HU überzogen
Hallo Leute,
ich streite gerade mit der Daimler AG vor dem LG Stuttgart wegen mobilo-life (Rost) an meinem 20 Jahre alten S202 (s. hier: https://www.motor-talk.de/.../...n-innen-nach-aussen-t5190722.html?...). Die ziehen das Verfahren endlos in die Länge um mich schon wegen anstehendem TÜV klein zu kriegen. Um jetzt keine Beweisspuren zu vernichten bin ich erst mal nicht zur im Mai fälligen HU gefahren. Nun hat mich die Zulassungsstelle angeschrieben, dass ich zur HU fahren soll, oder das Auto stilllegen lassen muss. Ich hatte nun gestern (15.10.) HU und bis auf paar Roststellen keine Mängel.
Die zu reparieren wird aber wahrscheinlich paar Wochen dauern (Werkstattüberlastung), wo ich wohl, gings nach der Zulassungsstelle, auch nicht mehr fahren darf. Wenn ich Glück habe, muss ich über die Werkstatt nur zusichern, dass ich bis zur Rep. das Auto dort stehen lasse, ohne es abmelden zu müssen.
Normal hat man ja bei durchgefallener HU 4 Wochen Zeit das Auto zu richten, darf aber weiter damit fahren. Der Chef von der Zuslassungsstelle (mit dem ich am Donnerstag telefoniert hatte), will mir diese 4 Wochen nun aber nicht mehr geben, weil ich schon so lange überzogen hab. Zuvor hatte er mir noch 3 Wochen Aufschub (bis heute 16.10.) gewährt.
Weiß jemand, ob er mir das Auto unter den gegebenen Umständen trotzdem in der Nachprüffrist stilllegen kann?
Danke und VG,
Sven
16 Antworten
Du schreibst in Brezeln. Einerseits hatte er bis gestern HU, andererseits war sie im Mai fällig. Keine Mängel aber Nachprüfung..
Wat denn nu?
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 16. Oktober 2021 um 12:22:30 Uhr:
Normal hat man ja bei durchgefallener HU 4 Wochen Zeit das Auto zu richten, darf aber weiter damit fahren. Der Chef von der Zuslassungsstelle (mit dem ich am Donnerstag telefoniert hatte), will mir diese 4 Wochen nun aber nicht mehr geben, weil ich schon so lange überzogen hab. Zuvor hatte er mir noch 3 Wochen Aufschub (bis heute 16.10.) gewährt.
Weiß jemand, ob er mir das Auto unter den gegebenen Umständen trotzdem in der Nachprüffrist stilllegen kann?
Danke und VG,
Sven
Man hat die Mängel umgehend zu beheben.
Wer mit Mängeln weiter herumfährt, verstößt gegen §23 StVO und §31 StVZO.
Die 4-Wochen-Frist ist nur der Zeitraum innerhalb dessen lediglich eine Nachprüfung nötig ist, danach ist eine komplette HU erforderlich (zum kompletten Preis)
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 16. Oktober 2021 um 12:22:30 Uhr:
Hallo Leute,ich streite gerade mit der Daimler AG vor dem LG Stuttgart wegen mobilo-life (Rost) an meinem 20 Jahre alten S202 (s. hier: https://www.motor-talk.de/.../...n-innen-nach-aussen-t5190722.html?...). Die ziehen das Verfahren endlos in die Länge um mich schon wegen anstehendem TÜV klein zu kriegen. Um jetzt keine Beweisspuren zu vernichten bin ich erst mal nicht zur im Mai fälligen HU gefahren. Nun hat mich die Zulassungsstelle angeschrieben, dass ich zur HU fahren soll, oder das Auto stilllegen lassen muss. Ich hatte nun gestern (15.10.) HU und bis auf paar Roststellen keine Mängel.
Die zu reparieren wird aber wahrscheinlich paar Wochen dauern (Werkstattüberlastung), wo ich wohl, gings nach der Zulassungsstelle, auch nicht mehr fahren darf. Wenn ich Glück habe, muss ich über die Werkstatt nur zusichern, dass ich bis zur Rep. das Auto dort stehen lasse, ohne es abmelden zu müssen.
Normal hat man ja bei durchgefallener HU 4 Wochen Zeit das Auto zu richten, darf aber weiter damit fahren. Der Chef von der Zuslassungsstelle (mit dem ich am Donnerstag telefoniert hatte), will mir diese 4 Wochen nun aber nicht mehr geben, weil ich schon so lange überzogen hab. Zuvor hatte er mir noch 3 Wochen Aufschub (bis heute 16.10.) gewährt.
