HU Termin weit überzogen ... bekomme ich da Ärger

Ich habe eine Frage....

Habe meine 125er Dylan nach der frischen TÜV Abnahme nur kurz gefahren, habe Sie anschließend hinten an die Garagenwand gestellt, noch ein paar Decken darüber, und habe Sie anschließend vergessen!!!
Meine Frage.... wenn ich Sie jetzt im Frühjahr zum TÜV bringe.... bekomme ich da Ärger , oder ist das denen egal, das die Dylan dann mindestens ein Jahr drüber ist???
Ach ja....Sie ist natürlich immer noch angemeldet und versichert
Mfg
Helmut

96 Antworten

Super!!!
Daumen hoch!!!
Hier gibt es doch noch Leute mit Humor....
Mfg
Helmut

Mal zu den Fakten: meines Wissens kann die HU auch 20 Jahre überzogen sein und man kann das Fahrzeug legal auf eigenen Rädern zur Abnahme der HU fahren, wenn es versichert und verkehrssicher ist und ein Termin bei einer (vielleicht sogar der nächsten?) Prüfstelle nachgewiesen werden kann.

Ist dem nicht so?

Früher kam das bei mir öfter vor, dass eine HU bei einem Motorrad mal mehrere Jahre überzogen war.
Dann halt das Fahrzeug durchgesehen, HU-Termin bei der nächstenh Prüfstelle vereinbart, hingefahren und fertig.

Während der paar Jahre während derer es diese eigenartige Rückdatierung gab, kam es mal zu Diskussionen, wenn die HU z.B. 2 Jahre abgelaufen war. Worauf sollte da rückdatiert werden...? Es hieß dann, man müsse eventuell doppelt bezahlen. Ist nie passiert, zumal das z.B. bei 10 Jahren abgelaufener HU auch absurd gewesen wäre.

Bin gespannt, ob jemand dazu etwas Handfestes weiß.

Zitat:

@Kugar schrieb am 11. April 2023 um 07:49:11 Uhr:


Mal zu den Fakten: meines Wissens kann die HU auch 20 Jahre überzogen sein und man kann das Fahrzeug legal auf eigenen Rädern zur Abnahme der HU fahren, wenn es versichert und verkehrssicher ist und ein Termin bei einer (vielleicht sogar der nächsten?) Prüfstelle nachgewiesen werden kann.

Ist dem nicht so?

Früher kam das bei mir öfter vor, dass eine HU bei einem Motorrad mal mehrere Jahre überzogen war.
Dann halt das Fahrzeug durchgesehen, HU-Termin bei der nächstenh Prüfstelle vereinbart, hingefahren und fertig.

Während der paar Jahre während derer es diese eigenartige Rückdatierung gab, kam es mal zu Diskussionen, wenn die HU z.B. 2 Jahre abgelaufen war. Worauf sollte da rückdatiert werden...? Es hieß dann, man müsse eventuell doppelt bezahlen. Ist nie passiert, zumal das z.B. bei 10 Jahren abgelaufener HU auch absurd gewesen wäre.

Bin gespannt, ob jemand dazu etwas Handfestes weiß.

Nein.
Heute ist es so, dass ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU haben muss. Deshalb kann ein Überziehen des Termins auch geahndet werden, wenn das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück steht. Wenn man für die HU keine Zeit hat, muss das Fahrzeug abgemeldet werden. Sinn ist es, dass es kein angemeldetes Fahrzeug ohne gültige HU gibt.

Danke!

Das habe ich dazu noch beim TÜV Süd gefunden:

"Der Gesetzgeber kennt hier keine Toleranz. Sie sollten sobald wie möglich Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorführen. Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, verlangt der Gesetzgeber eine vertiefte Prüfung. Dafür sind 20% Aufschlag zu berechnen. Die neue Frist beträgt dann für PKW und Motorräder 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin.

Ist Ihre Plakette seit mehr als zwei Monaten abgelaufen und Sie geraten in eine Verkehrskontrolle, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld bis zu einem Bußgeld und Punkten rechnen. Kritisch ist es auch, mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt zu werden. Dann können Sie von der Versicherung belangt werden."

Also heißt es: Dranbleiben und die Termine im Auge haben.

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Sollte möglich sein, auch bei mehreren Fahrzeugen, die Termine im Blick zu behalten. Gibt sonst auch so hilfreiche Dinge, wie , modern, also digital o. altmodisch, also Papierkalender, sich erinnern zu lassen.

