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HU scheitert an zwei Lenker-Einträgen

Der Vorbesitzer meines Motorrads hat 2012 einige Umbauten zum 'Scrambler' vorgenommen, dabei jedes Detail vom TÜV begutachten und eintragen lassen.

2014 habe ich es erworben und auf mich angemeldet, wobei die Eintragungen naturgemäß in meinen Fahrzeugschein ('Zulassungsbescheinigung Teil I') übernommen wurden.

Es trat dann aber ein Elektrikproblem auf, daher 2015 abgemeldet. Nun hab ich es wieder hergerichtet: Vergaser gereinigt, Elektrik repariert, Dichtungen, Lackierarbeiten - aber keine technischen Änderungen. Testfahrt - alles picobello.

Man sollte meinen, dass einer neuen HU nichts im Wege steht.

Also wieder beim TÜV vorgeführt - der Prüfer stört sich aber am Fahrzeugschein mit den Eintragungen. Dort ist der aktuelle, auch schon vom Vorbesitzer montierte Lenker korrekt eingetragen, aber auch noch ein früher (vom Vor-Vorbesitzer?) montierter Lenker.

Darauf mein Hinweis, dass ich die Eintragungen nicht formulierte und daher auch nicht für die Texte verantwortlich sein kann. Der montierte Lenker sei doch eingetragen, also technisch korrekt.

"Ja, aber es sind zwei Lenker eingetragen und nur einer montiert, das geht so nicht. Die Papiere müssen vor einer HU korrigiert werden. Das kann ich nicht machen, das muss der Meister abnehmen, bitte machen Sie einen Termin."

Hallo, geht's noch?

Es gibt bereits einen Kaufinteressenten, der wegen der Verzögerung nun unruhig wird, verständlich, die Saison neigt sich dem Ende zu.

Also reden wir ggf. auch über Schadenersatz.

Wer ist für die Korrektheit der Texte im Fzschein. verantwortlich:

a) Der Halter (dann am besten immer mit dem Anwalt zu Zulassung),

b) Die Zulassungsstelle (wenn sie das TÜV-Gutachten erfasst und den Schein druckt), oder

c) Der TÜV-Prüfer, der in seinem (gut bezahlten) Gutachten den Text formulierte (inklusive kryptische Abkzg. und Zeichen wie '*')?

 

 

Beste Antwort im Thema

Fahr halt zu einer anderen Prüfstelle ...

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Welche habe ich denn vorhin empfohlen? :)

Es war in Bayern.

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. September 2019 um 15:16:01 Uhr:

Es dürfte eigentlich nicht vorkommen, dass in ZB2 und ZB1 unterschiedliche Fahrgestellnummern stehen, da beide aus dem selben Datensatz generiert werden?!

Die Übereinstimmung von ZB1 und Fahrzeug sollte bei der HU überprüft werden. Eigentlich.

Ich habe noch keine HU erlebt wo nicht die Fahrgestellnummer überprüft wurde.

Zitat:

@bvdb schrieb am 8. September 2019 um 15:26:00 Uhr:

Ich schon.

Aber nur logisch und nicht rechlich ;)

Zitat:

So wie es bei nicht-einzutragenen Teilen mit E-Kennzeichen - wie Spiegeln, Blinkern - und Teilen mit ABE - wie Fußrasten, Bremsbelägen - immer schon geht.

Beim Lenker hatte man sich ja ursprünglich was dabei gedacht, dass der eben nicht einfach nur mit ABE drangeschraubt werden darf sondern dass der korrekte Anbau abgenommen werden muss. Das ist also nicht ganz vergleichbar.

(auch wenn man natürlich den einmal positiv abgenommenen Lenker hinterher wieder beliebig of ab- und wieder dranschrauben darf ohne eine erneute Abnahme zu brauchen, meinetwegen wöchentlich zum Putzen...)

hkdo, erwartest du einen Paragraphen, der die Eintragung und Erlaubnis zum Wechseln von Lenkern beschreibt?

Rechtliche Begründung:

"In die diesem Sinne gilt denn allerdings bei allen freien Völkern der Erde der Grundsatz: Alles, was nicht verboten ist, das ist erlaubt."

Das Staats-Lexikon, von Rotteck und Welcker, S. 732.

Ja wenn die einen sagen "Die Eintragung muss geändert werden, siehe §13(1) FZV" dann ist eine Antwort deutlich überzeugender, wenn sie auch auf die Rechtslage Bezug nimmt...

Ok, und da steht:

"Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung ... unverzüglich mitzuteilen."

Es folgt eine Liste der Änderungen.

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html

Wo liest du da, dass im anfangs genannten Fall eine Eintragung geändert werden muss?

Oder dass es unzulässig sei, mehrere mögliche Varianten eines Anbau-Teils einzutragen?

Die Frage, ob Erlaubtes extra im in einem Gesetz formuliert sein muss, ist schon zentral. Daher => Rechtsgrundlagen

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 8. September 2019 um 19:03:25 Uhr:

Zitat:

@hk_do schrieb am 8. September 2019 um 15:16:01 Uhr:

Es dürfte eigentlich nicht vorkommen, dass in ZB2 und ZB1 unterschiedliche Fahrgestellnummern stehen, da beide aus dem selben Datensatz generiert werden?!

Die Übereinstimmung von ZB1 und Fahrzeug sollte bei der HU überprüft werden. Eigentlich.