Weiß jemand, ob er mir das Auto unter den gegebenen Umständen trotzdem in der Nachprüffrist stilllegen kann?
Danke und VG,
Sven
Hallo.
Natürlich darf er das. HU und wiedervorführung in längstens vier Wochen ist keine Legitimation einfach sorglos weiter zu fahren.
Die Rostgarantie ist übrigens eine super Sache, echt hilfreich und Geld sparend (also zumindest für den Hersteller).
Welches Blech rostet schon von innen nach außen in der Fläche. Vorher sind sämtliche Falze und Montageöffnungen angerostet oder das ganze Blech abgerostet.
Gruß
PS.: Nogel, ich war am Schreiben meiner Antwort da war deine noch nicht online.
Rede mit deinem Anwalt. Wenn du reparieren möchtest, solltest du ein Beweissicherungsverfahren einschieben oder das Auto stilllegen und den Verfahrensausgang so abwarten. Bei letzterem Fall ist an Nutzungsausfall zu denken und klug einzufädeln. Aber mach das keinesfalls ohne Rücksprache mit deinem Anwalt!
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Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 16. Oktober 2021 um 12:35:30 Uhr:
Du schreibst in Brezeln. Einerseits hatte er bis gestern HU, andererseits war sie im Mai fällig. Keine Mängel aber Nachprüfung..
Wat denn nu?
Sorry, für die Brezeln ;-)) Also, HU war im Mai fällig, die Überziehung wurde vom Amt Mitte September festgestellt, wo mir 5 Tage Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt waren. Auf meine Bitte (wegen dem anhängigen Rechtsstreit, wo eigentlich gestern eine Entscheidung verkündet werden sollte) hat man mir diese Frist bis heute 16.10. verlängert.
"keine Mängel" bezieht sich auf technische Mängel, also wie Auspuff kaputt, oder Traggelenk im Eimer etc. Da hat er nix, nur eben Rost.
Zitat:
@nogel schrieb am 16. Oktober 2021 um 12:35:56 Uhr:
Zitat:
@Skokosnuss schrieb am 16. Oktober 2021 um 12:22:30 Uhr:
Normal hat man ja bei durchgefallener HU 4 Wochen Zeit das Auto zu richten, darf aber weiter damit fahren. Der Chef von der Zuslassungsstelle (mit dem ich am Donnerstag telefoniert hatte), will mir diese 4 Wochen nun aber nicht mehr geben, weil ich schon so lange überzogen hab. Zuvor hatte er mir noch 3 Wochen Aufschub (bis heute 16.10.) gewährt.
Weiß jemand, ob er mir das Auto unter den gegebenen Umständen trotzdem in der Nachprüffrist stilllegen kann?
Danke und VG,
SvenMan hat die Mängel umgehend zu beheben.
Wer mit Mängeln weiter herumfährt, verstößt gegen §23 StVO und §31 StVZO.
Die 4-Wochen-Frist ist nur der Zeitraum innerhalb dessen lediglich eine Nachprüfung nötig ist, danach ist eine komplette HU erforderlich (zum kompletten Preis)
Ja, das ist schon klar. Die Frage dabei wäre aber, was ist ein Mangel, der wirklich umgehend zu beheben ist. Ist es die abgelaufene HU oder sind es die gestern festgestellten Rost-Mängel? Letzteres kanns eigentlich nicht sein, denn bei der 4 Wochen Frist, hat man ja auch 4 Wochen Zeit Mängel zu beheben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Oktober 2021 um 12:48:00 Uhr:
Rede mit deinem Anwalt. Wenn du reparieren möchtest, solltest du ein Beweissicherungsverfahren einschieben oder das Auto stilllegen und den Verfahrensausgang so abwarten. Bei letzterem Fall ist an Nutzungsausfall zu denken und klug einzufädeln. Aber mach das keinesfalls ohne Rücksprache mit deinem Anwalt!
Die Idee ist zwar gut, wäre aber jetzt nicht mehr nötig, da das Gericht bereits in der mündlichen Verhandlung am 27.08. ein Gutachten angekündigt hat. Das hätte nun gestern bestätigt werden sollen, wurde es aber leider nicht, weil die Gegenseite wieder Fristverlängerung beantragt hat.
