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Huk24 - Neues Fahrzeug, alter Vertrag und vice versa

Themenstarteram 29. März 2010 um 19:41

Hallo.

Ich konnte im FAQ der HUK24 jetzt nicht wirklich so richtig fündig werden, aber vielleicht hatte jemand schon diese Situation und kann mir einen Tipp geben.

In wenigen Wochen kommt mein Neuwagen und den möchte ich auf meinem laufenden Vertrag anmelden. Das alte Fahrzeug soll aber vorerst nicht abgemeldet werden, sondern als "Zweitfahrzeug" auf einem neuen Vertrag weiterlaufen.

Wie ist dabei sinnvollerweise vorzugehen?

Beste Antwort im Thema

ich sag nur "Geiz ist Geil" :rolleyes:

meinen VS-Mann erreiche ich notfalls rund um die Uhr und ich weis was ich davon hab, kostets halt 5 € mehr im Monat pfft ;) kann ich gut mit leben

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am 30. März 2010 um 5:49

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Exordium

Ich kann den Neuwagen als Zweitfahrzeug problemlos anmelden.

Das Durchtauschen der %, bzw. ein Formular dazu habe ich (noch) nicht entdeckt. Aber diese Möglichkeit wird sich dann wohl erst ergeben, wenn es auch zwei Verträge gibt.

Ich hoffte ein Leser hier hatte schon diese Situation. Aber ich werds auch so hinbekommen ;)

normalerweise ist es ganz einfach und es erfolgt automatisch eine "Hintenanstellung" des alten Fahrzeuges.

In der Regel wirst Du bei Vertragsabschluss wählen müssen zwischen Neuanmeldung, Zweitfahrzeug - und sicher gibts da auch die Möglichkeit "Fahrzeugwechsel".

Bei dem abgefragten Vorvertrag gibst Du die aktuelle Vertragsnummer an.

Letztlich sollte es danach so laufen, dass der neue Vertrag die SF-Klasse des alten zieht, dieser wiederum automatisch für die Zeit bis zur Abmeldung als Zweitfahrzeug geführt wird.

Anders lief es bei mir nie - das sollte auch online nicht anders sein.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 30. März 2010 um 12:22

So, die HUK24 antwortet sogar innerhalb 24h.

Hier die Vorgehensweise, falls jemand irgendwann in die gleiche Situation kommt. Schreddi war verdammt nah dran. Aber das darf man von einem Mod auch erwarten! *duck*

Zitat:

 

Sehr geehrter Herr **********,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Selbstverständlich kann der unter der Versicherungsscheinnummer ***/******** vorhandene SF-Rabatt bei Zulassung eines weiteren Fahrzeugs zur Einstufung herangezogen werden.

Wählen Sie hierzu bei der Online-Berechnung bitte die Situation "Zweitwagen" aus und folgen Sie den Anweisungen im Online-Formular. In der Lasche "Versicherungsumfang" haben Sie dann beim letzten Punkt "Wünschen Sie eine Übertragung eines Schadenfreiheitsrabattes?" die Möglichkeit, anzugeben, dass der SF-Rabatt aus einem anderen Vertrag der HUK-COBURG Versicherungsgruppe angerechnet werden soll.

Das bisherige Fahrzeug werden wir bis zur Abmeldung in die Zweitwagenregelung einstufen.

Falls Sie noch Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Eine kurze E-Mail genügt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HUK24

Die Online-Versicherung

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