Hupenumschaltung erlaubt?
Ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist zwei verschiedene Hupen am Fahrzeug zu haben, die sich mit einem Umschalter auswählen lassen. Also z.B. eine leisere für den Supermarktparkplatz und eine lautere für Ampelpenner im 40-Tonner. Gehupt werden würde immer durch den normalen Knopf am Lenkrad, aber die Auswahl findet über einen Kippschalter am Armaturenbrett statt. Es könnte immer nur eine benutzt werden und beide Hupen hätten E-Nummern und wären zulässig.
Hintergrund der Frage: Neulich sprach ich mit jemandem, der soetwas in seinem Motorroller hat und ich bin mir nicht ganz sicher, ob es zulässig ist. Bei ihm ist es so realisiert, dass eine Doppeltonhupe installiert ist, von der standardmäßig der Tieftöner abgeschaltet ist und von ihm nur bei Bedarf aktiviert wird. Es wäre aber wohl grundsätzlich auch denkbar, zwei völlig verschiedene Hupen zu installieren und wechselweise zu schalten.
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Wüsste nicht, was dagegen spricht. Wichtig ist die Zulassung und dass keine Hupe eine Tonfolge ausspuckt.
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32 Antworten
Wüsste nicht, was dagegen spricht. Wichtig ist die Zulassung und dass keine Hupe eine Tonfolge ausspuckt.
...die Volvo LKW haben das standardmäßig ab Werk.
In der Mitte aufs Lenkrad / den Pralltopf mitm Volvo-Emblem kommt die große Kapelle zum Einsatz und dann gibts noch zwei kleinere Knöpfe an den unteren Speichen vom Lenkrad... das ist die kleine Hupe für ältere Muttchen, Sensibelchen und sonstige herzinfarktgefährdete Verkehrsteilnehmer. 😁
siehe Bild (klick) (Fahrerplatz eines Volvo FH 13)
Zitat:
@gast356 schrieb am 23. Juli 2018 um 21:16:05 Uhr:
...die Volvo LKW haben das standardmäßig ab Werk.
In der Mitte aufs Lenkrad / den Pralltopf mitm Volvo-Emblem kommt die große Kapelle zum Einsatz und dann gibts noch zwei kleinere Knöpfe an den unteren Speichen vom Lenkrad... das ist die kleine Hupe für ältere Muttchen, Sensibelchen und sonstige herzinfarktgefährdete Verkehrsteilnehmer. 😁siehe Bild (klick)
Haben seit einigen Jahren viele LKW und Busse auch.
...kann sein, dass das andere Hersteller übernommen haben. Ich kannte das von den LKWs, die ich in den paar Jahren so gefahren hab nur von den beiden ca. 2008/09 neu angeschafften Volvo FH 13.
Seit ca. 2012 bin ich auf keinem LKW mehr so richtig gefahren... wenn ich mal zum Tachographen auslesen auf einen LKW steige, dann gucke ich mir nicht unbedingt das Lenkrad / das Armaturenbrett an - sind außerdem nur lauter uninteressante Pizzablech-IVECOs.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juli 2018 um 21:08:16 Uhr:
Wichtig ist die Zulassung und dass keine Hupe eine Tonfolge ausspuckt.
Er konnte bei gedrückt gehaltenem Hupknopf und hin- und herschalten des Kippschalters tatsächlich sowas ähnliches wie ein Polizeisignal erzeugen.
Ich hatte dies im Bus ab 1986 und dann im MAN ab "88.
Schitt, jetzt hab ich doch glatt die Zahl hm hm verwendet, darf man angeblich nicht mehr, oder doch?
Ich hatte das mal in einem Pkw so umgerüstet. Eine Klangfolge ist zwar verboten, aber ich glaube nicht, dass das manuelle Umschalten während des Hupens dazu zählt.
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 23. Juli 2018 um 21:39:49 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Juli 2018 um 21:08:16 Uhr:
Wichtig ist die Zulassung und dass keine Hupe eine Tonfolge ausspuckt.Er konnte bei gedrückt gehaltenem Hupknopf und hin- und herschalten des Kippschalters tatsächlich sowas ähnliches wie ein Polizeisignal erzeugen.
Auch wenn ich das eigentliche Begehren von zwei Hupen (also so wie es in der Eingangsfrage stand, nicht was man hieraus schließen könnte) nicht wirklich nachvollziehen kann, so erscheint mir eine solche Hupe als nicht zulassungsfähig
Ich frag morgen mal einen SV, der regelmäßig die HU abnimmt.
Hatte ich im MAN TGA Bj. 2003 auch schon.
Es ist wohl tatsächlich so, dass eine Umschaltung während des Hupens nicht zulässig ist, denn das würde dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 StVZO widersprechen:
"Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen."
Also gleiche Grundfrequenz, nur andere Lautstärke.
Oder verschiedene Frequenzen, aber nicht ohne Pause wechselweise durch Umschalten.
@TE :
Wenn du mit Martins-Horn fahren willst, dann bewerbe dich doch bei der Polizei. ..😁