Hollandurlaub - und keine Öse für das Abreißbremsseil?
Holland, Schweiz und Österreich nur mit Öse?
Unser Urlaub mit dem Wohnwagen in die Niederlanden steht bald an und
damit auch ein kleines Problem.
Die werkseitig montierte Anhängerkupplung besitzt keine Öse
für das Abreißseil des Wohnwagens.
Also der Gang zum freundlichen Teile- und Zubehörshop meines VW Händlers.
Fazit - keine Lösung!
Anfrage direkt bei VW Deutschland - und Antwort:
Zitat:
vielen Dank fuer Ihre Kontaktaufnahme.
Bitte wenden Sie sich an die zustaendigen Behoerden oder an den Importeur fuer weitere Informationen.
Unsere Fahrzeuge haben eine EG-Typgenehmigung und sind daher in Europa zulassungsfaehig. In der ECE-R55 Suppl. 01, nach der
EU-typgeprueft wird, ist diese Oese fuer das betroffene Fahrzeug nicht erforderlich.Wie der Importeur im Fall der Oese beim Anhaengerbetrieb vorgeht, ist uns leider nicht bekannt.
Alle neuen Fahrzeugtypen/Anhaengevorrichtungen werden nach ECE-R55 01 Ergaenzung 03 geprueft und haben damit diese zusaetzliche
Oese.Eine Nachruestung einer solchen Oese fuer die Anhaengevorrichtung bei Ihrem Volkswagen Tiguan wird durch Volkswagen Zubehoer
leider nicht angeboten. Die Volkswagen Partner sind jedoch meist gut aufgestellt und bieten Oesen von Drittanbietern an.Wir bitten um Verstaendnis dafuer.
Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Zum Glück gibt es ja das Internet - und siehe da:
Hollandöse.de von LohTec, allerdings für € 32,90 inkl.Versand.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mdriver10 schrieb am 15. März 2018 um 08:09:05 Uhr:
Ist wirklich eine gute Frage, was die Gesetzgebung betrifft?
Einfach nur lesen. Am Beispiel Deutschland: In der StVZo steht die Anerkennung von ausländischen Zulassungsvorschriften. D.h. ein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug muss nicht die deutsche StVZO erfüllen sondern es reicht die äquivalente Vorschrift im Zulassungsland.
Anders die StVO, an die muss sich auch der ausländische Fahrzeugführer in D halten.
Die Trennung gibt es in allen Ländern. Schreibt man beispielsweise das mit dem Abreissseil in die jeweilige StVO gilt das Ausführungsvorschrift für alle. Genau wie Lichtpflicht am Tage, Warntafeln oder was es irgendwo an Vorschriften gibt.
204 Antworten
Hallo zusammen.
Ich habe mir viel hier durchgelesen und manches nur überflogen. Darum könnte es sein, dass es schon erwähnt wurde.
Wer eine abnehmbare AHK hat, darf die Öse nicht an dem abnehmbaren Teil befestigen, weil das Abrissseil keine Funktion hat, falls die AHK nicht korrekt montiert wurde und diese während der Fahrt inklusive Anhänger das Weite sucht. Diskutiert bitte nicht mit mir über Sinn oder Unsinn, macht es oder lasst es. Liebe Grüße
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 10. April 2019 um 10:29:05 Uhr:
Hallo zusammen.
Ich habe mir viel hier durchgelesen und manches nur überflogen. Darum könnte es sein, dass es schon erwähnt wurde.
Wer eine abnehmbare AHK hat, darf die Öse nicht an dem abnehmbaren Teil befestigen, weil das Abrissseil keine Funktion hat, falls die AHK nicht korrekt montiert wurde und diese während der Fahrt inklusive Anhänger das Weite sucht. Diskutiert bitte nicht mit mir über Sinn oder Unsinn, macht es oder lasst es. Liebe Grüße
Wie hier schon mehrfach angesprochen, hängt es vom Land ab, ob die abnehmbare AHK zur Befestigung ausreicht oder nicht.
In Holland und Deutschland ist das offenbar kein Problem, in Österreich und der Schweiz schon.
Zumindest in der EU gibt es keine amtliche Regelung, die ausschließt, dass das Abreißseil am abnehmbaren Teil der AHK befestigt werden darf. Deswegen gibt es ja diesen Wildwuchs an unterschiedlichen Auslegungen zu diesem Thema.
Natürlich ist es besser, das Abreißseil an "festen" Punkten des Fz zu befestigen, aber da gehen die nationalen Meinungen/Regelungen eben auseinander.
