Homologation in Deutschland nicht zulässig?
Hallo liebe Biker-Freunde,
ich war heute beim TÜV um meinen Auspuff eintragen zu lassen. Der Auspuff ist von der Marke DEVIL und schon was älter ('89). Habe mir extra die Homologation Erklärung für den Auspuff bei Devil selbst besorgt.
Als ich dem TÜV Mann diese Vorlag meinte er sie wäre in Deutschland nicht zu gelassen. Stimmt das?
Mfg
Beste Antwort im Thema
Französisch kann ich. Sogar sprechen, lesen und schreiben.
Da steht nicht "auch" die FZR 1000 (2LE) drin, da steht eben "nur" die FZR 1000 drin. Und damit gilt dieser Wisch auch nur für die FZR 1000.
Man kann solche Schalldämpfer nicht beliebig verbauen und was auf einen Einliter-Vierzylinder abgestimmt ist, wird nur in Ausnahmefällen zufällig einem 500er Zweizylinder gerecht. Es gibt für diesen Puff auch eine Homologation für die 3HE (FZR 600) und damit kann man das nach 19III abnehmen und eintragen lassen oder die 19III - Bescheinigung mitführen.
Bei einer normalen HU/AU mit einem Nachrüstschalldämpfer zu dem Du nur diesen Zettel vorlegst, muss der Prüfer das ablehnen, wenn er seinen Job richtig macht.
Wenn Du einen TÜV findest, der Dir das aufgrund dieses Papiers einträgt, nach dem Motto "Hauptsache passt und ist nicht zu laut" wärs gut. Ich versuche das gerade mit einer Termignoni für eine 750er Ducati. Vermutlich auf verlorenem Posten, denn die ist laut.
Tut mir leid, TE, aber ohne einen TÜVer, der das wohlmeinend legalisiert, wird das nix.
Es gibt einen "Trick" Lass ein Gutachten zur Erlangung der BE machen. (Sog. "Vollgutachten" Kostet nicht viel mehr als HU und damit sind alle Änderungen abgenommen und legal. Nur die Geräuschgrenzwerte müssen natürlich eingehalten werden.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Ok mein Französisch ist schlecht bis nicht vorhanden. Gibt es eine Homologation für diesen auspuff auf einer FZR 600? Wenn ja weißt du wo man sie her bekommt? Oder muss ich wieder versuchen mich mit Devil zu verständigen? Aber die Aussage vom TÜV Mann die wäre in Deutschland nicht zulässig ist aber dennoch Falsch oder? Danke schon mal für die super Antworten!
Die Aussage, die wäre in D nicht zulässig steht imho auf tönernen Füßen, wenn man diese Hom. und eine Yamaha FZR 1000 2LE hat.
TPSI 2973 0030 ist wohl nur auf FZR 1000 erlaubt. Der für die 3HE -ich hab nochmal nachgeschaut- ist TPSI 3543 0032.
Irgendwo auch logisch, dass andere Motoren auch andere Schalldämpfer brauchen
Ich fürchte, Du hast nur 2 Möglichkeiten: Einen Schalldämpfer zu kaufen, der an die GPZ 500 S passt und eine ABE oder Typgenehmigung hat, oder eine FZR 1000 2HE kaufen, damit Du dort Deinen Auspuff montieren kannst.
Nicht lachen ! Ich habe einen Gepäckträger gekauft, um ihn an meine Kawa ZZR 1100 C zu montieren. Als der kam, habe ich bemerkt, dass der nur an die "D" passt. Also habe ich mir zum Gepäckträger das passende Motorrad gekauft.
Nee... sorry, gebranntemandel, hier bin auch ich mit meinem Latein am Ende. Sprichwörtlich, denn Latein kann ich -im Gegensatz zu Französisch - nun wirklich nicht.
Hmm schade eigentlich Naja ich versuche es nochmal wo anders und wenn das auch nicht geht, muss ich wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und den Auspuff verkaufen und mir nen mit ABE kaufen... Aber Danke für die tollen und zahlreichen Antworten
Ich melde mich wie es woanders ausgegangen ist
War heute bei der DEKRA und muss wieder mit einer enttäuschung nachhause gehen...
Er meinte diese Homologation wäre quasi nix wert und es müsste ein EG-Prüfzeichen auf dem auspuff dran sein. Habe jetzt entschlossen den auspuff zu verkaufen und dann einen neuen zu holen, mit ABE!!