Hoffentlich gehen alle nochmal in die Fahrschule

Bestes Beispiel lief gerade wieder im Fernsehen.

Was mache ich wenn Stau ist?

- Sagt der Busfahrer mache Warnlicht und bleib auf der Spur stehen
- Der PKW Fahrer sagt wenn ich sehe das was kommt mache ich platz danach fahre ich zurück.

Ey Leute was habt ihr in der Fahrschule gelernt????

Bei Stau Rettungsgasse erst wenn der Stau sich anfängt auf zu Lösen kann man wieder in die Spur fahren.
Ich Arbeite seit jahren bei einem Abschleppunternehmen.
Weder Autofahrer noch LKW Fahrer machen Gasse.
Warum staut es sich denn? Muß Gaffen muß doch sehen was da vorne los ist.
Ach gehe mal ne Runde spazieren und Gaffe was ganz vorne Los ist.
Ach da kommt ja die Polizei naja fahre ich doch mal bei Seite aber wenn der durch ist fahre ich wieder zurück. Das mache ich dann für die Feuerwehr, Rettungswagen, Abschleppwagen und für Strassendienst auch noch.

HALLO LEUTE?!

Rettungsgasse !!!!!!

So wie es sich staut macht doch platz wo ist das problem ob ihr in der Mitte oder am Rand steht,
es macht doch keinen unterschied.
Außer das Rettungskräfte Abschleppdienste schneller an den Schadenort ran kommen und der Stau sich Schneller auf löst.

Statt dessen sitzt ihr im Auto nörgelt und meckert darüber das es nicht weiter geht.

IHR SEIT SELBER SCHULD !!!!

Wenn ich im Schlepper sitze und Stinkefinger zu sehen bekomme und Worte wie du Arschloch fahr doch durch könnte ich kotzen Aussteigen und in die Karre treten von diesen Leuten.

Dann durch die Gaffer entstehen dann auch noch unfälle weil sie meinen Sie müßen mit 30 vorbei fahren den Verkehr behindern und das Leid anderer noch zu Filmen.
Gerade diesen Menschen gönne ich mal so eine Situation das sie merken wie es ist.

Beste Antwort im Thema

Bestes Beispiel lief gerade wieder im Fernsehen.

Was mache ich wenn Stau ist?

- Sagt der Busfahrer mache Warnlicht und bleib auf der Spur stehen
- Der PKW Fahrer sagt wenn ich sehe das was kommt mache ich platz danach fahre ich zurück.

Ey Leute was habt ihr in der Fahrschule gelernt????

Bei Stau Rettungsgasse erst wenn der Stau sich anfängt auf zu Lösen kann man wieder in die Spur fahren.
Ich Arbeite seit jahren bei einem Abschleppunternehmen.
Weder Autofahrer noch LKW Fahrer machen Gasse.
Warum staut es sich denn? Muß Gaffen muß doch sehen was da vorne los ist.
Ach gehe mal ne Runde spazieren und Gaffe was ganz vorne Los ist.
Ach da kommt ja die Polizei naja fahre ich doch mal bei Seite aber wenn der durch ist fahre ich wieder zurück. Das mache ich dann für die Feuerwehr, Rettungswagen, Abschleppwagen und für Strassendienst auch noch.

HALLO LEUTE?!

Rettungsgasse !!!!!!

So wie es sich staut macht doch platz wo ist das problem ob ihr in der Mitte oder am Rand steht,
es macht doch keinen unterschied.
Außer das Rettungskräfte Abschleppdienste schneller an den Schadenort ran kommen und der Stau sich Schneller auf löst.

Statt dessen sitzt ihr im Auto nörgelt und meckert darüber das es nicht weiter geht.

IHR SEIT SELBER SCHULD !!!!

Wenn ich im Schlepper sitze und Stinkefinger zu sehen bekomme und Worte wie du Arschloch fahr doch durch könnte ich kotzen Aussteigen und in die Karre treten von diesen Leuten.

