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HUK Werkstattbindung Problem?!

Hy Leute,
Ich habe heute eine Steinschlag bei meinem Opelautohaus reparieren lassen, ich habe eine Werkstattbindung. Ich habe Vollkasko. Mein Autohaus meinte, die Werkstattbindung stellt kein Problem da, sie würden das Regeln.
im Nachhinein Fragte ich mich:
Werde ich jetzt Probleme mit der Versicherung bekommen?
Danke für eure Hilfe;)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


noe, allen nicht. aber einige boeten sich schon an :D
auch wenn man dir evtl 1x etwas zuviel auf die fuesse getreten hat, ist das verhaeltnis von "rauheit" zu korrekten, hilfreichen beiträgen deutlich positiv zu sehen.

@Harry999. Daß Du manche in Schutz nimmst ist bemerkenswert und von mir aus OK. Wenn jemand Hilfe leistet, berechtigt ihn nichts und niemand einen rauen und agressiven Ton anzuschlagen. Es gibt einen keinen Grund dazu. Solche Leute reagieren hier auf kritischen Fragen mit Agressionen und Beleidigungen, weil sie es nicht anders gelernt haben. Eigentlich schade, denn sie machen ihre guten MT-Taten wieder kaputt. Man könnte so ein Verhalten zwar erklären, aber ich lasse es lieber an der Stelle. Guten Abend!

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Zitat:

Original geschrieben von bkj5



Ohne s.g. Koniferen ist hier im Forum schöh ruhig und sachlich geworden. Keine Belehrungen und Beleidigungen.

Und ohne deine bescheuerten Kommentare (die gar niemandem helfen) wäre es noch viel schöner hier!

Genau das meinte ich:D . Am besten allen hier den Mund zustopfen und sich untereinander austauschen. Solche Expereten, die keine respektvolle Sprache beherrschen, brauche ich nicht.

noe, allen nicht. aber einige boeten sich schon an :D
auch wenn man dir evtl 1x etwas zuviel auf die fuesse getreten hat, ist das verhaeltnis von "rauheit" zu korrekten, hilfreichen beiträgen deutlich positiv zu sehen.
hier gehts nunmal auch um geld, und das fordert auch schonmal harte fakten.
aber dir wäre es ja lieber wenn kuschelkurs gefahren wuerde, auch wenn fehlerhafte posts nicht korrigiert wuerden :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von bkj5


Genau das meinte ich:D . Am besten allen hier den Mund zustopfen und sich untereinander austauschen. Solche Expereten, die keine respektvolle Sprache beherrschen, brauche ich nicht.

und dich braucht hier auch keiner.....:)

Deine flachen und polemischen Kommentare sind überflüssig wie ein Kropf.

Ebenso wie deine flache Hetze gegen die HUK.

wen du hier im Versicherungsforum wenigstens mal einen, auch nur einen einzigen fachlich richtigen Kommetar abgegeben hättest, könnte man dich ja Ernst nehmen.

Aber dich kann man nicht Ernst nehmen.

Und wer hier hier Experte ist oder nicht, hast und vor allen Dingen kannst du überhaupt nicht beurteilen.

Dafür fehlt dir einfach der Horizont.

Auch wenn du versucht hier einen auf Schlau zu machen, lass es einfach bleiben, das wirkt nur peinlich.

So - die Koniferen sind an Bord. Guten Abend.
Vielleicht nun auch zur Sache: Lese ich denn nun die AVB meines Versicherers (HUK24) tatsächlich falsch, dass die Verbringungskosten zur Werkstatt im Falle z. B. einer Kasko Select - so, wie von mir geschildert - vom Versicherer getragen werden?

Zitat:

Original geschrieben von situ
So - die Koniferen sind an Bord. Guten Abend.
Vielleicht nun auch zur Sache: Lese ich denn nun die AVB meines Versicherers (HUK24) tatsächlich falsch, dass die Verbringungskosten zur Werkstatt im Falle z. B. einer Kasko Select - so, wie von mir geschildert - vom Versicherer getragen werden?

Hallo Situ,

Das ist zwischen der HUK und der Partnerwerkstatt vertraglich geregelt. Und in diesem Vertrag gibt es garantiert keine Verbringungskosten ;)

Wenn das Auto geholt wird, dann ist das "Kundenservice" 

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von bkj5


Solche Expereten, die keine respektvolle Sprache beherrschen, brauche ich nicht.

