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HUK24 Kasko Plus

Liebe Talker,
ich habe ein Problem mit meiner HUK Versicherung Kasko plus. Ich habe einen Totalschaden und Anspruch auf Erstattung in Höhe des Neuwagenpreises. Ich bin Privatperson. Der Neuwagenpreis wurde mit 27.600 ermittelt. Der Restwert wurde mit 3.800 bewertet. Von der Versicherung habe ich jetzt den Neuwagenpreis abzüglich MWST und Restwert erhalten. Ich habe jetzt die Nachricht der Versicherung erhalten dass die MWST nur dann erstattet wird, wenn diese auch tatsächlich bei der Anschaffung des Ersatzfahrzeuges anfällt. Wenn ich privat ein Auto kaufe würde ich kein weiteres Geld erhalten.
Ich werde jetzt kein Neufahrzeug kaufen, sondern einen Jahreswagen. Meine generelle Erwartungshaltung ist es dass ich den Neuwagenpreis 27.600 Euro erstattet bekomme , unabhängig von meiner weiteren Kaufentscheidung?

Bin ich da falsch?
Danke

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42 Antworten

Nein, du bekommst 8403,36 Euro zzgl. MwSt., wenn sie anfällt beim Neukauf, wenn dies deine AKB so vorsehen.

Und wenn man für weniger kauft? Gibt's dann die volle niedrigere MwSt und der Rest verfällt? Oder wird die MwSt im Verhältnis des niedrigeren Kaufpreises gekürzt?

Die niedrigere, die auch auf der Rechnung ausgewiesen ist.

Aber die dann zu 100%?
Und wenn ich mir dann dazu noch n alten billigen Zweitwagen hole?

Die zu 100%, wenn sie auf der Rechnung steht. Ersatzbeschaffung geht nur einmal, müsste man mit der Versicherung besprechen, ich denke aber eher nein. Vor allem dürfte bei einem älteren Wagen keine ausweisbare MwSt. auf der Rechnung stehen.

@hydrou
Wenn ich weiter von meinem Fall ausgehe, Neupreis beim Händler 10.000€ (inkl. MwSt) und Auto ist jetzt Schrott durch Unfall. Aktueller Wert 9.500€. Jetzt bestelle ich beim Händler wieder das gleiche Modell. Der Händler sagt: ich kann Dir aber leider nicht mehr denselben Preis von damals geben. Auto kostet jetzt 12.000€ inkl. MwSt.
Was genau bezahlt dann die HUK bei Kasko Plus?
Könntest Du mir eine kurze Darstellung der Zahlen geben (wenn es nicht zu viel Zeit kostet)

Bei der Neupreisentschädigungsklausel gibt es verschiedene Varianten der Versicherungen, wie genau der Wert der Neupreisentschädigung beziffert/berechnet wird...
Variante 1: Es wird exakt der Wert genommen, den der VN auch real bezahlt hat. (Anhand des damaligen KV)
Variante 2: Es wird der BLP des aktuellen Modells genommen. Sollte dieses Modell mittlerweile ausgelaufen sein, wird dann zwecks Berechnung der Wertes das Nachfolgermodell herangezogen...
Variante 3. Analog zu 2, jedoch wird vom BLP noch ein ortsüblicher Rabatt abgezogen...
Variante 2 wird (logisch) wohl eher selten (von der Vers.) angewendet.
Varinante 1 hätte ggfs. den Nachteil für den VN, dass die Preise in der Zwischenzeit gestiegen sind und er es schwer hat, mit dem Geld der Versicherung den Wagen noch mal exakt so zu kaufen (weniger Rabatt möglich, höherer BLP etc.).
@Fastback01
Das hängt eben von der Variante ab, die die Vers. wählt bzw. wählen darf...
Im Normalfall bekommst Du den Neupreis (Ermittlung s.o.), abzüglich des Restwertes des verunfallten Autos, abzüglich des Selbstbehaltes der Kasko... Soweit klar.
Strittig ist nun, inwieweit man die MwSt. bei einer fiktiven Abrechnung wiederbekommt.
Nimmt man eine Ersatzbeschaffung (Händler) vor, bekommt man für diesen Kauf natürlich die MwSt (bis zum Neupreis) von der eigenen Vers. wieder, auch logisch.
Kauft man das neue Auto allerdings von privat (es fällt keine MwSt an!), wird es "kompliziert"...:
Gem. dem OLG-Urteil aus Celle (AZ: 8 U 111/16) bekommt man auch bei einer Neupreisversicherung die volle MwSt wieder, obwohl man die Ersatzbeschaffung von privat getätigt hat, sofern(!) der Kaufpreis (natürlich brutto, da privat) höher ist als der Bruttowiederbeschaffungswert (Neupreisentschädigungssumme)...!
Schon mal klar.
Problem: Gilt dieses auch, wenn ich das Ersatzauto von privat für weniger als den Bruttowiederbeschaffungswert kaufe?!? Nach meinem Rechtsverständnis kann es eigentlich gar keinen Unterschied machen, ob ich jetzt einen Euro mehr als den BWBW bezahle oder einen Euro weniger als den BWBW (um es mal krass anschaulich zu gestalten)...; aber dazu hat sich das OLG Celle leider nicht geäussert....

damaliger Neupreis: 10000 €, davon 19% MwSt. 1596,64 €

solange Neuwagen und Versicherung bis zu 36 Monaten (je nach Tarif und Verlängerung) als Neuwagenentschädigung ist aktueller Zeitwert egal, solange es ein Totalschaden ist oder die Reparaturkosten min. 80% betragen.

