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Huk24 oder Huk

Themenstarteram 19. Februar 2009 um 17:13

Hallo,

bei mehreren Versicherungsrechner kam die HUK24 als günstigster Versicherer für mich in Frage.

Für die HUK (normal) würde ich im Jahr ca. 70 € mehr zahlen.

Lohnt sich der Aufpreis?

Nochwas: Die Beitragshöhe ist u. a. auch abhängig, wo man das Auto abstellt. Wird das kontrolliert? Wie oft muss man das Auto dort abstellen?

Gruß

Sonnenzombie

Beste Antwort im Thema

Hi,

zum Thema Huk oder Huk24 ist im Prinzip dasselbe. Jedenfalls was den Versicherungsschutz angeht. Bei der Huk24 läuft aber eben alles Online, auch die Rechnung (falls man so zahlt) erhält man nur noch Online. Beratung oder Fragen nur per Mail.

Wenn du eh alles so erledigen willst spar dir die 70€,falls die persönliche Beratung wichtig ist solltest du lieber zur normalen Huk gehen.

Gruß Tobias

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am 23. Februar 2009 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Übrigens: Die oftmals fast in Panikattacken ausartende Abneigung vieler (mehr oder weniger) unabhängiger Versicherungsmakler gegen die HUK in all ihren Facetten rührt in der Regel daher, dass sie keine / kaum Provisionen von dieser erhalten.

Wie heissts so schön: "Wes' Brot ich ess, des' Lied ich sing."

Naja,

also bei meinem Makler bin ich auch nur 20,- teurer im Jahr als bei der HUK24 (nicht HUK). Komischerweise können die dir alle schon bei Schilderung der Schadensregulierung sagen, dass das die HUK ist. Die halten nichts von Schadensminderung, haben in allen mir bekannten Fällen meine Zeugen nie angeschrieben und was man da alles erklärt haben soll ist spannend. Muß ja jeder selber wissen, aber wenn meine Versicherung von meinem Unfallgegner verlangen würde, dass man mich wegen fahrlässiger Körperverltzung beim Anfall anzeigt, wäre ich bedient. Der nette Herr Schadensregulierer der HUK hat das von mir gefordert. Hat die Unfallverursacherin dann nur unnötig Geld gekostet. Ebenso war das sehr interessant, dass dieser erklärte, dass man NACH STÄNDIGER RECHTSSPRECHUNG (!!) kein Schmerzensgelf für HWS Verltzungen bekommt. Das hätten die Gerichte abgeschafft, da man ja nur die Versicherungen betrügen würde.

Ist natürlich totaler Schwachsinn, aber ich möchte nicht wissen wie viele Geschädigte dann ihre Ansprüche nicht geltend machen, weil die dem glauben. Zeuge stand daneben und konnte auch nur noch mit den Ohren schlackern.

Die sind nicht wegen der Provisonen billig, sondern wegen deren Art zu regulieren. Da muß man halt gerne mal was durchklagen. Und wenns bei dir bisher problemlos geklappt hat, dann klopf auf Holz. Kann dir da etliche Verfahren aus meinem Bekanntenkreis nennen, wo das nur Ärger gab.

Gutes Beispiel : 1994 wollten die mir Fahrtkosten nach der ADAC Motorwelt 197x(!!) ersetzen (gabs nen Urteil zu wo der Wert herabgezogen wurde - 300er Mercedes anegblich 9pf/km). Als ich den HUKler auf die Werte von 1994 verwies kam nur : Das ist mir egal. Ich habe hier nen Urteil ud wenn Sie andere Meinung sind, dann können Sie uns verklagen. Hab dann man das BAV angeschrieben (vorläufer der BAFin) und statt der 30DM direkt 100 bekommen, damit dem dem Aufsichtsamt ihre Schwachsinnige Rechtsauffassung nicht erklären müssen, sondern einfach nur schreiben konnten, dass sich die Sache erledigt hat.

Muss halt jeder selber wissen. Ich trau dennen nicht weiter als ich die werfen kann, zumal man dort unter Datenschutz wohl ein RAID60 NAS Cluster versteht. Mit dem Gesetzt hat das wenig zu tun...

am 23. Februar 2009 um 15:58

Ja Ja, krypton1973 und die HUK. Wird langsam langweilig.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Ja Ja, krypton1973 und die HUK.

;)

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 11:10

Noch zwei Fragen:

1. Die Fahrer/Beifahrer-Unfallversicherung bei Invaliditäts und Todesfall; ist die notwendig wenn ich schon eine Unfallversicherung bzw. Lebensversicherung besitze?

