HU scheitert an zwei Lenker-Einträgen
Der Vorbesitzer meines Motorrads hat 2012 einige Umbauten zum 'Scrambler' vorgenommen, dabei jedes Detail vom TÜV begutachten und eintragen lassen.
2014 habe ich es erworben und auf mich angemeldet, wobei die Eintragungen naturgemäß in meinen Fahrzeugschein ('Zulassungsbescheinigung Teil I'😉 übernommen wurden.
Es trat dann aber ein Elektrikproblem auf, daher 2015 abgemeldet. Nun hab ich es wieder hergerichtet: Vergaser gereinigt, Elektrik repariert, Dichtungen, Lackierarbeiten - aber keine technischen Änderungen. Testfahrt - alles picobello.
Man sollte meinen, dass einer neuen HU nichts im Wege steht.
Also wieder beim TÜV vorgeführt - der Prüfer stört sich aber am Fahrzeugschein mit den Eintragungen. Dort ist der aktuelle, auch schon vom Vorbesitzer montierte Lenker korrekt eingetragen, aber auch noch ein früher (vom Vor-Vorbesitzer?) montierter Lenker.
Darauf mein Hinweis, dass ich die Eintragungen nicht formulierte und daher auch nicht für die Texte verantwortlich sein kann. Der montierte Lenker sei doch eingetragen, also technisch korrekt.
"Ja, aber es sind zwei Lenker eingetragen und nur einer montiert, das geht so nicht. Die Papiere müssen vor einer HU korrigiert werden. Das kann ich nicht machen, das muss der Meister abnehmen, bitte machen Sie einen Termin."
Hallo, geht's noch?
Es gibt bereits einen Kaufinteressenten, der wegen der Verzögerung nun unruhig wird, verständlich, die Saison neigt sich dem Ende zu.
Also reden wir ggf. auch über Schadenersatz.
Wer ist für die Korrektheit der Texte im Fzschein. verantwortlich:
a) Der Halter (dann am besten immer mit dem Anwalt zu Zulassung),
b) Die Zulassungsstelle (wenn sie das TÜV-Gutachten erfasst und den Schein druckt), oder
c) Der TÜV-Prüfer, der in seinem (gut bezahlten) Gutachten den Text formulierte (inklusive kryptische Abkzg. und Zeichen wie '*'😉?
Beste Antwort im Thema
Fahr halt zu einer anderen Prüfstelle ...
39 Antworten
Die Besonderheit hier ist, dass der richtige TÜV beide Seiten des Schauspiels alleine verantwortet:
- Die Gutachten und Texte der Einträge werden vom TÜV-Prüfer verfasst (da hat jedes Zeichen eine geheime Bedeutung)
- Die normale HU sollte hier auch der TÜV vornehmen - aus dem gleichen Grunde:
Er darf ggf. selbst die Arbeit seines TÜV-Kollegen hinterfragen.
Aber auf die Idee kam er nicht, stattdessen: "Es ist nun einmal ihr Fahrzeug."
Heute morgen dann bei der KÜS-Werkstatt angerufen, gegenüber vom TÜV.
Der gute Mann gibt sich Mühe, Empathie für den Kollegen zu formulieren; als rein menschliche Geste, unter Kollegen.
Aber auch nicht mehr - die HU war dort in 15 Minuten erledigt :-)
Also, der ganze TÜV-Zauber dient nur der Arbeitsbeschaffung - des TÜV.
Oder der Kunden-Abwanderung. Viel Spaß dabei.
Danke für die Info ! Dennoch würde ich dem TÜV "gegenüber" mal auf den Zahn fühlen.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 8. September 2019 um 22:21:17 Uhr:
Mal ne Frage eines Autofahrer an die Biker. Wenn der Lenker gewechselt wird, müssen dann andere Bauteile De- und wieder Montiert, oder gar verändert werden?
Ja, Brems- und Kupplungshebel und Lenker-Armaturen.
Aber wenn da etwas nicht stimmt, merkt der Fahrer es ja selbst sofort.
Grundsätzlich, wenn der HU-Prüfer jedes Schrauben an einem Fahrzeug hinterfragen soll - dann müsste er die austauschbaren Teile, Bremsbeläge usw. verplomben; und bei jedem Austausch eine neue Abnahme verlangen. Neue Bremsscheiben - sehr verdächtig. Wurden die Schrauben der Bremssättel überhaupt mit dem richtigen Drehmoment angezogen?
