HU und Frontscheibe

Hallo,

bitte entschuldigen Sie mein Deutsch, als Deutsch nicht meine Muttersprache ist.

Ich habe ein Golf 1.6, Baujahr 1997, umgefähr 70.000 km. Bei der HU haben Sie bemerkt, dass die "Frontscheibe Beschädigt teils gelöst durch wassereintritt". Tatsächlich ist die Dichtung nicht ganz dicht une ein bisschen Wasser ist hingekommen. Anbei füge ich ein Foto bei.
Der Werkstatt hat mir gesagt, ich muss der Windscheibe ganz erneut machen, und das kostet 550 euros. Stimmt das, oder könnte ich nur die Dichtung erneuern ? Was sollte ich tun ?

Danke schön.

Victor

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Zitat:

@tomold schrieb am 26. August 2015 um 20:33:29 Uhr:


Mal bei ebay schauen - die Scheibe kostet ca 80 €, der Einbau ist nicht kompliziert - komplett gibt es das für 160 €...

Aha, also quasi ähnlich dem Wechseln einer Glühlampe. Aber gut, beschreib doch mal bitte den Austausch einer Frontscheibe in allen Arbeitsschritten, inkl den benötigten Arbeitsmitteln, Materialien, Umweltbedingungen und Personen.

🙂

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schon spaßig das argumentiert wird das die Prämien steigen würden bei Nutzung der TK, ist übrigens ein Glasschaden der hier anliegt, aber bei anderen Dingen sofort einen Anwalt vorschlagen der das ganze dann abwickeln soll über die Rechtschutz.
Gruß

@vphys

Wurde dir die TÜV-Plakette nur wegen diesen minimalen Schaden verweigert? Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen.

1. das ist zu teuer
2. Nie im Leben ist das ein erheblicher Mangel
3. Die Aussagen Deiner Werkstatt würde ich erheblich in Zweifel ziehen
4. Wenn Wasser reinkommt muss vielleicht wirklich die Scheibe getauscht werden, heute sind die verklebt und nicht mehr mit Dichtung eingesetzt

Fahr doch selbst zum TÜV oder such Dir eine andere Werkstatt.

wenn sich die Frontscheibenverklebung löst, dann ist der Scheibenahmen (Karosserie) für gewöhnlich an genau diesen Stellen deutlich angerostet. Vor Einkleben einer neuen Scheibe sollte man das ausbessern lassen. Sonst kommt die Scheibe recht schnell wieder hoch. So kann sich ein Preis erklären, der über die bloße Scheibe und deren Einbau um Einiges hinaus geht.

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Im Fall des TE dringt das Wasser ja in die Frontscheibe ein. Eine Verbundglasscheibe besteht ja aus zwei Glasscheiben, die mit einer Verbundfolie miteinander verbunden sind. In diesem Fall ist Wasser zwischen eine der Scheiben und die Verbundfolie gelangt, was die Scheibe an dieser Stelle blind werden lässt.
Dieser Schaden wird sich im Laufe der Zeit ausweiten weshalb die Scheibe getauscht werden muss.

Die Scheibe ist verklebt, wenn die Scheibe aus dem Auto ausgebaut ist sollte man natürlich auch prüfen, ob z.B. im Bereich des Scheibenrahmens Korrosion vorliegt. Die Außendichtung wird beim Ausbau der Scheibe zerstört und muss natürlich auch neu. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Spaß bei einem alten Golf über 500 Euro kosten soll.

Danke für alle die Antworten. Ja, die TÜV-Plakette ist mir nur wegen diesen minimalen Schaden verweigert worden. Dass kann ich ich widersprechen, oder ?

Also, es sieht aus, ich muss wirklich meine Frontscheibe wechseln...

War das wirklich der einzige erhebliche Mangel gewesen ist (😕) würde ich einfach zu einer anderen Prüforganisation fahren.

Einspruch dagegen einlegen kannst du wahrscheinlich nicht.

Zitat:

@vphys schrieb am 27. August 2015 um 15:13:57 Uhr:


Ja, die TÜV-Plakette ist mir nur wegen diesen minimalen Schaden verweigert worden.

Die Frage ist nicht, ob dieser Schaden klein oder gross ist, sondern was ist eine Frontscheibe und weshalb wurde diese Beschädigungsart damit geandet, dass die Plakette nicht erteilt wurde.