Theoretisch stimmt das natürlich.
Praktisch gehen die DInger halt alle 2-10 Jahre mal zur HU, je nachdem wie es passt.
Details würden an dieser Stelle wohl zu weit führen.

Dieses Jahr jedenfalls wird sich der TÜV über mich freuen.

Wenn das Fahrzeug von einem Fachbetrieb scheckheftgepflegt wird, erinnern die an den Termin und man bekommt Post.

Wenn man in seiner privaten Werkstatt schraubt und längere Zeit für z.B. eine Motorrevision braucht, auch weil ggf. Teile fehlen, dann kommt es durchaus dazu, dass HU-Termine kräftig überzogen werden. Warum ich mitten im Winter dann zur HU rollen soll, ggf. sogar noch in/auf einem Anhänger, ohne noch dazu eine Probefahrt gemacht zu haben, erscheint mir wenig sinnhaft. Dann warte ich doch lieber bis zum Frühjahr, mache einen Termin beim Herrn Sachverstand meiner Wahl, führe eine ordentliche Probefahrt durch und fahre zur Abnahme. Solange das Fahrzeug hinter verschlossener Türe steht, interessiert das praktisch niemanden.

Mfg

Zitat:

@kawastaudt schrieb am 11. April 2023 um 12:50:27 Uhr:


Wenn man in seiner privaten Werkstatt schraubt und längere Zeit für z.B. eine Motorrevision braucht, auch weil ggf. Teile fehlen, dann kommt es durchaus dazu, dass HU-Termine kräftig überzogen werden. Warum ich mitten im Winter dann zur HU rollen soll, ggf. sogar noch in/auf einem Anhänger, ohne noch dazu eine Probefahrt gemacht zu haben, erscheint mir wenig sinnhaft. Dann warte ich doch lieber bis zum Frühjahr, mache einen Termin beim Herrn Sachverstand meiner Wahl, führe eine ordentliche Probefahrt durch und fahre zur Abnahme. Solange das Fahrzeug hinter verschlossener Türe steht, interessiert das praktisch niemanden.

Mfg

Deine Theorie kollidiert mit der Theorie von anderen. Du musst das Fahrzeug abmelden.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. Apr. 2023 um 13:16:39 Uhr:


Deine Theorie kollidiert mit der Theorie von anderen.

Das ist oft so.

Wehe, einer linst durch dein Schlüsselloch. Das wird teuer. Dann wird noch Vorsatz unterstellt. (Scherzende)

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. April 2023 um 08:58:30 Uhr:


Heute ist es so, dass ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU haben muss. Deshalb kann ein Überziehen des Termins auch geahndet werden, wenn das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück steht. Wenn man für die HU keine Zeit hat, muss das Fahrzeug abgemeldet werden. Sinn ist es, dass es kein angemeldetes Fahrzeug ohne gültige HU gibt.

Entgegen Deiner Aussage macht das leider überhaupt gar keinen Sinn. Viele viele Jahre war es so, dass man jederzeit zur Zulassungsstelle konnte, aber beim TÜV einen Termin machen musste. Das ist nur schon länger überholt. Nach DEKRA & Co. bietet längst auch der TÜV HU-Prüfungen ohne Termin.

Bei den Zulassungsstellen geht der Trend in die umgekehrte Richtung: Der Bürger braucht dort einen Termin, der in vielen Städten nicht so einfach zu bekommen ist. Man muss zwar nicht mehr wie 2020 mit mehreren Wochen bis zu einem Termin rechnen, aber auch nur 5 Werktage Wartezeit stehen eben einer sofortigen HU ohne Termin gegenüber.

Ich bleibe dabei: Die gesetzlichen Vorgaben sind ungefähr so sinnvoll wie eine als Einbahnstraße beschilderte Sackgasse. Wer versehentlich in die Sackgasse fuhr, darf alles, nur nicht wieder heraus fahren. Wer seine HU verpennt hat - oder evtl. nicht machen konnte, weil für ein älteres Fahrzeug ein Ersatzteil gerade nicht lieferbar war o. ä.! -, der steht in der genannten Sackgasse...