Dann durch die Gaffer entstehen dann auch noch unfälle weil sie meinen Sie müßen mit 30 vorbei fahren den Verkehr behindern und das Leid anderer noch zu Filmen.
Gerade diesen Menschen gönne ich mal so eine Situation das sie merken wie es ist.

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Zitat:

Original geschrieben von AS60


Hatten wir nicht einen Autobahnpolizisten unter uns? Der müsste es wissen. Vielleicht gibt´s da ja irgendwelche Verwaltungsvorschriften oder interne Absprachen mit den Vertragsabschleppern.

Haben wir - ich habe ihn gerade mal diesbezüglich angefunkt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Hatten wir nicht einen Autobahnpolizisten unter uns? Der müsste es wissen.
Der Bruder meines Schwagers sein Hund, war in der Hundeschule zusammen mit einem Schäferhund vom Zoll. Und dessen Herrchen seine Swipschwägerin....

Alles gut mit dir? 😕Müssen wir uns Sorgen machen?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Hades0401


@ Ichtyos

Nein es darf nur der dadurch der von der Polizei bestellt wurde.
Ja richtig woher soll der PKW Fahrer das wissen?
Um es mal so zu sagen wer da einfach durchfährt kommt ja irgendwann mal da
vorne an wo die Polizei und sonstige stehen.

Er wird dort auch seine Quittung bekommen indem er ein Ticket bekommt.
Erst vor kurzem geschehen da hat sich ein PKW Fahrer dem RTW hinten dran gehängt und an der UFS angekommen meinte er zu dem Polizisten er wäre von der Presse wollte berichten daraufhin hat es eine Strafe gegeben und er mußte im Auto sitzenbleiben.

Also nochmal nur von der Polizei bestellte Fahrzeuge dürfen vor fahren niemand anderes.
Bestellt wird nur von der Polizei sollte zb innerhalb des Staus eine Panne oder ein Unfall passieren müßen diese Personen warten bis der Stau sich auf löst und der Abschlepper ran kommen kann.

Okay.
Nichtsdestoweniger habe ich das Recht, den Abschlepper meines Vertrauens zu bestellen, auch wenn der bei der Polizei nicht gelistet ist. (Dass der genau so schnell und kompetent ist, mal vorausgesetzt.)

Oder ich habe einen Bekannten, der meine Karre mit T5 + Trailer für einen Kasten Bier genau so schnell von der Bahn bekommt wie der aus der Polizei-Liste...

Und auch wenn ich es schon mal geschrieben habe: Ich lasse jeden Abschlepper durch die Gasse, ohne mir Gedanken zu machen.

Wenn du einen Unfall hast und ansprechbar bist darfst du wählen ob ADAC oder halt Assistance oder AVD dich da runter holt und da wird dann der nächstgelegene dementsprechend gerufen der das abrechnen darf 7 kann. Ob das dein Bekannter mit dem T5 ist weiß ich nicht ob er das darf. Das wie gesagt entscheidet die Polizei.

Solltest du nicht ansprechbar sein wird der der für den Abschnitt zuständige oder nächstgelegene gerufen.

Sollte allerdings irgendwie der verdacht bestehen das irgendwas Faul am wagen ist oder durch einen Fehler am Fahrzeug der Unfall verursacht worden sein, wird das Fahrzeug bis zur klärung sicher gestellt bis ein Gutachter das Fahrzeug untersucht hat und die Polizei den wagen wieder frei gibt. Erst dann darf da wieder jemand ran. In dem fall ist halt das Unternehmen gerufen welches mit Der Polizei den Vertrag für Sicherstellung hat. Dieses muß über geeignete Fahrzeuge und gelände verfügen sonst gibt es den Vertrag nicht.

Ist ja auch gut wenn du sie durch lässt. Es gibt ja auch immer wieder Leute die Straßenerziehung machen wollen und versuchen Motorradfahrer die sich durch mogeln wollen zu stoppen. Oder LKWfahrer die sich extra weit rechts stellen damit kein Auto da dran vorbei kommt was die nächste Abfahrt runter will. Die fahren übrigens teilweise mit einem tempo an einem vorbei da schlackerst mit den Ohren 😁
Ist übrigens auch verboten und wird dementsprechend geahndet.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von Hades0401


Sowie ich bzw das Unternehmen den Auftrag von der Polizei bekommen haben wir Sonderrechte.
Sonderrechte nach § 35 StVO habt ihr nicht.