2. Die Auslandsschadensschutzversicherung habe ich bei www.aspect.de angewählt, als ich den Antrag bei Huk24 gemacht habe, stand dies noch als Option zum anwählen zusätzlich dran, was im Jahr 20 € mehr macht. Ich dachte das wäre schon drin? Oder ist das wieder was anderes?

Weiß ein Huk24 Kunde da Bescheid?

am 24. Februar 2009 um 15:53

Würde ich weglassen.

Wenn du einen Unfall baust werden deine Mifahrer über die Kfz-Haftpflicht entschädigt.

Und eine separate Unfallversicherung rund um die Uhr ist nützlicher.

Gruß

Frank

am 24. Februar 2009 um 16:48

Über die Unfallversicherung freut sich nur die Versicherungsgesellschaft. Die ist eigtentlich so überflüssig wie ein Kropf. Die zahlt (wenn überhaupt) nur, wenn du einen selbstverschuldeten Unfall baust, da ansonsten deine Haftpflicht bzw die deines Gegners dafür aufkommt... Schließ mich Frank an. Hol lieber eine normale Unfall-/Risikolebensversicherung...

Themenstarteram 24. Februar 2009 um 17:36

Danke, hab ich mir fast so gedacht.

Wie sieht es mit Punkt 2 meiner Frage aus?

Themenstarteram 25. Februar 2009 um 15:48

schieb

Hi,

der Auslandsschadenschutz ist eine optionale Sache - die 20 € sind also zusätzlich. Warum der Vergleichrechner dies nicht richtig erkannt hat, ist das Problem des Vergleichsrechners ;)

Ob Du den brauchst, musst Du entscheiden - hast Du öfters Fahrten ins Ausland?

Ist ne Komfort-Sache für eine bessere Abwicklung im Schadenfall mit einem Ausländer im Ausland.

Nebenher: Ich habs auch mit drin - insbesondere, weil ich im tschechischen Grenzraum wohne und mit dem Auto auch gern weiter ins Ausland fahr.

Aber wer vielleicht einmal im Jahr ins Ausland fährt (wenn überhaupt)....

Zum Fahrerunfallschutz - nun, pauschal würde ich das auch nicht "verurteilen". Ist dann ne sinnvolle Sache, wenn auch andere mal das Fahrzeug bewegen. Hat der Fahrer dann einen selbst verschuldeten Unfall und selber körperliche Schäden, braucht er ne private Unfallversicherung - oder eben diesen Fahrerunfallschutz.

Bei oft wechselnden Fahrern (gibts ja tatsächlich mal) mit unklarer Versicherungslage ist das durchaus ne Option (klar, man versichert damit fremdes Risiko) - wenn auch eine seltene, das stimmt :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 26. Februar 2009 um 15:46

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

der Auslandsschadenschutz ist eine optionale Sache - die 20 € sind also zusätzlich. Warum der Vergleichrechner dies nicht richtig erkannt hat, ist das Problem des Vergleichsrechners ;)

Ob Du den brauchst, musst Du entscheiden - hast Du öfters Fahrten ins Ausland?

Ist ne Komfort-Sache für eine bessere Abwicklung im Schadenfall mit einem Ausländer im Ausland.

Nebenher: Ich habs auch mit drin - insbesondere, weil ich im tschechischen Grenzraum wohne und mit dem Auto auch gern weiter ins Ausland fahr.

Aber wer vielleicht einmal im Jahr ins Ausland fährt (wenn überhaupt)....

 

Grüße

Schreddi

Komfortsache? Was bedeutet das? Heißt das, dass wenn ich die Auslandsversicherung NICHT habe und mir jemand im Ausland reinfährt die Versicherung dann trotzdem zahlt, nur dass das Ganze dann komplizierter wird?

am 28. Februar 2009 um 8:33

wenn du im ausland einen unverschuldeten unfall hast, dann ist das eigentlich keine sache für deine versicherung...du musst deinen schaden selbst beim unfallgegner geltend machen. das kann oft schwierig sein, wenn man z. B. die sprache nicht beherrscht. außerdem ist die rechtslage im ausland oft anders.

da hilft dir dann der auslandsschadenschutz weiter. deine eigene haftpflichtversicherung in deutschland geht in vorkasse und streitet sich dann mit der ausländischen versicherung rum, was du sonst komplett selbst machen musst.

wenn man den fall wirklich mal erlebt hat, dann weiß man das zu schätzen. es muss aber jeder selbst wissen, ob er das braucht oder nicht. wenn du viel im fremdsprachigen ausland unterwegs bist, dann kannst du das durchaus machen. für wen, der 1x im jahr 2 wochen nach österreich fährt, ist das quatsch.

