habe mit meinem PU weiß ich das das nix ausmacht vom GEfühl her
Zitat:
gehen, im Sinne von Funktionieren, wird es sicherlich, aber ob es eingetragen wird ist ja noch mal eine ganz andere Frage. Zum Thema eintragen gibt es eben genau formulierte Vorschriften die eingehalten werden müssen und da ist ja auch nichts dran zu rütteln.
Ich habe in meinem Leben schon ganz andere Sachen gefahren und gebaut....Eintragungen waren da nicht oft dabei...und da bisher noch niemand verletzt, getötet oder aktiv gefährdet wurde (ausser in seinen GEfühlen vielleicht) vermute ich schon daß ich das im Griff habe und auch die Folgen abschätzen kann...
Oder glaubt ihr ich hab z.B ne Bumerang Antenne eintragen lassen obwohl sie Todesgefahr beim Rückwärtsfahren in Fussgängerzonen darstellt?
Nicht alles was nicht erlaubt ist ist auch gleich gefährlich..
Ich bin übrigens im echten Leben HSE-Supervisor auf Grossbaustellen 🙂
Und damit ist hier Ende. Für illegale Umbauten gibt es hier keine Hilfe.