... und ich fahre aber nicht rüber, weil ich ganz sicher im Recht bin

... was will denn der mit dem gelben Blinklicht da? Ich räume nur die Spur für "echte" Blaulichter

... wenn ich erstmal drüben bin, fährt vielleicht ein anderer auf die Stauposition, die ich mir so hart erkämpft habe

... okay, wenn die anderen alle rüber fahren, dann muss ich das wohl auch - aber ich mache das jetzt nur, weil ich als mündiger deutscher Autofahrer dem Herdentrieb Folge leisten muss

... und jetzt fahre ich natürlich gleich wieder auf meine persönliche Pole-Position, weil jetzt der Abschlepper durch ist und es ganz bestimmt in 5-10 Minuten wieder weiter geht. Warum sollte da jetzt noch irgend ein Einsatzfahrzeug kommen?

Für solche Leute sollte man wirklich so wie in Österreich ein richtig derbes Bußgeld verhängen und am besten bei jedem Stau von einem Zivilfahrzeug eintreiben lassen, welches bei Bedarf das Blaulicht auf's Dach pappt. Dann haben die Penner und Gaffer auch gleich ihr persönliches Stauhighlight, von dem sie zuhause berichten können!

@Bootmann22:
Danke nochmals für den Link, die Sendung zählt eigentlich nicht zu meinen bevorzugten TV-Höhepunkten aber hin und wieder haben die auch mal eine gute Reportage. 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Hades0401



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Okay.
Nichtsdestoweniger habe ich das Recht, den Abschlepper meines Vertrauens zu bestellen, auch wenn der bei der Polizei nicht gelistet ist. (Dass der genau so schnell und kompetent ist, mal vorausgesetzt.)

Oder ich habe einen Bekannten, der meine Karre mit T5 + Trailer für einen Kasten Bier genau so schnell von der Bahn bekommt wie der aus der Polizei-Liste...

Und auch wenn ich es schon mal geschrieben habe: Ich lasse jeden Abschlepper durch die Gasse, ohne mir Gedanken zu machen.

Wenn du einen Unfall hast und ansprechbar bist darfst du wählen ob ADAC oder halt Assistance oder AVD dich da runter holt und da wird dann der nächstgelegene dementsprechend gerufen der das abrechnen darf 7 kann. Ob das dein Bekannter mit dem T5 ist weiß ich nicht ob er das darf. Das wie gesagt entscheidet die Polizei.

Wenn die Polizei mich zu einem Vertrag mit einem Anbieter zwingt, den ich nicht will, könnte ich ungemütlich werden. Wohlgemerkt: Leistung ist gleichwertig.

Zitat:

Solltest du nicht ansprechbar sein wird der der für den Abschnitt zuständige oder nächstgelegene gerufen.

Kein Problem.

Zitat:

Sollte allerdings irgendwie der verdacht bestehen das irgendwas Faul am wagen ist oder durch einen Fehler am Fahrzeug der Unfall verursacht worden sein, wird das Fahrzeug bis zur klärung sicher gestellt bis ein Gutachter das Fahrzeug untersucht hat und die Polizei den wagen wieder frei gibt. Erst dann darf da wieder jemand ran. In dem fall ist halt das Unternehmen gerufen welches mit Der Polizei den Vertrag für Sicherstellung hat. Dieses muß über geeignete Fahrzeuge und gelände verfügen sonst gibt es den Vertrag nicht.

Andere Baustelle - aber auch da sehe ich kein Problem.

Zitat:

Ist ja auch gut wenn du sie durch lässt. Es gibt ja auch immer wieder Leute die Straßenerziehung machen wollen und versuchen Motorradfahrer die sich durch mogeln wollen zu stoppen. Oder LKWfahrer die sich extra weit rechts stellen damit kein Auto da dran vorbei kommt was die nächste Abfahrt runter will. Die fahren übrigens teilweise mit einem tempo an einem vorbei da schlackerst mit den Ohren 😁
Ist übrigens auch verboten und wird dementsprechend geahndet.