Sorry - bei der HU werden nur offensichtliche Mängel geprüft.
Für alles andere sind Betreiber und Fahrer selbst verantwortlich - "und das ist auch gut so".
Dass die Prüfer nun auch Speicherwerte der ECU auslesen und sich daran hochziehen können, ist eine Fehlentwicklung. Kein anderes Land auf diesem Planeten betreibt solchen Spuk.
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 9. September 2019 um 18:38:44 Uhr:
Danke für die Info ! Dennoch würde ich dem TÜV "gegenüber" mal auf den Zahn fühlen.
Das verstehe ich gerade nicht - wem willst du wie "auf den Zahn fühlen"?
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Zitat:
@Moers75 schrieb am 9. September 2019 um 09:12:55 Uhr:
Meine Lösung als Prüfer ist in solchen Fällen immer folgende: HU bestanden, Plakette erteilt Amt nach Korrektur der Fahrzeugpapiere. ... Schadenersatz wegen eines korrekt festgestellten Mangels? ...
Den könnte der Käufer einfordern wenn ein anderer Prüfer kommentarlos das Fahrzeug so abnimmt für die danach nötige Korrektur der Papiere.
Ok, du bist selbst Prüfer.
Fein, dann können wir die Frage ja jetzt mal richtig klären:
In welchem Gesetz oder welcher Verordnung findest du die Forderung, dass Teile wie Lenker oder Auspuff nur
einmal in die Papiere eingetragen sein dürfen?
Oder gar, dass dies ein "Mangel" des Fahrzeugs oder der Papiere sei?
Der Mangel besteht hier doch ganz offensichtlich in der Arbeit des TÜV-Prüfers, der seinerzeit den zweiten Lenker eintrug, ohne den ersten auszutragen.
So. Dann hat der KÜS in uns beiden also 2 neue zufriedene Kunden gewonnen! 🙂
PS: mit 15 min. ist Dein Möp ja beinahe schon lange und offensichtlich akribisch gründlich geprüft worden. (Lach)
Zitat:
@bvdb schrieb am 8. September 2019 um 21:06:26 Uhr:
Ok, und da steht:
"Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung ... unverzüglich mitzuteilen."
Es folgt eine Liste der Änderungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html
ich habe da mal das wesentliche Wort für Satz 1 markiert
Zitat:
Wo liest du da, dass im anfangs genannten Fall eine Eintragung geändert werden muss?
Das wird mit Satz 2 begründet:
Andere Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit der Zulassungsbescheinigung mitzuteilen.
Anderer Lenker -> geänderte Fahrzeugdaten (Typ und Kennzeichnung des Lenkers), Änderung der Papiere bei nächster Befassung. Da aber zwischenzeitlich unbestreitbar eine Befassung erfolgt ist (sonst wäre der zweite Lenker nicht drin), hätte dabei der erste Lenker gestrichen werden müssen.
Zitat:
Die Frage, ob Erlaubtes extra im in einem Gesetz formuliert sein muss, ist schon zentral. Daher => Rechtsgrundlagen
Vorschriften bedürfen der Auslegung, und die ist nunmal leider mal so und mal so.
Ich habe selber vor 10 Jahren noch gelernt, dass keine zwei Fahrwerke, Lenker usw. eingetragen sein dürfen. Heute ist aber die offizielle Meinung meiner ÜO, dass das kein Problem ist. Die Zeiten ändern sich halt.
@hkdo, dass der zweite Lenker abzunehmen und dann einzutragen war, ist doch unstrittig.
Dass dann der erste Lenker zu streichen ist, steht nicht im Gesetz, ist also auch keine Pflicht.
Jetzt kann der TÜV sich selbst diese Regel auferlegen, da ist er ja frei: "Wenn zwei Teile eingetragen sind, ist das ein Fehler, und der muss behoben werden, bevor einer unserer (!) Prüfer die HU machen darf."
Bei Handwerkern hört man auch öfter den Satz "Das ist Vorschrift", und auf Nachfrage stellt sich dann heraus: Die Innung hat diese Regel aufgestellt - für ihre Mitglieder. Das ist aber nur eine Empfehlung, ohne Gesetzeskraft.
