HUK kürzt Gutachterkosten & Reparaturkosten -> Klageweg sinnvoll?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir behilflich sein.
Vor ca. 2 Monaten hatte jemand mein parkenden PKW gerammt und einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen.
Es ist ein Lackschaden an der Stoßstange, am Kotflügel an einigen Plastikabdeckungen und Lampe entstanden.
Der Unfallgegner ist leider bei der HUK Coburg versichert.
Ich bin in den nächsten Tagen in eine freie Lackierwerkstatt gefahren und wollte am Liebsten einen Kostenvoranschlag erhalten, welchen ich bei der HUK einreichen wollte.
Die Werkstatt bezifferte den Schaden auf ca. 1500 Euro und empfahl mir bei dieser Schadenshöhe direkt einen Gutachter einzuschalten.
Dies habe ich zuerst verneint, da ich mich nochmals mit meinem Vater unterhalten wollte (dieser arbeitet ebenfalls als KFZ-Meister in einer anderen freien Werkstatt).
Da seine Werkstatt aber ebenfalls viele negative Erfahrungen mit dieser Versicherung gesammelt haben, haben wir uns entschlossen einen freien Gutachter einzuschalten.

Gesagt, getan. Der Gutachter wurde eingeschalteten. Dieser bezifferte den Schaden auf ca. 1550 Euro.
Er empfahl mir einen Anwalt für Verkehrsrecht auszusuchen. Diesen habe ich ebenfalls eingeschaltet.
Der Anwalt fertigte ein erstes Schreiben an die HUK und bat um Begleichung der Gutachterkostens (brutto ca. 600 Euro) und der Schadensumme.
Die Schadensumme soll allerdings in netto ausgezahlt werden, da der Schaden von meinem Vater behoben werden soll.

Nun verweigerte die HUK die vollen Gutachterkosten zu bezahlen. Anstatt der 600 Euro, zahlen diese nur 450 Euro. Und anstatt der Schadensumme netto 1279 Euro werden nur 1068 Euro ausgezahlt.
Ich habe das HUK Schreiben daher erneut an meinen Gutachter gesendet, dieser teilte mir folgenden Sachverhalt mit:

- Lt. d. Prüfbericht der HUK Coburg enthält die üblichen, nicht zulässigen Kürzungen beim Stundenverrechnungssatz
- Bezeichnend ist vor Allem, dass unser Gutachten auf den durchschnittlichen Stundensätzen basiert, die von der DEKRA selbst ermittelt wurden
- Trotzdem nimmt nun die DEKRA immernoch eine Kürzung vor.
- Eine Kürzung des Instandsetzungsaufwandes beim Stoßfänger ist nicht gerechtfertigt
- Hier wurde pauschal geurteilt. Auch der gekürzte Aufwand zum Mischen des Lacks für die Kunststoffteile ist erforderlich, da der Lack nach Metallteilen und Kunststoffteilen getrennt gemischt werden muss

Der Rechtsanwalt hat ein erneutes Schreiben fertig gemacht, welches die HUK jedoch ignoriert hat.
Eine Korrektur / Anpassung der Summe erfolgt nicht.

Nun weiß ich nicht mehr so Recht, wie ich weiter Verfahren soll.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der Roland.
Allerdings mit einer SB von 150 Euro.
Lohnt es sich nun den Klageweg zu gehen? (Differenz Gutachterkosten ca. 150 Euro / mein Schaden ca. 200 Euro)
Was würdet ihr machen?

Über eine kurze Rückantwort freue ich mich sehr.

Beste Antwort im Thema

Im Falle des Obsiegens bekommst Du den Schaden komplett und alle Kosten werden erstattet (auch die SB in der RS). Im Falle des Unterliegens zahlst Du höchstens 150,- € drauf.

Du bist im Recht. Da sollte man schon Klage einreichen. Danach wird meist gezahlt und unter Zusicherung der Kostentragung gebeten, die Klage zurückzunehmen.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 4. April 2018 um 20:49:29 Uhr:


Bei der HUK würde ich schon rein aus Prinzip den Klageweg beschreiten.
Das ist eine der Versicherungen, bei denen ich von Anfang an alle Register ziehen würde um die Kosten so weit wie möglich in die Höhe zu treiben... die teuerste Vertragswerkstatt am Platz und dazu die "hinterhältigste Drecksau" von Rechtsanwalt, die sich finden läßt.

Selbst beim Kunden dieser Versicherung, also dem Unfallgegner würde ich da bereits ansetzen und diesen mit sämtlichen Anzeigen überziehen, die sich irgendwie machen lassen... damit der gleich mal spürt was es heißt bei so einem unseriösen Versicherungsunternehmen Kunde zu sein.

PS: ...evtl. mal abklären, ob man sich überhaupt mit der Versicherung des Unfallgegners herumschlagen muß. Ich würde mal prüfen -Anwalt fragen-, ob es nicht günstiger ist ganz einfach direkt den Unfallgegner zu verklagen... soll sich der doch mit seiner tollen Versicherung einigen.