Mach mal deine Augen zu - dann wirst du sehen, wer dich hier braucht.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Lese ich denn nun die AVB meines Versicherers (HUK24) tatsächlich falsch, dass die Verbringungskosten zur Werkstatt im Falle z. B. einer Kasko Select - so, wie von mir geschildert - vom Versicherer getragen werden?

Delle hat es schon geschrieben: Die Partnerwerkstatt verpflichtet sich dazu, ein nicht fahrbereites Fahrzeug abzuholen (und meistens sogar zum Versicherten nach der erfolgten Reparatur zurück zu bringen) - auf deren Kosten natürlich.

Das ist aber im vorliegenden Fall uninteressant, da das Fahrzeug ja auch mit Sprung in der Windschutzscheibe noch fahrbereit ist bzw. war.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


noe, allen nicht. aber einige boeten sich schon an :D
auch wenn man dir evtl 1x etwas zuviel auf die fuesse getreten hat, ist das verhaeltnis von "rauheit" zu korrekten, hilfreichen beiträgen deutlich positiv zu sehen.

@Harry999. Daß Du manche in Schutz nimmst ist bemerkenswert und von mir aus OK. Wenn jemand Hilfe leistet, berechtigt ihn nichts und niemand einen rauen und agressiven Ton anzuschlagen. Es gibt einen keinen Grund dazu. Solche Leute reagieren hier auf kritischen Fragen mit Agressionen und Beleidigungen, weil sie es nicht anders gelernt haben. Eigentlich schade, denn sie machen ihre guten MT-Taten wieder kaputt. Man könnte so ein Verhalten zwar erklären, aber ich lasse es lieber an der Stelle. Guten Abend!

Zitat:

Original geschrieben von bkj5


Solche Leute reagieren hier auf kritischen Fragen mit Agressionen und Beleidigungen, weil sie es nicht anders gelernt haben.

Du verwechselst "kritische Fragen" mit Müll, wie er von dir ausschliesslich in diesem Forum zu lesen ist.

Ebenfalls einen guten Abend.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5


Man könnte so ein Verhalten zwar erklären, aber ich lasse es lieber an der Stelle. Guten Abend!

lass doch lieber gleich alle grabenkriege

;)

ich nehme keinen schutz. das haetten die, die du meinst auch nicht noetig. auch krieche ich ihnen nicht in den arsch oder will mich einschleimen.

ich bin nun doch schon den einen oder anderen tag in diesem unterforum unterwegs um mir ein eigenes bild machen zu koennen und meine meinung auch zu vertreten.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5



Zitat:

Original geschrieben von Harry999


noe, allen nicht. aber einige boeten sich schon an :D
auch wenn man dir evtl 1x etwas zuviel auf die fuesse getreten hat, ist das verhaeltnis von "rauheit" zu korrekten, hilfreichen beiträgen deutlich positiv zu sehen.

@Harry999. Daß Du manche in Schutz nimmst ist bemerkenswert und von mir aus OK. Wenn jemand Hilfe leistet, berechtigt ihn nichts und niemand einen rauen und agressiven Ton anzuschlagen. Es gibt einen keinen Grund dazu. Solche Leute reagieren hier auf kritischen Fragen mit Agressionen und Beleidigungen, weil sie es nicht anders gelernt haben. Eigentlich schade, denn sie machen ihre guten MT-Taten wieder kaputt. Man könnte so ein Verhalten zwar erklären, aber ich lasse es lieber an der Stelle. Guten Abend!

Wie wäre es denn einfach mal, wenn du nun wirklich aufhöhren würdest, mit deinen verbalen Blähungen hier den Fred vollzustänkern?

Vielen Dank dafür.

..............................................

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Das ist zwischen der HUK und der Partnerwerkstatt vertraglich geregelt. Und in diesem Vertrag gibt es garantiert keine Verbringungskosten ;)

Ich bin betrübt. Hast du das Zitat und die AVB denn auch nicht gelesen? Ich bin fassungslos - und so was von einer Konifere!

