HUK24 lässt Gutachten Prüfen?
Hallo Zusammen,
leider hatte ich vor knapp 7 Wochen einen Unverschuldeten Unfall mit meinem Wagen. Die gegnerische Versicherung ist die HUK24. Ich habe ein Gutachten anfertigen lassen und dieses über meinen RA an die Versicherung weitergeleitet. Jetzt schreibt die Versicherung sie würde das Gutachten durch ein Partnerunternehmen Prüfen lassen. Was genau wird da geprüft und warum? Denkt die Versicherung das würde günstiger gehen?
Wie lange dauert eine solche Prüfung? Ich möchte mich so langsam nach einem neuen Wagen umschauen und brauche dazu das Geld.
Eventuell hat ja jemand in dieser Hinsicht seine Erfahrungen mit der HUK24 oder der Muttergesellschaft gemacht und kann mir berichten.
Danke
138 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. Juli 2022 um 14:08:47 Uhr:
Wenn die Forderung direkt an die Fachleute vom Versicherer gerichtet wird, dann ist die Frist zwei- bis dreimal so lang als wenn der Schädiger als Laie die Forderung zugestellt bekommt und die (nachdem er sich über das korrekte Prozedere erkundigt hat...) dann zwecks Prüfung an eben diese Fachleute weiterreicht?!
Die "Fachleute" in den Schadenabteilungen gibt es schon lange nicht mehr, die würden nur das Bescheißen erschweren.
Die Prüfzeiten erklären die Gerichte mit dem großen Verwaltungsapparat der Versicherung, der seine Zeit benötige.
Ist zwar Quatsch, ist aber so.
Der Schädiger selbst war beim Unfall dabei und weiß, welchen Schaden er angerichtet hat.
Er kann also leicht das Gutachten überprüfen, ob z.B. bei einem Auffahrunfall nicht plötzlich der vordere Stoßfänger im GA auftaucht, dafür reichen 14 Tage locker aus...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Juli 2022 um 12:56:18 Uhr:
Dass ich den von RR gewählten Weg nicht wählen würde, steht auf einem anderen Blatt.
Würdest Du mir bitte erläutern, warum?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. Juli 2022 um 14:34:53 Uhr:
Die "Fachleute" in den Schadenabteilungen gibt es schon lange nicht mehr, die würden nur das Bescheißen erschweren.
"Fachleute für die Schadenabwicklung"...
Zitat:
Der Schädiger selbst war beim Unfall dabei und weiß, welchen Schaden er angerichtet hat.
Er kann also leicht das Gutachten überprüfen, ob z.B. bei einem Auffahrunfall nicht plötzlich der vordere Stoßfänger im GA auftaucht, dafür reichen 14 Tage locker aus...
Das ist doch völlig lebensfremd.
Der Laie kann weder die Forderungsaufstellung des gegnerischen Anwalts noch das Gutachten des gegnerischen Sachverständigen wirklich prüfen. Was hilft es ihm zu wissen, dass er "die hintere Stoßstange und den Kotflügel hinten links" beschädigt hat, wenn schon alleine die Worte "Stoßstange" und "Kotflügel" im Gutachten überhaupt nicht auftauchen?!
Dem Geschädigten wird sofort ein Anwalt zugestanden von wegen Waffengleichheit und so, und der Schädiger soll Anwalt und Gutachter mit offenem Visier entgegentreten?
Zumal er ja bekanntlich vertraglich verpflichtet ist, seiner Versicherung die Sache überlassen. Und das nicht etwa, weil er eine "schlechte Versicherung" ausgewählt hat, sondern weil das bei allen Versicherungen so ist.
Eine solche Rechtsprechung finde ich skandalös. Rechtsstaat darf keine Einbahnstraße sein.
Ich habe den Eindruck, dass hier jeder beweisen will, dass er die technischen Ausdrücke beherrscht.
Da müssen Richter Gott sei Dank anders handeln. Wenn ich zum Beispiel bei einer Zahlungsklage dem Richter erkläre, dass ich Widerspruch einlegen will, so ist er verpflichtet aus meiner Erklärung zu erkennen dass ich Verteidigungsbereitschaft erkläre und meinen Widerspruch entsprechen dem Inhalt in Bezug auf die Verteidigungsbereitschaft zur Kenntnis nehmen und entsprechen Behandeln. Wobei das wohl wirklich nur Rechthaberei auf "niedrigem Niveau" ist denn bei diesem Stand des Verfahrens habe ich einen Rechtsanwalt und der wird die richtigen juristischen Begrifffe wählen.
RR verschweigt, dass seine Zahlungsklage einen mündlichen Verhandlungstermin braucht, erst im Anschluss an diese mündlichen Verhandlung kann er ein Urteil nach Aktenlage verlangen, dies kann ich innerhalb von 14 Tagen durch entsprechende Einlassungen abwenden.
Dreh und Angelpunkt von RR's Weg ist der Gutachter, dessen Kosten vom Geschädigten vorab aufgebracht werden müssen, denn die Gutachter, die sich darauf einlassen, dass sie ihr Honorar nicht bei Ihrem Auftraggeber sondern beim Schädiger direkt eintreiben sollen, dürften nicht Schlange stehen.