In Österreich ist auch ein echtes Fangseil/-kette für ungebremste Anhänger Vorschrift. (da wäre dann zudem der häufig zitierte 70mm Feuerwehrkarabiner angebracht...und vermutlich stammt die Forderung nach einem solchen Karabiner daher)
Das macht selbstverständlich ebenfalls Sinn und es ist viel sicher, als z.B. in D, wo es diesbezüglich überhaupt keine vorgesehene Sicherung gibt (mal ganz abgesehen vom Befestigen ungebremster Anhänger an abnehmbaren AHK's….).
Es ist in D (und einigen anderen Ländern) aber nun mal so, trotz EU.....
Es scheint nicht Auslegung des Landes, es scheint Auslegung des Polizisten zu sein der einen gerade kontrolliert. Fakt ist, ich habe schön brav meine Öse an die Anhängerkupplung gemacht und trotzdem (in Holland) bezahlt.
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 10. April 2019 um 15:26:40 Uhr:
Es scheint nicht Auslegung des Landes, es scheint Auslegung des Polizisten zu sein der einen gerade kontrolliert. Fakt ist, ich habe schön brav meine Öse an die Anhängerkupplung gemacht und trotzdem (in Holland) bezahlt.
Was war/ soll denn Falsch gewesen sein?
Gruß Volker
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Zitat:
@Achim221170 schrieb am 10. April 2019 um 15:26:40 Uhr:
Es scheint nicht Auslegung des Landes, es scheint Auslegung des Polizisten zu sein der einen gerade kontrolliert. Fakt ist, ich habe schön brav meine Öse an die Anhängerkupplung gemacht und trotzdem (in Holland) bezahlt.
Dann hättest du einen Rechtsanwalt beauftragen sollen, oder was meinst du mit Öse?
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 10. April 2019 um 15:26:40 Uhr:
Es scheint nicht Auslegung des Landes, es scheint Auslegung des Polizisten zu sein der einen gerade kontrolliert. Fakt ist, ich habe schön brav meine Öse an die Anhängerkupplung gemacht und trotzdem (in Holland) bezahlt.
deswegen in Holland immer den Ausdruck der ANWB-Internetseite dabei haben, falls das Bremsseil nur am abnehmbaren Haken befestigt ist und es anders nicht möglich ist.....das ist eben die EU....jeder kocht letztendlich doch sein eigenes Süppchen und der Polizist setzt dann noch seine eigene Meinung oben drauf...
Solche persönlichen Auslegungs"freiheiten" sind mir aber auch durchaus vom örtlichen TÜV bekannt.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 10. April 2019 um 15:34:36 Uhr:
Zitat:
@Achim221170 schrieb am 10. April 2019 um 15:26:40 Uhr:
Es scheint nicht Auslegung des Landes, es scheint Auslegung des Polizisten zu sein der einen gerade kontrolliert. Fakt ist, ich habe schön brav meine Öse an die Anhängerkupplung gemacht und trotzdem (in Holland) bezahlt.Dann hättest du einen Rechtsanwalt beauftragen sollen, oder was meinst du mit Öse?
Sorry, aber diese Antwort halte ich für total praxisfremd.
Gruß Volker
Praxisfremd ist es, sich gegen falsche Entscheidungen nicht zu wehren.
Vor einigen Jahren geschah in Holland folgendes: ein Deutscher mit deutschem PKW und deutschem Wohnwagen, beide zugelassen und mit eigenständiger Zulassung und Versicherung und daher unterschiedlichen Kennzeichen, wurde von einer niederländischen Polizeistreifen angehalten und mit einem Knöllchen bestraft, weil die der falschen Meinung waren, daß der Anhänger und der PKW gleiche Kennzeichen haben müßten. Erst nach Einschaltung der Presse und anderer deutscher Instanzen, wurde der Fehler der NL-Polizisten korrigiert.
Also ich verstehe diese Diskussion bzgl. dem Für und Wider der Öse an der abnehmbaren AHK nicht so recht. Schon der gesunde Menschenverstand sollte doch einem klar machen, dass ein abnehmbarer Kugelhals eine Schwachstelle darstellen könnte. Sei es durch eine Fehlbedienung oder Fehlfunktion. Was nützt einem das Abreißseil, was eine wichtige Sicherheitsfunktion beinhaltet, wenn dieses nicht zu 100% funktionieren kann im Falle eines Falles? Ich bin sowieso sehr überrascht wie grob fahrlässig der Gesetzgeber eines Landes, wie Deutschland, das normalerweise für Sicherheitsvorschriften fast immer an erster Stelle steht, so lasch mit dem Thema umgehen kann? Mir ist schon oft genug das Abreißseil vom Kugelhals während der Fahrt nach oben gerutscht. Hätte oft genug im Ernstfall schiefgehen können. Im Übrigen befindet sich bei meiner abnehmbaren AHK die Öse ordnungsgemäß am Rahmen. Und diese ist von Westfalia, also vor 5 Jahren nachgerüstet. Gibts also nicht erst seit "gestern" 😉
Dass die NL dennoch die Nachrüstung von Schellen an der abnehmbaren AHK toleriert, lt. ANBW, ist für mich eigentlich inkonsequent.
