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HUK24 Kasko Plus

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 19:26

Liebe Talker,

ich habe ein Problem mit meiner HUK Versicherung Kasko plus. Ich habe einen Totalschaden und Anspruch auf Erstattung in Höhe des Neuwagenpreises. Ich bin Privatperson. Der Neuwagenpreis wurde mit 27.600 ermittelt. Der Restwert wurde mit 3.800 bewertet. Von der Versicherung habe ich jetzt den Neuwagenpreis abzüglich MWST und Restwert erhalten. Ich habe jetzt die Nachricht der Versicherung erhalten dass die MWST nur dann erstattet wird, wenn diese auch tatsächlich bei der Anschaffung des Ersatzfahrzeuges anfällt. Wenn ich privat ein Auto kaufe würde ich kein weiteres Geld erhalten.

Ich werde jetzt kein Neufahrzeug kaufen, sondern einen Jahreswagen. Meine generelle Erwartungshaltung ist es dass ich den Neuwagenpreis 27.600 Euro erstattet bekomme , unabhängig von meiner weiteren Kaufentscheidung?

Bin ich da falsch?

Danke

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42 Antworten

Und hier einige Urteile zum Thema

https://verkehrslexikon.de/Module/TotalschadenUSt.php

BGH-Urteil

 

Ersatzbeschaffung von Privat:

Rechtsprechung: Muss bei einer Ersatzbeschaffung von privat der Geschädigte auch die volle oder anteilige Mehrwertsteuer erstatten?

BGH v. 02.07.2013:

Ist bei der Ersatzbeschaffung von privat keine Umsatzsteuer angefallen, steht dem Geschädigten kein Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer zu.

Hast du aber damals dein Auto nicht vom Händler gekauft? Hast du keine Rechnung für die 27.600€ mit ausgewiesener MwSt? Ich war nämlich der Meinung, dass das reicht um bei kasko plus in den ersten 3 Jahren den vollen Betrag zu bekommen. Liege ich hier falsch?

HUK bzw HUK24 sind meiner Erfahrung nach nicht Zahlungsfreudig, stehen weit Oben was die Klagen vor Gericht betrifft.

Ich würde etwas Geld in einen Fachanwalt investieren und den die sachen Beurteilen lassen.

Entscheidend ist hier aber Vertragsrecht, da VK Schaden und nicht HP als Geschädigter. Daher sind die obigen Urteile nicht passend, da es dort um HP Schäden geht.

 

Und ja, du solltest die angefallene MwSt. erstattet bekommen. Dazu einfach die Rechnung einreichen. Lief damals bei einem fiktiv abgerechneten TK Schaden mit Hagel nach 2 Jahren mit Ersatzbeschaffung problemlos. War übrigens auch HUK.

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 19:19

wie schon gesagt, die Versicherung hat mir 18.400 Euro überwiesen. Ich habe jetzt einen Jahreswagen für 16.000 Gekauft - vom Händler mit MWST. Wie generelle Erwartungshaltung ist nachwievor dass ich von der Versicherung den Neuwagenpreis in Höhe von 27.600 (incl. MWST) ersetzt bekomme. Kasko plus!!

Bin ich da total falsch.....

Ja. Du bekommst nur die in 16000 Euro enthaltene MwSt., die auf der Rechnung auch ausgewiesen ist. Müsste knapp 2555 Euro sein.

Themenstarteram 16. Mai 2020 um 20:31

scheint so, wobei ich mir jetzt nicht mehr sicher ob ich überhaupt noch etwas Geld von der Versicherung halte. Wie gesagt bisher erhalten Neupreis minus Restwert totalschaden minus Selbstbeteiligung und keine MWST = 18400 Euro. Jetzt habe ich einen Wagen gekauft für 16.000 incl MWST. Die Versicherung wird jetzt bestimmt die Position einnehmen dass ich mehr Geld von der Versicherung erhalten habe als ich ausgegeben habe...….

Nein, totaler Quatsch!

Du bekommst noch mal die 2555€ zusätzlich wieder...

Anyway; irgendwas passt da bei Deinen Zahlen nicht...

Neupreis mit MwSt: 27600€

D.h. Netto 23193€ bzw. 4407€ an MwSt.

Vom Nettobetrag den Restwert (3800€?) runter, ergo noch 19393€.

Dank noch mal die SB (300€?) runter, ergibt 19093€.

Warum hast Du ca. 700€ weniger bekommen, also 18400€?

Man kann die VK auch mit 1.000€ SB abschliessen ;-)

Ja, die 2.555,- € MwSt. müssen sie nachlöhnen. Hast Du sie schon bekommen?

am 18. Mai 2020 um 6:46

Zitat:

@sinajoerg schrieb am 16. Mai 2020 um 22:31:16 Uhr:

scheint so, wobei ich mir jetzt nicht mehr sicher ob ich überhaupt noch etwas Geld von der Versicherung halte. Wie gesagt bisher erhalten Neupreis minus Restwert totalschaden minus Selbstbeteiligung und keine MWST = 18400 Euro. Jetzt habe ich einen Wagen gekauft für 16.000 incl MWST. Die Versicherung wird jetzt bestimmt die Position einnehmen dass ich mehr Geld von der Versicherung erhalten habe als ich ausgegeben habe...….

Welchen Neupreis wurde von der Versicherung angesetzt?

Den damaligen Listenpreis vom Händler?

Den Listenpreis vom aktuellem Neumodell vom Händler?

oder

Den effektiven Kaufpreis beim Händler, welchen Du wirklich bezahlt hat (also nach Rabatt)???

Ich bin jetzt auch auf das Ergebnis gespannt, weil ich auch diesse Option gemacht habe wegen Neuwagen.

Eigentlich habe ich das so erwartet, dass wenn ich 10.000€ für den Neuwagen bezahlt habe, ich dann auch von der Versicherung 10.000€ erhalte (abzüglich den hier genannten Dingen) Als Privatperson bezahle ich den Endpreis also stets mit MwSt.

Ne zahlst du nicht. Wenn du beim Händler (oder auch Supermarkt, Bäcker, Schuhgeschäft und vieles mehr) kaufst, ja. Bei Privat fällt nicht ein Cent MwSt. an.

Insofern sollte hier also die Aussage richtig sein, dass die MwSt. beim neuen Gebrauchten (auf der Rechnung ausgewiesen) noch nachgezahlt werden muss.

Was anfällt, wird auch bezahlt, das ist bei fiktiver Abrechung eines Schadens auch nicht anders: Wer es sich (ohne MwSt.) auszahlen lässt und es selbsr repariert, bekommt diese nicht. Wer es sich auf gleiche Weise auszahlen lässt und es doch reparieren lässt (offiziell mit Rechnung) bekommt auch im Nachhinein die MwSt erstattet. So ist es auch in diesem Fall.

Achso ist das gemeint....Ja natürlich bezahle ich keine MwSt. wenn ich Autos von Privatperson kaufe.

Ich hatte eigentlich gedacht, dass es so gemeint ist: Neupreis (inkl. MWSt) 10.000€

Jemand fährt mein Auto innerhalb eines Jahres (oder den drei Jahren wo man Kasko Plus abschließen kann) kaputt, Total schaden. Ich habe Kasko Plus und erhalte dann von der HUK 10.000€ Abzüglich des Wertes wo ich den Wagen gefahren habe bis der Schaden eingetreten ist. Nahmen wir an dieser Wert sei 500€, dann bekomme ich 9500€ von der HUK.

Ist meine Denke richtig?

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