Die schnellste und einfachste Lösung ist und bleibt die HU. Aber natürlich könnte man auch das Fahrzeug nach tage- oder wochenlanger Wartezeit abmelden, um es mit einem Abschleppwagen zur HU bringen zu lassen und anschließend nach erneuter tage- oder wochenlanger Wartezeit wieder anmelden zu können. Die Geschichte dauert halt und die zusätzlichen Kosten in gar nicht so kleiner dreistelligen Höhe trägt natürlich der Bürger. *hiersollteeineganzeReihevonKopfschüttelsmiliesstehen*

Gruß Michael

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 11. April 2023 um 18:38:03 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 11. April 2023 um 08:58:30 Uhr:


Heute ist es so, dass ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU haben muss. Deshalb kann ein Überziehen des Termins auch geahndet werden, wenn das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück steht. Wenn man für die HU keine Zeit hat, muss das Fahrzeug abgemeldet werden. Sinn ist es, dass es kein angemeldetes Fahrzeug ohne gültige HU gibt.

Entgegen Deiner Aussage macht das leider überhaupt gar keinen Sinn. Viele viele Jahre war es so, dass man jederzeit zur Zulassungsstelle konnte, aber beim TÜV einen Termin machen musste. Das ist nur schon länger überholt. Nach DEKRA & Co. bietet längst auch der TÜV HU-Prüfungen ohne Termin.

Bei den Zulassungsstellen geht der Trend in die umgekehrte Richtung: Der Bürger braucht dort einen Termin, der in vielen Städten nicht so einfach zu bekommen ist. Man muss zwar nicht mehr wie 2020 mit mehreren Wochen bis zu einem Termin rechnen, aber auch nur 5 Werktage Wartezeit stehen eben einer sofortigen HU ohne Termin gegenüber.

Ich bleibe dabei: Die gesetzlichen Vorgaben sind ungefähr so sinnvoll wie eine als Einbahnstraße beschilderte Sackgasse. Wer versehentlich in die Sackgasse fuhr, darf alles, nur nicht wieder heraus fahren. Wer seine HU verpennt hat - oder evtl. nicht machen konnte, weil für ein älteres Fahrzeug ein Ersatzteil gerade nicht lieferbar war o. ä.! -, der steht in der genannten Sackgasse...

Die schnellste und einfachste Lösung ist und bleibt die HU. Aber natürlich könnte man auch das Fahrzeug nach tage- oder wochenlanger Wartezeit abmelden, um es mit einem Abschleppwagen zur HU bringen zu lassen und anschließend nach erneuter tage- oder wochenlanger Wartezeit wieder anmelden zu können. Die Geschichte dauert halt und die zusätzlichen Kosten in gar nicht so kleiner dreistelligen Höhe trägt natürlich der Bürger. *hiersollteeineganzeReihevonKopfschüttelsmiliesstehen*

Gruß Michael

Es geht nicht darum, ob man gesetzliche Vorschriften gut oder blöd findet, sondern darum, dass sie gelten und für alle gleichermaßen bindend sind. Mörder finden die Vorschriften im Strafgesetzbuch und die lebenslangen Folgen sicher auch blöd - ist aber so.
Und sicher war es auch schon immer so, dass der Gesetzgeber, der TÜV und die Zulassungsbehörde noch nie der Freund der Selbst- Hinterhof- und Kellerschrauber war. Die große Menge der TÜV und Zulassungsvorgänge sieht anders aus.

Ich kapier immer noch nicht, wo das Problem sein soll, wenn ich ein Fahrzeug in die geschlossene Garage fahre, es dort stehen lasse, die HU logischerweise abläuft und ich schön brav weiter Steuern und Versicherung bezahle und es bis zur nächsten HU, wann auch immer die sein wird, nicht benutze. Ist aber beiweitem nicht das Einzige, was ich nicht kapiere und täglich wird es mehr.
Viel Spaß weiterhin, ich muss jetzt schrauben gehen. Glaubt mir garantiert auch wieder keiner. Egal.

Mfg

Zitat:

@kawastaudt schrieb am 11. April 2023 um 20:03:34 Uhr:


Ich kapier immer noch nicht, wo das Problem sein soll, wenn ich ein Fahrzeug in die geschlossene Garage fahre, es dort stehen lasse, die HU logischerweise abläuft und ich schön brav weiter Steuern und Versicherung bezahle und es bis zur nächsten HU, wann auch immer die sein wird, nicht benutze. Ist aber beiweitem nicht das Einzige, was ich nicht kapiere und täglich wird es mehr.
Viel Spaß weiterhin, ich muss jetzt schrauben gehen. Glaubt mir garantiert auch wieder keiner. Egal.

Mfg

Da achtet der Staat darauf, dass Du nicht sinnlos Steuern und Versicherung bezahlst. 🙂
Fahrzeug abmelden.
Du gehst jetzt Ikea-Möbel schrauben? 🙂

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