Ich habe noch keine HU erlebt wo nicht die Fahrgestellnummer überprüft wurde.

Auch wenn Du es kaum glauben magst, aber ich habe das kürzlich sogar 2x innerhalb 1 Woche bei 2 verschiedenen Motorrädern erlebt.

Ich gebe zu, ich war auch höchst erstaunt und dachte mir nur meinen Teil.

Mal ne Frage eines Autofahrer an die Biker.

Wenn der Lenker gewechselt wird, müssen dann andere Bauteile De- und wieder Montiert, oder gar verändert werden?

Ich denke da so an Bremse etc.

Evtl. deswegen nur ein zulässiger Eintrag, da dann nicht andere Bauteile wieder überprüft werden müssen?

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 8. September 2019 um 22:21:17 Uhr:

Mal ne Frage eines Autofahrer an die Biker.

Wenn der Lenker gewechselt wird, müssen dann andere Bauteile De- und wieder Montiert, oder gar verändert werden?

Ich denke da so an Bremse etc.

Evtl. deswegen nur ein zulässiger Eintrag, da dann nicht andere Bauteile wieder überprüft werden müssen?

Scheint hier ein größerer Umbau gewesen zu sein.

Ein Lenkertausch muss normalerweise nicht eingetragen werden, bei LSL zum Beispiel sind ABEs dabei!

Edit, falsch gelesen.

Ich denke, dass vor dem zweiten Lenker ein ww. stehen müsste, da das Fahrverhalten mit den Lenkern in Kombination mit anderen Umbauten geprüft wurde. Das kenne ich noch von früher vom PKW Kombination Breitreifen mit Sportlenkrad. Da mehr umgebaut wurde, sind nur noch diese Lenker zulässig und es ist zwar blödsinnig 2 zu montieren, aber vor dem zweiten müsste halt ww. für "wahlweise" stehen.

Frage bei deiner Station nach, wann ein Vollgutachter da ist und der soll es richten. Wird vermutlich die schnellste Variante sein.

Zitat:

@bvdb schrieb am 08. Sep. 2019 um 13:56:51 Uhr:

Hallo, geht's noch?

Es gibt bereits einen Kaufinteressenten, der wegen der Verzögerung nun unruhig wird, verständlich, die Saison neigt sich dem Ende zu.

Also reden wir ggf. auch über Schadenersatz.

Schadensersatz dürftest du knicken müssen. Im Zweifel hättest du die HU einfach früher machen müssen.

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 8. September 2019 um 22:57:31 Uhr:

Scheint hier ein größerer Umbau gewesen zu sein.

Ein Lenkertausch muss normalerweise nicht eingetragen werden, bei LSL zum Beispiel sind ABEs dabei!

Das kommt letztlich stark auf die Lenkerform an und um wie viel anders die ist als der originale Lenker. Bei geringen Änderungen passt alles i.d.R. - da geht auch die ABE ohne Eintragung. Ist der Lenker aber deutlich anders gebogen oder höher kommt man aber auch mal in die Verlegenheit dass Freigängigkeit zu Verkleidungen nicht mehr passt, längere Bremsleitungen nötig werden etc.. Da ist dann u.U. auch nichts mehr mit wahlweise hin- und herbauen.

Meine Lösung als Prüfer ist in solchen Fällen immer folgende: HU bestanden, Plakette erteilt Amt nach Korrektur der Fahrzeugpapiere. Sonst beißt sich die Katze in den Schwanz, abgelaufene HU - > keine Korrektur der Fahrzeugpapiere, Falsche Papiere -> keine HU. Und Plakette drauf -> scheissegal, wird dann nie geändert.

Schadenersatz wegen eines korrekt festgestellten Mangels? Viel Spaß ... ;)

Den könnte der Käufer einfordern wenn ein anderer Prüfer kommentarlos das Fahrzeug so abnimmt für die danach nötige Korrektur der Papiere.

Kannst du den 2. Lenker nicht mit Panzertape auf den Tank befestigen? Mal gucken was die dann sagen.

Wie genau soll man sich ein Mottorrad mit 2 Lenker vorstellen? Sicher, dass du da nicht mit dem Praktikanten oder dem Kollegen gesprochen hast, der diese Woche seine letzte Woche vor seiner Rente hat?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 8. September 2019 um 14:07:55 Uhr:

Ich sehe es so, das ist wie mit mehreren Reifengrößen. Alles was eingetragen ist ist zulässig. 2 Lenker eingetragen, dann können (dürfen) jeweils einer der beiden verbaut sein.

So sieht es der normal denkende Mensch. Allerdings steht dann da "Auch genehmigt: ... "

 

Zitat:

@Reaver1988 schrieb am 9. September 2019 um 09:53:33 Uhr:

Kannst du den 2. Lenker nicht mit Panzertape auf den Tank befestigen? Mal gucken was die dann sagen.

Wie genau soll man sich ein Mottorrad mit 2 Lenker vorstellen? Sicher, dass du da nicht mit dem Praktikanten oder dem Kollegen gesprochen hast, der diese Woche seine letzte Woche vor seiner Rente hat?

Im Ernst; mal wieder einer dieser Fälle wo es heissen sollte "Ich möchte bitte Ihren Vorgesetzten sprechen". Ich hasse das. Es wird aufwendig, wenn Prüfer im Außendienst, z.B. in Werkstätten arbeiten.

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