Zitat AKB HUK24, Tarif 2020, A.2.6.1:

Zitat:

Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer Beschädigung innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen.
(…)
Neupreis des Fahrzeugs ist der Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs. Wird der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt? Dann gilt als Neupreis der Kaufpreis eines nach Typ und Ausstattung vergleichbaren Nachfolgemodells. Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe am Tag des Schadenereignisses. Für mitversicherte Teile gilt dies sinngemäß.

Zumindest lt. diesen AKB in der aktuellen Ausgabe würde dies bedeuten, dass du 12000 € bekommen würdest, wenn der Händler gemäß Voraussetzungen der AKB dies so bestätigt.

Entscheidend dürfte aber immer sein, was in den AKB vereinbart wurde und in welchem Tarif man versichert ist.

@DarkDarky
Ohh Mann ist das kompliziert, wenn man als Ersatz von Privat kauft...Ich persönlich würde immer zum Händler gehen von dem ich gekauft hatte, denn schließlich habe ich ja einen Neuwagen damals gekauft und ich möchte ja wieder "dasselbe" Auto haben. Also wieder einen Neuwagen. Ich möchte ja keinen "Gewinn" machen...Der KaskoPlus geht ja ehh nr maximal für drei Jahre.
Ich habe ja deshalb meinen Fall so beschrieben, weil ja jetzt wieder ein neues Modell mit neuer Preispolitik von Hyundai gibt. Letztes Jahr hatte ich einen I30 Fastback Premium gekauft und dieses Modell gibt es ja so nicht mehr.
@hydrou
Lieben Dank für die Antwort und die Mühe/Arbeit
Sag mal..seid ihr beide Versicherungsspezialisten/Juristen oder so? :) Ist ja echt klasse mit welchen fundierten Antworten ihr kommt. Falls Ihr das nicht sein solltet, dann empfehle ich Euch ein zweites Standbein auf diesem Gebiet zu machen! :)

Nein, ganz andere Branche und Tätigkeit, aber privat viel damit zu tun und allseitig interessiert... ;-)

He he, beruflich konkret rein gar nichts damit zu tun, habe aber das 1. Staatsexamen absolviert...; bin aber in diesem Bereich (Jura) nie tätig geworden, sondern BWLer (Dipl.-Kfm.).
@Fastback01 Es kommt also zunächst einmal auf die genaue AKB Deiner(!) Versicherung an, was diese als "Neupreis" bewertet..., das hat @hydrou freundlicher Weise bereits für Dich gemacht...(sofern die AKB von Huk und Huk24 diesbezüglich identisch sind!)...
Im Grunde ist das gar nicht sooo kompliziert, man muss "es" (Urteile, Gesetzestexte etc.) nur mit Bedacht und in Ruhe lesen, ggfs. mehrmals... (muss ich auch zuweilen!)...
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

@DarkDarky
Ahhh...also bist Du doch vorbelastet ;) hahaha Jura hat viel mit Logik, Auswendig lernen und gut im Interpretieren sein und besonders sehr gut im lesen sein, zu tun (finde ich...aber das ist leider nicht mein Ding).
Ja, ich habe eine Rechtschutzversicherung, aber ich wollte einfach nur wissen was es mit diesem Kaskoplus auf sich hat. Also reines Interesse meinerseits im Fall des Falles.
@hydrou
Du solltest es Dir wirklich überlegen als Nebenjob in diesem Gebiet tätig zu werden. Macht Dir Spaß und Du kannst auch noch Geld damit machen (=davon leben). Idealer geht es kaum
Nochmals Dank an Euch Beiden für Eure Mühe und Hilfe! :)

Ich bin von der Ausbildung her Ingenieur und habe die höchsten akademischen Weihen erfahren, von daher gibt es aktuell keinen anderen Beruf, der mir so Spaß macht und wo ich meine Fähigkeiten bestens einbringen kann. Und mit Nebenjobs bin ich schon mehr als genug versorgt, bin Gerichtsgutachter und als Fachreferent für diverse Veranstalter tätig sowie in diversen Normengremien aktiv. Daneben habe ich auch noch Familie samt Kindern und mehr als genug Hobbies, die gepflegt werden wollen. Aber vielleicht im nächsten Leben dann...^^

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