HUK 24 Beitrag 2022 einsehbar im Onlinemenü
HUK 24 Beitrag 2022 einsehbar im Onlinemenü
Siehe Beitragskonto
Typklasse Vollkasko eine Stufe runter..Glück gehabt.
30 Antworten
Wenn man eine Umstellung auf die ab 2022 gültigen Bedingungen bis zum Ende durchspielt, kann man - bevor man die Umstellung final bestätigt - die ab 2022 gültigen AVB herunterladen. Das vergleichende Querlesen mit den alten Bedingungen ist halt mühsam.
Zitat:
@Herm schrieb am 5. Oktober 2021 um 09:41:22 Uhr:
Vertrag KFZ anklicken (Ansicht Leistungsumfang) unten auf ändern (rechts) = grosses Auswahlmenü
Tarif umstellen etc. bis zur Berechnung durchklicken.
Bei der Preisanzeige aufhören..abbrechen.
ich bin ja nun auch nicht gerade blöd, was internet angeht. das " tarif umstellen" gibt es nicht bei mir. bei mir kann ich einzelteile des vertrages ändern wie abstellort, bankverbindung oder km leistung, nicht aber den tarif anfürsich selbst.
ach ja: bin huk coburg, nicht huk 24. ggf liegt es daran
@PayDay - Warte einfach mal ein paar Tage, vielleicht geht es dann. Gestern konnte ich den neuen Beitrag für 2022 in meinem Beitragskonto (wenngleich bei der HUK24) auch noch nicht einsehen, heute geht's.
Bei mir würden beide Fahrzeuge mit dem Tarif 22 marginal teuerer werden (1-7€), verglichen habe ich die Tarifmerkmale noch nicht.
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Habe gerade über das Online-Portal der HUK die Frage zu den Unterschieden zur neuen AKB gestellt. Mal abwarten.
@NDLimit - Wäre überrascht, wenn eine Auflistung der Unterschiede komprimiert zur Verfügung gestellt würde, da man ja theoretisch eine Auflistung gegen mehrere ältere AVBs (2022 vs. 2021, vs. 2020, vs. 2019 etc) benötigte, je nachdem wann der jeweilige Vertrag zuletzt angepasst wurde.
Brauchst nicht überrascht sein... solche Aufstellungen gibt es. Ist keine Hexenwerk.
Und lasse bitte die User-Mention, ich lese die Threads, in denen ich schreibe....
ohne-@NDLimit-Anrede
Zitat:
... und lasse bitte die User-Mention, ich lese die Threads, in denen ich schreibe....
Mit Blick auf Deine Signatur kann ich in dieser Aussage weder Spuren von a) Ironie noch b) Sarkasmus erkennen.
Das muss ja auch nicht immer der Fall sein....
Einen Unterschied von 1/21 auf 1/22 hab ich schon gefunden, eine Verbesserung unter A.2.3.2:
Zusätzlicher Versicherungsschutz
• Bei Gespannen gilt: In der Versicherung des ziehenden Fahrzeugs sind
gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug
ohne Einwirkung von außen mitversichert (z. B. Rangierschäden, Schäden
beim An-/Abhängen, Schlingerschäden). Voraussetzung: Sie sind
Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs.
• Für Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen
ist.
Die AKB 01.07.21 und die AKB 01.01.22 sind eigentlich identisch. Wer in einem älteren Tarif ist, da kann es schon anders sein. Da muss sich halt jeder die Mühe machen und das vergleichen.
Nur die HUK24 Kunden, können den neuen Tarif in ihrem Account rechen.
Die anderen müssen ihre neuen Beiträge bei Huk.de rechnen
Bei mir sind es 35 Euro weniger wenn ich auf 2022 umstelle. Die neue Rückstufungstabelle habe ich gefunden und die neuen AVB auch. Aber das jetzt alles zu vergleichen mit dem alten Tarif ist schon mühsam..
Das wichtigste ist die Rückstufungstabelle ..einfach mal die SF Klasse vergleichen in
der man ist mit dem Vorvertrag.
Ich hab noch den Tarif von 2020 weil beim 2 Schaden der Tarif 2021
"1 Stufe weiter nach unten saust".
@NDLimit :
Du wirst vermutlich diese Antwort bekommen:
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit unserem neuen Tarif zum 01.01.2022 bieten wir Ihnen weiterhin attraktiven Versicherungsschutz mit einem hervorragendem Preis-/Leistungsverhältnis.
Folgende Neuerungen sind beispielsweise im neuen Tarif enthalten:
• Neupreisentschädigung:
Wir entschädigen im Kaskoschadenfall künftig 24 anstatt 18 Monate den Neupreis Ihres Fahrzeugs.
• Gespannschäden:
Künftig sind gegenseitige Schäden zwischen dem ziehenden und dem gezogenen Fahrzeug ohne Einwirkung von außen mitversichert, sofern eine Vollkasko besteht und der Versicherungsnehmer Eigentümer des gezogenen Fahrzeugs ist.
• Mitversicherung eines Vorzelts:
Vorzelte sind nun als Bestandteil des Fahrzeugs in der Teil- und Vollkasko mitversichert, wenn sie nach dem Gesetz zulässig sind und im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind.
• Es gelten neue Beitragssätze und eine neue Rückstufung
Weitere Informationen zum Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen
Wobei ich nur die Rückstufungen von SF 50-40 nachgesehen und keine Unterschiede festgestellt habe. Allerdings hatte ich ohnehin schon den Tarifstand von 2021.
Bei mir rund 30€ teurer, war aber bis auf ich glaube 1 MAl immer der Fall und bei verschiedenen Autos..