Hollandurlaub - und keine Öse für das Abreißbremsseil?

Holland, Schweiz und Österreich nur mit Öse?

Unser Urlaub mit dem Wohnwagen in die Niederlanden steht bald an und
damit auch ein kleines Problem.

Die werkseitig montierte Anhängerkupplung besitzt keine Öse
für das Abreißseil des Wohnwagens.
Also der Gang zum freundlichen Teile- und Zubehörshop meines VW Händlers.
Fazit - keine Lösung!

Anfrage direkt bei VW Deutschland - und Antwort:

Zitat:

vielen Dank fuer Ihre Kontaktaufnahme.

Bitte wenden Sie sich an die zustaendigen Behoerden oder an den Importeur fuer weitere Informationen.

Unsere Fahrzeuge haben eine EG-Typgenehmigung und sind daher in Europa zulassungsfaehig. In der ECE-R55 Suppl. 01, nach der
EU-typgeprueft wird, ist diese Oese fuer das betroffene Fahrzeug nicht erforderlich.

Wie der Importeur im Fall der Oese beim Anhaengerbetrieb vorgeht, ist uns leider nicht bekannt.

Alle neuen Fahrzeugtypen/Anhaengevorrichtungen werden nach ECE-R55 01 Ergaenzung 03 geprueft und haben damit diese zusaetzliche
Oese.

Eine Nachruestung einer solchen Oese fuer die Anhaengevorrichtung bei Ihrem Volkswagen Tiguan wird durch Volkswagen Zubehoer
leider nicht angeboten. Die Volkswagen Partner sind jedoch meist gut aufgestellt und bieten Oesen von Drittanbietern an.

Wir bitten um Verstaendnis dafuer.

Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

Zum Glück gibt es ja das Internet - und siehe da:

Hollandöse.de von LohTec, allerdings für € 32,90 inkl.Versand.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 15. März 2018 um 08:09:05 Uhr:


Ist wirklich eine gute Frage, was die Gesetzgebung betrifft?

Einfach nur lesen. Am Beispiel Deutschland: In der StVZo steht die Anerkennung von ausländischen Zulassungsvorschriften. D.h. ein in einem anderen Land zugelassenes Fahrzeug muss nicht die deutsche StVZO erfüllen sondern es reicht die äquivalente Vorschrift im Zulassungsland.

Anders die StVO, an die muss sich auch der ausländische Fahrzeugführer in D halten.

Die Trennung gibt es in allen Ländern. Schreibt man beispielsweise das mit dem Abreissseil in die jeweilige StVO gilt das Ausführungsvorschrift für alle. Genau wie Lichtpflicht am Tage, Warntafeln oder was es irgendwo an Vorschriften gibt.

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2 Minuten googeln und du hättest das auch gefunden.

Die ece 55 gibt es hier zum nachlesen

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen.html

Danke - die erste Suche darin ergab allerdings nichts zur Fragestellung.
Aber war nur auf die Schnelle.

Den Inhalt der ece55 kann ich da nicht lesen. Wie geht das?

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Indem man sich das runterlädt, Wie - steht da drin.

Anderes Thema 90 km/h F. Da habe ich bislang nur eine Eingangsbestätigung der Anfrage - ich möchte mich gedulden.

Gelöscht

Das wäre die pdf

beim Querlesen, habe ich bisher nichts zu den Anforderungen an das Abreißbremsseil entdeckt.

Gibt es hier diesen link zum holländischen Verkehrsverbund?
Alles mit Bildern erklärt

https://www.anwb.nl/.../losbreekkabel

Zitat:

@CampingCaddy2015 schrieb am 17. März 2018 um 10:01:40 Uhr:


Gibt es hier diesen link zum holländischen Verkehrsverbund?
Alles mit Bildern erklärt

https://www.anwb.nl/.../losbreekkabel

Das zweite Bild in deinem Beitrag ist absolut unzulässig! Laut AL-KO ist der Federhaken nicht als alleinige Befestigung zugelassen, sondern nur im Rundanschlag (Umgangssprachlich Schlaufe).
Ersetzen könnte man den Federhaken durch einen Karabiner 70mm nach DIN 5299.
In dem verlinkten Beitrag sieht man weiter unten (letztes Bild) ebenfalls eine Version mit einem Karabiner.
Das ist die Variante, die ich selbst am unserem Fahrzeug einsetze.

Die NL-Veröffentlichung ist nicht falsch, so wie ich sie verstehe. Man muss schon auch die Bildunterschrift lesen:
"Dies ist erlaubt, obwohl Untersuchungen gezeigt haben, dass die Kraft, die während des Auslösens auf das Bremssystem der Wohnwagen übertragen wird, weit weg von optimal ist. Dadurch wird der Bremsweg des Wohnwagens verlängert."

