HU und Frontscheibe

Hallo,

bitte entschuldigen Sie mein Deutsch, als Deutsch nicht meine Muttersprache ist.

Ich habe ein Golf 1.6, Baujahr 1997, umgefähr 70.000 km. Bei der HU haben Sie bemerkt, dass die "Frontscheibe Beschädigt teils gelöst durch wassereintritt". Tatsächlich ist die Dichtung nicht ganz dicht une ein bisschen Wasser ist hingekommen. Anbei füge ich ein Foto bei.
Der Werkstatt hat mir gesagt, ich muss der Windscheibe ganz erneut machen, und das kostet 550 euros. Stimmt das, oder könnte ich nur die Dichtung erneuern ? Was sollte ich tun ?

Danke schön.

Victor

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tomold schrieb am 26. August 2015 um 20:33:29 Uhr:


Mal bei ebay schauen - die Scheibe kostet ca 80 €, der Einbau ist nicht kompliziert - komplett gibt es das für 160 €...

Aha, also quasi ähnlich dem Wechseln einer Glühlampe. Aber gut, beschreib doch mal bitte den Austausch einer Frontscheibe in allen Arbeitsschritten, inkl den benötigten Arbeitsmitteln, Materialien, Umweltbedingungen und Personen.

🙂

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@Autoglasmeister schrieb am 27. August 2015 um 16:36:19 Uhr:

Zitat:

@Autoglasmeister schrieb am 27. August 2015 um 16:36:19 Uhr:



Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. August 2015 um 23:27:04 Uhr:


Hast Du Teilkasko?
Wenn ja, dann wie schon beschrieben...

An die Moralapostel: Ihr macht es in wirklichkeit auch nicht anders!

Moralapostel hin oder her:

Wenn Du Dich schon nicht an Recht und Ordnung halten möchtest, dann schließe bitte nicht von Dir auf Andere und erst recht nicht, wenn ich hier mitlese, denn Deine Aussage ist eine Beleidigung für mich und meine persönliche Einstellung unter anderem zur Einhaltung von Verträgen.

😁😁😁

Ja Ja!

Wenn ich zu Dir komme und meine Scheibe wegen "Steinschlag" wechseln möchte, sagst Du zu mir Nein, mache ich nicht denn es könnte ein Betrugsversuch vorliegen.

Alles klar.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. August 2015 um 23:27:04 Uhr:


.....

An die Moralapostel:.....

Recordverdächtig, achter Post !😁

Zitat:

@vphys schrieb am 27. August 2015 um 15:13:57 Uhr:


Danke für alle die Antworten. Ja, die TÜV-Plakette ist mir nur wegen diesen minimalen Schaden verweigert worden. Dass kann ich ich widersprechen, oder ?

Widersprechen kannst Du es nicht, aber Du kannst zu einer anderen Prüfstelle fahren.

Zitat:

@vphys schrieb am 27. August 2015 um 16:37:57 Uhr:


So ich darf zu einem anderen TüV fahren und HU erneut machen ? Ist das legal ?

Danke sehr.

Der Bericht ist ja voll mit Rechtschreibfehlern. Das geht garnicht. Welche Prüforganisation war denn das?

Was mich wundert ist, dass der da drin rum-editiert hat. Normalerweise kommen die Mängel direkt aus dem Mängelbaum und sind vorgeschrieben.

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Zitat:

@Matsches schrieb am 28. August 2015 um 06:26:34 Uhr:


aber Du kannst zu einer anderen Prüfstelle fahren.

würde ich auch machen. Die Sache stinkt zum Himmel

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 27. August 2015 um 20:59:53 Uhr:


😁😁😁
Ja Ja!
Wenn ich zu Dir komme und meine Scheibe wegen "Steinschlag" wechseln möchte, sagst Du zu mir Nein, mache ich nicht denn es könnte ein Betrugsversuch vorliegen.
Alles klar.

Selbstverständlich tauschen wir auch Deine Scheibe, wenn kein Glasbruch vorliegt.

Es spricht nichts gegen einen Tausch einer beschädigten oder vorschlissenen Scheibe.

Allerdings mußt Du die Rechnung bei Abholung des Fahrzeuges selbst bezahlen, wenn kein Glasbruch vorliegt.
Liegt Glasbruch vor, dann wird eine Schadensmeldung mit Deinen Angaben zum Schaden ausgefüllt und diese muss von Dir zusammen mit der Abtretungserklärung unterzeichet werden. Somit kann dann ein regulärer Schaden direkt mit der Versicherung abgerechnet werden.

Ein Betrieb, welcher auch Verschleiß und Alterserscheinungen einer Scheibe über die TK abrechnet ist nicht seriös. Und wenn ich mir vorstelle, dass ein Betrieb dem Kunden beim Versicherungsbetrug behilflich ist, dann schreckt er bestimmt auch nicht davor zurück, Andere, wie zum Beispiel seine Kunden, zu betrügen.