Warum sollte man das tun?
Zitat:
Vor ca. 2 Monaten hatte jemand mein parkenden PKW gerammt und einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen.

Ich bin schon froh wenn jemand soviel Anstand hat für seinen Unfall geradezustehen.
Ist leider nicht normal heute.
Wenn man so einen auch noch mit Anzeigen überzieht meldet er sich das nächste mal bestimmt nicht mehr.
Solche Är...e gibt es schon genug.
Erziehe also nicht den Nächsten auch noch dazu.

Nur meine bescheidene Meinung dazu.
Gegen die Versicherungspraktiken sollte man sich allerdings entschieden zur Wehr setzen.
Moorteufelchen

Ich habe noch etwas gutes über die HUk gelesen oder gehört!!!!

Zitat:

@Volcano1987 schrieb am 5. April 2018 um 06:50:19 Uhr:


Ich habe noch etwas gutes über die HUk gelesen oder gehört!!!!

Dann erzähl mal!

Jetzt mal sorry abwr die Persönlichen angriffe gegen Leute die bei Der Huk versichert sind gehen wirklich zu weit!!!
Ich und meine Eltern sind dort seit Jahrzehnten versichert und es gab NIE Probleme. Die Huk hat natürlich in der Zeit auch den ein oder anderen Schaden reguliert.

Und das angeblich NUR die Huk sooooo schlecht ist, ist schlichtweg propaganda und ist schon imbereich der Rufschädigung.

Mal zum Vergleich: Jemand der bei der LVM versichert war hat mich gerammt und ist abgehauen. Die LVM wollte mir untersagen einen Gutachter zu nehmen (2300€ schaden)!

Das man den unfallgegner anzeigt ist ja wohl normal und sollte immer erfolgen.

UND die huk war die EINZIGE die im Angebot mein Auto finden konnte. Z.b. die so hochgelobte BavariaDirekt sagte mir "falsche Daten, ein Fahrzeug mit der schlüsselnummer gibt es nicht/einen 1.0tfsi motor gibts nicht bei audi"

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Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 5. April 2018 um 07:07:44 Uhr:



Zitat:

@Volcano1987 schrieb am 5. April 2018 um 06:50:19 Uhr:


Ich habe noch etwas gutes über die HUk gelesen oder gehört!!!!

Dann erzähl mal!

Was soll ich erzählen? Ich habe selber schlechte Erfahrungen mit denen machen dürfen. Bekannte ebenfalls. Seit dem meide ich diese Versicherung.

Zitat:

@Volcano1987 schrieb am 5. April 2018 um 06:50:19 Uhr:

Ich habe noch etwas gutes über die HUk gelesen oder gehört!!!!

fehlt da nicht ein Wort? 😁

*stichel* Es lautet "immer" ... 😁

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. April 2018 um 21:15:03 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 4. April 2018 um 20:49:29 Uhr:



PS: ...evtl. mal abklären, ob man sich überhaupt mit der Versicherung des Unfallgegners herumschlagen muß. Ich würde mal prüfen -Anwalt fragen-, ob es nicht günstiger ist ganz einfach direkt den Unfallgegner zu verklagen... soll sich der doch mit seiner tollen Versicheurng einigen.

Wovon träumst Du denn Nachts? Auf welcher Grundlage möchtest Du den Fahrzeugführer verklagen? Weil Dir die Versicherungsgesellschaft des gegnerischen Fahrzeuges nicht gefällt.
So ein Scheiß hab ich noch gar nicht gelesen hier. Und welche Versicherung versucht nicht, nur das Minimum zu bezahlen.

Gruß Martin

Auf Grundlage der gesamtschuldnerischen Haftung von Versicherung, Fahrer und Halter (wurde auch schon von Vorschreibern angemerkt). Eine Klage gegen den Fahrer/Halter KANN die komplette Schadensregulierung durchaus beschleunigen. Ein durchaus üblicher Vorgang, von dem man nicht Nachts träumen muss und dessen Grundlage gegeben ist ... 😁 Also: Nicht einfach in die Tasten hauen, wenn man wenig bis keine Ahnung hat ... 🙄

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. April 2018 um 09:13:50 Uhr:


Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 5. April 2018 um 09:13:50 Uhr:

Zitat:

@Volcano1987 schrieb am 5. April 2018 um 06:50:19 Uhr:


Ich habe noch etwas gutes über die HUk gelesen oder gehört!!!!

Hahaha ja ! 😁 NIEEEEEEEEEEEEEEEEE!

fehlt da nicht ein Wort? 😁

Zitat:

@Volcano1987 schrieb am 5. April 2018 um 06:50:19 Uhr:


Ich habe noch etwas gutes über die HUk gelesen oder gehört!!!!

Genau: das gesparte Kleingeld bei Vertragsabschluss wird gern erwähnt.