Dann besprich die Stilllegug und den Nutzungsausfall mit deinem Anwalt. Keine HU vorweisen zu können, führt unweigerlich zur kostenpflichtigen Zwangsstilllegung durch die Behörde.
Im Grunde ist es ganz einfach: du hast eine gültige HU vorzuweisen, wenn das Fahrzeug angemeldet ist.
Kannst du das nicht, wird das Fzg stillgelegt. Diese vier Wochen bedeuten im Zweifel auch nicht, dass die HU um den Zeitraum verlängert ist. Es spart dir nur eine komplett neue HU, weil es in dem Zeitraum nur die Nachuntersuchung gibt. Weißt schon: jetzt im Angebot, nur für kurze Zeit. 😉
Und HU im Mai abgelaufen ist schon heftig. Dein Rechtsstreit dürfte damit auch nix zu tun haben. Das sind zwei völlig verschiedene Punkte.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 16. Oktober 2021 um 13:26:28 Uhr:
Dein Rechtsstreit dürfte damit auch nix zu tun haben. Das sind zwei völlig verschiedene Punkte.
Indirekt schon, denn mein Problem ist, wenn ich vor dem Gutachten selber repariere, wird die GS und/oder der Gutachter u. U. sagen, dass man jetzt die Ursächlichkeit der beanstandeten Durchrostungen nicht mehr feststellen kann und ich somit Gefahr laufe, den Prozess zu verlieren. Nur deswegen habe ich die HU so lange rausgezögert, was aber leider nicht´s gebracht hat. Es ist also eine Zwickmühle in die mich die GS mit ihrer Verzögerungstaktik (das Verfahren läuft seit Frühjahr 2020) gebracht hat. Die wissen natürlich auch, dass sie mich damit ärgern können. Selbst ein Weltkonzern wie die Daimler AG arbeitet mit solchen Taschenspielertricks. Aber wahrscheinlich ist es nur deren Anwalt, der um seine Reputation fürchtet. Hätte ich die Möglichkeit jemanden vom Vorstand direkt zu erreichen, wäre der Fall sicher schon längst verbraucherfreundlich gelaufen. Es ist ja wie so oft im Leben, dass es die kleinen Zwischenpis... sind, die einem das Leben schwer machen, weil sie sich beim Chef ein paar Pluspunkte erhoffen.
Ich glaube die Ausgangsfrage wurde jetzt mehrfach beantwortet, auch wenn der TE sie nicht wahrhaben will: die Nachprüfungsfrist von 4 Wochen verlängert NICHTS und berechtigt auch zu NICHTS.
Hier treffen zwei Welten aufeinander. Wenn ich es richtig verstanden habe bekommt der Wagen wegen der Durchrostung keinen TÜV.
Den Rost hätte man längst beseitigen können. Den Wagen durchrosten zu lassen, nur damit die Garantie greift kann man machen, interesiert aber das Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt nicht. Mit überzogenem TÜV rumfahren, nur weil die Finanzierung des Schadens unklar ist, lässt das Amt ebenfalls nicht durchgehen.
Hier bleibt nur die Abmeldung des Fahrzeugs, bis die TÜV-Prüfung bestanden wurde... Außer dein Anwalt kann beim Amt was erreichen. Im Erstbeitrag steht ja, dass du den Wagen auch in einer Werkstatt abstellen würdest, wenn es dir erlaubt wird.
Zitat:
@nogel schrieb am 16. Oktober 2021 um 14:11:51 Uhr:
Ich glaube die Ausgangsfrage wurde jetzt mehrfach beantwortet, auch wenn der TE sie nicht wahrhaben will: die Nachprüfungsfrist von 4 Wochen verlängert NICHTS und berechtigt auch zu NICHTS.
Eigentlich wollte ich nicht den Eindruck erwecken, dass ich sie nicht wahrhaben will. Ich hab das jetzt schon so verstanden, dass er es kann. Wollte nur noch mal auf die besonderen Umstände, die damit zusammen hängen, hinweisen. Um vielleicht eine Möglichkeit für ne Einzelfallentscheidung auszuloten.
Nö, vergiss es. Ein angemeldetes Fzg hat eine gültige HU vorzuweisen, sonst gibt es irgendwann Haue. Dein (privater!) Rechtsstreit interessiert nicht die Bohne.
Lass das Ding von einem Gutachter gerichtsfest bewerten, anschließend reparieren und mach die HU.
Oder melde die Karre ab.