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HUK24 regelmäßiger Abstellplatz ?

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 10:19

Was gilt als regelmäßiger Abstellplatz ?

Halter hat eine Tiefgarage, weiterer Fahrer würde auf der Straße parken.

Was gibt man nun an und wie wirkt sich das im Schadenfall aus ?

Beste Antwort im Thema

Wo der Wagen hauptsächlich abgestellt wird.

Im Zweifelsfall würde ich in den sauren Apfel beißen und die Straße als Abstellplatz nennen, kostet zwar etwas mehr aber dann ist der Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite.

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Tach,

die Antwort steht doch schon in der Frage "regelmäßiger Abstellplatz". Das muss wahrheitsgemäß beantwortet werden unabhängig davon ob der Halter einen Tiefgaragenstellplatz hat.

Wie die HUK vorvertragliche Anzeigepflichten behandelt, weiß ich nicht.

Salve,

remarque

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 10:55

Wenn Fahrer A dort wohnt mit TG-Stellplatz und B woanders ohne diesen Platz, wie beantwortet man das dann ?

Wo der Wagen hauptsächlich abgestellt wird.

Im Zweifelsfall würde ich in den sauren Apfel beißen und die Straße als Abstellplatz nennen, kostet zwar etwas mehr aber dann ist der Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite.

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Wo der Wagen hauptsächlich abgestellt wird.

 

Im Zweifelsfall würde ich in den sauren Apfel beißen und die Straße als Abstellplatz nennen, kostet zwar etwas mehr aber dann ist der Versicherungsnehmer auf der sicheren Seite.

Moin,

 

genau so sieht das aus.

 

Ich hab auf die 4,50 € Ersparnis pro Jahr verzichtet und die Garage nicht angegeben.

am 6. Juni 2013 um 19:11

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Wo der Wagen hauptsächlich abgestellt wird.

Regelmäßig heißt aber für mich nicht hauptsächlich.

Wenn der Wagen Mo-Sa auf der Strasse steht und jeden Sonntag in der Garage steht er regelmäßig draußen, aber auch regelmäßig (nämlich jeden Sonntag) in der Garage.

Also sind beide Antworten wahrheitsgemäß.

Ich habe eine Frage:

wenn ich eine Tiefgarage habe und diese auch angebe, MUSS ich über Nacht mein Fahrzeug dort immer abstellen? Ich habe auch die Möglichkeit vorm Haus zu parken. Haftet in einem Schadensfall die Versicherung, wenn das Fahrzeug im Sommer vorm Haus stand und evtl. geklaut oder verunstaltet wurde, nicht?

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 19:51

Das Beispiel finde ic hsehr gut und auch in unserem Fall sachlich zutreffend.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Wo der Wagen hauptsächlich abgestellt wird.

Regelmäßig heißt aber für mich nicht hauptsächlich.

Wenn der Wagen Mo-Sa auf der Strasse steht und jeden Sonntag in der Garage steht er regelmäßig draußen, aber auch regelmäßig (nämlich jeden Sonntag) in der Garage.

Also sind beide Antworten wahrheitsgemäß.

Guten Morgen :),

jeder beantwortet sich letzendlich die Frage so , wie es für ihn am bequemsten ist :rolleyes:.

Mein Auto steht einmal im Monat in der Werkstatt, dann ist das auch der regelmäßige Abstellplatz? :confused:.

Salve,

remarque

Ich würde Abstellplatz "Straße" angeben sicher ist sicher. Eine Versicherung lernt man erst im Schadensfall kennen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Regelmäßig heißt aber für mich nicht hauptsächlich.

Deswegen haben die meisten Versicherer auch den überwiegenden Abstellort im Antrag definiert...

Als guter Anhaltspunkt gilt: kann ich den Garagenstellplatz für das versicherte Auto nachweisen, wenn der Versicherer fragt?

btw ist es für den Versicherungsschutz völlig unerheblich, ob das Fahrzeug einen Garagenplatz hat oder nicht. Es handelt sich schlicht um ein weiches Tarifmerkmal, das bei Falschangabe lediglich einen Strafnachtrag und dann ggfs. die Kündigung durch den Versicherer nach sich ziehen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Ich hab auf die 4,50 € Ersparnis pro Jahr verzichtet und die Garage nicht angegeben.

Gute Endscheidung, wem es auf die 4,50 ankommt sollte man sein Auto abschaffen.

Ich kenn Einen der einen ähnlichen Betrag einsparen wollte, hat Ihn dann mehrere 1000 Euro gekostet weil die Versicherung den Hagelschaden nicht bezahlte. Dummerweise kam ein Fuzzi der Versicherung kurz nach der Schadensmeldung unangemeldet um sich die Örtlichkeit anzuschauen und da wurde es offensichtlich das das Auto nie in der Garage stand wie angegeben, denn wenn man in die Garage schaute wurde klar das dort sein Jahrzehnten kein Auto mehr stand, wie auch bei dem alten und versifften Gerümpel. Dazu dann noch ein Garagentor das man nur mit Mühe öffnen konnte.

Aber es muß ja gespart werden, koste es was es wolle. :D

Ich stelle mein Auto Nachts gerne in die Garage, schon des Marders willen der Nächens ums Haus streift.

Meine Nachbarn sind meistens zu Faul dazu, haben dafür aber auch öfters Marderschäden zu bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Ich kenn Einen der einen ähnlichen Betrag einsparen wollte, hat Ihn dann mehrere 1000 Euro gekostet weil die Versicherung den Hagelschaden nicht bezahlte.

Das fällt wohl eher in den Bereich "Stammtischgeplänkel". Versicherungsschutz besteht natürlich auch, wenn der VN eine nicht vorhandene Garage angegeben hat!

Bei Kaskoversicherungen ist es für die Versicherung recht leicht sich aus der Zahlungspflicht zu befreien wenn sich der Versicherte nicht an die Vertragsbedingungen hält und wenn man das Auto nie in der Garage stehen hat weil Sie nicht nutzbar ist aber man unbedingt die Vierfuchzig Prämie sparen will ist es nun mal ein grober Verstoß gegen die Vertragsbedingungen.

Bei der Haftpflicht ist es anderst da durch diese Versicherung auch bei größter Dämlichkeit des Fahrers das Unfallopfer nicht auch noch finanziell der Depp sein darf. Aber unter Umständen kann sich der Versicherer über den normalen Regress hinaus die komplette Schadenssumme zurückholen.

Es ist nun mal nicht so das man sich nicht an die Vertragsbedinungen hält und die Versicherung zahlt trotzdem.

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