Auch noch eine neue Baustelle.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Ups. Da hats du aber noch keine richtigen Unfälle gesehen.
Na wie auch. Stelle mich ja auch immer brav hinten an und wenn ich zur Unfallstelle komme ist alles schon aufgeräumt.

Allerdings wohl ohne Schlepper, denn die lasse ich nicht durch die Gasse, da sie keine Blau Latüchte auf dem Dach haben.

So Nummer 1.

Du hast die Rettungsgasse zu bilden.

und dann Nummer 2.
Es steht dir nicht zu irgendjemanden zu blockieren.

Selbst wenn das nur der Huberbauer ist der einfach nur schnell auf seinen Hof will.

MUSS DIE FREIE GASSE GEBILDET WERDEN IST WOHL EINDEUTIG:

@ einTraumtaenzer:

Sach mal, lesen und verstehen ist wohl nicht Deine Stärke? Ich mache die Gasse auf und pinkele keinem Abschlepper ans Bein, der da durchfährt - hatte ich schon mehr als einmal geschrieben.

@ ichtyos du mußt das auch so sehen das die Polizei einfach auch schnell die Bahn wieder frei haben möchte. Das heißt begutachten und Feststellen was passiert ist wodurch es passiert ist und auf räumen.

Aber Heutzutage hat so zimlich jeder auf irgendeine weise einen Schutzbrief.
Ich Arbeite zb bei einem unternehmen was für die Versicherungen fährt und Verträge mit verschiedenen hier ansässigen KFZ Händler/ Werkstätten hat.
Viele haben ihren Schutzbrief mit drin in der Versicherung und sie wissen es nicht, fällt halt nicht auf da es über das Jahr zwischen 4-10 € sind was er kostet.

Klar - aber wie und wo ich mich vertraglich binde, ist meine Entscheidung.

Wenn die "polizeilichen" Abschlepper aufgrund bislang ungeklärter §§ durch die Gasse dürfen, meiner, der dort nicht bekannt ist, dagegen nicht, sehe ich da ein Problem.

Wie gesagt ich weiß es nicht ob er darf oder nicht aber wäre mal Interessant zu wissen.

Hallo, buggymaxi,

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


Anstatt des hektischen Fummelns nach dem Warnblinker nutze ich die Zeit lieber, um den Verkehr vor und hinter mir im Blick zu behalten, was mir in dieser Situation wichtiger erscheint.

wenn Du hektisch nach dem Warnblinker suchen musst, läuft irgendetwas verkehrt, zumindest, wenn Du mit Deinem eigenen Fahrzeug unterwegs bist.

Den Warnblinker sollte man selbst bei größter Hektik im Schlaf finden können, denn dieser kleine Griff nach vorne oder zur Seite kann lebensrettend sein.

Zugegeben: Es ist unverständlich, dass dieses wichtige Teil in den Autos an so unterschiedlichen Stellen verbaut ist und dass es für den Beifahrer manchmal kaum möglich ist, den Warnblinker ohne Verrenkungen zu erreichen oder ohne dem Fahrer hinter das Lenkrad greifen zu müssen.

Hallo, HairyOtter,

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Wenn die Gassen dicht sind, fährt der Krankenwagen auf der Pannenspur vorbei. Regel hin, Regel her, denn das geht meist schneller.

so etwas wird bei uns sehr schnell unterbunden, erst recht, wenn dazu noch das Sondersignal eingeschaltet wird.

Wird mit Sondersignal gefahren, dann immer nur durch die Rettungsgasse und die ist im zweispurigen Bereich zwischen den beiden Fahrstreifen und im dreispurigen Bereich zwischen dem ganz linken und dem mittleren Fahrstreifen zu bilden.

Im vierspurigen Bereich hat sich eine Abweichung von der eigentlichen Vorschrift bewährt, die ja besagt, dass der Standstreifen immer in der Mitte zu bilden ist, denn die meisten Autofahrer haben sich daran gewöhnt, dass die Rettungsgasse rechts von dem linken Fahrstreifen gebildet wird.