Das heißt wohl: Obschon nicht die Kraft übertragen wird, welche zum vollständigen Auslösen der Bremse benötigt wird (weil der Haken vorher aufbiegt), erlaubt das der niederländische Gesetzgeber" (oder wer immer). Also in NL erlaubt, aber nicht empfohlen.

Warum liest niemand den Thread?

Zitat:

@situ schrieb am 16. März 2018 um 18:00:35 Uhr:


... hier https://www.kupplung.de/magazin/produkte/das-abreissseil/),......

Dort ist es doch bereits bebildert erklärt. Ob das mit dem Haken stimmt, wird bezweifelt (erfährt man aber auch, wenn man den Thread liest).

Die Anleitung meins Wohnwagens Modell 2016 erklärt es so (der Haken ist eine stärkere Ausführung, als früher üblich, aber keinesfalls der berüchtigte 70 mm-"Feuerwehrhaken"😉.

"Abreißseil bei fest verbauter Anhängekupplung um den Kugelhals legen. Bei abnehmbarer Anhängekupplung ist das Abreißseil an der dafür vorgesehenen Öse des Anhängebockes einzuhaken."

Die Ösenvorschrift hat nach meiner Kenntnis rein gar nichts mit abnembarer AHK zu tun. Trotzdem findet man diese Auffassung bei diversen Herstellern und Vertreibern.

Wir man sieht - allergrößte Verwirrung auch bei großen Firmen, die es eigentlich wissen sollten.

Für die Sache mit dem Feuerwehrhaken wurde bisher keine Primärquelle gefunden. Und ohne die sollte man nichts glauben (obschon es sehr plausibel ist).

@asphalthoppler: Hast du die Quelle für die 100 N gefunden?

die fertig konfektionierten Abreißbremsseile die ich bisher gefunden habe, haben m.E. keine Größe von 70mm (und entsprechend) 7mm Drahtdurchmesser gem DIN 5299, sondern sind kleiner.

Bei meinem fertig konfektioniertes Abreißbremsseil hat der "richtige" Karabinerhaken die Länge 60mm und den Drahtdurchmesser 6mm.

Und noch mal, völlig unabhängig, was irgendwelche sonstigen "Vorschriften" (zumindest offiziell anmutende Vorschriften sind ja bisher immer noch unentdeckt geblieben...) sagen könnten:

Die in allen möglichen Publikationen immer wieder auftretende Größe des Karabinerhakens gem DIN 5299 von 70mm hat nicht annähernd eine Bruchlast von 7500N.

Eine Bruchlast von 7500N erreicht noch nicht mal ein 140mm DIN 5299 Karabinerhaken bei einer Drahtstärke von 12mm....

Da hat man offenbar wirklich nur blind voneinander abgeschrieben, denn anders ist das wohl kaum zu erklären.

In Österreich, Holland und der Schweiz, so meine ich gelesen zu haben, gibt es eine Vorschrift für ungebremste Anhänger, dass diese eine zusätzliche Sicherheitsverbindung haben müssen.
Diese muss den Anhänger auch dann weiterhin sicher mit dem Fz verbinden, wenn die die normale Kupplung dazu nicht in der Lage ist.
Für derartige Sicherheitsverbindungen sind zwangsläufig ganz andere Voraussetzungen nötig, was die Bruchlast angeht, als bei Abreißbremsseilen, die lediglich die Handbremse auslösen sollen.
daher meine Vermutung:
Es wurde (von wem auch immer das ursprünglich in die Welt gesetzt wurde....) 2 Dinge miteinander vermischt, die man technisch nicht gleichsetzen kann.

In diesem Thread geht es um eine Verbindung die lediglich die Aufgabe hat, bei Trennung vom Fz die Anhänger-Bremse aus zu lösen. Die Aufgabe, den Anhänger auch weiterhin am Fz zu halten, hat diese Verbindung definitiv nicht. Daher auch der Name "Abreißbremsseil"....

Die elektrische Anhängerkupplung am BMW X5 E70 hat keine Befestigungsöse. Darf ich stattdessen das Sicherungsseil an dem Abschlepphaken befestigen oder muß ich einen Halter mit Öse an der Kupplung befestigen ?

Das weiß hier niemand. Aber viele Ansichten.

Es geht darum, zu verhindern, dass die Schlinge des Abreißseiles über den Kugelkopf rutschen kann. Alles, was das nach Augenschein zuverlässig erreicht, wird wohl akzeptiert.

Ich würde das Abreißseil nicht außermittig befestigen.

Zitat:

@Pizer schrieb am 17. März 2018 um 20:42:02 Uhr:


Die elektrische Anhängerkupplung am BMW X5 E70 hat keine Befestigungsöse. Darf ich stattdessen das Sicherungsseil an dem Abschlepphaken befestigen oder muß ich einen Halter mit Öse an der Kupplung befestigen ?

Meine Ansicht:
In D reicht dazu die Schlaufe um den Haken.

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