Und bei solchen Betrieben lässt Du Arbeiten ausführen?
Ich würde niemals freiwillig irgendwo hin gehen, wo ich weiß, dass es nicht immer koscher zugeht.

Alles klar?

Zitat:

@querys schrieb am 28. August 2015 um 07:37:52 Uhr:


Was mich wundert ist, dass der da drin rum-editiert hat. Normalerweise kommen die Mängel direkt aus dem Mängelbaum und sind vorgeschrieben.

Um den Schaden genauer zu beschreiben.

Mein TüV war bei einem Pit-Stop werkstatt. Also würden Sie sagen, ich mache nix, fahre nur zu einer TüV Prüfstelle (vielleicht nicht in eine die bei einer Werkstatt liegt) und mache eine Nachprüfung ?

Hatte ich dir bereits hier empfohlen:

http://www.motor-talk.de/.../hu-und-frontscheibe-t5416760.html?...

Zitat:

@vphys schrieb am 29. August 2015 um 09:29:26 Uhr:


Mein TüV war bei einem Pit-Stop werkstatt. Also würden Sie sagen, ich mache nix, fahre nur zu einer TüV Prüfstelle (vielleicht nicht in eine die bei einer Werkstatt liegt) und mache eine Nachprüfung ?

Du kannst es dir ersparen mit dem vorhandenen Mangel zu einer Nachprüfung zu fahren, da der Mangel dann noch vorhanden ist, bekommst Du auch keine HU.

Entweder probierst Du an einer anderen Prüfstelle eine komplett neue HU zu bekommen, oder beseitigst den Mangel und fährst zu einer Nachprüfung.

Beachte , dass die Frontscheibe bei den moderneren Fahrzeugen eine tragende Funktion hat. Demzufolge der Einwand vom TÜV sicherlich ernst genommen werden sollte. Erst recht, wenn die Scheibe anfängt, blind zu werden, weil Feuchtigkeit zwischen die Verbundscheiben eindringt.
Eine Teilkasko für den Austausch bietet sich an. Hat man keine, muss man die Kosten eben selbst tragen. Man kann sich aber durchaus mehrere Angebote einholen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 30. August 2015 um 11:52:32 Uhr:



Beachte , dass die Frontscheibe bei den moderneren Fahrzeugen eine tragende Funktion hat. Demzufolge der Einwand vom TÜV sicherlich ernst genommen werden sollte. Erst recht, wenn die Scheibe anfängt, blind zu werden, weil Feuchtigkeit zwischen die Verbundscheiben eindringt.

Wenn der Prüfingenieur diese Entscheidung auf Grund der technischen Lage und nicht auf Druck der Werkstattkette trifft, ist dem auch nichts hinzuzufügen. Diese kleine Schadstelle ist aber eventuell auch noch im Ermessensspielraum. Daher meine Empfehlung, mal kurz in einer Prüfstelle nachzufragen, das muss nicht mal was kosten. Heute ist jede Prüforganisation um Kundschaft bemüht. Wenn er es durch winkt, ist natürlich die Nachprüfgebühr fällig.

Ok. Ich werde dann die Frontscheibe wechseln. Ich sage euch nächste Woche, wie viel ich bezahlt habe. Danke für alle.

Bei Ebay kostet die Scheibe mit Grün,oder Graukeil nur € 89,- Eine kleine Werkstatt dürfte nicht mehr wie € 70,- bis € 100,- für das wechseln verlangen!

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@vphys schrieb am 26. August 2015 um 20:19:47 Uhr:
Hallo,

bitte entschuldigen Sie mein Deutsch, als Deutsch nicht meine Muttersprache ist.

Ich habe ein Golf 1.6, Baujahr 1997, umgefähr 70.000 km. Bei der HU haben Sie bemerkt, dass die "Frontscheibe Beschädigt teils gelöst durch wassereintritt". Tatsächlich ist die Dichtung nicht ganz dicht une ein bisschen Wasser ist hingekommen. Anbei füge ich ein Foto bei.
Der Werkstatt hat mir gesagt, ich muss der Windscheibe ganz erneut machen, und das kostet 550 euros. Stimmt das, oder könnte ich nur die Dichtung erneuern ? Was sollte ich tun ?

Danke schön.

Victor

Endlich habe ich bei Nobleglass meine Scheibe wechseln lassen. Sie kommen vor Ort, es dauert circa 1 Stunde und es hat nur 250 euros gekostet. Also, bien ich zufrieden.

Also, der Typ hat mir gesagt, meine Frontscheibe war schelcht installiert worden, deswegen ist das Wasser durchgegangen.

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