Der konkrete Fall ist deshalb peinlich für den TÜV, weil er ja selbst den Fehler gemacht hat.
Und dann kommt ein Prüfer hier im Forum, und versucht noch, das Problem dem Halter anzudichten.
Dreistigkeit siegt .. nicht immer.
"Die Zeiten ändern sich", ja, zum Glück, auch wegen Europa. Wenn die EU-Nachbarn sich bei der 'deutschen Gründlichkeit' öfter an den Kopf fassen, dann ist eine Regel eben auf Dauer unhaltbar. Bei Rücklichtern haben wir in den letzten Jahren auch eine Liberalisierung erlebt. Wem das nicht gefällt, der weiss ja welche Partei er wählen sollte.
@Mopedmongo, ja, in 15 Minuten lassen sich bei einem Motorrad alle Prüfschritte durchführen, inklusive kurze Fahrt mit Bremsenprüfung. So ist das hier auch geschehen. HU ist ja auch ~20% billiger als bei PKW.
Wenn eine Motorrad-HU länger dauert, dann meist für die "Recherche" in Datenbanken und Internet, ob die Fußraste original schon so aussah - oder vielleicht nachgerüstet wurde. Wär ja noch schöner.
Zitat:
@bvdb schrieb am 9. September 2019 um 18:55:43 Uhr:
Zitat:
In welchem Gesetz oder welcher Verordnung findest du die Forderung, dass Teile wie Lenker oder Auspuff nur ein mal in die Papiere eingetragen sein dürfen?
Oder gar, dass dies ein "Mangel" des Fahrzeugs oder der Papiere sei?Der Mangel kommt aus HU-Richtlinie Punkt 0.2c: Angaben in den Fahrzeugpapieren stimmen mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht überein.
Es kommt aber auch auf die Formulierung an, bei Reifen sollte die Eintragung lauten sinngemäß wie "auch genehmigt ..." oder wenn mehrere technische Optionen möglich sind "wahlweise mit Variante A oder Variante B", ansonsten lautet unsere Dienstanweisung derzeit "geringer Mangel" mit "Plakette Amt nach Korrektur Fahrzeugpapiere". Anweisungen von technischer Leitung oder Verkehrsministerium sind nunmal letztlich verbindlich für Prüfer, auch wenn es immer welche geben wird die nicht bei allen Organisationen gleich lauten.
Spannend wird es wenn in einer Polizeikontrolle gemeckert wird, dann hat doch der Prüfer gesagt ist alles so in Ordnung. Nene, lass mal, hatte ich schon, muss ich nicht öfter haben. 😉
Wenn es hinterher Ärger gibt werden neben gesetzlichen Regelungen vor Gericht auch immer "Stand der Technik" und ähnliche Kriterien herangezogen, da bekommen dann oft auch die Regeln von Handwerkskammern oder Verbänden rechtliche Bedeutung. Am Ende macht man sich als Handwerker wie als Prüfer nur unnötig angreifbar wenn man sich nicht an die Regeln hält. Da heute jeder mit Rechtschutzversicherung und Anwalt kommt wenn ihm was nicht passt ...
HU-Richtlinie 0.2c - gibt es da einen Link?
Irgendwo hier drin?:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/
Polizeikontrolle, genau, ich fahre viel Motorrad, darunter Custombikes, und habe in den letzten Jahren an einigen Kontrollen meine Papiere vorgezeigt. Mehr als die Reifen wurde da nie geprüft.
"Die Änderungen haben Sie eingetragen?" "Ja." "Okay."
Die letzte darüber hinaus gehende Kontrolle ist ~15 Jahre her.
Offenbar fühlen sich die Ordnungshüter (immer) weniger veranlasst, den kryptischen Angaben in den Papieren nachzuforschen.
Vielleicht auch, weil das auf diesem Planeten sonst auch keine Polizei macht.
Hat ein Prüfer jemals (juristischen) Ärger bekommen, weil er den vorigen Lenker versäumte auszutragen?
Dann könnte ich den betreffenden TÜV-Prüfer ja jetzt belangen?!
Der Name steht ja in den Gutachten.