Hallo, onkel-howdy,

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


ähhh rettungsgasse gilt für rettungsfahrzeuge. also die mit der blauen party leuchte auf dem dach und dem tatüüüütataaaaaaaaaa. da dein schlepper weder blau sondern orange auf dem dach hat und nur tüüüüüüüüt macht gilt erstmal die rettungsgasse genausowenig für dich wie für mich.

die Abschleppfahrzeuge haben keine Rechtsgrundlage, die Freigabe der Rettungsgasse durchzusetzen, dass ist richtig, denn sie haben keine Sonder - und Wegerechte.

Wie MagirusDeutzUlm allerdings mehrfach geschrieben hat, dürfen sie trotzdem nach § 11 StVO die Gasse nutzen, da es ja für alle von Vorteil ist, wenn der Abschlepper möglichst schnell an der Unfallstelle ist.

Ist es zeitlich und personell möglich, wird der Abschlepper von einem Streifenwagen durch den Stau gelotst, aber meistens sind die Besatzungen durch andere Aufträge gebunden.

Hallo, Hades0401,

Zitat:

Original geschrieben von Hades0401


Ja dann solltest dich genauer Informieren.
Sowie ich bzw das Unternehmen den Auftrag von der Polizei bekommen haben wir Sonderrechte.

hier solltest Du Dich eher mal etwas besser informieren:

Wenn, dann kann Dir nur der Gesetzgeber durch eine Gesetzesänderung (hier: § 35 StVO) Sonderrechte erteilen, nicht aber die Polizei.

Dies auch nicht für den Einzelfall.

Es ist allenfalls möglich, dass Dir die zuständigen Dienststellen (Regierungspräsidium o. ä.) eine Sondergenehmigung erteilen, um z. B. Betriebsumfahrten an der Autobahn zu nutzen, die Autobahn zum Räumen der Fahrzeuge zu betreten oder ähnliche Vergünstigungen, die dem Nutzen der Allgemeinheit dienen.

Rein rechtlich gesehen müsstest Du also, wenn keine Rettungsgasse frei gehalten wird, tatsächlich im Stau warten bzw. mitfahren, bis Du an der Unfallstelle bist, denn wenn Du Dich quasi mit Gewalt durchdrängelst, kannst Du leicht in den Verdacht einer Nötigung im Straßenverkehr geraten.

Dass dies nicht praxisnah ist, ist klar und deshalb wird es ja in den meisten Fällen geduldet, dass ihr die Gasse nutzt (s. o.).

Deinen Unmut kann ich allerdings nachvollziehen, denn sogar wir als Polizeibeamte bekommen ab und an eindeutige Zeichen, wenn wir jemanden mit Hupen oder Lautsprecherdurchsagen davon abhalten müssen, direkt vor uns die Fahrbahn zu wechseln und dabei die Gasse dicht zu machen, weil auf der anderen Fahrspur gar keine Lücke vorhanden ist.

Zitat:

Original geschrieben von Hades0401


Nein es darf nur der dadurch der von der Polizei bestellt wurde.
........
Also nochmal nur von der Polizei bestellte Fahrzeuge dürfen vor fahren niemand anderes.
Bestellt wird nur von der Polizei sollte zb innerhalb des Staus eine Panne oder ein Unfall passieren müßen diese Personen warten bis der Stau sich auf löst und der Abschlepper ran kommen kann.

Ganz so extrem ist es nun doch nicht.

Es passiert nicht selten, dass ein Unfallbeteiligter schon vor dem Eintreffen der Polizei einen Abschleppdienst verständigt hat.

Ist dies ein Abschleppdienst, der zeitnah, also genauso schnell wie die anderen für den Autobahnabschnitt zuständigen Abschleppdienste, kommen und bergen kann, wird diesem das gleiche Recht eingeräumt wie den anderen.

Hauptsache ist, die Fahrzeuge kommen weg und die Fahrbahn ist wieder frei.