HUK24 (und andere Versicherer mit Werkstattbindung machen das sicher ebenso) transportiert unter dem Vertrag Kasko Select das Fahrzeug vom Unfallort zur Werkstatt und von dort zu meiner Wohnung, wenn es nicht fahrtüchtig ist. Ist die vorgeschlagene Werkstatt mehr als 15 km vom Wohnort entfernt, tut sie das auf jeden Fall.

Dieser Vertrag besteht zwischen mir als Versicherungsnehmer und der HUK24.
Wer den Transport wie regelt, interessiert mich als Versicherungsnehmer nicht.

Ich muss die

Verbringungskosten

- die sonst einige 100 EUR betragen könnten - jedenfalls nicht bezahlen.

Oder schließt die normale Kasko den Transport vom Unfallort zur Werkstatt ein? Das wiederum wäre mir ganz neu.

PS: Im Augenblick bin ich zu faul, den Vertragstext hier einzutippen. Wird jua doch nicht gelsen.

Zitat:

Das ist aber im vorliegenden Fall uninteressant, da das Fahrzeug ja auch mit Sprung in der Windschutzscheibe noch fahrbereit ist bzw. war.

Mir ist nicht bekannt (aber dir???), ob die vom Versicherer vorgeschlagene Werkstatt

mehr als 15 km vom Wohnort entfernt

ist?

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Das ist zwischen der HUK und der Partnerwerkstatt vertraglich geregelt. Und in diesem Vertrag gibt es garantiert keine Verbringungskosten ;)

Ich bin betrübt. Hast du das Zitat denn nicht gelesen? Ich bin fassungslos - und so was von einer Konifere!
 
HUK24 transportiert unter dem Vertrag Kasko Select das Fahrzeug vom Unfallort zur Werkstatt und von dort zu meiner Wohnung, wenn es nicht fahrtüchtig ist. Ist die vorgeschlagene Werkstatt mehr als 15 km vom Wohnort entfernt, tut sie das auf jeden Fall.
 
Dieser Vertrag besteht zwischen mir als Versicherungsnehmer und der HUK24. Wer den Transport wie regelt, interessiert mich nicht. Ich muss die Verbringungskosten - die sonst einige 100 EUR betragen könnten - jedenfalls nicht bezahlen.
 
Oder schließt die normale Kasko den Transport vom Unfallort zur Werkstatt ein? Das wiederum wäfre mir ganz neu.

Haalooo !!!

Jemand zu Hause ?

Es fallen keine Verbringungskosten an, da die Werkstatt keine berechnen darf laut Ihrem Vertrag mit der HUK.

Also wird man dir auch keine Verbringung in Rechnung stellen. 

Die HUK veranlasst die Vebringung und die Werkstatt macht das kostenlos für die HUK.

Der Transport vom Unfallort zur Werkstatt ist Bestandteil der Kasko- Selectverträge.

Nun verstanden?

Im übrigen habe und werden die Verbringungskosten keine hunderte von Euros betragen.
Verbringungskosten belaufen sich maximal auf eine Arbeitstunde oder aber einen fixen Preis.

Aber die sind hier keine Thema

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Nun verstanden?

Ich hatte es von Anfang an verstanden.

a)Im Normalfall bin ich auf meine Rechnung (locker ein paar 100 EUR) dafür verantwortlich, dass das fahruntüchtige Fahrzeug in die Werkstatt kommt.

Im Falle der Kasko Select wird das von der Versicherung übernommen.

b) Im Normalfall ist es meine Sache, wie das Fahrzeug vom Wohnort auf meine Kosten in die Werkstatt kommt.

Im Falle der Kasko Select wird das von der Versicherung übernommen, wenn die Werkstatt mehr als 15 km entfernt ist.

Darum ging es.

Falls ich den Ausdruck "Verbringungskosten" falsch verwendet habe, hätten Koriferen merken können, was gemeint ist. Nämlich die Kosten, welche der Transport zur instand setzenden Werkstatt verursacht und die ich sonst zu tragen habe.

Und es schien mir ein überlegenswerter Gedanke, dass die Versicherung abschätzt, ob sich dieses von ihr zu tragende "Verbringen" für Sie (oder ihre Werkstatt) bei einem Auftragsvolumen unter 100 EUR lohnt.

Falsch gesetzte Quotes zuvor korrigiert.
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