Alles in allem jede Menge Vorauslagen zu meinem Schaden hin für einen unsicheren, vielleicht möglichen Zeitgewinn, der keiner sein muss. Denn klage ich nach der üblichen vom Gericht akzeptierten Regulierungsfrist habe ich sofern das Gericht meine Forderung anerkennt, auch bei der Zahlungsklage gilt dies, die Sicherheit dass Geld da ist. Bei dem Schädiger muss das nicht so sein. Aber ich habe einen Titel muss den Gerichtsvollzieher beauftragen (wieder Kosten für mich) und im günstigsten Fall mit Ratenzahlung zufrieden sein oder einem Pfanderlös was wieder Zeit kostet oder 30 Jahre hoffen dass mein Schuldner zu Geld kommt zumindest für die Zahlungsklagekosten und Beitreibungskosten. den Haftpflichtschaden wird die Versicherung ja zahlen.
Es macht sich in der Erwiderung zwar gut wenn RR behauptet, dass die Versicherung als Nichtbeklagte bei der Zahlungsklage nicht als Beklagte auftreten kann aber im Rahmen meiner vertraglichen Obliegenheiten werde ich einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt bevollmächtigen in meinem Sinne tätig zu sein.
Letztendlich bin ich schadensersatzpflichtig und diese Pflicht habe ich mit meiner Versicherung abgedeckt. Trunkenheit, Rauschmittel, Vorsatz ect sind Ausnahmen.
Für alle "Fachleute" einen falschgewählten terminustecnikus wird der Anwalt, den ich immer hinzuziehen werde, vermeiden und eine anwaltlich angeratene Zahlungsklage werde ich vermeiden.
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Zitat:
@hk_do schrieb am 16. Juli 2022 um 17:36:50 Uhr:
Das ist doch völlig lebensfremd.
Der Laie kann weder die Forderungsaufstellung des gegnerischen Anwalts noch das Gutachten des gegnerischen Sachverständigen wirklich prüfen.
Natürlich kann er das, auf das, was zu prüfen ist.
Zitat:
Dem Geschädigten wird sofort ein Anwalt zugestanden von wegen Waffengleichheit und so, und der Schädiger soll Anwalt und Gutachter mit offenem Visier entgegentreten?
Das hat doch mit Waffengleichheit nicht zu tun.
Der Geschädigte wurde durch einen Anderen unverschuldet in diese Lage gebracht.
Er kann und muss nicht erst studieren, welche Rechte ihm zustehen.
Er kann und muss die Schadenshöhe nicht selbst ermitteln.
Er kann und muss sein Fahrzeug nicht selbst reparieren.
Für all dies darf er sich der Hilfe von Fachleuten bedienen. Das gehört unmittelbar zum Schaden und muss vom Schädiger ersetzt werden.
Zitat:
Eine solche Rechtsprechung finde ich skandalös. Rechtsstaat darf keine Einbahnstraße sein.
Skandalös ist allenfalls, wie viele Leute sich auf die Seite der angeblichen Rechte des zahlungsunwilligen Schädigers und seiner zahlungsunwilligen Versicherung schlagen.
Fakt ist jedoch, Schuldner haben keine Rechte sondern ausschließlich Pflichten...
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 16. Juli 2022 um 18:36:47 Uhr:
Dreh und Angelpunkt von RR's Weg ist der Gutachter, dessen Kosten vom Geschädigten vorab aufgebracht werden müssen, denn die Gutachter, die sich darauf einlassen, dass sie ihr Honorar nicht bei Ihrem Auftraggeber sondern beim Schädiger direkt eintreiben sollen, dürften nicht Schlange stehen.
Der Sachverständige kann im Rahmen der Abtretung seine Rechnungsforderung bei jedem der gesamtschuldnerisch Haftenden geltend machen. Da wählt er natürlich die Versicherung, da er ja weiß. dass diese ihm seine Rechnung rechtswidrig kürzen wird.😎
Zitat:
Bei dem Schädiger muss das nicht so sein. Aber ich habe einen Titel muss den Gerichtsvollzieher beauftragen (wieder Kosten für mich) und im günstigsten Fall mit Ratenzahlung zufrieden sein oder einem Pfanderlös was wieder Zeit kostet oder 30 Jahre hoffen dass mein Schuldner zu Geld kommt.
Ach ja das hatte ich natürlich vergessen. 99 % der Unfallverursacher sind mittellose Hartz IV - Empfänger!
Erstaunlicherweise gibt's auch hier eine einfache Lösung. Der Gerichtsvollzieher pfändet einfach den Freistellungsanspruch des Schädigers gegen seine Versicherung und kassiert die Kohle dort...
Auf den weiteren, übrigen Quatsch muss man nun wirklich nicht eingehen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. Juli 2022 um 19:57:14 Uhr:
Fakt ist jedoch, Schuldner haben keine Rechte sondern ausschließlich Pflichten...