Die Diskussion über Für und Wider ist in der Tat sinnlos, wo es vorgeschrieben ist, ist es halt so, egal ob man das für richtig, oder falsch hält.
Was mir nur nicht eingeht ist, warum man das nicht EU weit einheitlich regeln kann. Sonst wird jeder Schmarrn EU weit geregelt bis zur Krümmung der Gurken, aber solche Dinge leider nicht. Betrifft z.B. auch die berühmten Warntafeln, da verlangt Italien eine und Spanien wieder eine Andere, der Rest gar Keine.
Das müsste einfach mal für alle Länder gültig definiert werden.
Wenn man ein Fahrzeug besitzt, bei dem eine Anbringung des Abreißseils, an einem festen Bauteil des Fahrzeugs, das unabhängig vom Kugelkopf ist, technisch zumutbar möglich ist, braucht man die Diskussion nicht.
Es gibt aber Fahrzeuge, bei denen das nicht mal so eben möglich ist.
Wenn man anzweifeln möchte, ob ein abnehmbarer Kugelkopf ordnungsgemäß angebracht wurde, kann man auch die gesamte Befestigung der AHK infrage stellen.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 10. April 2019 um 16:04:16 Uhr:
Das müsste einfach mal für alle Länder gültig definiert werden.
Tja, wohl wahr! Aber dann müsste man Alles vereinheitlichen, was z.B. den Verkehr angeht. Fängt schon bei der Geschwindigkeitsbegrenzung an, geht über die Mautpflicht weiter, fortgesetzt von Fahrverboten und und und.....
Ich fürchte dass ich das in meinem Alter nicht mehr erleben werde, dass dies irgendwann mal auf einen Nenner gebracht wird 🙄
Nachfolgend ein Link zum NL-Gesetz, wobei ich die 1.500 kg Grenze nicht verstehe.
https://maxius.nl/voertuigreglement/hoofdstuk5/afdeling18/paragraaf5
Zitat:
@Pandatom schrieb am 10. April 2019 um 15:52:00 Uhr:
Also ich verstehe diese Diskussion bzgl. dem Für und Wider der Öse an der abnehmbaren AHK nicht so recht. Schon der gesunde Menschenverstand sollte doch einem klar machen, dass ein abnehmbarer Kugelhals eine Schwachstelle darstellen könnte. Sei es durch eine Fehlbedienung oder Fehlfunktion. Was nützt einem das Abreißseil, was eine wichtige Sicherheitsfunktion beinhaltet, wenn dieses nicht zu 100% funktionieren kann im Falle eines Falles? Ich bin sowieso sehr überrascht wie grob fahrlässig der Gesetzgeber eines Landes, wie Deutschland, das normalerweise für Sicherheitsvorschriften fast immer an erster Stelle steht, so lasch mit dem Thema umgehen kann? Mir ist schon oft genug das Abreißseil vom Kugelhals während der Fahrt nach oben gerutscht. Hätte oft genug im Ernstfall schiefgehen können. Im Übrigen befindet sich bei meiner abnehmbaren AHK die Öse ordnungsgemäß am Rahmen. Und diese ist von Westfalia, also vor 5 Jahren nachgerüstet. Gibts also nicht erst seit "gestern" 😉
Dass die NL dennoch die Nachrüstung von Schellen an der abnehmbaren AHK toleriert, lt. ANBW, ist für mich eigentlich inkonsequent.
Es geht hier primär nicht um die Frage einer technisch guten Ausführung, sondern um unterschiedliche Meinungen unterschiedlicher Länder und Kontrollbehörden zu einer nicht eindeutig ausgeführten EU-Regelung (ECE 55).
Wenn es um größte Sicherheit gehen würde, müsste auch in Holland ( und D) für ungebremste Anhänger eine Sicherheitsfangvorrichtung vorgeschrieben sein und somit müssten alle EU-Länder diesbezüglich eigentlich die gleichen Vorschriften haben, wie in Österreich.
Als besonders wichtig scheinen derartige Angleichungen zwischen den EU-Staaten nicht beurteilt zu werden, sonst würde sich da vermutlich mal jemand drum kümmern.
Es sollte aber in jedem Fall einen Bestandsschutz geben, so wie es den auch für den Betrieb der Gasanlage gibt.