Die Scheiben eines Fahrzeuges sind sicherheitsgeprüfte Bauteile, welche nur in der geprüften Version/Zustand zugelassen sind.

Im Fall des TE hat sich aber die Folie zwischen den zwei Scheiben von mindestens einer Scheibe gelöst.
Somit ist der Verbund der Scheibe nicht mehr gewährleistet, zumindest nicht an diesen Stellen.
Da die Scheibe nicht mehr dem geprüften Zustand entspricht muss sie ersetzt werden, da hier keine Reparatur vorgenommen werde kann.

So einfach ist das.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 26. August 2015 um 23:27:04 Uhr:


Hast Du Teilkasko?
Wenn ja, dann wie schon beschrieben...

An die Moralapostel: Ihr macht es in wirklichkeit auch nicht anders!

Moralapostel hin oder her:

Wenn Du Dich schon nicht an Recht und Ordnung halten möchtest, dann schließe bitte nicht von Dir auf Andere und erst recht nicht, wenn ich hier mitlese, denn Deine Aussage ist eine Beleidigung für mich und meine persönliche Einstellung unter anderem zur Einhaltung von Verträgen.

Zitat:

@Günter schrieb am 27. August 2015 um 13:34:25 Uhr:


ist übrigens ein Glasschaden der hier anliegt,

Es ist tatsächlich eine Beschädigung an der Scheibe, aber KEINE die von der TK gedeckt ist, denn dort ist GLASBRUCH versichert und nicht Verschleiß oder Alterungserscheinungen.

So ich darf zu einem anderen TüV fahren und HU erneut machen ? Ist das legal ?

Danke sehr.

Du kannst so oft Du möchtest den Versuch unternehmen die HU mit dieser Scheibe zu bestehen.

Vielleicht bemerkt ein Prüfer diesen Mangel nicht und erteilt dir eine neue Plakette.

Aber die Scheibe solltest Du eh tauschen, von daher macht es doch keinen Sinn Geld für weitere HU auszugeben bis Du einen Prüfer findest der dies übersieht.

Von daher lass die Frontscheibe tauschen, und wenn Du dann in einer Werkstatt bist auch gleich neue Reifen und Bremsen 😁

Scheibe wechseln ist kein Hexenwerk😉 Mal ein Video damit man die Arbeiten mal einschätzen kann.

WSS wechsel

Für einen golf Bj. 97 finde ich 500+ EUR zu viel, da sollte sich eine Werkstatt deutlich günstiger finden lassen.

Kannst ja eine Ausschreibng bei myhammer oder blauarbeit machen.?

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 27. August 2015 um 13:56:07 Uhr:


@vphys

Wurde dir die TÜV-Plakette nur wegen diesen minimalen Schaden verweigert? Ich kann es mir nicht wirklich vorstellen.

Genau dieser Gedanke kam mir auch gerade. Mein alter Audi 80 hatte das 10 Jahre lang, wurde natürlich langsam mehr. Da hat sich der Prüffuzzi nie drüber ausgelassen.

@vphys,

ich würde mit dem HU- Schein mal in einer Prüfstelle vorstellig werden. Du brauchst auch keine neue HU, eine Nachuntersuchung (ca. 15 €) ist völlig ausreichend.

Ist das Fahrzeug in einer Werkstatt getüvt 🙂 worden?

Gruß

BTW:
Die Teilkasko übernimmt alle Glasschäden, egal ob da jetzt nen Lattenhammer reingefallen ist oder nicht.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 27. August 2015 um 16:43:03 Uhr:


Vielleicht bemerkt ein Prüfer diesen Mangel nicht und erteilt dir eine neue Plakette.

Vorher noch 'nen dicken Fladen Vogelscheiße rauf. 😁

Gruß Metalhead

Das Video vom Wechsel ist gut, allerdings wird im Fachbetrieben der neue Kleber auf der Scheibe und nicht auf der Karosserie angebracht, geht einfach besser und ist gleichmäßiger.

Zitat:

@vphys schrieb am 27. August 2015 um 16:37:57 Uhr:


So ich darf zu einem anderen TüV fahren und HU erneut machen ? Ist das legal ?

Danke sehr.

Als Ingenieur sollte man eigentlich wissen welche Worte groß bzw. klein geschrieben werden. Alleine deswegen würde ich schon zu einer anderen Organisation fahren 😉

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