Homeoffice Job

Hallo zusammen,

um Steuern zu sparen(15 Regelung) würde mein Arbeitgeber mir gerne einen Homeoffice Job anbieten.

Kann er das ohne weiteres tun? Oder gibt es gesetzliche Voraussetzungen.

Ich bin fast täglich "auf der Arbeit" allerdings nicht im Büro. sondern ich halte Seminare.
Wenn ich keine Seminare halte war ich auch bisher schon im HO.

Weiß jemand Fälle gibt wo sowas schon entschieden wurde? Also ob man ohne Vorraussetzungen einen HO Job machen kann?

18 Antworten

Erste Arbeitsstätte kann sogar dann vorliegen, wenn du bei Firma A angestellt bist und über mehrere Monate hinweg täglich zu Firma B fährst um deren Computernetzwerk zu betreuen. Die Frage ist also, wo man sich hauptsächlich befindet.
Fährt man hingegen zu ständig wechselnden Kunden und nur selten in seine Firma, ist man klassischer Außendienstler ohne erster Tätigkeitsstätte, bzw. wird die am Heimatort verortet - sprich zuhause.

Zitat:

@Goify schrieb am 29. Mai 2018 um 15:03:51 Uhr:


Fährt man hingegen zu ständig wechselnden Kunden und nur selten in seine Firma, ist man klassischer Außendienstler ohne erster Tätigkeitsstätte, bzw. wird die am Heimatort verortet - sprich zuhause.

Richtig. Aber eben auch, wenn der AD mehrmals die Woche die Firma anfährt, um dort Proben abzugeben, Muster für Kunden abzuholen, für Besprechungen etc.

Wurde bei mir 7 Jahre lang bei 2 AG genau so praktiziert. Wenn ich in der ersten Firma zwischen zwei Besprechungen mal was schreiben wollte, habe ich mich mit meinem Laptop halt an einen freien Schreibtisch gesetzt (irgendwer ist ja immer krank oder im Urlaub), bei der zweiten Firma gab es dafür extra das Open Office. 4 Schreibtische mit Netzwerkanschluss für den Laptop und 1 Drucker. Aber eben niemandem fest zugeordnet.

Der TE scheint mir aber ganz normaler MA in einer Firma zu sein, die er fast täglich aufsucht. Somit gibt es kein Homeoffice im steuerlichen Sinne.

Zitat:

@Goify schrieb am 29. Mai 2018 um 13:42:02 Uhr:


Der AN hinterzieht ggf. Steuern. Das kann dem AG egal sein.

Nein, umgekehrt. Der AG schuldet dem Finanzamt die Steuerabführung. Und das Finanzamt kann längere Zeiträume zurückfordern. Der AG kann vom AN dagegen nur die Abrechnungen der letzten 3 Monate korrigieren und Geld zurückfordern.

Einen solchen Fall gab es bei mir auf der Arbeit. Daher ist man nun vorsichtiger - keine Homeoffice Regelung mehr, auch nicht für Leute, die nur 1-2x pro Woche im Büro sind.

Sehr ungewöhnlich, dass der AG des Themenstarters also gerade das anbietet.

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