Hallo, Elchsucher,

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Ein Abschlepper ist für mich erstmal kein dringend notwendiges Fahrzeug um den Verkehr wieder in Gang zu bringen. Um den Wagen auf den Standstreifen ziehen, und um ein bis zwei Spuren wieder ans Rollen zu bekommen, ist meiner Meinung nach kein Abschlepper notwendig.

hast Du schon mal einen PKW, bei dem sich die Vorder - oder Hinterräder verabschiedet haben oder quer standen, zur Seite geschoben?

Hast Du schon mal einen beladenen 40 - Tonner, bei dem alles zugemacht hat, mal so eben zur Seite geschoben?

Wenn die Fahrzeuge noch irgendwie fahrbereit oder rollfähig sind, wird natürlich immer versucht, die Fahrbahn so schnell wie möglich frei zu machen, aber leider gelingt das bei einem Großteil der Unfälle nicht.

Da es in der Natur des Menschen liegt, dass er bei der Vorbeifahrt an der Unfallstelle auch noch lange gaffen muss, dürfte Dir klar sein, dass es auch nicht viel bringt, wenn man in einem Bereich mit sehr hohem Verkehrsaufkommen nur einen Fahrstreifen frei hat.

Je länger die Abschleppdienste brauchen, bis sie an der Unfallstelle sind, um so länger braucht der Stau, um sich wieder aufzulösen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Kurz und gut: Im Internet findet sich in der Ferienzeit bestimmt innerhalb kürzester Zeit ein Autobahnpolizist, der zufällig schon seit Jahren still mitliest aber sich gestern erst einen Account angelegt hat.

Ansonsten könnte man sowas ja auch per Mail oder Telefon herausbekommen.

Du wirst lachen: Ich bin durch jemanden aus diesem Forum gebeten worden, mal in diesen Thread reinzuschauen und meinen Senf dazu zu geben. 😎

Hallo, Ichtyos,

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nichtsdestoweniger habe ich das Recht, den Abschlepper meines Vertrauens zu bestellen, auch wenn der bei der Polizei nicht gelistet ist. (Dass der genau so schnell und kompetent ist, mal vorausgesetzt.)

das von mir fett markierte ist tatsächlich Voraussetzung, zumindest, wenn sich das Fahrzeug noch auf der Autobahn befindet.

Gelingt es Dir, mit dem beschädigten Fahrzeug noch auf den nächsten Parkplatz zu fahren und laufen keine Betriebsstoffe aus, darfst Du sogar einen Anschlepper aus Timbuktu bestellen. 😁

Zitat:

Oder ich habe einen Bekannten, der meine Karre mit T5 + Trailer für einen Kasten Bier genau so schnell von der Bahn bekommt wie der aus der Polizei-Liste...

Nein, das nicht, denn da spielt die Polizei nicht mit.

Vom Parkplatz darf er Dich jederzeit abholen, aber nicht direkt von der Autobahn, denn dafür ist er nicht ausgerüstet (Rundumleuchte usw.) und er hat auch keine Genehmigung für das Bergen von Fahrzeugen auf der Autobahn.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Wenn die Polizei mich zu einem Vertrag mit einem Anbieter zwingt, den ich nicht will, könnte ich ungemütlich werden. Wohlgemerkt: Leistung ist gleichwertig.

Wenn Du einen Abschlepper haben möchtest, der geeignet ist (s. o.), ist es kein Problem.

Willst Du allerdings einen Abschlepper, der sich z. B. in der Vergangenheit als ungeeignet erwiesen hat, z. B., weil seine Fahrzeuge schlecht gewartet sind, weil seine Fahrzeuge nicht in der Lage sind, einen Unfall - PKW ordentlich zu bergen usw., kannst Du machen, was Du willst, denn dieser wird garantiert nicht zur Bergung gerufen werden und er wird auch umgehend wieder weggeschickt, wenn er an die Unfallstelle kommt (ggf. nach einer kleinen Sanktionierung).

Bislang konnte man solche Problem allerdings zumindest mit deutschsprachigen Verkehrsteilnehmern immer noch problemlos klären.