EDIT: und "mein" Anwalt sagt dass er sein Honorar immer schnell bekommt.

Zitat:

@Volcano1987 schrieb am 5. April 2018 um 08:02:38 Uhr:



Zitat:

@Dual-Sport schrieb am 5. April 2018 um 07:07:44 Uhr:


Dann erzähl mal!

Was soll ich erzählen? Ich habe selber schlechte Erfahrungen mit denen machen dürfen. Bekannte ebenfalls. Seit dem meide ich diese Versicherung.

Wenn es danach geht, darfst du jede Versicherung meiden. Mittlerweile zicken die alle rum und haben das wunderbare Instrument der "Gutachtenprüfung" zur Minderung der Ersatzleistung für sich entdeckt.

Im vorliegenden Fall sollte natürlich geklagt werden. Die Rechtsprechung ist, was die Gutachterkosten betrifft, hier sehr eindeutig und die übrigen Kürzungen dürften auch vom Gericht kassiert werden. Wobei ich auch vermute, dass die Regulierung nach Zustellung der Klage erfolgen wird.

Die Klage auf den Halter/Fahrer auszudehnen, halte ich hier aber für völlig überflüssig. Ob der als Zeuge zur Verfügung steht, ist völlig wumpe, da die Haftung nicht strittig ist. Und da die HUK im Klagefall sowie den VN vertritt, kann dem auch vollkommen Wurscht sein, wie das Verfahren ausgeht.

Hallo liebe Forengemeinde,

vielen Dank für Eure Rückantworten.
Diese sind ja sehr eindeutig, daher habe ich nun meinen RA informiert, dass wir den Klageweg gehen werden.
Den Fahrer werde ich nicht verklagen, dieser kann ja nichts für das Gebaren der HUK.

Vielen Dank!

Zitat:

dass unser Gutachten auf den durchschnittlichen Stundensätzen basiert, die von der DEKRA selbst ermittelt wurden

Damit ist sogar euer Gutachten falsch. durchschnittliche Verrechnungssätze haben heutzutage nichts in einem Gutachten zu suchen.

Zitat:

Den Fahrer werde ich nicht verklagen, dieser kann ja nichts für das Gebaren der HUK.

Oh doch, er bzw. der Halter hat sich für diese Versicherung entschieden. Da kann eine Klage gegen den Halter durchaus nützlich sein.

Um ehrlich zu sein, die Kosten für das Gutachten empfinde ich auch als sehr hoch. Wenn es bei dem Schaden keinen besonderen Mehraufwand zur Erstattung des Gutachtens gegeben hat, dann hätte ich weniger dafür berechnet.

Den Klageweg halte ich bei jeder nicht gerechtfertigten Kürzung für den einzig richtigen Weg. Ob die Kürzung gerechtfertigt ist oder nicht, kann dein Fachanwalt am besten beurteilen, da ihm alle Unterlagen vorliegen.
Ich habe gerade selber eine Klage gegen eine Versicherung laufen für einen Betrag unter 10 €, bei mir geht es da nur ums Prinzip. Kürzungen ohne Begründung und ungerechtfertigte werden bei mir grundsätzlich eingeklagt - bisher immer mit 100 % Erfolg.

Zitat:

@catdog00 schrieb am 5. April 2018 um 15:27:25 Uhr:


...
Den Fahrer werde ich nicht verklagen, dieser kann ja nichts für das Gebaren der HUK.
...

...den Fahrer / Halter / Versicherungsnehmer ebenfalls mit in die Klage einzubeziehen hat rein taktische Gründe / Vorteile. Eine Versicherungsgesellschaft mit einer professionellen Rechtsabteilung tanzt Dir im Prinzip auf der Nase rum.
Ein in der Regel unerfahrener Laie, wie es der Fahrer / Halter / Versicherungsnehmer ist bekommt schon mal kalte Füße, wenn eine anwaltliche Klageschrift / Schreiben von Gerichten, etc. in dessen Postkasten landen.

Wenn man Glück hat gehen dem Versicherungsnehmer die Nerven durch und er als Kunde macht bei seiner Versicherung Zirkus und kommt bestenfalls vielleicht auch zum Schluß sich im Nachgang eine andere Versicherungsgesellschaft zu suchen, wenn er merkt, dass er durch das Gebahren seiner Versicherung Streß & Ärger hat und sogar selbst in die Schußlinie gerät.

@alle die, die es nicht begreifen können den Fahrer / Halter / etc. mit zu verklagen. Eigentlich ist das doch logisch... den Schaden hat der Fahrer angerichtet und ist in erster Linie der Ansprechpartner für den Schadensersatz. Es ist absolut nicht die Aufgabe des Geschädigten sich mit Dritten, wie z.B. einer Versicherung auseinanderzusetzen - ist z.B. auch im Bürgerlichen Gesetzbuch so auch nicht vorgesehen.
Da steht nur folgendes...

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Doppelpost gelöscht

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