wobei es auch bei der auslandsschadenschutzversicherung versicherungsbedingungen gibt, die man kennen sollte. sie gilt in aller regel nur für schäden im ausland. wenn ein ausländer einen schaden mit dir in deutschland verursacht, greift sie nicht. außerdem sind nur auslandsaufenhalte mit einer bestimmten höchstdauer abgedeckt. einfach mal nachfragen - ist bestimmt überall anders.

wenn du eine vollkaskoversicherung hast, kannst du vielleicht auch eher auf diese mitversicherung verzichten. dort ist zwar nur der reine fahrzeugschaden gedeckt, aber immerhin was. und wenn der schaden groß genug ist, kann man auch die selbstbeteiligung und die rückstufung in kauf nehmen.

außerdem gibts ja auch noch den schutzbrief und einen eventuellen rabattschutz.

für den fall, dass du einen unfall verursachst, gilt deine kfz-haftpflichtversicherung im rahmen der versicherungsbedingunen i.d.r. für ganz europa. da brauchst du nichts zusätzlich abschließen.

zum fahrerunfallschutz noch: der leistet selbstverständlich immer zusätzlich zu eventuellen weiteren leistungen, sei aus einer privaten unfallversicherung, einer BUZ oder von der haftpflichtversicherung des unfallgegener. wirklich sinnvoll ist das aber nur für den fall eines selbstverschuldeten unfalls und wenn diejenigen, die das fahrzeug fahren, keine anderweitige absicherung z.b. einer privaten unfallversicherung haben. wie schon gesagt, ist der auch bei fahrzeugen mit einem großen fahrerkreis sinnvoll.

am 28. Februar 2009 um 8:53

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Über die Unfallversicherung freut sich nur die Versicherungsgesellschaft. Die ist eigtentlich so überflüssig wie ein Kropf. Die zahlt (wenn überhaupt) nur, wenn du einen selbstverschuldeten Unfall baust, da ansonsten deine Haftpflicht bzw die deines Gegners dafür aufkommt.

ABSOLUT FALSCH!!

Die Insassenunfallversicherung bezahlt unabhängig einer Schuldfrage (somit also bei unverschuldeten und selbstverschuldeten Unfällen!). Versichert ist der "Unfallbegriff". Ist dieser eingetreten dann gibts keine Wartezeiten für Entschädigung. Gegen die Gegnerische Haftpflicht kannst du mit unter Jahre Klagen bis du eine Erstattung bekommst. Im OLG München liegt gerade ein Verkehrsunfall mit erheblichem Personenschaden aus Februar 1996!! Viel Spaß sag ich da nur.

...da ansonsten deine Haftpflicht dafür aufkommt...

WIEDER FALSCH!

Haftpflicht darf nur Fremdschäden bezahlen, nie deinen eigenen Schaden!

Was machst du wenn sich der Unfallgegner aus der Haftung zieht (Nachweisslich alle Sorgfaltspflichten erfüllt, somit Schaden aus höherer Gewalt!) Wer zahlt denn dann deinen Personenschaden?

Nur mal so am Rande! Grüße, HarryKF

am 28. Februar 2009 um 9:14

Hallo Harry,

das Personenschäden (von erheblichem Umfang) ohne Wartezeit erstattet werden ist mir neu. Außerdem gehts ja darum, dass man besser eine normale Unfallversicherung abschließen sollte. War auch ergänzend zu Frank, der ja bereits dazu ausgeführt hatte, wann die zahlen müssen.

Das Personenschäden bei einer Insassenunfallversicherung evtl. schneller reguliert werden, könne auch an der Deckungssumme liegen.

Bei der HUK24 (nur des Threads wegen) bekommst du für 29 Euro eine Todesfallleistung von 25k€ und Invaliditätsleistung von 50k€. Stand jetzt laut I-Net. Bei 2 und mehr Personen +50% = 75.000 Invaliditätsleistung. ALLES PRO UNFALL UND NICHT PERSON !!

D. h. bei einer Querschnittlähmung und 2 Insassen, die wie auch immer verletzt wurden, bekommst du max 75.000€. Bei Invalidität der anderen Insassen entsprechend weniger.

Um welchen Betrag geht es doch gleich in dem von dir benannten Schadensfall aus M? Also lieber eine normale Unfall/Risikolebensversicherung. Meine Meinung.

Weiteres auch hier!

Gruß

Krypton

am 28. Februar 2009 um 9:20

Auch wenn ich mit Krypton nicht immer einer Meinung bin :(, hier stimme ich ihm hier zu. ;)

Statt Insassenunfallversicherung lieber eine richtige Unfallversicherung. Schutz rund um die Uhr in allen Lebenslagen und nicht nur für den Unfall mit dem einen Auto.

Gruß

Frank

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