Bei osteuropäischen Spediteuren ist dies eine ganz andere Baustelle, denn wenn deren LKW nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn steht, würden viele das Fahrzeug lieber ein paar Tage stehen bleiben, bis der firmeneigene Mechaniker vor Ort ist, als die Kosten für das Abschleppen zahlen.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

Original geschrieben von uhu110



Hallo, Ichtyos,

Zitat:

Original geschrieben von uhu110



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Nichtsdestoweniger habe ich das Recht, den Abschlepper meines Vertrauens zu bestellen, auch wenn der bei der Polizei nicht gelistet ist. (Dass der genau so schnell und kompetent ist, mal vorausgesetzt.)
das von mir fett markierte ist tatsächlich Voraussetzung, zumindest, wenn sich das Fahrzeug noch auf der Autobahn befindet.

Gelingt es Dir, mit dem beschädigten Fahrzeug noch auf den nächsten Parkplatz zu fahren und laufen keine Betriebsstoffe aus, darfst Du sogar einen Anschlepper aus Timbuktu bestellen. 😁

Logo.

Zitat:

Original geschrieben von uhu110



Zitat:

Oder ich habe einen Bekannten, der meine Karre mit T5 + Trailer für einen Kasten Bier genau so schnell von der Bahn bekommt wie der aus der Polizei-Liste...

Nein, das nicht, denn da spielt die Polizei nicht mit.

Vom Parkplatz darf er Dich jederzeit abholen, aber nicht direkt von der Autobahn, denn dafür ist er nicht ausgerüstet (Rundumleuchte usw.) und er hat auch keine Genehmigung für das Bergen von Fahrzeugen auf der Autobahn.

Okay. Es mag sein, das ich hier Mecker von den Mods wegen offtopic bekomme, aber ich riskiere es mal. Ich habe schon mal einen Anruf bekommen: Mein Auto ist liegengeblieben - zwischen Anschlussstelle A und B. Stand da auch auf dem Pannenstreifen. Warnblinker an, zum Warndreieck sage ich nix... Ich also mit einem komplett privaten PKW dahin - kein LKW im Rückspiegel. Kurz davor auf den Standstreifen - ein paar Meter zurück, Abschleppstrippe ran und ab dafür. Die nächste Ausfahrt war die unsere. Die paar Meter Retour und das nicht aufgestellte Warndreieck sollten verjährt sein - aber von der Bergegenehmigung lese ich das erste mal was. 😕 Hätte ich die >eigentlich< gebraucht? 😰

Da abgeschleppt und nicht geschleppt wird, braucht man in D keine behördliche Genehmigung.
Liegengebliebene Fahrzeuge, darf jeder aus dem Verkehr bringen.
Zum Schleppen gibt es in D auch für privat, eine Genehmigung, die man gegen eine Gebühr bekommen kann. Die zu fahrende Route von A nach B wird von der austellenden Behörde vorgeschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Klar - aber wie und wo ich mich vertraglich binde, ist meine Entscheidung.

Wenn die "polizeilichen" Abschlepper aufgrund bislang ungeklärter §§ durch die Gasse dürfen, meiner, der dort nicht bekannt ist, dagegen nicht, sehe ich da ein Problem.

Die Geschichte ist für imich doch ganz einfach.

Da brauch ich nichtmal einen § bemühen.

Die Rettungsgasse ist zu bilden und freizuhalten für Alle die die an der Aufnahme, Betreuung der Verletzten und Beseitigung der Unfallfolgen benötigt werden.

Somit hat auch der Abschlepper das SONDERRECHT die Rettungsgasse zu befahren.

Da lässt sich der deutsche Michel wohl eher noch die Bergegenehmigung zeigen, bevor er Platz macht.
Er könnte ja sonst 3 Sekunden länger im Stau stehen, weil ein anderer sich einen unerlaubzten Vorteil hätte verschaffen können.
"An mir kommt keiner vorbei", nicht wahr?

Möglicherweise brauchen wir mehr Ford F350 Abschlepper mit Rammschutz...

M. D.

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