Weil der Geschädigte seinen Anspruch einfach so behauptet?
Skandalös.
Deine Meinung.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. Juli 2022 um 15:14:49 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 16. Juli 2022 um 12:56:18 Uhr:
Dass ich den von RR gewählten Weg nicht wählen würde, steht auf einem anderen Blatt.Würdest Du mir bitte erläutern, warum?
Weil ich lieber den zahlungskräftigen Gegner zusammen mit dem Unfallverursacher verklage.
Andernfalls müsste ich zwangsläufig mich auch vorher Klageerhebung mit ihm auseinandersetzen. Gutachten und Aufforderungsschreiben werden per Mail an die Versicherung versandt, da hab ich sofort die Empfangsbestätigung. Dem Unfallfahrer müsste ich die Unterlagen per Einschreiben übersenden, sonst höre ich doch "ich hab nichts bekommen".
Und da er die Unterlagen ohnehin an die Versicherung weitergibt, hab ich - angesichts der Dauer so eines Verfahrens - von den eingesparten 2/3 Wochen im Endeffekt nichts.
"Ich habe den Eindruck, dass hier jeder beweisen will, dass er die technischen Ausdrücke beherrscht."
Nicht jeder, du bist die Ausnahme. Leider ist das Zivilprozessrecht von vielen Formalien geprägt und da sollte man schon wissen, wovon man schreibt.
"Wenn ich zum Beispiel bei einer Zahlungsklage dem Richter erkläre, dass ich Widerspruch einlegen will, so ist er verpflichtet aus meiner Erklärung zu erkennen dass ich Verteidigungsbereitschaft erkläre..."
"...denn bei diesem Stand des Verfahrens habe ich einen Rechtsanwalt und der wird die richtigen juristischen Begriffe wählen."
Korrekt, aber warst du nicht derjenige, der zunächst gar nichts machen und erst nach dem Versäumnisurteil handeln wollte? Übrigens wird ein Richter auch die falsche Bezeichnung durch einen Rechtsanwalt richtig auslegen.
"...kann er ein Urteil nach Aktenlage verlangen, dies kann ich innerhalb von 14 Tagen durch entsprechende Einlassungen abwenden."
Nur unter den im Gesetz erwähnten Voraussetzungen und genannten Fristen.
"...die Gutachter, die sich darauf einlassen, dass sie ihr Honorar nicht bei Ihrem Auftraggeber sondern beim Schädiger direkt eintreiben sollen, dürften nicht Schlange stehen."
Die Gutachter, die ich kenne, schicken mir mit dem Gutachten ihre Rechnung und warten durchaus einige Monate, bis die gegn. Versicherung reguliert hat. Etwaige Kürzungen werden vom Gutachter direkt bei der gegn. Versicherung gerichtlich geltend gemacht. Würde der Gutachter sein Honorar direkt nach Fälligkeit beim Auftraggeber eintreiben, so dürfte die Anzahl seiner Gutachten sehr schnell gegen Null tendieren.
"...der Anwalt, den ich immer hinzuziehen werde..."
Das möchte ich für dich hoffen, denn ohne Anwalt ist deine Chance, ein Verfahren zu gewinnen, ziemlich gering. Im absolut lustigsten Fall erging gegen den Kläger ein Versäumnisurteil, gegen das er zwar Einspruch mit Begründung einlegte, aber "leider" vergaß er, den Einspruch zu unterschreiben. Reine Formalie, aber damit war seine Klage per Versäumnisurteil rechtskräftig abgewiesen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 16. Juli 2022 um 14:34:53 Uhr:
Die "Fachleute" in den Schadenabteilungen gibt es schon lange nicht mehr, die würden nur das Bescheißen erschweren.
Die Prüfzeiten erklären die Gerichte mit dem großen Verwaltungsapparat der Versicherung, der seine Zeit benötige.
Ist zwar Quatsch, ist aber so.
Du kennst anscheinend die Dokureihe "Stromberg" nicht. Wenn da der "Fachmann" seinen Hund Lulu in der Arbeit dabei hat und ein anderer gerade wegen "Problemen unten rum" nicht bei der Sache ist, dauert es einfach sehr lang, bis eine Schadensmeldung bearbeitet wird. Und dann dieser merkwürdige Chef, der für seine Arbeit die wildesten Metaphern bemüht...
Und ja, das ist überall so in allen Versicherungen, nicht nur der Capitol.
Ich glaube es war 2017 oder Frühjahr 2018 (?).
Ich kam aus dem Büro und wollte nach Hause fahren. Da hüpfte dieser Wuschel-Versicherungsmensch der HUK aus dem TV um mein Auto und machte Fotos mit dem Handy. Hab aus der Ferne entriegelt, die Lämpchen leuchteten kurz, er sah mich an und verschwand... Keine Ahnung was das sollte.
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 18. Juli 2022 um 14:25:16 Uhr:
Die Stimmen aus der Steckdose sagen dann, ich soll ruhig bleiben.
Das gefangene Schwein? 😰