Hupen
Ich habe mir am Samstag im Autokorso meine Hupe dadurch zerstört, dass ich ein bisschen länger gehupt habe. Später habe ich dann erfahren, dass es anscheinend während der WM-Zeit mehrfach in Deutschland dazu gekommen sei. Sind denn Hupen generell nicht dazu fähig, dass man sie mal ein bisschen länger verwendet?
Meine nächste Frage ist nun: Kann ich mir eine lautere Hupe einbauen, als in meinem Wagen serienmäßig drin ist oder gibt es da irgendwelche Vorschriften, wie laut eine Hupe maximal sein darf? Gilt es als Tüv-Abnahmepflichtig, wenn ich mir eine Hupe von einem anderen Hersteller einbaue?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pinky(m)
Mehrklangfanfaren sind NICHT StVZO zulässig.
eigentlich schon...
man(n) müsste nur wissen, wie man die stvzo liest....dann wäre auch klar was gemeint ist...
auf deutsch: tonfolgen alá "tatü-tata" bzw. "la cucaracha" sind (für den privatmesch) illegal!
eine mehrklangfanfare ist zulässig, sofern alle hörner gleichzeitig ertönen und so keine tonfolge entsteht.....
15 Antworten
Die Hupen sind halt nicht für Dauerbetrieb ausgelegt.
Es gibt auch lautere (als die Original-Hupen) mit E-Prüfzeichen.
Gesetzlich sind die "Einrichtungen für Schallzeichen" in
§55 StVZOgeregelt.
Dort steht u.a.
Zitat:
Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen.
StVZO:
§55
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
mfg
pinky
ps. zu langsam 🙁
Das ging ja schnell :-) Und 105 dz klingen auch nett. Ich denke, dass meine Serienhupen (sind zwei) da nicht dran kommen.
Also sehe ich es richtig, dass ich mir eine mit E-Prüfzeichen kaufen muss und das dann schon in Ordnung geht?
Würde ja lieber eine von Hornblasters.com nehmen 😉
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Innerhalb geschlossener Ortschaften ohnehin nur als Warnsignal zulässig.
Die 50 EUR für eine neue Tröte sollte man als Fan übrig haben,
denn während der WM hat man ja über 100 EUR gespart:
Zitat:
Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen
StVO § 16 Abs. 1, 3; § 1 Abs. 2; § 49 Abs. 1 Nr. 1, 16
10 EUR
😁
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
Also sehe ich es richtig, dass ich mir eine mit E-Prüfzeichen kaufen muss und das dann schon in Ordnung geht?
Wenn du dir eine mit E-Prüfzeichen holst, geht das auf jeden Fall in Ordnung.
Ob die Hupe ein Prüfzeichen benötigt, weiß ich nicht (habe die Hupe in §22a StVZO nicht gefunden, daher bin ich mir nicht sicher, ob die Hupe eine benötigt). Aber wenn du dir eine mit Prüfzeichen kaufst, kannst du dir sicher sein, dass sie den Bestimmungen entspricht.
Re: Hupen
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
Ich habe mir am Samstag im Autokorso meine Hupe dadurch zerstört, dass ich ein bisschen länger gehupt habe. Später habe ich dann erfahren, dass es anscheinend während der WM-Zeit mehrfach in Deutschland dazu gekommen sei. Sind denn Hupen generell nicht dazu fähig, dass man sie mal ein bisschen länger verwendet?/B]
Hi,
hatte das am Samstag auch 😁 Auf einmal ging die Hupe nich mehr. Aber anscheinend war die nur heiß gworn oder ka, auf jeden Fall ging se nach 20 Min wieder 😁
gruß 😉
Hallihallo!
Bei Conrad z.B. gibt es nette Hupen. Für 24,95 € gibt es schon eine Dreiklang-Fanfare mit Kompressor. Die klingt zwar dürftig, aber ist tierisch laut und StVZO-zugelassen. Und sie hält mehrere Minuten nonstop hupen aus. Ich habe es ausprobiert...
Für die höheren Ansprüche gibt es auch besser klingende Hörner. Nicht nur bei Conrad, sondern sicher auch sonst im Zubehörhandel. Man muß aber auch darauf achten, daß die Hupe ins Auto paßt.
MfG Meehster
Für was braucht ihr denn so heftige Hupen?
Ich hoffe doch, nur für die nächste WM / Hochzeit...
Gruß
Ralle (der mit allzu dicken Hupen eh nix anfangen kann 😉 )
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Hallihallo!
Bei Conrad z.B. gibt es nette Hupen. Für 24,95 € gibt es schon eine Dreiklang-Fanfare mit Kompressor. Die klingt zwar dürftig, aber ist tierisch laut und StVZO-zugelassen. Und sie hält mehrere Minuten nonstop hupen aus. Ich habe es ausprobiert...
Für die höheren Ansprüche gibt es auch besser klingende Hörner. Nicht nur bei Conrad, sondern sicher auch sonst im Zubehörhandel. Man muß aber auch darauf achten, daß die Hupe ins Auto paßt.MfG Meehster
Mehrklangfanfaren sind NICHT StVZO zulässig.
Zitat:
Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist
Zitat:
Original geschrieben von Pinky(m)
Mehrklangfanfaren sind NICHT StVZO zulässig.
Stimmt nicht! Mehrklangfanfaren sind im Bereich der StVO und StVZO zugelassen solange sie ein Prüfzeichen haben. Dabei spielt es keine Rolle ob nun 2,3,5 oder mehr Schalltrichter beteiligt sind da der Klang ja als "Einklang" erzeugt wird, also die Hörner gleichzeitig und nicht nacheinander betätigt werden.
NICHT zugelassen sind sog. Melodiefanfaren.
Zitat:
Original geschrieben von Pinky(m)
Mehrklangfanfaren sind NICHT StVZO zulässig.
eigentlich schon...
man(n) müsste nur wissen, wie man die stvzo liest....dann wäre auch klar was gemeint ist...
auf deutsch: tonfolgen alá "tatü-tata" bzw. "la cucaracha" sind (für den privatmesch) illegal!
eine mehrklangfanfare ist zulässig, sofern alle hörner gleichzeitig ertönen und so keine tonfolge entsteht.....